U von ö Intelligenz- und Kreis- Blatt 39. Freitag den 30. September 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgz per Zeile 2 kr. ame. ra ame. Kreisraäthliche ungen. Zu Nr. K. G. Gießen am 24. September 1842. Betreffend: Den Beitritt zur Staats⸗Assecuranzanstalt für die Stellvertretung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buürgermeister dieses Kreises. Unter Bezugnahme auf mein im Kreisblatt erschienenes Ausschreiben vom 20. October 1840 ad 8 K. G. 9577, benachrichtige ich Sie, daß Ihnen der Bedarf an Beitrittserklaͤrungen fuͤr das Jahr 1843 mittelst Couvert zukommen wird. Nine enen ee f —ͤ—— Zu Nr. K. G. 9899, Gießen am 29. September 1842. Betreffend: Die Bestrafung der Refractäre. Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Buürgermeister dieses Kreises. Die nachstehende, von Hoͤchstpreißlichem Ministerium ergangene Anordnung, bringe ich hierdurch zu Ihrer Kenntniß und empfehle Ihnen deren puͤnktliche Beobachtung. K. C. Knorr. 33. Zu Num. D. 14688. Darmstadt am 7. September 1842. Betreffend: Wie oben. 1 5 1 0 5 Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und an die Großh. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkeuburg und Oberhessen. Nach Art. 45. des Reerutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 soll gegen Refractaͤre, außer den im Gesetze vom 24. September 1821 bestimmten Nachtheilen, auch noch, nach vorausge— gangener gerichtlicher Untersuchung, eine Gefaͤngnißstrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten erkannt werden. Damit nun diese Strafe, welche, wie bemerkt, nur nach vorausgegangener gerichtlicher untersuchung angesetzt werden soll, mithin nach dem in den Provinzen Starkenburg und Ober— hessen stattfindenden Untersuchungs-Verfahren die Anwesenheit der Refractaͤre voraussetzt, aus⸗ gesprochen werden kann, weisen wir Sie an, die Localpolizeibehoͤrden, die jedenfalls von der Rückkehr der Refractäre in ihre Heimath Kenntniß erhalten, auf diese wachen zu lassen und denselben aufzugeben, sobald ihnen der Aufenthalt eines Refractaͤrs bekannt wird, Ihnen davon Anzeige zu machen, worauf Sie den betreffenden Refractaͤr an das einschlaͤgige Gericht zur Untersuchung abzugeben haben. du 1 h i l. Prinz. ——— l Zu Nr. K. G. 5546. Grünberg am 23. September 1842. Betreffend: Die Unterstützung der Armen und das Abstellen des Bettelns. a Der Großherzoglich Hessische r/ an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Da in neuerer Zeit das Betteln mehrfach überhand nimmt, so weise ich Sie, unter Hin— weisung auf Art. 247 des Strafgesetzbuchs vom 17. September v. J.(Regbl. Nr. 30.) und auf Art. 23 des Gesetzes vom 17. September 1841 über Einfuͤhrung des Strafgesetzbuchs (Regbl. Nr. 31), zu deßfallsiger strengsten Aufsicht an. Je strenger jene gesetzlichen Vorschriften zur Ausfuhrung gebracht werden, desto sorgfaͤltiger muß auch darauf gesehen werden, daß die der Unterstuͤtzung wirklich beduͤrfenden Armen, nach Maasgabe der bestehenden Vorschriften, insbesondere der hoͤchsten Verfuͤgung vom 24. Maͤrz 1830.. D. 11693. und dem hiernach erlassenen Ausschreiben der Großh. Provinzial— Regiekung der benoͤthigten Unterstuͤtzungen aus den Gemeindecassen erhalten. Sie haben also mit Zuziehung der Gemeinderaͤthe, nach Maasgabe jener Vorschriften, Verzeichnisse der Ihren Gemeinden angehoͤrigen Armen, die sich wegen Alters oder Koͤrpergebrechen nicht durch eigene Thaͤtigkeit zu ernaͤhren vermoͤgen, aufzustellen und zu begutachten, welche regelmaͤßige Unter⸗ stutzung jeder bedürfe, diese Verzeichnisse sofort dem Geistlichen zuzustellen, damit dieser solche mit dem Kirchenvorstande prufen und seine etwaigen Bemerkungen mache. Sollte sich ergeben, daß ein wirklich Unterstuͤtzungsbeduͤrftiger ohne Unterstuͤtzung gelassen, und dadurch zu verbotenem Betteln genoͤthigt worden, so bin ich genoͤthigt, den Großh. Buͤr⸗ germeister, der sich einer solchen Verabsaumung seiner Pflicht schuldig gemacht, in ernste Dis⸗ ciplinarstrafe zu nehmen. Ouvrier. Zu Nr. K. G 6026. Gruͤnberg am 24. September 1842. Betreffend: Die Vertilgung der Feldmäuse. Der Großherzoglich Hessische f Kreisrath des Kreises Grunberg an saͤmmtliche Großherzogliche Bur germeister dieses Kreises. Wenn gleich die Feldmaͤuse sich in diesem Jahr in dem hiesigen Kreise nicht in einer so großen, Besorgnisse erregenden Zahl, wie in anderen Gegenden, zeigen, so ist doch ihre Zahl immer⸗ hin großer, als in anderen Jahren, und es daher nothwendig, auf ihre Vertilgung bedacht zu sein. Ich weise Sie demnach an, sich um deren Vertilgung zu bemuͤhen, zu dem Ende nicht nur dahin zu wirken, daß sie bei, Umackern der Felder getoͤdtet werden, sondern auch einen entsprechenden in tet e Ueb Zu Ni 5 etre K Nat öffentliche nehmen w die Koste chen Beit Ab Betre N an die De bereits i nahmen, W. dus den Alvors zu mache forstrach melbende 90 kr. 1 Aahreg, halt, au fach An Preiß fuͤr Lieferung einer bestimmten Quantität zuzusichern, und die hierdurch entstehenden Kosten in zter Classe der Gemeindeausgabe verrechnen zu lassen. Ueber den Erfolg dieser Anordnungen erwarte ich seiner Zeit Ihren Bericht. i ee e e e Zu Nr. K. G. 6407. Grünberg am 24. September 1842. Betreffend: Die von dem Großh, Geh. Oberforstrath Zaminer zu Darmstadt im Winter 1842 beabfichtigten Vorlesungen über Flächenaufnahmen, Abwägen, Wiesen⸗ und Wegbau. Der Großherzoglich Hefsische Kheus rat h des Kreises Grünberg an saͤmmtliche Großhzl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach Maaßgabe der nachstehend abgedruckten hoͤchsten Verfuͤgung, trage ich Ihnen auf, oͤffentliche Aufforderung zu erlassen, daß sich diejenigen, welche an diesem Unterricht Theil zu nehmen wunschen, baldigst anmelden, sofort mir Anzeige zu machen, und zu berichten, ob dieselben die Kosten des Unterrichts und des Unterhaltes aus eigenen Mitteln bezahlen wollen, oder wel— chen Beitrag die Gemeinde hierzu geben will. Ouvrier. As schrift. Betreffend: Wie oben. Darmstadt am 19. September 1842. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzogl. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. i Der Großh. Geh. Oberforstrath Zaminer beabsichtigt, auch im bevorstehenden Winter den bereits im Winter 1835 und 1833 mit gutem Erfolge veranstalteten Unterricht uͤber Flaͤchenauf— nahmen, Wiesen- und Wegbau ꝛc. dahier zu ertheilen. Wir hegen auch jetzt den Wunsch, daß an diesem Unterrichte wieder eine Anzahl junger Leute aus den verschiedenen Kreisen und Bezirken des Landes Theil nehmen und beauftragen Sie, die Ortsvorstaͤnde der Gemeinden Ihrer Verwaltungsbezirke auf den erwaͤhnten Unterricht aufmerksam zu machen, und von den deßfalls bei Ihnen erfolgenden Anmeldungen den Großh. Geh. Ober— forstrath Zaminer in Kenntniß zu setzen, auch denselben dabei zu benachrichtigen, ob die sich an— meldenden jungen Leute die Kosten des Unterrichts, welche sich, wie im Winter 1823, auf 1 fl. 30 kr. monatlich, mithin vom 1. December d. J. an, wo der Unterricht beginnt, bis April naͤchsten Jahres, wo er endigt, im Ganzen auf etwa 7 fl. belaufen, sowie ferner die Kosten fuͤr den Unter— halt, aus ihren eigenen Mitteln bestreiten, oder ob solche aus den Gemeindekassen, auf welche sie nach Antrag der zu vernehmenden Gemeinderaͤthe decretirt werden koͤnnen, bestritten werden sollen. d u T h i 1 Prinz. ö 1 Zu Nr. K. G. 6464. Grunberg am 28. September 1842. Betreffend: In Untersuchungssachen gegen den Maurergesellen Valentin Hofmann von Schlotzenhausen wegen Fälschung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Bur germeister dieses Kreises. Ich weise Sie an, den Inculpat Valentin Hofmann von Schlotzenhausen, fur den Fall, daß sich derselbe in Ihren resp. Burgermeistereien betreten lassen sollte, zu verhaften, und wohl⸗ verwahrt hierher einzuliefern. Osu d tt ile J. Zu Nr. K. G. 6475. Grunberg am 26. September 1842. Betreffend: Den Ankauf der dießjährigen Remontepferde. Der Großherzoglich Hessische Kreisrat des rei Gruͤn berg an saͤmmtliche Großherzogliche Burgermeister dieses Kreises. bekannt machen, daß der Ankauf der dießjaͤhrigen Remontepferde am 17. October zu Friedberg, 5 77 18. 7 77 Hungen, 20 17„ Alsfeld, 7 5 stattfinde, und selbst dahin wirken, daß taugliche Pferde auf diese Station gebracht werden. Ouvrier. Sie werden oͤffentlich Zu Nr. K. G. 6468. Grünberg am 27. September 1842. Betreffend: Den Beitritt zur Staatsassecuranz⸗Anstalt für die Stellvertretung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg aͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. N an s 16 3 ö 9 14. Ich fordere Sie zum Bericht daruber auf, ob? und wie viele Formularien zur Beitritts 0 13 Erklaͤrung zur Staatsassecuranz⸗Anstalt Sie beduͤrfen? rie 9 1 1. e e 3 5 3 Hierzu eine Beilage Fall, wohl⸗ 842. 1842 zeitritts⸗ Beilage zu 239 des Oberh Jntelligenz⸗u. Kreisblsatt. ö 1 Zu Nr. K. G' 6353. Gruͤnberg am 28. September 1842. 1 Betreffend Die Einsendung der Waisenhausgelder pro 1842. 1 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Diejenigen Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises, welche bis jetzt nicht die Waisenhausgelder 14 eingesendet haben, werden an deren unverzuͤgliche Einsendung erinnert. Su vrt er. wissen nöthig, ob nicht etwa wohl sonstige Gläu⸗ 1 Bekanntmachungen. biger des gedachten Hesekiel Gutsmuth vorhanden 1 8 sind, weshalb man jenes Verhältniß hiermit zur Edictalladung. offentlichen Kenntniß bringt und alle etwa noch 223) Es hat sich ergeben, daß das Vermögen unbekannten Gläubiger desselben auffordert, ihre ; smuth aus Altenbuseck von dessen Forderungen sogewiß binnen 60 Tagen dahier an⸗ rr wird 5 es 9 9 zuzeigen und zu begründen, als 1 sich sonst daher bereits die bekannten lölsubiger, nachdem gelbst beizumessen baten e enn sie bei Vertheilung der Schuldner sein Vermögen abtreten zu wollen der d anberge e 8 erklärt hat, unter sich eine gütliche Uebereinkunft ießen den 26. 955 0 e über die Vertheilung dieses Vermögens abgeschlossen. Großh. 554 andgericht. um diese zum Vollzug bringen zu können, ist zu Ploch. 11 Bekanntmachung. In der am 5. September l. J. dahier abgehaltenen Hauptversammlung der Vereinsmitglieder der im Jahre 1834 für die Kreise Gießen und Grünberg begründeten Spar- und Leihkasse, wurde die* Rechnung über die Verwaltung des Jahres 1841 statutengemäß abgeschlossen, deren Ergebnisse in nach⸗ stehender Uebersicht dem Publikum vorgelegt werden. ö A. Das Aetiv⸗Vermögen beträgt: 1 kr. 1) an Kassevorrath f g 5. 5. 5 8 8 5 5 6933 7 2) an Kapitalien, welche an 2394 Debitoren— also durchschnittlich mit 54 fl. von einem Einzelnen— verschuldet, und mit 5% verzinset werden. 129399 9 3) an ausstehenden, aber noch nicht fälligen Stückzinsen. 8 8 5. 3385 41 4) an Jahreszinsen, welche zwar fällig, aber noch nicht bezahlt worden sind. 15636 Summe 13987433 B. Das Passiv⸗Vermögen beträgt: 1) an Einlagen, welche von 1185 Creditoren zur Kasse gegeben worden, und von dieser mit 3¼% verzinset werden, und zwar: a) an Kapitalien nach§. 43 der Statuten 5 5 5. l 5 1800— b) an Ersparnißkapitalien 5. 5 5 g 0 5 135037 58 2) au fälligen, aber von den Gläubigern noch nicht empfangenen Zinsen. 5 40 12 3) an Reservefond 5 5 5 5 5 5. i 5 299623 Summe 13987433 An Ersparnisi⸗Kapitalien sind zur Vereinskasse eingezahlt: 1) von öffentlichen Dienern Zahl der Im Durch⸗ Creditor. Summe schnitt 5 86 15877 fl.— kr. 184 fl. 86 kr 2) von Künstlern, Professionisten und Landwirthen 5 1 224 43630„—„194„48, 3) von Curatoren Minderjähriger, Abwesender ꝛc., und von Eltern für ihre Kinder 4) von Rechnern für Privat⸗ Unterstützungsvereine 5) von Dienstboten und zwar: 8) von männlichen Dienstboten ) von weiblichen Dienstboten 306 23070„ ͤ&Ëö—chh, 75 7 24 75 10 1203„ n 120 77 18 75 8 158 15160„—„ 95„54, 399 36097„ 58„ 90„30„ Sue s 1183 135637 58„I=/ Eine Vergleichung mit der Nachweisung für das Jahr 1840 ergiebt, daß die Summe der aus— geliehenen Kapitalien um 14,596 fl. 36 kr. und die Summe der eingelegten Kapitalien um 16,948 fl. 34 kr., sowie die Zahl der Debitoren mit 239, die Zahl der Einleger aber mit 183, im Jahr 1841 sich vermehrt hat. Nach dem Beschluß in der Hauptversammlung für das Jahr 1841 wurden 298 fl. 56 kr. als Prämien pro 1840 den Dienstboten, welche ihre Einlagen 5 Jahre lang ohne theilweise Zurücknahme stehen gelassen haben, bezahlt und diese Prämien auch für das Jahr 1841 zur Bezahlung angewiesen. Dennoch hat sich der Reservefond im Jahr 1841 um 326 fl. 45 kr. vermehrt und am Ende des Jahres 1841 2996 fl. 23 kr. betragen. Gießen den 22. September 1842. Der Vorstand des Vereins. 223) Anzeige. Im Interesse der Landwirthschaft 11 5 ich sämmtliche Oekonomen auf den Torfstich des Hr. K. L. Venator II. zu Rockenberg aufmerksam, indem dieser Torf von so vorzüglicher Güte ist, daß da, wo ich für Braunkohlen früher einen Gulden brauchte, ich jetzt mit dreißig Kreuzer auslange. Christian Wende, Freiherr von Wiesenhütt. Pachter. Sonutag den 2. October 1842. Theater in Giessen. Vierte Vorstellung im zweiten und letzten Abonnement. Auf allgemeines Verlangen: Das Käthchen von. PVeilbronn. Großes romantisches Ritterschauspiel in 5 Acten, von H. v. Klein, bearbeitet von F. Holbein nebst einem Vorspiel. Dienstag den 4. October 1842. Zum Benefiz für Madame Schult; und Herrn Spahn. Zum ersten Male: . a Memoiren des Teufels. Lustspiel in 3 Abtheilun gen von B. A. Hermann. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steiger in Gießen. 55 W n