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Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung / von Elsbeth Krukenberg
Entstehung
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5 A lierte, nachdem ſie die Eingabe geprüft, folgende Sätze:

1. Das in der vorliegenden Petition hervortretende Streben der Frauen nach Erweiterung ihrer Erwerbsmöglichkeit, insbe⸗ ſondere durch Erſchließung einzelner auf wiſſenſchaftlicher Vor⸗ bildung beruhenden Berufe iſt gerechtfertigt und teilweiſe er⸗ füllbar.

2. Keinesfalls darf der Frau ein Beruf unter leichteren Bedingungen zugänglich gemacht werden als dem Mann. Es muß darum für alle gelehrten Berufe das Maturitätsexamen gefordert werden.

3. Zur Ablegung dieſer Prüfung können Inländerinnen dem Examen an einem der beſtehenden Gymnaſien zugewieſen werden. Dagegen iſt die Schaffung von Mädchengymnaſien zur Zeit ebenſo untunlich, wie die Zuweiſung von Mädchen zum Unterricht an den beſtehenden Knabengymnaſien.

4. Der Beſuch von Vorleſungen auf der Univerſität kann auch fernerhin ausnahmsweiſe und widerruflich ſolchen Frauen geſtattet werden, bezüglich deren die Fakultät es für zuläſſig erklärt. Er iſt denjenigen Inländerinnen zu geſtatten, welche das Kbiturientenexamen abgelegt haben und im übrigen den für Studierende geltenden Erforderniſſen genügen.

5. Die Großherzogliche Regierung wolle auch fernerhin die Entwickelung der Frauenfrage wohlwollend im Kuge be⸗ halten.

In dieſem Sinne beantragt ihre Kommiſſion, die Petition der Großherzoglichen Regierung zur Renntnisnahme zu über⸗ weiſen.

Die Anträge wurden vom Landtage angenommen. Die badiſchen Hochſchulen waren damit den Frauen, wenn auch nur als hoſpitantinnen, eröffnet.

Damit war die erſte Breſche geſchlagen. Wie die Ent⸗