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Samstag den 18. September. N 109.
hessischer Anzeiger.
— c bie amtlichen Erlafse für ben Kreis Friedberg. Miedberger Intelligenzblalt Erscheint jeden Diensiag, Donnerslag und Samsiag. 30. Len—— f Abonnements⸗Einladung.
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Amtlicher Theil. Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom 3. Quartal d. 3. Friedberg am 15. September 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Donnerstag den 7. October d. J., Vormittags 11 Uhr, findet die Ausschwörung des Verfassungseides auf dem Rathhause dahier dich die neu aufgenommenen Ortsbürger statt. Laden Sie dieselden hierzu vor und senden Sie vor dem Termin Bescheinigung hierüber oder Bericht, daß keine neuen Orts— birger aufgenommen sind, an uns ein. Die noch im Rückstande befindlichen jungen Ortsbürger sind bei einem Rthlr. Strafe vorzuladen.
2 3. B. d. K.: 1 Haas, Kreis Assessor. . 3 n B ka h n t m a ch n g. 3„ Ole Feldstrafen von der 4. Pertode 1869 können an den bestimmten Zahltagen, Dienftag und Donnerstag, Morgens von 8— 12 und Mittags von 2—5 Uhr,
en das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden. 0 Als besonderen Erhebungstag für den Landgerichtsbezirk Butzbach bestimmen wir Mittwoch den 29. September d. J., Morgens ben 8— 10 Uhr, bei Herrn Gastwirth Joutz zu Butzbach. Wir ersuchen die Großberzoglichen Bürgermeistereten dieses im Interesse Ihrer Ortsangehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem 45 October die Mahnung erfolgt.—
Friedberg den 16. Seplember 1869. Großherzogliches Rentamt Friedberg l L nie unnd ek. de. Hessen. Darmstadt. Das Großherzoglich II. Publikation des Zollvereins-Gesetzes, die Sicherung Unterrichts im Französischen“. Ein weiterer Vor— Acgierungsblatt Nr. 43 enthält: der Zolloeremsgrenze in den von dem Zollgebiet ausge-[trag war der von Dr. Marx, gleichfalls aus a 887— f schlossenen hamburgischen Gebietstheilen betr. W über den M tit⸗Uaterricht d I. Gesetz, die Folgen der wegen gemeiner Vergeben 11II. Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Gr. orms,„über den Mathematik-Unterricht an den
den Militärper onen erkannten Strafen betr. Dasselbe] Ludewigs-Universülät zu Gießen im Winterhalr jahre Realschulen“, in dem eine völlige Umgestaltung ku et: Da die Militärstrafgesetzbebung keine ausreichende 1869/70 gehalten und am 1. November ihren Anfang dieser Unterrichtsdisziplin gefordert wurde.— Veiümmungen darüber enthält, welche besonderen Folgen für nehmen werden. Die nächstjährige Versammlung soll gegen Ende
Mialärpersonen die gegen dieselben auf Grund der allge— IV. Ermächti 9 e ei e e 2 8 n 5 chligung zur Annahme eines fremden Ordens. i Atnen Strafhesetze erkannten Slrasen nach sich ziehen, so S. K. H. der ee haben allergnädigst geruhl: dem September zu Gießen abgehalten werden. bwrdnen Wir hiermit, unter Zustimmung Unserer getreuen Cbef des Hauses Michell und Depierre in Paris, Carl Preußen. Berlin Die„Prov.⸗Corr.“
* 1 F d jenen Vorschristen dan Nach Adolph Michel aue Mainz die Ermächtiaung zur Ane meldet: Die über die Rinderpest eingegangenen
selen e: Art. 1. Die Entlassung aus dem Militärdienste nayme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät a 17.;
ein bei jeder rechtskräftigen Verurtheilung zu einer[dem Katser von Oesterreich verliehenen Ritteckteuzes des Berichte lassen keinen Zweifel, daß die Seuche in
za FPoreklionshausstrase wegen Meineids und zu einer Cor— Franz⸗Joseph-Ordens zu ertheilen. dem preußischen Staatsgebiete als erloschen zu eck onshaus⸗ oder an deren Stelle tretenden Festungsstrase 2 Die„Darmst. Ztg.“ theilt gelegentlich betrachten sei.
on mehr als drei Ja w derer gemeiner Ver-,. i 5 f 5 f A. 2. 0 ee ang wien einer Polemik gegen die„Mainzeitung“ mit, daß— Nach Gneist's Buch„Die Selbstverwaltung
ius gemeinen Vergehens, an welche das allgemeine Straf- die hessische Regierung auf die bayerischen Vor- der Volksschule“ werden zu den durchschnittlichen * den Verlust gewisser bürgerlichen Ehrenrechle knüpft, schläge zu gemeinsamem Vorgehen gegenüber dem jährlichen Gesammtkosten für die Elementarschulen 1 soweit nicht die Eutlassung aus dem Militärdiensi Concil erklärt hat,„sich jedenfalls der Haltung in Preußen von eirca 11 Mill. Thalern nicht
en e eee Preußens anschließen zu wollen.“ mehr als 382,543 Thlr. vom Staate beigesteuert.
* Folge. Uebersteigt jedoch die erkannte Freiheitsstrafe— Dem Großh. Hofgärtner der Hofgärtnerei Zu den ca. 8 Mill. Thlrn. Kosien für Besoldungen 8„Dauer von vierzehn Tagen nicht und sind mildernde Bessungen II., Rudolph Noack, ist der Unterricht] der Lehrer und Lehrerinnen fließen aus dem 7 F. 1 verhanden, so können bie Mililärpersonen von fin Obst⸗, Garten- und Weinbau an der poly- Schulgeld ca. 2½ Mill, oder 31½ Prozent, aus * Z technischen Schule ühertragen worden. Gemeindeleistungen über 5 Mill. oder 65, Proz, 101 N. kung in die 2. Klasse des Soldalenstandes bauert min Mainz. Der Oberstudienrath hat die Er⸗aus Staatszuschüssen nur 295,604 Thlr.! Die 2 0 dim ein Jahr. Uebersteigt die erkannte Freiheilsstrafe hebung der hiesigen Realschule zu einer solchen Prozeutantheile des Schulgeldes und der Gemeinde—
% 6. Dauer eines Jahres, so wird die Versetzung in die erster Ordnung genehmigt und der Gemeinderath leistungen sind aber sehr verschiedene nach den
ek. E basse des Soldatenstandes nach der Dauer der Straf⸗ a, i i N Regierungs- 3%˙6 el bemessen. Letzlere kommt jedoch an der Zeit des Ver⸗ die Kosten zur Errichtung der oberen, durch die Regierungsbezirken, 3. B. in den Regierung
22 Jians in ber 2. Klasse des Soldatenstandes nicht in Frequenz der Anstalt nöthig gewordenen Parallel- bezirken Liegnitz und Minden ergab das Schul⸗ N 2 Aug. Art. 4 Die volstehenden Besummungen erleiden klassen und der Fixirung der Lehrergehalte bewilligt.] geld 52⅛ Proz., im Regierungsbezirk Posen 90 P. n Anweneung auf Personen des Burlaubienstaudes Worms. Am 13. d. fand dahier im Hotel 2 ¼ Proz., die Gemeindeleistungen im Regierungs- L zr Reserve und der Landwehr). Bezüglich dieser steht Hartmann die sechste Versammlung von Lehrern bezirke Posen 91 Proz., im Regierungsbezirke 1 5 im Zalle des Art. 2 Absatz 2 dem Commandeur der 0 5 5 Mü 40 9 92 Ache rzoglichen Division zu, von der Versezung in die an mittelrheinischen Realschulen und verwandten] Münster Prozent.
9 1 g g * I asse des Solbatenstandes abzusehen. Art. 5. Artikel Anstalten statt. Ungefähr 60 Schulleute waren— Der Sack'sche„Wegweiser“ bringt aus a*. 1 0 auf Mililärpersonen erschienen: Hessen vertreten durch die Orte Als einer gewiß sehr glaubwürdigen Quelle, dem 4 1 1 ee 7 7 10 50 5 feld, Bingen, Gießen, Großumstadt, Guntersblum, neuesten„Bonifgeius Kalender“, eine Statistik der „ Vizung ber von aueländlschen Gerichten ausgesprochenen Mainz, Offenbach, Osthofen und Worms; Bayern Klöster und klösterlichen Anstalten in Preußen. * 125 Saen 15 1 1 7 e e 7 8 17 8 gibt es 19 3* e 75 1 Im Falle die Voraussetzungen de rt. 4 Urnberg; reußen dur rbach und Herborn neuen Provinzen, önchs-Klöster mi 7 00 ee. 5(Nassau) und Frankfurt. Der Versammlung prä- Mönchen(Priestern) und 236 Novizen und Lalen⸗ . 1. Nate in Ar, 6. Vorstehendes Gesetz stdirte Gymnasialdireltor Wiegand. Professor Brüdern, im Ganzen also n Die⸗ 4 10. mit bem Tage ber Verkündigung in Krast. Seipp von bier sprach„über die Methode des selben vertheilen sich auf 14 Orden. Am ver— 0„ 1 72
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