26 Das Kopital.
werden. Und endlich werden in der Regel daraus auch die Koſten genommen, welche zur Vermehrung des Grundkapitals oder zur Verbeſſerung des Guts verwandt werden.
Dieſes Betriebskapital iſt die bewegende Kraft der ganzen Wirthſchaft; von demſelben wird die Arbeit bedingt, und dieſe iſt es, welche eigentlich den Ertrag des lanðwirthſchaftlichen Gewerbes hervorbringt. Daher ſteht dieſer naͤchſt den Ta⸗ lenten und dem Fleiße des Betreibers— beſondere Gluͤcks⸗ und Ungluͤcks faͤlle abge⸗ rechnet— immer im Verhaͤltniß mit jenem Kapital.
Die Schwierigkeit und die Koſtbarkeit, dieſes Kapital zu erhalten, die Hoͤhe der Zinſen, welche dafuͤr gezahlt werden muͤſſen, oder die Gelegenheit, mit ſeinem Kapitale in andern Gewerben einen hoͤhern Gewinn machen zu koͤnnen, ſind das, was die Landwirthſchaft, und folglich die Produktion des Grundes und Bodens am meiſten zuruckhaͤlt. Dagegen wird jede Erleichterung in der Erlangung dieſes Kapi⸗ tals, und jeder Anreiz, ſeine Kapitale in dieſes Gewerbe zu belegen, den Zuſtand der Landwirthſchaft am ſicherſten heben. Und da hierdurch nothwendig eine hoͤhere Produktion bewirkt wird, ſo muß durch die Wohlhabenheit des Landmanns und durch den Gewinn, den ihm ſein Gewerbe giebt,— indem er nemlich dadurch nur bewogen werden kann, ſein erworbenes Vermoͤgen in ſeinem Gewerbe ſtehen zu laſſen— ueberfluß und Wohlfeilheit der Produkte gegen die Meinung der mei⸗ ſten Kurzſichtigen bewirkt werden.
5 Um einen klaren Begriff vom landwirthſchaftlichen Gewerbe zu bekommen, iſt es noͤthig, dieſe Kapitale und die Renten, welche ſie geben, wohl abzuſondern.
Das Grundkapital oder der Werth des Guts kann nur als ein, mit hoch⸗ ſter Sicherheit auf Zinſen belegtes Kapital angeſehen werden, und muß diejenigen Zinſen geben, die man von einem folchen, bei der moͤglich hoͤchſten Sicherheit, er⸗ halten kann. Ein mehreres kann man von ſelbigem nicht verlangen.
Das ſtehende Kapital oder das Inventarium— obwohl wir annehmen, daß es vom Betriebskapitale in immer gleichem Zuſtande erhalten werden muͤſſe, wes⸗ halb man es unter dieſer Bedingung auch eiſern nennt— iſt doch immer mehreren Gefahren als das vorhergehende, oder der Grund und Boden, ausgeſetzt; indem es Ungluͤcksfaͤllen unterworfen iſt, bei denen der Eigenthuͤmer deſſelben zu verlieren Ge⸗ fahr lauft, weshalb man auch haufig durch Aſſekurationen ſolches zu ſichern pflegt.


