1 Oberhessisches 0 25 i 1 0 10 Intelligenz- und Rreis-Blatt. 55 43. Freitag den 28. October 1342. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;“ später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt 0 per Zeile 2 kr. 3638333BTTT c 8SEETTTTFTD—.. 353S333TPTbTbTbTGTbCTTFTXTXTXTXX 9 Kreisräathliche Bekanntmachungen. 6 Zu Nr. K. G. 11191. Gießen am 18. October 1842. Betreffend: Die Anschaffung und Unterhaltung der Ortstafeln am Ein⸗ und Ausgange der an Staats- und Prvinzialstraßen gele⸗ genen Ortschaften. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an smmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Nachstehende hoͤchste Verfuͤßsung vom 7 d. M. erhalten Sie in Abschrift mit der Auflage, binnen 4 Wochen zu berichten, wie viele Tafeln der bezeichneten Art Sie in Ihrer Gemarkung auf den Staats- und Provinzialstraßen und ebenso wie viele solcher Sie auf den unten be⸗ zeichneten Vicinalwegen noͤthig haben und namentlich in welcher Art, d. h. mit welchen Orts— namen diese Tafeln beschrieben werden mußten. Zu Nr. D. 14811. 5 Darmstadt am 7. October 1842. Kut. Betreffend: Wie oben. a Das Großherzogl. Hessische Ministerium des Innern und der Justiz * an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. . Unter Bezug auf unser Ausschreiben vom 25. Nov. v. J., zu M D. 18180, eroͤffnen N wir Ihnen, daß das Großh. Ministerium der Finanzen die Anschaffung der Ortstafeln an den Staats- und Provinzialstraßen aus dem Straßen⸗Unterhaltungsfonds auszusetzen sich be⸗ * wogen gefunden hat. Da es jedoch als sehr wünschenswerth erscheint, daß dergl. Ortstafeln wenigstens an allen frequenten Straßen eingefuͤhrt werden, so beauftragen wir Sie, dahin zu wirken, daß auf Kosten der Gemeinden(in dritter Classe) an dem Ein- und Ausgange der . Ortschaften, und zwar nicht blos auf den Staats und Provinzialstraßen, sondern auch auf schel, den frequenten Vicinalwegen, die Ortstafeln an den zur Bezeichnung des Fuß- oder Reiter⸗ pfad es bestimmten Pfloͤcken, in so weit es noch nicht geschehen ist, angebracht werden. Wir 8 bemerken Ihnen zugleich, daß Sie demnaͤchst den Großh. Kreisbaumeistern die Anzahl der in ihren Verwaltungsbezirken anzuschaffenden Ortstafeln und die Stellen, wo sie angebracht werden sollen, anzugeben haben, damit deren Einrichtung in gleichfoͤrmiger Art erfolge. Auch werden die Kosten geringer werden, wenn gleichzeitig eine groͤßere Zahl angefertigt wird. Dr v. Rieffel. ————— Zu Nr. K. G. 7062. Grünberg am 20. October 1842. Betreffend: Die Entfernung des Heinrich Wißner II. von Londorf. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großhzl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Der nachstehend signalisirte Rubricat hat sich von Haus entfernt und treibt sich zwecklos umher. Ich weise Sie an, auf denselben invigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und sofort anher einliefern zu lassen. Ou vrier. Sign le ment: Alter: 58 Jahre, Nase: groß, Gee 67% 7%, Mund: gewoͤhnlich, Haare: blond, Bart: blond, Stirne: niedrig, Kinn: breit, Augenbraunen: blond, Gesicht: oval, Augen: grau, b Gesichtsfarbe: gesund. Besondere Zeichen: blatternarbig. — Zu Nr. K. G 11471. Gießen am 25. October 1842. Betreffeud Die Entfernung des Heinrich Wißner 11. von Londorf. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sammtliche Großherzogliche Buͤrgermeister des hiesigen Kreises. Sie werden angewiesen, den in dem Ausschreiben Großh. Kreisraths zu Gruͤnberg vom 20. d. M. signalisirten Nubrikaten im Betretungsfalle arretiren und mir vorfuͤhren zu lassen. K., G nsr. —— Das Großherzoglich Hessische Dan dee r n als Polizeigericht J. Instanz, an sämmtliche Großberzogl. Bürgermeister des Landgerichts-Bezirks. Betreffend: Die Einsendung der Feldrügeverzeichnisse. Verschiedene, in rubricirtem Betreff vorgekommene Verzoͤgerungen und Mißstaͤnde veran— lassen mich, Ihnen folgende Bestimmungen zur unabweichbaren Befolgung einzuschaͤrfen, 1) Nach Artikel 11. des Feldstrafgesetzes vom 21. September v. J. haben gewisse, dort namentlich aufgeführte, Personen fur die Frevelstrafen ze. Anderer zu haften. Es muß — aber, Haft werde schteil m ü Poste ist es unbe hin,! nie! zumes werde 6 2²0 Erben richer verauf licht leder! 4 Wo. Anzug ald p thum stat ge Ulr 205 Ulrich wohlt Erbsch gelegen aber, wie das Gesetz vorschreibt, von dem Denuncianten oder Beschaͤdigten, dem, welchem die Haftbarkeit obliegt, binnen 4 Tagen nach Entdeckung des Thaͤters deßfallsige Anzeige gemacht werden. Daß und wann dieß geschehen, ist jedesmal in der Anzeige zu bemerken. 2) Die hoͤchste Verordnung vom 8. Februar d. J. schreibt in§. 2. genau vor, wie die Anzeigen eingerichtet sein muͤssen. (Nr. 8. des Regierungsblatts) Diese Vorschriften muͤssen stets bei den Frevelanzeigen beobachtet werden. 3) Damit die bei fruͤheren Ruͤgengerichten zur besonderen Untersuchung verwiesenen Posten vorschriftsmaͤßig den folgenden Rugengerichtsprotocollen vorangesetzt werden koͤnnen, ist es erforderlich, daß die zwei ersten Folioseiten eines jeden Ruügenverzeichnisses unbeschrieben bleiben. 4) Oft reicht, wenn zu viele Posten auf Eine Seite geschrieben sind, der Raum nicht hin, um die Verantwortung der Angeschuldigten bei Gericht niederzuschreiben; es sind daher nie mehr als 5 Posten auf Eine Seite einzutragen. Wer, gegen Erwarten, diese Vorschriften unbeachtet lassen sollte, hat es sich selbst bei⸗ zumessen, wenn zu Nachholung des Fehlenden, auf seine Kosten ein Expresser an ihn abgesendet werden muͤßte. Gruͤnberg am 2. August 1842. e ee ————— Bekanntmachungen. Edictalladungen. 229) Philipp Heinrich Volsings Wittwe und Erben von Felda, haben ihr in dasiger, in Kest⸗ richer und in Zeller Gemarkung belegenes Gut veräußert, können aber ihre Eigenthumsrechte daran nicht urkundlich nachweisen. Dingliche Ansprüche jeder Art an dasselbe, sind daher so gewiß binnen 4 Wochen a dato bei den unterzeichneten Gerichten anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls solches als pfand⸗ und von dinglichen Lasten freies Eigen— thum behandelt und der anderweiten Disposikion stattgegeben wird. Ulrichstein u. Alsfeld den 29. Septbr. 1842. Die Gr. Hess. Landgerichte daselbst. Ellenberger. Rayß. 236) Die Erben des Konrad Kraft von Ulrichstein haben dessen Nachlaß unter der Nechts— wohlthat des Inventars angetreten. Zu dem zur Erbschaft gehörigen, in ulrichsteiner Gemarkung gelegenen, Grundvermögen gehören drei Grundstücke: 42 a 56,0 Klftr. Acker am Altenberg, 4 1 3840 75„ am Eckmannshain, 2% 379%„„ Wiese im langen Wassergrund, welche zum Zwack der Erbtheilung verkauft wur- den und worauf 1) eine von dem Vater des verstorbenen, Kas⸗ par Kraft, am 7. August 1775 bei Jud Seligmann zu Schotten contrahirte Dar— lehnsschuld von 200 fl., 2) eine von Konrad Kraft am 14. Februar 1834 bei Großh. Landrath Ortwein zu Lau⸗ terbach weiter contrahirte Darlehnsschuld von 30 fl. haften. Dem Fortbestand dieser Schuld⸗ und Pfand⸗ verbindlichkeiten wird widersprochen, und es werden daher auf Antrag alle diejenigen, welche an den Nachlaß des verstorbenen Konrad Kraft, oder auf die von diesem und dessen verstorbenen Vater, Kaspar Kraft, errichteten beiden Schuldurkunden Ansprüche irgend einer Art bilden, aufgefordert, diese sogewiß binnen 60 Tagen a dato dahier an⸗ zuzeigen und zu begründen, gegenfalls die deßfall⸗ sigens Schuldurkunden für erfoschen angesehen und die beiden Einträge in den Pfandbüchern gelöscht, der Erlöß der verkauften Grundstücke aber ohne Rücksicht auf Priorität der Gläubiger verwendet werden wird. Ulrichstein, den 20. October 1842. Großh. Hess. Landgericht daselbst. Rayß. Besondere Bekanntmachung. Verfügung. 233) Die durch Verfügung vom 19. März d. J. zur Offenlegung und Berichtigung des Grund⸗ buchs der Gemeinde Annerod bestimmte, am 30. v. M. zu Ende gegangene, Frist, wird auf Antrag des Ortsvorstands zu Annerod, und Verlangen des Großh. Kreisraths dahier, nach Maaßgabe des Gesetzes vom 12. Januar 1841 auf 3 Monate erstreckt und dieses mit dem Anfügen öffentlich be⸗ 8*—(—˙ 23 kannt gemacht, daß diese Frist am 31. Decbr. d. J. abläuft und alsdaun alle in der Verfügung vom 19. Marz d. J. angedrohten Nachtheile unwider—⸗ ruflich eintreten. Gießen den 6. October. 1842. Großbh. Hess. Landgericht. Ploch. Stein. Versteigerungen. 235) Donnerstag den 3. November, Morgens 10 Uhr, soll die Lieferung von 14 Malter Korn und 1 Fu⸗ der 30 Gebund Stroh, in der Wohnung des Un— terzeichneten versteigert werden. Kleinlinden den 26. October 1842. Der Buürgermeister Weigel. 237 Verkauf getragener Montirungs— stuͤcke und Magazingegenstaͤnde. Mittwoch den 16. künftigen Monats, Vormittags 9—42 Uhr u. Nachmittags 2— 5 Uhr und in den folgenden Tagen zu gleicher Zeit sollen in hiesiger Cavallerie-Caserne eine große Quantität getragener Montirungsstücke, als: Mäntel, Collets, Spencer, Reithosen mit und ohne Leder ꝛc., sodann Reit zeug und Caserne-Nequisite, sowie eine An⸗ zahl Teppiche meistbietend gegen gleichbaare Zah⸗ lung versteigert werden. Die Herrn Bürgermeister werden daher er⸗ sucht, dieses in den unterhabenden Gemeinden ge— eignet bekannt machen zu lassen. Butzbach den 23. Oltober 1842. In höherem Auftrag, Cellarius, Unterquartiermeister. — Auszuleihen. 239) 400 fl. können sogleich und 7000 fl. im Monat December l. J. aus der Kirchenkasse zu Meiches, Kreises Grünberg, ausgeliehen werden, und ist sich dieserhalb an den Kirchenrechner Steuer⸗ nagel zu Windhausen zu wenden. Meiches, den 10. October 1842. Der Großh. Pfarrer. Franke. Vermischte Nachricht. 234) Am 20. Oktober ist dem Ludwig Ranft zu Bersrod ein 1½ jähriges Rind, roth von Farbe, blauer Schnauze und mit einem geflochtenen Seile um den Hals, entlaufen. Man ersucht deßhalb alle diejenigen, welche dasselbe irgendwo gesehen oder angetroffen, in Gewahrsam zu nehmen und gefälligst die Anzeige auf der ihm zunächst gelege— nen löblichen Bürgermeisterei, oder an ihn selbst zu machen. Bersrod, den 27. October 1842. Ludwig Ranft. Theater in Giessen. Sonntag den 30. October 1842. Fünfzehnte Vorstellung im zweiten und letzten Abonnement. (Zu 1s Vorstellungen.) Auf allgemeines Verlangen: Fra Diavolo oder Das Gasthaus in Teracina. Komische Oper in 3 Akten nach dem Französischen, von Scribe. Musik von Auber. die gewöhnlich am Dienstag stattfindende Vorstellung wird, wegen Mangels an Musik, auf Mittwoch verlegt. Mittwoch, den 2. November 1842. Sechszehnte Vorstellung im zweiten und letzten Abonnement. (Zu 18. Vorstellungen.) Zum Erstenmale: Erziehungs⸗RNesultate, oder Guter und schlechter Ton. Lustspiel in 2 Akten, von Carl Blum. Vorher: Das de deux serieuse, im Costüm getanzt von Albert und Marie Riese. Zum Schluß: la Argounesa, spanischer Nationaltanz, ausgeführt von Albert und Marie Riese Freitag, den 4. November 1842. Zum Benefiz für Demoiselle Treffert. Zum Erstenmale: Maria Petenubeck. Historisch-romantisches Schauspiel in 4 Akten, nebst einem Vorspiel: as Bettlerfest zu München. In 1 Akt, frei nach Bruckbräus Erzählung, von Franz v. Holbein.(Manuscript.) Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. 11 be spe pe N