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leitung erbetene Referat zu halten, weil ſie eben, nach der geſetzlich unanfechtbaren Anſicht der dortigen Polizei, nur eine Frauensperſon war und deswegen zu ſchweigen hatte, da war auch unter Männern allgemeine Empörung. Der 3en⸗ trumsabgeordnete Crimborn ſprach es unumwunden aus, daß er ſich den Vertretern des Auslandes gegenüber ſolches Vorgehens gegen eine deutſche Frau geradezu geſchämt habe. Wiederholt wurde Kenderung im Landtag beantragt, von Frauen gefordert. Aber Kenderung iſt trotzdem nicht vorge⸗
nommen worden. Die Frau bleibt nach wie vor rechtlos, ſie ſteht geſetzlich auf einer Stufe mit ihren unmündigen Kindern, obwohl von Kchtung vor der Frau in Deutſchland viel geredet wird und der Staat Frauen⸗Arbeit auf ſozialpolitiſchem Gebiet längſt nicht mehr entbehren kann.
Warum aber werden die Wünſche der Frauen, wie wir ſahen, auf faſt allen Gebieten überhört? Warum muß die Frau h hinten anſtehen bei allem, was Bildung, Rechte, Frei⸗ heit ungehinderter Bewegung betrifft? Warum herrſcht Mannes⸗ wille allein in Schule und Kirche, im öffentlichen Leben und ſelbſt— kraft des vom Manne geſchaffenen Geſetzes— im ureigenſten Bezirke der Frau, im haus, in der Familie?
Nur eine Untwort gibt es auf ſolche Fragen:
Weil der Mann ſtimmberechtigt iſt, damit Einfluß übt
auf die Geſtaltung des Staatsweſens.
Die Frau aber hat weder Sitz noch Stimme in unſerer Dolksvertretung. Die größere hälfte des deutſchen Volkes wird ſchutzlos und willkürlich von der anderen hälfte regiert.
Gibt es Gründe, die ſolches Verfahren berechtigt erſchei⸗ nen laſſen?
Das zu prüfen, ſoll Kufgabe des letzten Abſchnittes ſein.


