Datenquelle: GND
Taxe wornach in der Stadt Giessen, bis auf weitere Verordnung die Taglöhner, Handwercker und Waaren bezahlt und verkaufft werden sollen
Gießen : [Verlag nicht ermittelbar], den 2ten Januar 1765Anordnung beym Feuerlöschen in der Stadt Gießen
Gießen : [Verlag nicht ermittelbar], den 13ten October 1788


