Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1809) Code Napoléon
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Erlaͤuternde Abhandlungen uͤber den Code Na- Poléon. Ein Commentar, vorzuͤglich zum Behufe praktiſcher Juriſten, vom Oberappel⸗ lationsgerichtsrath Dr. Grolmann.

Unter dieſem Titel wird in meinem Verlage ein Werk in 6 bis 8 Bänden in gros 8vo erſcheinen, auf welches ich einſtweilen die praktiſchen Juriſten Deutſchlands auf⸗ merkſam mache. Der Zweck des Herrn Verfaſſers bey dieſem Werke iſt nicht eigentlich, durch neue Entwicklun⸗ gen theoretiſcher Anſichten für die gründlichen Kenner des Napoleoneiſchen Civilrechts auszuarbeiten, und ſich in dieſem Theile der Rechtsgelehrſamkeit den Ruhm, neue Bahnen eröffnet zu haben, zu erwerben; ſondern, durch eine gemeinfaßliche Darſtellung des Geiſtes der einzelnen Lehren und der einzelnen Artikel, des für Deutſchland itzt ſo wichtigen Geſetzbuchs, den für Deut⸗ ſche nicht ſo vollkommen brauchbaren Maleville eini⸗ germaßen zu erſetzen, und dadurch das Seinige dazu bei⸗ zutragen, daß die einzige reelle Gefahr, welcher Deutſch⸗ land, bei einer baldigen Einführung des Code Napo- léon, ſich in Anſehung ſeiner Rechtspraxis ausgeſetzt ſe⸗ hen könnte, entfernt werde. 1

Darmſtadt und Gießen.

G. F. Heyer.

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