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Specielle Beſchreibung
Vorſchrift zur kuͤnftigen Bewirthſchaftung.
Der Auwald 4 Abtheilung Nro. 1.
Der noch nicht durchplänterte Theil von dieſer Abtheilung ſoll ſebald, als möglich, von un. terdrücktem Holze befreyet, und es ſollen alsdann die alten abſtändigen Eichen mit weg⸗ genommen werden.
Gegen das dritte Decennium der zten Periode iſt hierauf dieſe Abtheilung— weil es die Gleichſtellung des periodiſchen Holzertrages erfordert— abzutreiben, und ein neuer, aus Buchen und Eichen vermiſchter, Beſtand zu erziehen. Bey dieſem Abtriebe ſind alle jetzt
30, bis 90 jährigen ſchön gewachſenen Eichen, die man unter Nro. 2. verzeichnet hat, überzuhalten, und bis in die 4te Periode zu verſchonen.
Holzertrags⸗Berechnung.
III. Periode von 1864 bis 1894————-— 249, 166 IV. Periode von 2394 bis 1924
II. Periode von 1834 bis 1866———————
Eichenholz Buchenholz Perioden. Klafftern Weulen] Klafftern Wellen Klafftern Wellen Bau⸗ Scheit Brügel 100 Scheit Prügel 100 Bau⸗ Scheit Prüge! 100 Lol 3 bolz I. Periode von 2804 bis 18333 38 37 33 8 3 11173 3 1422 ½— 665 8
—jj——
— 4—.. 3
Große, Lage. Zoden.
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