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Erster Band (1809) Begründung der Lehre und des Gewerbes : Oekonomie oder die Lehre von den landwirthschaftlichen Verhältnissen
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Seite
361
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Wechſelwirthſchaft nach der Regel der Fruchtfolge. 36 In zehn Schlaͤgen: 1) Dreeſchhafer. 6)*Erbſen und Wicken. 2)** Behackte Früͤchte. Winterung. 3) Gerſte. 4) Maͤheklee. Beſamte Weide. 5) Winterung. 6

Wo man mehr Klee zum Maͤhen haben wollte und weniger Weide wuͤrde man jenen zwei Jahr nutzen, und dagegen einen Weideſchlag weniger nehmen.

Oder:;

1)** Rapsſaat und Erbſen. 6) Winterung. 2) Winterung. 7) Sommerung.

Behackte Fruͤchte. 8) 4) Gerſte. 9)% Weide. 5) Klee. 10))

Oder auf ſandigem Boden: 1) Buchweizen. 6) Rocken. 2) Rocken. 3)* Behackte Früchte. 8) 4) Hafer. 9) §5) Spoͤrgel. 10). In eilf Schlägen:

1) Hafer. 7)* Rapsſaat. 2)** Behackte Fruchte. 2 Winterung. 3) Gerſte.) 4) Klee. 10) 4 Weide. 5) Winterung. 11)

6) Gruͤne Wicken. Es verſteht ſich, daß der Rapsſaatbau nicht eher eintreten nbitſe, als bis die Wirth⸗ ſchaft in reichem Duͤngerſtande iſt. Sonſt folgt hier auf die Wicken nochmals Win⸗ terung, und man behaͤlt vier Weideſchläge, wenn man nicht etwa lieber den Klee aus dem vierten Jahre im fuͤnften Jahre ſtehen laſſen will. Erſter Theil. 33