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estzusetzenden Strasen soll keine Verusung auf richterlt he . sondeen nur ein Recurs an die Oberpräͤsi⸗
denten der Provinz staufinden.. 3
11 1 Anordnungen beziehen sich überall nur auf die Aushebung der zum Bedarf des stehenden Heeres und Garde-Landwehr erforderlichen Psecde. Hin⸗ sichtich der Provinzial Landwehr vehält es aber bei der schon durch die Landwehr Ordnung dem 21. Nov. 1815 begründeten Bestimmun dahin sein Bewenden, daß jeder Landwehr Bataillons Bezirk die zur Ausrüstung seiner Landwehr nöthigen Pferde unentgeltlich beschaffen muß. Den Beschlüssen der Kreisstände bleibt es uberlassen, ob sie ihre Contingente an Landwehr-Pferden durch Aushebung in derselben Art, wie für die Linie, oder im Wege des Ankauf deschaffen wollen. In dem ersten Falle bleibt aber denjenigen Eingesessenen, deren Pferde zur Landwehr ausgehoben werden, dafür Vergütung nach der Taxe zu gewähren. 5. 5
Die Gesammikosten der Gestellung der Pferde zur Ausrüstung der Provinzial-Landwehr sollen von den Kreisen in der nämlichen Art aufgebracht werden, wie durch Unsere Ordre vom 17. September 1831 in Betreff der Kosten der Gestellung der Pferde zu den Landwehr— Uebungen fesigestellt worden ist.
12) Die gegenwärtige Verordnung, us. führung die Ministerien des Innern und der Polizei und des Kriegs die Provinzial⸗Vehörden mit näherer In⸗ siruction zu versehen haben, ist durch die Gesetzsammlung und durch die Amtsblätter zu publiciren.
Urkundlich ꝛc. 53 J
Gesetz vom 12. September 1855— belreffend eine Abänderung der Verordnung über das Verfahren bei ein⸗ tatender Mobilmachung der Armte zur Herbeischafsung der Pferde durch Landlieferung, vom 24. Februar 1834.
Wir Friedrich Wilhelm ꝛc. verordnen für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Zustimmung der Kammern, was folgt:
1. Die unter Nummer 7 der Verordnung vom 24. Februar 1834 getroffene nachfolgende Bestimmung (J. oben) wird hiermit aufgehoben.
F. 2. Unter den über Cinbundertund zwanzig Thaler geschätzten kriegstüchtigen Pferden ist innerbalb der ver— schiedenen Kategorien(Stangen-, Vorder- und Reilpferde für die schwere oder leichte Cavallerie ꝛc.) jederzeit das jenige Pferd zuerst abzunehmen, welches den geringsten Mehrwerth hat.
F. 3. Die Minister des Innern, der Finanzen und des Krieges werden mit der Aus führung dieses Gesetzes beauftragt. 2.
Urkundlich ꝛc.(Schluß folgt.)
— Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allerhöchst geruht, durch Entschließung vom 29. Janvar die nachgenannten Offiziere zu Land- wehrbezirks⸗Commandeuren zu ernennen, nämlich den Oberstlientenant z. D. Gandenderger für den Landwehrbezirk Gießen; den Oberstlieutenant 3. D. Pabst für den Landwehrbezirk Darmstadt J., den Oberstlieutenant z. D. Fenner für den Land- wehrbezirk Worms; den Major z. D. v. Reineck für den Landwehrbezirk Darmstadt II.; den Major Schenk vom 3. Inf.⸗Reg., unter Entnehmung aus der Linie und unter Stellung zur Disposition, für den Landwehrbezirk Mainz; den Hauptmann i. P. Jäger unter Beförderung zum charakterisirten Major für den Landwehrbezirk Friedberg.— Nach weiterer Allerhöchster Entschließung werden die Landwehrbezirks⸗Commandos in ihren Stations- orten ihre dienstliche Thätigkeit alsbald beginnen.
— An den für das 11. preußische Armee⸗ corps in Aussicht genommenen Königs- Manuö⸗ vern, welche im Sommer nächsten Jahres statt- finden sollen, wird auch die jenem Heerkörper zuge⸗ theilte großherzoglich hessische Division theilnehmen.
. Aus Oberhessen bringt das„Fr.- J.“ einen Artikel, welcher sich gegen den Fortbestand und die Reorganisation der höheren Gewerbeschule in Darmstadt in folgender Weise ausspricht: Im Interesse des Landes kann es unnöglich liegen, für einen solchen zweifelhaften Wiederbelebungs- versuch bedeutende Summen aufzuwenden, und sicherlich gehen die Interessen des ganzen Landes denen einer einzelnen, ohnehin überaus begünstigten Stadt voran. Ein dringendes Bedürfniß unseres Landes ist dadegen die Aufbesserung der bestehen⸗ den Real schulen und ihre Umwandlung in sechsklassige. Die neuen Verhältnisse erheischen dringend eine Berallgemeinerung der Bildung, und der einjährige Freiwilligendienst macht An- stalten nöthig, auf welchen die dazu erforderlichen Kenntnisse erworben werden können. Diejenigen, welche höhere technische Studien machen wollen, haben hierzu auf der Landesuniversität oder auf auswärtigen polytechnischen Anstalten hinläng— liche Gelegenheit; für unser Land bedürfen wir namentlich die Herstellung guter Mittelschulen, welche die Grundlage zu jeder höheren Aus-
zu deren Aus-
bildung legen. In diesem Sinne haben sich be— reits einige der größeren Localgewerbvereine unserer Provinz erklärt, und hoffen wir, daß unsere Abgeordneten die Vorlage der Regierung reiflich erwägen und eine so bedeutende Summe, wie die verlangte, nicht zur künstlichen Erhaltung einer lebensunfähigen Anstalt bewilligen, dagegen unserem bis jetzt sehr kärglich bedach⸗ ten Realschulwesen gründlich aufhelfen werden.(Unterstützt!)
Preußen. Berlin Die Proposttion der Regierung, der Spielbank-Gesellschaft zu Wiesbaden die Fortsetzung des Spiels bis Ultimo 1872 gegen Erlegung von einer Million Thaler an die Städte Wiesbaden und Ems zu gestatten, ist von der Vertretung der Spielbank-Actionäre als nicht annehmbar zurückgewiesen worden.— Die„Zeidler'sche Correspondenz“ hält es deßhalb für wahrscheinlich, daß die Aufhebung der Spiel- banken durch einen legislativen Act ohne alle Entschädigung geschehen werde.
— Die„Nordd. Allg. Ztg.“ bemerkt in der⸗ selben Angelegenheit, daß die Regierung, im Falle die Verhandlung mit den Spielbankgesellschaften resultatlos bleiben würden, die Aufhebung der Spielbanken vorbereiten werde; auch wenn ein Abkommen bloß mit einer der betheiligten Gesell- schaften erzielt würde, werde die Regierung die Angelegenheit noch im Laufe der Session auf dem Wege der Gesetzgebung erledigen.
— Das Abgeordnetenhaus hat einen Antrag des Abg. Bassenge auf Aufhebung der Zeitunge⸗ stempelsteuer mit 166 gegen 150 Stimmen an- genommen, dagegen einen Antrag Rohden's auf theilweise Abschaffung der Quittungsstempels abgelehnt. Ferner wurde ein Antrag Sybel's auf baldige Aufhebung des Elbzolles ange— nommen und die übrigen Artikel der Tages- ordnung genehmigt.
— Abgeordnetenhaus. In der Sitzung vom 1. Februar verhandelte das Haus über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Bestreitung der dem König Georg von Hannover und dem Herzog Adolf zu
Nassau gewährten Ausgleichungssummen. In einer längeren und theilweise erregten Debatte sprachen gegen nachträgliche Gutheißung und
Genehmigung der bereits abgeschlossenen Entschä⸗ digungsverträge die Abgg. Ziegler, Schulze (Berlin). Lasker findet die vereinbarten Ent- schädigungen für zu hoch, Twesten hätte die vorherige Zustimmung der Häuser für nötzig gehalten und wird nur für den Vertrag stimmen unter der Pression der vollendeten Thatsachen. Waldeck glaubt, daß kein Recht zur Entschädi⸗ gung vorhanden sei und meint die 25 Millionen könnten anders und besser verwendet werden. Für die Bewilligung sprachen die Abgg. Krug von Nidda aus Rücksichten der Politik und auch mit Rücksicht auf die Stimmung der Bevölkerung. Miquel ist der Ansicht, eine Entschädigung solle gewährt werden, allein das was dem Könige von Hannover zugesichert worden, sei zu viel, nach dem vorliegenden Vertrag erhalte er mehr als das Doppelte von dem, was er bisher erhalten. Wenn der Vertrag noch nicht abgeschlossen sei, so würde er dagegen stimmen, nur Nützlichkeitsgründe be⸗ stimmten ihn für den Vertrag sich zu erklären. Der Ministerpräsident vertheidigt den Gesetz⸗ entwurf, spricht zunächst im Allgemeinen für eine Entschädigung, und bemerkt, die Regierung wolle die Gefühle versöhnen; wie viel eine solche Versöhnung an Geld werth, könne Niemand sagen; ob wir sit erreichen, steht dahin; wenn wir sie aber auch nur einigermaßen erreichen gegenüber allen den Interessen, welche für die welfische Dynastie vorhanden sind, so ist der Werth nicht hoch genug anzuschlagen. Wäre der Vertrag noch nicht abgeschlossen und ich müßte, um die Unterschrift des Königs Georg zu erlangen, 10 bis 12 Millionen mehr geben, als wir jetzt bewilligt haben, ich gebe Ihnen mein Wort, meine Herren, daß ich mich keinen Augenblick bedenken würde. Verwerfen Sie die Vorlage, so werden
wir allerdings constitutionell handeln, vielleicht constitutinneller, als Sie glauben: wir würden Mögen Sie dann
die Geschäfte nicht fortführen.
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zusehen, wie Sie es anders und besser machen können. Wenn ich nach sechs Monaten wleder käme, würden Sie wobl eingestehen, daß ich Recht
gehabt; alle Gründe dafür, meine Herren,—
man hier nicht offen auf der Tribüne sag Außer dem Ministerpräsidenten, mehrmals das Wort ergreift, sprechen noch für den Gesetzentwurf, der Finanzminister und der Abg. Hagen, worauf es zur Abstimmun kommt. Das Gesetz wird nach den Vorschlägen der Commission mit 254 gegen 113 Stimmen angenommen.
— Als ein bemerkenswerthes Ereigniß wird gemeldet, daß dieser Tage der Befreier Kinkel's, Karl Schurz, bei seinem kurzen Aufenthalt in Berlin beim Grafen Bismark eine Audienz er⸗ halten hat. Noch vor wenigen Jahren, als Schurz in seiner Eigenschaft als Gesandter der Vereinigten Staaten in Madrid die Rheinproving auf der Durchreise berührte, bedurste es einer besonderen Verfügung des damaligen Ministers
Grafen Schwerin, welche den gegen Schurz be⸗
stehenden Steckbrief für die Zeit sistirte.
— Das preußische Panzerschiff König Wilheln geht in den Themse-Eisenwerken bei London seiner Vollendung entgegen, und selbst die„Engl. Corr.“ gesteht zu, daß die britische Flotte kein Schiff besitzt, welches mit diesem den Vergleich oushalten könnte. Es hat 6000 Tonnen Gehalt, und die Maschinen von 1150 normalmäßiger Pferdekraft können bis 7000 Pferdekraft gesteigert werden; es vermag 700 Mann zu fassen. Bei der Springfluth im März wird es vom Stapel laufen und im Herbst die erste Reise antreten. Die Kosten dieses Fahrzeugs belaufen sich auf etwa 400,000 Pfd. St.
Wiesbaden. Zu dem einjährigen Frei⸗ willigen-Exanen haben sich für 1868 ang Frankfurt 150, aus unserer Stadt 50 junge Leute gemeldet.
— Gegenüber der Nachricht aus Berlin wird von hier unter dem 31. Januar gemeldet: Die Spielbankgesellschaft ist heute auf die von der Regierung gestellte Alternative eingegangen und hat sich zur Zahlung von einer Million Thaler für den Kurfonds unter dem Vorbehalt, im Besiz der Mobilien zu bleiben, bereit erklärt.
Bayern. München. Das Wehrgeseß wurde am 30. Januar vom Könige sanktionirt, am 31. Januar durch das Gesetzblatt publitirt und tritt mit dem 1. Febr. in Kraft.
Württemberg. Stuttgart. Die Abgeordnetenkammer hat vas Militärgesetz mit 50 gegen 30 Stimmen angenommen.
Oesterreich. Wien. Die„Lib. Corresp.“ bespricht ausführlich die Verhältnisse in Oester⸗ reich und die Anstrengungen der dortigen Kama⸗ rilla zum Sturze der liberalen Ministeriums. Sie deutet auf einen möglichen Zusammenhang dieser Bestrebungen mit den Anstrengungen hin, welche die ultra- conservative Partei in Berlin macht, um den Grafen Bismarck zu stürzen. Sie deutet dabei an, daß die Entfernung des Hrn. v. Werther aus Wien wesentlich deßhalb ge⸗ ferdert werde, well derselbe sich zu viel mit den ungarischen Verhältnissen beschäftigte und viel⸗ fache Verbindungen mit den leitenden Persön⸗ lichkeiten in Ungarn angeknüpft habe, ein Ver⸗ gehen, welches man ihm in der Hofburg im höchsten Grade zum Vorwurfse mache. Gleich zeitig arbeite man aber anch in Berlin an seiner Abberufung, weil man in einer solchen Maßregel, besonders wenn, wie man dringend wünscht, General v. Manteuffel sein Nachfolger wird, einen Sieg gegen den Grafen Bismarck zu sehen glaubt.
— Ein kürzlich in Oesterreich erschienenes
Werk über den Krieg von 1866 bringt eine
merlwürdige Thatsache an die Oeffentlichkeit. Es heißt nämlich über Benedek in Bezug auf die Schlacht bei Königgrätz: Gegen seine bessere Ueberzeugung lieferte er die Schlacht bei König grätz; am 1. Juli in Dubenet rieth er zur An⸗ bahnung des Friedens und wollte die Armee über Königgrätz nach Olmütz führen; ein höherer Befehl oder Ueberredung seiner Umgebung bewog ihn aber zur Annahme der Hauptschlacht.
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