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geſonderte Realclaſſen erweiterte“ W.... er Gymnaſium, er⸗ lauben wir uns hier zunächſt nur eine rein perſönliche Beleuchtung unſrer, gerade im Munde des als Redacteur obiger Programm⸗ Beilage hier bereits allgemein errathenen Dr. E... doppelt un⸗ berufen erſcheinenden Unberufenheits⸗Erklärung.“
„Verſteht Herr Dr. E... unter„berufenen Tadlern“ etwa nur officiell durch das großh. heſſiſche Miniſterium decretirte inländiſch⸗ heſſendarmſtädtiſche Gymnaſial⸗Proſeſſoren, die, wie er, als un⸗ zweifelhafte Legitimation ihrer wiſſenſchaftlich⸗pädagogiſchen Capaci⸗ tät die bekannte ordonnanzmäßige Uniform tragen, ſo müſſen wir Beide freilich auf alle Competenz in der vorliegenden Frage ver⸗ zichten, ſintemalen wir, ohne alles Anrecht auf irgend welche amt⸗ liche Anſtellung und Uniform, froh genug ſind, nur noch mit ſtaats⸗ polizeilicher Erlaubniß ſehr beſcheiden en civil dahier exiſtiren zu dürfen. Verſteht er aber unter„berufenen Tadlern“ überhaupt nur Solche, die vermöge ihrer wiſſenſchaftlichen Schulbildung und ihres praktiſchen Einblicks in das geſchäftliche und geſellſchaftliche Leben irgendwie thatſächlich im Stande ſeien, die Leiſtungen einer jetzigen ſ. g. Realſchule im Verhältniß zu den wirklichen Bedürf⸗ niſſen der Gegenwart gehörig zu beurtheilen, ſo erachten wir uns allerdings für vollkommen„berufen“ und wollen ihm auf ſein pathetiſches„quos ego!“ die Antwort nicht ſchuldig bleiben.“
„Zwar hat ſich bis dahin noch Keiner von uns in unter⸗ thänigſten Huldigungs⸗Verſeleien über„Fixſterne ohne Schweif“(!) und dergleichen Themata verſucht, auch entbehren wir bis dahin eines durch den frivolen Volkswitz ſchon oft genug höchſt zwei⸗ deutig gloſſirten Doctor⸗Diploms von Seiten der Gießener oder ſonſtwelchen philoſophiſchen Facultät. Wenn jedoch eine ſimple claſſiſche Schulbildung auf Gymnaſium und Univerſität nach Vor⸗ ſchrift amtlicher Studienpläne zur Begründung eines competenten Urtheils in fraglicher Hinſicht genügen dürfte, ſo ſind wir Beide im Stande, nachzuweiſen, daß wir gehörigen Orts unſre Humaniora gründlich tractirt haben. Ueberdieß hat der Eine von uns nicht nur in ſeinem eignen Vaterlande die philologiſchen Seminare eines Thierſch und Döderlein— der Andre das von Oſann in Gießen— beſucht, ſondern auch volle fünfzehn Jahre lang auf öffentlichen und Privat⸗Schulen in Frankreich, Belgien, Italien, England und Spanien in den betreffenden alten und neueren Sprachen und Realwiſſenſchaften Unterricht ertheilt, worüber er Herrn Dr. E... jederzeit Zeugniſſe vorlegen kann, welche— obwohl ſich zufällig keines von dem Herrn Bürgermeiſter in O....... m darunter beſindet*)—
*) Dieſe etwas boshafte Anſpielung bezog ſich auf eine unangenehme
Parthie aus den pädagogiſchen Antecedentien meines Gegners, deren Pointe dem Publicum in W. ziemlich bekannt war. D. V.


