letuch ubrin⸗ itim kann. sster dieß h die enung indere oggen lckers ingig. ertig, tliche nsaat daß g zu t der besser, er zu Sand⸗ Die „ den 1sden, erlich Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt * 30. Freitag den 29. Juli 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; e Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. RKreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 7213. Gießen am 8. Juli 1842. Betreffend: Die Ausführung des Feldstrafgesetzes, insbesondere die Verbüßung der Feldstrafposten durch Arbeit oder Gefängniß. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sammtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich theile Ihnen anliegend ein Exemplar des von der hoͤchsten Staatsbehoͤrde am 22. v. M. erlassenen Ausschreibens zur Nachachtung und Bemessen mit. Zugleich erhalten Sie 2) von dem Formular 6, Hauptregister des Vollzugsbeamten, fur jede Gemeinde 2 Stuck; 3) Formular 7, Ungehorsamsanzeige, fuͤr jede Gemeinde 6 Stuck; 4) Formular 9, Verdiensttagebuch, für jede Gemeinde 2 Verdienstbucher(/ der Tagebücher von 16,% von 20 und ½ von 24 Blaͤttern, je nach der Groͤße jeder Gemeinde und muthmaaßlichen Zahl der Frevel). K. C. Ken ore r ———᷑—ę—ę Zu Nr. K. G. 7800. Gießen am 28. Juli 1842. Betrefsend: Die Aufstellung und Einsendung der Viehstandstabelle für 1842. Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Burgermeister dieses Kreises. m 10. d. M. benachrichtige ich Sie, daß in Unter Bezugnahme auf meine Verfuͤgung vo bena ö urchschnittsmittelpreis anzunehmen. diesem Jahre bei Aufstellung der Viehstandstabelle folgender D ist, und zwar: 1) von einem Pferde zz 68 fl. 25 e ohen, 34 0 33„ Bullen„, e b, 5 ut Ochsen„ le ee e „ ine enn ee; 30 6) ven einem Nind zu 15 W„ Schaf„ 4 S n,„ wein, 8 M ii, einer Ziege, 100% ehem Sell„ Sie haben daher nunmehr die Viehstandstabellen alsbald aufzustellen und bis zum 10. August d. J., bei Vermeidung der Zusendung eines Wartboten auf Ihre Kosten, hierher ein— zusenden, wobei ich Sie anweise, die Aufnahme uͤber den Viehstand und den Eintrag in die Tabellen so sorgfaͤltig, wie nur moͤglich, zu machen. fl. 7 70 7 In Verhinderung Gr. Kreisraths, der Kreissekretär Dr. Spamer. Zu Nr. K. G. 4902. Grunberg am 22. Juli 1842. Betreffend. Die Erlangung ursprünglichen Impfstoffs aus natürlichen Kuhpocken. 3 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die wroßherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Von der nachstehend abgedruckten hoͤchsten Verfuͤgung vom 4. l. M. und der Belehrung uͤber die Kennzeichen der aͤchten Pocken bei Kuͤhen, setze ich Sie mit dem Auftrage in Kennt— niß, diese alsbald oͤffentlich bekannt zu machen, und angelegentlich dahin mitzuwirken, daß der hoͤchsten Absicht nachgekommen werde. e Om er A b sech ri fe 1 25. Zu Nr. D. 10,655. Darmstadt, am 4. Juli 1842. Betreffend: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Bei dem haufigen Erscheinen der Blatternkrankheit in allen Theilen des Großherzogthums ist es nothwendig, darauf hinzuwirken, daß wieder urspruͤnglicher Impfstoff aus naturlichen Kuhpocken gewonnen wird. a N Wir haben deßhalb beschlossen, von Neuem eine Praͤmie von zwei und zwanzig Gulden fur diejenigen Viehbesitzer, welche Kuhpocken, die sie an einer ihrer Kuͤhe wahrgenommen, in der Art zur Anzeige bringen, daß nachhaltige Impfungen davon erwirkt werden koͤnnen,— auszusetzen und dabei zugleich Nachfolgendes naͤher zu bestimmen: 1) Die Anzeigen der Viehbesitzer von der Wahrnahme der Kuhpocken an einer ihrer Kuͤhe sind bei dem betreffenden Bezirksarzte zu machen; 2) die Bezirksthieraͤrzte haben auf die ihnen zukommenden Anzeigen unverzuͤglich eine Untersuchung der Kuͤhe, an denen die Wahrnahme gemacht worden sein soll, vorzunehmen und, si z 9 22 2222 TT ing nt⸗ Er ms hen den ell, rel ane nd, falls sie dabei eine Anzeige gegruͤndet finden, schleunigst den Physikatsarzt des Bezirks hiervon in Kenntniß zu setzen. d 3) Erhaͤlt ein Physicatsarzt durch den Bezirksthierarzt davon Kenntniß, daß dieser die Anzeige eines Viehbesitzers von der Wahrnahme der Kuhpocken an einer Kuh bei einer vor— genommenen Untersuchung begruͤndet befunden,— so hat er, sobald wie moͤglich, mit der von der Kuh gewonnenen frischen Lymphe Kinder zu impfen und, insofern die Impfung auch nur an einem einzigen Kinde haftete, den betreffenden Kreis- oder Landrath von jenem Erfolge zu benachrichtigen, welcher alsdann 4) die Auszahlung der ausgesetzten Praͤmie bei uns zu veranlassen hat. Indem wir Sie von dieser unserer Entschließung in Kenntniß setzen, weisen wir Sie an, sich danach zu bemessen, die Ihnen untergebenen betreffenden Behoͤrden danach zu instruiren, zugleich aber auch den Inhalt jener Entschließung, sowie die nachstehende Belehrung uber die Kennzeichen der aͤchten Pocken bei Kuͤhen, gleichbald durch eine Bekanntmachung in dem, in Ihren respectiven Verwaltungsbezirken bestehenden, Intelligenzblatte zu veroͤffentlichen und diese Veroffentlichung jedes Jahr ein- oder mehrere Mal zu wiederholen. du T h i l. vi Stein. Belehrung uber die Kennzeichen der aͤchten Pocken bei Kuͤhen. Die aͤchten Kuhpocken kommen nur seltien und zu unbestimmten Jahren, in diesen jedoch am gewoͤhnlichsten vom Fruͤhjahre bis zum Herbste vor. Der Ausschlag zeigt sich nur an den Eutern, oft nur an den Strichen oder Zitzen frischmilchender Kuͤhe, besonders bei jungem Vieh, welches zum erstenmale gekalbt hat. Im Allgemeinen bemerkt man oft vor dem Ausbruche der Pocken an den Thieren verminderte Freßlust, Traͤgheit und Mattigkeit; dabei nimmt die Milch ab und wird dunn und blaͤulich. Nach einigen Tagen entstehen in der Haut des Euters erbsengroße, harte, hervorragende Knoͤtchen, welche sich in Zeit von drei Tagen in braungelbe Knoͤpfe verwandeln, deren Groͤße allmaͤhlich zunimmt, waͤhrend ihr Umfang roth zu werden anfaͤngt. Drei Tage spaͤter verwandelt sich jeder Knopf, nach der Farbe des Euters, in eine weißliche, gelbliche, blaͤuliche, bleifarbige oder schwaͤrzliche Blatter von runder, eifoͤrmiger Form mit eingesenktem Mittelpunkte. Diese Blattern erreichen am achten Tage nach ihrer Erscheinung die groͤßte Ausdehnung und werden so groß, wie eine Haselnuß. Der Eindruck in der Mitte bleibt und bildet, nebst dem rothen Ringe um die Blatter, das Hauptkennzeichen. Das gewoͤhnlich mit 7 oder 8 Blattern besetzte Euter ist alsdann rosenartig entzundet und schmerzhaft. Waͤhrend dieser Entwickelung ist alsdann die Pocke zur Abnahme der Lymphe geeignet, welche letztere in einer klaren, dicklichen, geruchlosen Flussigkeit besteht. Gegen den zwölften Tag seit dem Ausbruche bedeckt sich die Blatter mit einem gelben oder braunen Scharfe, welcher spaͤterhin abfaͤllt und einen vertieften Fleck fur langere Zeit zuruͤcklaͤßt. Nach dieser Beschreibung wird der Charakter der achten Kuhpocken erkannt, und der Unterschied aͤhnlicher Erscheinungen an den Eutern der Kuͤhe(Wied-, Wasser-, Steinpocken, Warzen, Geschwulste, entzundete Knoten von Insectenstichen, Beulen, Blasen), welche nichtzmit den aͤchten Kuhpocken verwechselt werden durfen, ergibt sich hiernach von selbst. 5 1 9 10 1 1 ——— Zu Nr. K. G. 4881. Betreffend: Die Stempelung meffingener Gewichte. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreiifes Gan ee an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister die ses Kreises. Es ist hoͤchsten Orts gestattet worden, massive messingene Gewichte zu stempeln, wenn sie Cylinder bilden, mit einem Knopf zum Anfassen versehen sind und die gesetzlich vorgeschriebene Eintheilung der messingenen Einsetzgewichte, welche die Halbirungen des Pfundes darstellen, baben. Das Gewicht, welches jeder einzelne Cylinder enthaͤlt, muß bis zu 1 Pfund in Pfunden, von Pfund abwärts aber in Lothen ausgedruckt und auf der Mitte der Seitenflaͤche des Cylinders angegeben sein. Der Stempel bei diesen Gewichten ist derselbe, wie der in§. 82, Abschnitt IV des Grimm'schen Werkes angegebene, wonach das Zeichen G. H. in der Mitte der Seitenflaͤche, der Gewichtsangabe des Eylinders gegenuber, der Loͤwe und der Buchstabe des Eichamtes hingegen auf den aͤußeren Boden und den Knopf des Eylinders kommt. 8 i Hiervon setze ich Sie zu Ihrem eigenen Bemessen und Bedeutung der Polizeidiener in Grünberg am 21. Juli 1842. Kenntniß. Düse Bekanntmachungen. Edictalladungeu. 972) Die Erbschaft des dahier verstorbenen Großh. Hofgerichtsadvokaten Regierungsrath Win— heim ist von einem der Erbinteressenten nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten worden, und es werden daher alle, welche aus irgend einem Grunde an die gedachte Nachlaßmasse Anspruche machen wollen, hiermit aufgefordert, ihre Forderun⸗ gen so gewiß Freitag den 26. August, Vormittags 8 Uhr, in dem hiesigen Landgerichtslokal dem unterzeichne— tem Verlassenschafts-Kommissär anzuzeigen, als sonst bei Auseinandersetzung dieser Erbschaftssache keine Rücksicht darauf genommen werden kann. Gießen am 22. Juni 1842. r Großh. Landgerichtsassessor. 166) Auf der, zum Nachlaß der Johann Blößers Eheleute von Ruppertenrod gehörigen Hofraithe haften nach dem hiesigen Pfandbuch 1) bei Johann Adam Kratz zu Elpenrod, nach Obig d. d. 27. Juni 1801 200 fl. Capital; 2) bei demselben nach Oblg. d. d. 14. October 1802, 200 fl. Capital, beide von Heinrich Finkernagel von dort contrahirt, sodann 3) der Kaufschilling der Hofraithe mit 560 fl. und bei Heinrich Finkernagel zu Rupperten⸗ rod, nun dessen unbekannten Rechtsnach⸗ folgern und 4) auf dem Grundstück e g 546 Klftr. im Geisenberg, ein bei der Kirche zu Elpenrod am 17. Februar 1816 contrahirtes Darlehen von 70 fl. Dem Fortbestand dieser Schulden und resp. Pfandrechte wird von dem Curator der Johann Blößerischen Masse widersprochen, weshalb nicht nur alle diejenigen, welche aus jenen im Pfand— buch befindlichen Einträgen, sondern auch überhaupt diejenigen, welche in irgend einer Art auf den Nachlaß der Johann Blößers Eheleute, insbeson— dere auch auf die zu solchem gehörigen Immobi— lien berechtigt zu sein, glauben, aufgefordert wer— den, hiervon sogewiß im Termin Freitag den 26. August l. J. Anzeige zu machen, die desfallsigen Rechte und Forderungen zu begründen, gegenfalls die erwähn— ten Pfandeinträge fur erloschen angesehen und dem⸗ gemäß uber das vorhandene Immobiliarvermögen anderweit verfügt werden wird. Grünberg den 4. Juli 1842. Großh. Hess. Landgericht das. g Welcker. Hierzu eine S Beilage. Bei 177 Weihe der der errichte licher cellenz bestim! mann, wie a großm gegrün Theil lichkei Progr Fu den des ter J verle niß fund Hes hör nich den meist steig, vort und neu ers les rich en⸗ Beilage zu. Ja 30 des Oberh. Intelligenz ⸗ U. Kreisblatts. —— Besondere Bekanntmachungen. 177) Nachdem zur Enthüllung und kirchlichen Weihe des dem Apostel der Deutschen und Grün⸗ der der Stadt Fulda, dem hl. Bonifazius dahier errichteten Standbildes in Folge Höchstlandesherr⸗ licher Ermächtigung, unter Zustimmung Sr. Er⸗ cellenz des Herrn Landes-⸗Bischofs, der 17. August l. J. bestimmt worden ist; so ergeht hiermit an Jeder⸗ mann, insbesondere an alle hohe Herrschaften, so wie an alle hochachtbare Personen, durch deren großmüthige Unterstützung das gedachte Monument gegründet worden, die freundliche Einladung zur Theilnahme an den dabei Statt habenden Feier⸗ lichkeiten, welche in einem nächstens erscheinenden Programm noch näher bezeichnet werden. Fulda, den 20. Juli 1842. Der Oberburgermeister Dr. Mackenrodt. vdt. Rauck. Marktanzeige. 176) Der hiesige, in dem Landkalender auf den 17. August d. J. angezeigte Markt ist, wegen des an diesem Tage abgehalten werdenden Schot⸗ ter Marktes, auf Mittwoch den 2. August d. J. verlegt worden, welches man hierdurch zur Kennt⸗ niß des handeltreibenden Publikums bringt. Nidda, den 26. Juli 1842. Der Großh. Bürgerweister Niddel. Versteigerungen. 178) Da die unterm 22. eurreutis stattge⸗ fundene Versteigerung der den Erben des Großh. Hess. Hofkammerraths Oßwald in Gießen zuge⸗ hörigen und in Gleiberg gelegenen Immobilien nicht genehmigt worden ist, so sollen die Gebäu— den nach dem Antrag des Massecurators, Seiler— meisters Philipp Berger, auf den Abbruch ver⸗ steigert werden. Man hat Termin hierzu auf Montag den 8. August, Nachmittags 2 Uhr, vorberaumt, an welchem Steigliebhaber sich an Ort und Stelle einfinden können. Zugleich wird bemerkt, daß die Gebäuden noch neu, mit Ausnahme des Tanzsaals von Dolz auf— geführt sind, und folgende Größen haben: das Wohnhaus 40 Preuß. Fuß Länge, 17 Fuß Breite und 15 Fuß Höhe, der Stall 54 Preuß. Fuß Länge, 13 Fuß Breite und 10 Fuß Höhe, der Tanzsaal 26 Fuß im Durchmesser, und ungefähr 300 gute Steinplatten vor dem Haus liegen. Atzbach, den 23. Juli 1842. — Koöͤnigl Preuß. Landschreiberei Otto. 175) Torfversteigerung. Montag den 1. August, Morgens 9 Uhr, sollen auf der Lollarer Torfgrube zwischen dem Hangelstein und Lollarer Kopf 50,000 Stück Form⸗ torf meistbietend versteigert werden, wozu man Liebhaber, mit dem Bemerken, daß der Torf von sehr brauchbarer Güte ist, einladet. Lollar, den 26. Juli 1842. Der Großh. Bürgermeister Bros. 178) Donnerstag den 4. August d. 2 Morgens 8 Uhr, soll das umlegen einer Seite des Kirchendachs mit Schieffer, die andere Seite zu repariren an der evangelischen Kirche zu Annerod, sodann Morgens 9 Uhr, das Abdecken des alten Strohdachs und das neu Belegen mit Ziegel auf der Schullehrerwohnung zu Aunerod, sowie Morgens 10 Uhr, die Fertigung von 8 Fensterläden an den Schul⸗ saal, die Abänderung am Pfarrstuhl in Annerod an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Annerod den 27. Juli 1842. Der Bürgermeister Peter. Verloren. 173) In der Nacht vom 17. auf den 18. d. Monats, ist auf der Chaussee von Friedberg nach Gießen eine Frauenzimmer-Arbeitstasche, in Stramin genäht, mit weißem Grund, carirt, verloren worden. Der redliche Finder wird ersucht, diese Tasche ge— gen eine Belohnung auf hiesiges Polizeibureau ab— zuliefern. ———.— Miscelle. (Fortsetzung.) Die hauptsächlichsten Ursachen, warum der Roggen in gesetztes Land gesäet besser geräth, mögen wohl sein: daß der Samen in solchem Lande viel besser und gleichmäßiger untergebracht wird; daß der Boden sich feuchter erhält und die Saat gleichmäßiger und einen geschlossen Stand bildet, was unter allen Umständen wuͤnschenswerth ist; daß der gesetzte Boden weniger bei Nässe breiartig zusamenläuft und dann bei Trockenheit nicht so leicht erhärtet; daß er vom Frost nicht so leicht in die Höhe ge— zogen wird und mithin die Pflanzen des Roggens weniger leiden, wenn dieser Umstand eintritt; und endlich, daß in dem eine Zeit lang gelegenen ge— pflügten Lande viele der oberflächlich liegenden Un⸗ krautsamen keimen, die durch das Eineggen der Saat zerstört werden und die, wenn dieß nicht der Fall ist, fortwachsen und dem Roggen Nahrung entziehen. Wird dagegen der Roggen in das frisch gepflügte Land gesäet, so erfolgt die Unterbringung des Samens nicht gleichmäßig, ein Theil wird in dem lockern Boden tief, oft zu tief vergraben, ein anderer bleibt oberflächlich liegen, und die Saat geht ungleich auf, mit ihr schoßt das Unkraut zu⸗ gleich auf, und die Saat, welche nicht gleichmäßig geschlossen steht, vermag es nicht zu unterdrücken. Folgt bald nach der Saat Negen, so werden viele Samen in die Höhe gespült und sie treiben dann nur schwächliche Pflanzen, welche bei der Durch⸗ witterung größtentheils verloren gehen. Ohne Rück⸗ sicht auf die Vortheile einer spätern oder früheren Saat machen es in manchen Wirthschaften die Ver— haltnisse nothwendig, dem Roggen von dem im lau— fenden Jahre erzeugten Mist so viel als möglich zu— kommen zu lassen, und die Saat dauert dann so lange, als es die Witterung gestattet. In einem sandigen Boden kann dieses Verfahren allerdings eine Rechtfertigung finden, in mehr gebundenem ist * es aber durchaus nachtheilig, und eine Wirthschaft, wo dieß stattfindet, leidet an einem großen Fehler in ihrer Organisation. Eine besondere Veranlassung zu einer früheren Saat liegt auch darin, ob der Roggen langsam und spät gereift ist; in diesem Falle geht er langsamer und später auf, und dergleichen Same muß früher gesäet werden. In vielen Ge— genden herrscht der Glaube, daß der Zeitraum vom 10. bis 20. October ein ungünstiger für die Saat des Roggens sei. Der um diese Zeit gesäete Nog⸗ gen soll namlich sich bei dem darauf folgenden Kei⸗ men in die Höhe ziehen, obenauf liegen bleiben und größtentheils verderben, so daß gewöhnlich im Früh⸗ jahre ein zu dichter Stand der Pflanzen erfolgt. (Fortsetzung folgt.) Anekdoten. Ein vierjähriger Knabe, der noch bei seiner Mut— ter schlief, bekam Durst und begehrte Wasser. Diese, nur in halber Besinnung, hielt ihren Söhnchen im Taumel des Schlafes erwas auf dem Nachttischchen Stehendes an den Mund mit den Worten: „Da trink, Männchen.“ Der Knabe sträubte sich; die Mutter wiederholte ihre Einladung. „Warum willst du nicht trinken, Herz?“ Es ist ja der— Kerzenleuchter. Ein Landmann, der zum Erstenmal ein Dampf— schiff sah, betrachtete es von allen Seiten, und sagte endlich zu dem neben ihm stehenden Nachbar: „s' Dampfschiff wär' freilich schön, und auf das Kommodeste eingerichtet, wenn aber einmal das Was— ser recht groß wird, so läuft es halt doch zu den Fenstern hinein.“ Ein Krämer begegnete einem Arzte, und versteckte sich hinter einer Mauer. Um die Ursache gefragt, sagte er:„Ach Gott, ich schame mich, diesem Arzt unter die Augen zu kommen, weil ich so lange nicht krank gewesen bin.“ Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.