Vorbesitzer: Aus einem Benediktinerinnen-Kloster (s. 21v u.ö. in der Anrede: “famulam tuam”; die Regel wurde für Nonnen nicht umformuliert, sondern richtet sich auf im Nonnenkloster an die fratres)? Auf einem Verlags-Werbe-Zettel (1907/08) von unbekannter Hand folgende Notiz: "Aus einer Klosterregel über den Empfang eines Gastes und über die Strafe, die ein Bruder erhält, der eine Messe, Gebet usw. versäumt. [...]” Es handelt sich um Einbandmakulatur. Die Doppelblätter dienten für Einbände von 10 Büchern aus der Gießener UB (die Bücher selbst sind zum Kriegsverlust zur rechnen). Die Handchrift konnte im Juli 2005 durch eine Buchpatenschaft restauriert werden. Sprache des Textes: hessisch (nordöstliches Hessen, Raum Hersfeld/Blankenheim |