folgt, den Mädchen durch Fach⸗ und Fortbildungsſchulen ver⸗ ſchiedenſter Art, durch Umgeſtaltung des Mädchenſchulweſens, Schaffung gymnaſialer Anſtalten, Eröffnung der Univerſitäten Ausbildungsmöglichkeiten zu geben. Wir haben betont, daß Freiheit der Berufs⸗Wahl, ſo weit die Verhältniſſe ſie geſtatten, Vorausſetzung für eine befriedigende, der Eigenart der in Be⸗ tracht kommenden Frau entſprechende Berufsübung ſei. Allein die Möglichkeit auch unverheiratet ein ſelbſtändiges, wohlaus⸗ gefülltes Leben zu führen, gibt ferner der Frau ſichere Ge⸗ währ bei einer heirat nur nach Neigung, nach innerem Triebe wählen zu können, nicht aus rein äußerlichen Neben⸗ motiven, Rückſicht auf Stellung und Verſorgung. Dadurch allein kann die Ehe, ſoweit die Frau in Betracht kommt, wie⸗ der zu dem werden, was allein ſie heilig und rein macht: zu einer Vereinigung zweier ſich in aufrichtiger Tiebe zugetanen Menſchen.
Von Intereſſe iſt es nun vielleicht, zu prüfen und zu er⸗ wägen, welche Berufe für Frauen wohl beſon⸗ ders geeignet erſcheinen. Daß ihr alle möglichſt ausnahmslos offen ſtehen ſollten, betonte ich ſchon. Dafür möchte ich nochmals mit beſonderem Nachdruck eintreten. Weil ſo allein die Geeignetheit oder Ungeeignetheit der Frau für dieſen oder jenen Beruf praktiſch erprobt werden kann, ſo daß nicht länger Vorurteil, Voreingenommenheit, menſchliche Will⸗ kür, ſondern tatſächlich die Naturanlage der Frau entſcheidet. Ausnahmenaturen ſollen auch die Möglichkeit haben, Hus⸗ nahmewege zu gehen, Kusnahmeberufe zu üben. Größtmög⸗ liche Freiheit bei der Wahl eines Berufs verbürgt am ſicherſten ungehinderte Entfaltung und Verwertung aller vorhandenen
Kräfte. Verkehrt aber wäre es, wenn man— wie man bisher


