Teil eines Werkes 
2 (1819) Zweyter oder practischer Theil. : nebst einer illuminirten Forstkarte und mehreren Tabellen
Entstehung
Seite
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Summanr,

Der Foͤrſter Ehrlic 3u Obernhof bekommt

2.) An baarem Gelde... 4. 2.) 6 Achtel Korn, werth..... 30 3.) ½ Achtel Waizen, werth.... 3 4.) 2 Achtel Erbſen, werth... 3 5.) 2 Abtel Linſen, werth.. 3

des Dianenburger Forſtrevieres.

6.) Benutzung von 1 Morgen Ackerlandes und 1 Morgen Wioſe, werth.. 10 7.) 3 Klaffter Brandholz ganz frey...... 15

3.) Aceidenzien vom Forſtweſen... 2.. 5 9.) Accidenzien vem Jagdweſen..... 2 10.) Vergütung der Hausmiethe...... 15

. X 5

Zuſammen fl. 300

Durch dieſes Perſonale läßt die Herrſchaft ihre eigenen Waldungen in dieſem Forſtreviere admi⸗ niſtriren und beſchützen, und auch zugleich das Verwaltungsrecht in allen übrigen Waldungen und Hau⸗ bergen dieſes Forſtes uneingeſchränkt ausüben. Nur in dem Ho lzdorfer und Urdorfer Maͤrkerwalde

und in den Waldungen des Herrn von Adlersburg ſchlagen die Eigenthümer ihren Baumſtempel neben

den herrſchaftlichen und der Herr ven Adlersburg läßt die Beſchützung ſeiner Waldungen durch eigene

Jaäͤger, die beym fürſtlichen Amte zu Hohenſtein auf die allgemeine Waldſchützen⸗Inſtruction beeidigt

werden, beſorgen, wie wir im vorigen Capitel ſchon angefahn haben.

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