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Ausführliche Abhandlung von denen Bauergütern in Teutschland sowohl überhaupt als auch drey und fünfzig unterschiedene Arten derselben insonderheit alles aus ächten Teutschen Alterthümern und Urkunden, auch neuen Landesordnungen und Leyhbriefen erläutert und bestärket. / Friedrich Carl von Buri, weiland hochfürstl. Hessen-Darmstädtischen wirklichen geheimen Raths ; mit einer Vorrede von D. Franz Just. Kortholt und D. Justus Friedrich Runde
Entstehung
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Vorrede.

mannigmal nur von ohngefehr das Wort: Landſiedel⸗Leyhe, eingefloſſen; und welche uͤberdieß ein ſteuerfreyes Guth be⸗ treffen; auch in keinem ganzen Hof, davon der Landſiedel mit Weib und Kindern leben muß; ſondern nur in einem einzelen Garten, Wieſe, oder Acker, von geringer Ruthenzahl, beſtehen, ein durchgehendes Erbrecht, mit Beyſeitſetzung aller in de⸗ nen Leyhbriefen enthaltenen Clauſeln, behauptet werden will.

Daß die ſich in denen neuern Zeiten geaͤnderte Staats⸗ und Landesverfaſſung auch in Anſehung derer Bauernguͤter eine merkliche Veraͤnderung nach ſich gezogen habe; folglich ſein Guts⸗ herr diejenige Freyheit, welche er ehedem in Einziehung eines Landſiedel-Guths, oder Steigerung des Pachtes gehabt, ſo ſchlechterdings jetzo nicht mehr fordern koͤnne, verlanget niemand zu widerſprechen.

Gleichwie es aber hierbey eines Theils auf die denen Bauern⸗ guͤtern aufgelegte Contribution; andern Theils auf die Ent⸗

voͤlkerung oder Belaͤſtigung des Landes, wenn erbge⸗

huldigte Unterthanen, nach erlittener Verſtoſſung von denen Guͤthern, ſich gezwungen ſehen, entweder das Land zu raͤumen, oder den Bettelſtab zu ergreifen, und dem Staat zur Laſt zu fallen, ankommt: alſo iſt auch offenbar, daß keiner von dieſen Gruͤnden, ſich auf einzele ſteuerfreye Gaͤrten, Wieſen und Aecker, wobey nicht einmal eine Oberbeſſerung zu verſteuͤren iſt, appliciren laſſe, maſſen durch dererſelben Einziehung, oder Stei⸗ gerung des Pachtes, weder der Landes⸗Contribution etwas abgehet, noch auch ein Unterthan an den Bettelſtab gebracht wird. Und hieraus laͤſſet ſich auch die aus denen hieſigen Statutis Acade- micis obangefuͤhrte Stelle: Daß auf Verbeſſerung derer

Billig⸗

Revenuͤen moͤglichſt gedacht; jedoch Gerechtigkeit und