Notenbank als rechtsfähige öffentliche Anstalt 1.1.1876 gemäß Gesetz vom 14.3.1875 als Reichsbank durch Übernahme der Preußischen Bank mit Sitz in Berlin gegründet; bestand als Rechtssubjekt nach Ende des Zweiten Weltkriegs weiter, bis durch Gesetz über Liquidation der Reichsbank vom 2.8.1961 aufgelöst und abgewickelt