Ausgabe 
20.9.1883
 
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Donnerstag den 20. September. M110.

Oberhessischer Anzeiger.

staatliche oder Gemeinde-Polizeibeamte, einschließlich

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitatz Abend ausgegeben Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei grö ö z it 22 0 U. hnet, größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconko bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post mache

Betreffend: Die Fortbildungsschule im Winter 1883/84. Friedberg am 18. September 1883. Die Gr. Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Vorstände der Fortbildungsschulen des Kreises.

t Diejenigen von Ihnen, welche die Verzeichnisse der im kommenden Winter zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Schüler noch nicht eingesandt haben, werden hiermit an deren Vorlage in den nächsten Tagen und spätestens bis zum 30. dieses Monats erinnert. Wir werden Ihnen dieselben alsbald zur Einhändigung an die Lehrer wieder zurücksenden. Für den Fall etwaiger Abänderung im Stunden plan, Klasseneintheilung u. 0 w., die nur mit unserer besonderen Genehmigung erfolgen dürfen, sehen wir Ihrer gleichzeitigen berichtlichen Vor. lage, nach Verhandlung mit dem Gesammtschulvorstande, entgegen. Sie wollen den Unterricht mit Beginn des Winterhalbjahres allgemein beginnen, den Lehrern bei Aufrechthaltung der Zucht und Ordnung Ihre Unterstützung in jeder Beziehung zu Theil werden und iusbesondere ungerechtfertigte Versäumnisse mit den gesetzlichen Strafen belegen lassen. e ee ee e Gem mingen, Kreisassessor.

Betreffend: Die in der Volksschule zulässigen, beziehungsweise zur Auswahl empfohlenen Bücher. Friedberg den 15. September 1883.

Die Eroßherzog liche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

8 Nachstehende zwei Ausschreiben der obersten Schulbehörde bringen wir hiermit zu Ihrer Kenntniß und empfehlen Ihnen bei etwaiger Cinsührung eines ncuen Lesebuchs oder bei Anschaffung einer größeren Anzahl von fehlenden Exemplaren, auf die hier genannten Lesebücher, die wir in Kürze auf den Conferenzen von den Lehrern besprechen lassen werden, Ihr Augenmerk zu lenken, sowie auch die hier genannte Spiel- sammlung in je einem Exemplar für Ihre Schulen, auf Gemeindekosten, also unter Benehmen mit Großh. Bürgermeisterei anschaffen zu lassen.

4 J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreisassessor.

Betreffend: descencher für vie Boltsschule Darmstadt am 5. September 1883. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, an die Großh. Kreis-Schulcommissionen. Wir haben die folgenden Lesebücher: 1.Deutsches Lesebuch in 4 Theilen für die Schulen des Großherzogthums Hessen. Unter Mitwirkung von J M. Schäfer, Großherzoglicher Seminardirector zu Friedberg, K. Backes und V. Fritz, Lehrer in Darmstadt, herausgegeben von G. Chun und W. Liermann, Rectoren zu Frankfurt a. M. Frankfurt a. M., Verlag von Franz Benj. Auffarth,. 2.Hessisches Lesebuch, herausgegeben von Hessischen Schulmännern. Gießen, Verlagshandlung von Emil Roth, und 3.Lesebuch für Schulen im Großherzogthum Hessen, herausgegeben von A. Kleinschmidt, Seminarlehrer in Bensheim. Darmstadt, Verlag von Arnold Bergstraßer, nachträglich in das Verzeichniß der in den Volksschulen zur Auswahl zuzulassenden Lehrbücher aufgenommen.

. Knorr. Achenbach. u Nr... 5 0 5 Betreffend: Die Spielsammlungen von Ernst Lausch und Kohlrausch und Marten. Darmstadt am 23. August 1883. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, an die Großh. Directionen der Eymnasien, Realschulen und höheren Mädchenschulen und an die Großh. Kreis-Schulcommissionen.

In dem Verlage von Karl Meyer zu Hannover ist eine von Gymnasiallehrer Dr. Kohlrausch und Seminarlehrer Marten veranstaltete Sammlung vonTurnspielen nebst Anleitung zu Wettkämpfen und Turnfahrten in handlichem Format und für den Preis von 50 beziehungs weise 60 Pf. erschienen. Wir empfehlen Ihnen deren Anschaffung für Lehrer und Schulbibliotheken.

Knorr. Achenbach.

Polizei- Reglement.

Unter Zustimmung des Kreis-Ausschusses und mit Genehmigung zum Gehen und Fahren bis an das Paradefeld und zurück, beziehungs Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz werden in weise bis zu den auf diesen Straßen angebrachten Warnungstafeln hin Anwendung des Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere] benutzt werden.

Verwaltung ꝛc. der Kreise und Provinzen betreffend, zwecks Aufrecht Art. 2. Die zum Aufmarsch der Truppen ꝛc. nach dem Parade haltung der Ordnung und Verhütung von Unglücksfällen bei der am felde besonders angelegten und bestimmten Colonnenwege dürfen von 21. September laufenden Jahres vor Seiner Majestät dem Deutschen[dem Publikum in keiner Weise benutzt werden.

Kaiser ꝛc. ꝛc. zwischen den Orten: Ober-Erlenbach, Nieder-Erlenbach Art. 3. Am 22. September laufenden Jahres sind die nachbe und Nieder⸗Esch bach stattfindenden großen Parade, sowie bei dem am nannten Straßen und Wege, nämlich: 1. die Straße(Kreisstraße) von 22. S(ptember laufenden Jahres in dem Raume Ober⸗Ursel- Bonames[Ober Erlenbach nach Ober-Eschbach; 2. die Straße(Staatsstraße) Mossenheim und Seulberg stattfindenden Manöver des XI. Armee- von Ober⸗Eschbach über Nieder-Eschbach nach Bonames bis zur Landes Corps nachstehende Polizei Vorschriften erlassen: grenze; 3. die Straße(Kreisstraße) von Nieder-Eschbach nach Ober⸗

Art. 1. Am 21. September 1883 sind die nachbezeichneten Straßen[ Erlenbach; 4. die Straße(versteinter Weg) von Nieder-Eschbach nach und Wege von Morgens 7 Uhr ab bis zur Beendigung der Parade Nieder-Erlenbach von Vormittags 10 Uhr an bis zum Schlusse des für den Durchgangsverkehr geschlossen und zwar:. die Straße(ver- Manövers für den Wagenverkehr geschlossen. steinter Weg) von Nieder-Cschbach nach Nieder⸗Erlenbach; 2. die Straße Art. 4. Uebertretungen dieser Polizei-Vorschristen werden mit (Kreisstraße) pon Nieder-Eschboch nach Ober-Erlenbach; 3. die Stein- einer Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. straße(Feldweg) von Kloppenheim nach Nieder-Eschbach; 4. der die Friedberg den 6. September 18838. ö Steinstraße schneidende Feldweg von Nieder-Erlenbach nach Ober⸗Eschbach. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Diese sämmtlichen Straßen dürfen zu der angegebenen Zeit nur Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Im Anschluß an vorstehendes Polizei-Reglement wird andurch bekannt gemacht, daß zwischen den für das Großherzogthum Hessen und das Königreich Preußen ernannten Civil-Con missären bei den diesjährigen großen Herbstübungen des IX. Armee-Corps folgende Bestimmung vereinbart worden ist, nämlich: 5 3 e 5

Zum Zwecke der besseren Aufrechthaltung der Ordnung auf dem Parade- und Manöverfelde während der diesjährigen großen Herbst⸗ übung des IX. Armee Corps, welche im Monat September stattfinden und sowohl Großherzoglich Hessisches wie Königlich Preußisches Staats⸗ gebiet berühren werden, ertheilen sich die von den beiderseitigen Civil⸗-Commissären vertretenen Regierungen gegenseitig die Zusicherung, daß die von der einen und der anderen Seite zur Dienstleistung heranzuziehenden Gendarmen für die ganze Dauer der Manöverzeit zur instructions⸗ mäßigen Function auf dem anderseitigen, zum Manöverterrain gehörigen Landesgebiet zugelassen und beziehungsweise beiderseits zur entspre⸗ chenden Function generell beauftragt werden sollen. Die gleiche Zulassung beziehungsweise Beauftragung soll auch auf andere Polizeibeamte 8 der Forstschutzbeamten des einen der betheiligten Staaten auf dem Territorium des

anderen Staates ausgedehnt sein.

Friedberg den 7. September 1883. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.