Teil eines Werkes 
1 (1817) A-K
Entstehung
Seite
268
Einzelbild herunterladen

268 Fra gehalten wird. Die Hinheit des Längen- maalses ist das Metre, des Flächenmaa- [ses der Are, des Hohlmaalses der Stere, des Flüssigkeits- und Getraidemaalses das Litre. Das Grundgewicht heilst Gramme. Künste und Wissenschaften stehen in Frankreich in hohem Flor, und von jeher haben die Franzosen hierin einen ausgezeichneten Rang unter den zivili- sirten Nationen aller Zeiten eingenom- nen. Die Unterrichtsanstalten sind ei- ner allgemeinen Zentralbehörde. unter-

geordnet; welche bis 1815 die Universität,

seitdem aber eine königl. Kommission zu Paris bildet, Die sämmtlichen öffent- lichen Lehranstalten werden unter so viele Akademien vertheilt, als es kön. Gerichtshöfe giebt. Mithin sind deren jetzt 27. Jede Akademie besteht aus Fa-

ultäten, welche den Deutschen Uni- versitäten gleich kommen, aus königl. und Gemeindekollegien, aus Institutio- nen und Pensionaten und aus Primär- schulen. Die besondern Unterrichtsan- stalten sind zahlreich, besonders die für den öffentlichen Dienst: Auch fehlt es nicht an höhern Anstalten für den öffentlichen Unterricht, worunter das königl. Institut mit seinen Akademien einen ausgezeichneten Rang einnimmt; Eben so wenig an Kunstschulen, Biblio theken, Museen, Gemäldesammlungen, die bes. zu Paris aufgehäuft sind.

Frankreich macht seit 1314 eine ge- setzliche erbliche Monarchie aus, deren Oberhaupt, ein König, die vollziehende Gewalt in Händen hält, die gesetzge- bende aber mit der Nation theilt. Die Person der Monarchen ist heilig und unverletzlich; seine Majestätsrechte sind .Aulserst ausgedehnt und durch die Kon- stitutiton gesichert. Die Thronfolge ist in der Dynastie der Bourbone erblich nach dem Rechte der Erstgeburt in wmännlicher Linie, mit gänzlicher Aus- schlielsung der weiblichen. Der König wird mit dem ı4. Jahre mündig; eine Vormund- oder Regentschaft führen die Königin Mutter.oder der nächste Agnat. Der König ist bei dem Antritte seiner Regierung zu dem Krönungseide, dals er die Konstitution vom 4. Juni 1314 treu- lich aufrecht erhälten wolle, verbun- den, wird von dem Erzbischofe zu Ahleims £ehrönt und gesalbt und muls katholi- scher Religion seyn._ Seine Zivilliste beträgt gegenwärtig 9,283,500 Gulden, die Appanagen der Prinzen von Geblüte sind auf 2,970,720 Guld. aus dem Schatze und 1,114,020 Gulden an Domänen be- stimmt. Die Residenz ist Paris.

- Die Nation besteht aus Adel, wel- cher sich in alten und neuen mit den Titeln Duc, Prince, Marguis, Vicomte, Comte, Chevalier abtheilt, aus Klerus, Bürger undBauern, aber,alle diese Klas- sen sind vor dem Gesetze gleich und alle Exemtionen und Privilegien auf immer vertilgt. Die Nation hat einen wichti- gen Antheil an der gesetzmälsigen Ge- walt, den sie durch die Kammern der Pairs und der Deputirten der Gemein- den ausübt. Jenes erstere Korps ist aus 154 gebornen Repräsentanten aus dem Adel und der hohen Geistlichkeit, die- ses aus 256 gewählten Repräsentanten zusammengesetzt.\

Der"Titel des Monarchen ist: König von Frankreich und Navarra, der Kron- prinz heifst Dauphin, der älteste Bruder des Königs Monsieur. Das Wappen be- steht aus den beiden Schildern von

Fra

Frankreich und Navarra; der Hofstaat ist glänzend. Hohe Kron- oder Reichs- beamte sind 7; der Ritterorden 6, näm- lich der heil. Geist, der St. Michael, der heil.Ludwig-, der Militärverdienstorden, die Ehrenlegion und der Lazarusorden.

Frankreichs Staatsverwaltung ist äu- fserst einfach, das Reich in 86 Departe- mente, jedes in Bezirke, die Bezirke in Kantone und die Kantone in Gemein- den eingetheilt. Die höchsten Zentral- behörden sind der Staatsrath, weicher unter den Auspizien des Königs über den, derKrone zukommenden, Theil der Gesetzgebung wacht, und das Ministe-

‚xium, welches die vollziehende Gewalt

in Händen hält. Jeder Minister istin seinem Geschäftskreise unabhängig, aber für seine Handlungen der Nation ver- antwortlich. Sonst sind noch hohe Zen- tralbehörden derKassationshof als ober- stes Justizrevisorium, und die Oberrech- nungskammer als höchste Finanzkon- trolle.. Die Justiz, an deren Spitze der Kanzler. von Frankreich stebt, wird durch 27 königl. Gerichtshöfe u. eben so viele Prevotalhöfesin oberster, durch die Tribunäle erster Instanz, deren jeder Bezirk ı hat, in zweiter, und durch die Friedensgerichte| in unterster"Instanz verwaltet; die Hanrdelsprozesse werden vor den Handelsgerichten abgemacht. An derSpitze eines jeden Dep. steht ein Präfekt, an der Spitze der Bezirke ein Unterpräfekt, und die Gemeinden haben ihre Maires. Dem Präfekten steht ein Präfekturrath zur Seite. In jedem Dep. ist ein Departementsrath von 16, 20 oder 24 Mitgliedern, der sich jährlich 15, Tage lang versammelt, und über die Bedürf- nisse seiner Provinz u. die Vertheilung der Steuern berathschlagt. gliedern dieser Räthe schlagen die Wahl« versammlungendem Könige 2 Subjekte vor, wovon der König eins ernennt; die Präsidenten und Sekretäre wählen sie selbst. Eben diese Wahlkollegien wählen die Mitglieder der Kammer der

Deputirten. Den Maires in den Gemein-

den steht ein Munizipalrath zur Seite: jene müssen alle z, diese alle ıo Jahre ernennt werden.

Nach dem Budget betrug die ordent- liche Ausgabe für ı816: 548,252,529, die Einnahme 470,454,9490 Fr.; indels rechnete man die aufserordentlichen Ausgaben, die durch die Kontributıonen u. die Un- terhaltung der Europäischen Armee verursacht wurden, auf 200,800,000 Fr., die durch aufserordentliche Auflagen gedeckt werden sollten.

Die Armee besteht gegenwärtig höch- stens aus go bis 100,000 Mann,' worunter 21 bis 25,000 Mann Garde. Die ganze In- fanterie ist noch nicht hergestellt, und an ihrer Stelle verrichten die National- garden den Dienst, deren in jedem Dep. i Legion ist. Die Armee wird von 6 Generalobristen aus der kön. Familie, ı6 Mäarschällen, ıo Generalinspektoren, 389 Generallieutenants, 617 Maärechaux de camp und 223 kommand. Adjutanten befehligt: sie ist in 22 Militärdivisionen eingetheilt. Die Seemacht zählt etwa 40 Linienschiffe und eben so viele Fre- gatten, die in den z Haven Brest, Ro- chefort und Toulon stationirt sind; aber sie befindet sich im äufsersten Verialle, (Hassels Handbuch der Erdb. u. Statist. 1. Bd. 2. Abth. Deseript. de la France par Peuchet et Chanlaire. 4. Lapie Garte de la France. Par. ı815.. F. W.

/

Zu den Mit-.