5 en rten e mit Hun 1 ren, dieß — Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Glatt VA. Freitag den 28. Januar 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, Agel eder werden; 5 e Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile. RKreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 283. Gießen am 19. Januar 1842. Betreff end: Die Entfernung oder Mißbrauch beseitigende Einrichtung der s. g. Höllen in den Oelmühlen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreifes Gießen an die Großherzogl. Buüͤrgermeister des Kreises Gießen mit Ausnahme der Großh. Buͤrgermeisterei Gießen. Das in obiger Beziehung von Großh. Kreisrath zu Grunberg in M 2 des Kreisblatts unterm 10. lauf. Monats erlassene Ausschreiben ist auch fur Sie gültig und haben Sie nach dem Inhalt desselben gleichfalls zu verfahren. 4 ner r.* ——— Zu Nr. K. G. 776. i Gießen am 25. Januar 1842. Betrefend: Die Completirung der Feldtruppen im Jahr 1842. J Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach dem von den Gr. Ministerien des Innern und des Kriegs festgesetzten Provinzial— Contingent, hat die Provinz Oberhessen zu der diesjaͤhrigen Truppenergaͤnzung 621 Mann zu stellen, welche in einer besonderen Tabelle auf die Kreise und Landrathsbezirke vertheilt worden sind. Von dieser Tabelle werde ich Ihnen ein Exemplar in einem Umschlag zusenden, welches Sie in Ihren Buͤrgermeistereien anheften und auf diesem Wege die Subrepartition zur oͤffent— lichen Kenntniß bringen werden. i Sodann sind in der nachstehend abgedruckten Contingentsliste die aus dem Kreise Gießen zum Marsch Designirten, sowie auch diejenigen, welche bei einem etwaigen Abgang an dem Con⸗ tingent, noch weiter einbeordert werden koͤnnen, verzeichnet werden. Sie werden jeden dersel⸗ ben von dieser Designation in Kenntniß setzen, und falls einer oder der andere der verzeichne— — Contingentsliste des Kreises ten Recruten, aus irgend einem Grund, an nicht sollte erscheinen koͤnnen,. gen aͤrztlichen Zeugnisses, mir sogleich unter Anführung des Anzeige machen. dem zum Eintritt in den Dienst bestimmten Tag Grundes und unter Beischluß des etwai— In instructionsmäßiger Vertretung Eck stein. Gießen zur Completirung der Feldtruppen im Jahre 1842. Geschlechts und Vornamen der f . 812 g 4 885 8 Dienstpflichtigen. Wohnort. Bemerkungen. 8—— Geschlechtsnamen. U Vornamen. 4 War bei der Musterung von 1841 3 nicht erschienen und daher dem Ge⸗ setz ausgewichen notirt. Derselbe fi⸗ Hahn Johannes Großenbußeck. f stirte sich am 22. October 1841, wurde ö 5 von den Aerzten des Rekrutirungs⸗ raths untersucht und für tauglich er⸗ kannt. N 1 Müller Georg Eberhard ene Läßt sich vertreten. 5; N endor 2 Löwenstein ee a. d. Lumda. .* Dient freiwillig im I. Infanterie⸗ 3 Schmehl Balser Marcus Christian Watzenborn. Sa I. Bataillon, Schützen⸗ i g Compagnie. 4 Schneider Friedrich Gießen. 6 Jahannes Brenner v. Heuchelheim 5 b 5 wurde ins Depot versetzt. 6 Rautenstrauch Jos. Heinr. Martin Ludw. Gießen. 1 e 8 0 bach. Ist Einsteher für seinen Bruder 7 Schmidt Peter Frankenbach Johann Ludwig Heinrich Karl Hermann Jacobi 8 von Gießen wurde für relativ taug⸗ lich erkannt. Konrad Brück von Oppenrod wurde 9 vom Rekrutirungsrath für temporär untauglich erkannt. 10 Dern Johannes Langgöns. 11 Becker Johannes Garbenteich. 12 Kranz Joh. Emil Ludw. Karl Gießen. 13 Nau Johann Heinrich Trohe. Christoph Lotz von Allendorf a. d. 14 Lumda wurde bei der Nachvisitation für untauglich erkannt. 15 Kraft Johann Ludwig Nuttershausen. 16 Matthias Georg Philipp Ludwig Gießen. 17 Rollshausen Johannes Mainzlar. 18 Schäfer Johannes Naunheim. Johann Konrad Kinkel von Anne⸗ 19 rod wurde bei der Nachvisttation für untauglich erkannt. 20 Reh Georg Andreas Rodheim. 3 21 Schwalb Balthasar Großenbuseck. Läßt sich vertreten. 22 Hinkel Johannes Steinberg. ö 23 Weber Andreas Rodheim. Reinhard sohann Christoph Allendorf 24 5 Joh stop a. d. Lumda. 25 Wilhelm Schreiner von Altenbuseck wurde bei der Nachvisitation für tem⸗ porär untauglich erkannt. —————— . 2 ..„% M. U—?:ꝛ3 f! 2 22 [s Geschlechts⸗ und Vornamen der 8 Dienstpflichtigen. Wohnort. Bemerkungen. 8 8 Geschlechtsnamen. Vornamen. 26 Heß Johannes Leihgestern. Läßt sich vertreten. Joh. Christoph Möckel von Hausen 27 wurde bei der Nachvisitation fuͤr un⸗ tauglich erkannt. 28 Forbach Johannes Lollar. 29 Furkel Johann Philipp Gießen. 8 Theodor Ludwig Schupp von Königs⸗ 30 berg wurde vom Rekrutirungs⸗Rath 1 für untauglich erkannt. 31 Klipstein Süßkind Altenbuseck. Läßt sich vertreten. 32 Weimer Johannes Gießen. 33 Lenz Johannes Kleinlinden. 34 Walz August Gießen. 35 2. Konrad Lotz von Allendorf a. d. 8 g Lumda wurde ins Depot versetzt 36 Schmidt Johannes Reiskirchen. 37 Jung Johann Anton Langgöns. 38 Born Johann Karl Großenbuseck. 39 Ochsen Nicolaus Georg Gießen. Dient freiwillig in der Fußartillerie. Johann Philipp Magel von Burk⸗ 40 hardsfelden wurde bei der Nachvi⸗ 5 a sitation für untauglich erkannt. 41 Kröck Ludwig Heuchelheim. Jacob Arnold von Steinbach wurde 42 bei der Nachvisitation für temporär untauglich erkannt. 43 Weigel Johannes Kleinlinden. 44 Paul Johannes Fellingshausen. 45 Nerb Heinrich Burkhardsfelden. 46 Lepper Lorenz Reiskirchen. 47 Binz Johannes Leihgestern. 48 Schneider Johann Heinrich Reiskirchen. 49 Bellof Johann Adam Beuern. Peter Leicht von Watzenborn wurde 50 bei der Nachvisitation fuͤr relativ taug⸗ lich erkannt. Heinrich Friedrich Merz von Burk⸗ 51 hardsfelden wurde vom Rekrutirungs⸗ i Allendorf Rath für untauglich erkannt. 11 1 endor 2 52 an a. d. Lahn. 53 Becker Johannes Naunheim. 54 Rau Johann Ludwig Großenbuseck. 55 Gerhard Julius Karl Steinbach. 56 Wagner Johannes Burkhardsfelden. 57 Weimer Justus Altenbuseck. 58 Wießner Johann Heinrich Beuern. 59 Simon Heinrich Balthasar Gießen. 60 Klotz Johannes Großenlinden. 61; ri Allendorf Faulstich Johann Heinrich e 62 Kammer Konrad Rodheim. 63 Velte Johannes Langgöns. 64 Leib Ludwig Gießen. Philipp Rau von Wieseck wurde 65 bet der Nachvisitation für untauglich erkannt. chts⸗ und Vornamen der 77 78 79 1 8⁰ 84 8² 83 84 85⁵ Außer vorstehendem Conting Noll Rinn Gerlach Leicht Balser Ferber Karl Magn. Balth. Aug. Wilhelm Johannes Johann Georg Hans Heinrich Ludwig Friedrich Chri⸗ stian Karl 15 Zu Nr. Arnold Gießen, den 21. Dezember 1841. K. G. 909. Betreffend: Kreis r an sämmtliche Großherzogliche Buͤr Ich theile Ihnen nachstehende hoͤchste Verfugung in Abschrift zur sung mit. K. ent können als Ersatz etwaiger Abgänge, N abgegeben werden: Gießen. Heuchelheim. Bieber, zu Rodheim gehörig. Rodheim. Steinbach. Gießen. S Geschlech 1 8 Dienstpflichtigen. Wohnort. Bemerkungen. 335 Geschlechtsnamen. U Vornamen. 66 Beil. Friedrich Wilhelm Gießen. 67 Döringer Johann Philipp Wieseck. 68 Stamm Ludwig Rodheim. Läßt sich vertreten. 69 Krämer Johannes Steinbach. 70 Schwalb Hermann Gießen. Peter Karl Christian, 1 71 Kohlermann genannt Wilhelm Daselbst. Heinrich Henkel von Reiskircher 0 72 wurde bei der Nachvisitation für tem 16 11 porär untauglich erkannt. 1 73 Müller Johann Philipp Beuern. 4 74 Deubel Johann Georg 105 0 75 Textor Johannes Wieseck. N 76 Schneider Johann Philipp Daselbst. i 1 4 162 v. Grolman] Friedr. Ludw. Adolph] Gießen. I Dunn keene, Papen 5 Sn. 3 Nudol einri n⸗ Dient freiwillig im IV. Inf Reg. 195 v. Helmolt fen N 50 Ko Daselbst. 55 1II. Comp., Hauptmann achstehende zum Militärdienst Läßt sich vertreten. a Johann Peter Heßler von Gießen ist des Militärdienstes unwürdig. Ludwig Franz Mathias Friedrich Karl Peppler von Gießen wurde vom Rekrutirungs⸗Rath für untauglich er⸗ kannt. Läßt sich vertreten. Desgleichen. 5 9 Reiskirchen. Johann Heinrich Der a t h Großh. Hess. Provinzi K al⸗Commissär der Provinz Oberhesseu. C. Knorr. Gießen am 25. Januar 1842. Die von den Unterthanen Deutscher Bundesstaaten im Auslande geschlossenen Ehen und deren Wirkungen. Der Großherzoglich Hessische des Kreises germeister dieses Kreises. Gießen Nachricht und Bemes⸗ C. Ku deer. 2 e — Zu Nr. D. 20,805. Darmstadt, am 5. Januar 1842. Betreffend: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzl. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Durch eine Mittheilung des Großerzogl. Ministers der auswaͤrtigen Angelegenheiten haben wir von denjenigen Bestimmungen Kenntniß erhalten, welche im Koͤnigreiche Baiern hinsichtlich der von Baierischen Unterthanen im Auslande geschlossenen Ehen bestehen. Hiernach wird nicht nur jede ohne Erlaubniß der betreffenden Civilbehörde von einem Baiern im Auslande einge⸗ gangene Ehe in staatsrechtlicher Hinsicht als voͤllig ungültig betrachtet, sondern auch dieselbe erforderlichen Falles von Obrigkeit wegen getrennt, ohne daß der Frau, wenn solche Auslaͤn⸗ derin ist, oder deren Kindern hieraus die Rechte Baierischer Angehoͤriger erwachsen koͤnnen. Dagegen sind auch in Baiern die gleichen Maßregeln gegen die Verhütung unerlaubter Ehen von Ausländern getroffen, und es ist den Geistlichen aller Confessionen verboten, irgend eine Trauung eines Ausländers vorzunehmen, wenn der zu Trauende nicht die von der ihm vor⸗ gesetzten auslaͤndischen Dienstes⸗ oder Heimathsbehoͤrde ausgestellte Verehelichungsbewilligung, nebst den geeigneten pfarramtlichen Zeugnissen daruber, daß der beabsichtigten Verehelichung in Hinsicht auf kirchenrechtliche Bestimmungen kein Hinderniß entgegenstehe, beigebracht hat. Wir machen Sie auf diese Bestimmungen der Baierischen Gesetzgebung aufmerksam, um moͤglichst daruͤber zu wachen, daß die im Großherzogthume bezuglich der Trauungen auslaͤndi⸗ scher Unterthanen bestehenden Vorschriften, wohin insbesondere fuͤr die Provinzen Starkenburg und Oberhessen die Bestimmungen der Verordnung vom 27. Juli 1810 und für die Provinz Rheinhessen diejenigen der Verordnung vom 21. Mai 1833 gehoͤren, streng befolgt werden, damit nicht in Folge unerlaubter Trauungen auswaͤrtiger und namentlich Baierischer Untertha— nen deren Familien spaͤter inlaͤndischen Gemeinden zur Last fallen. d u T hi l. v. Rieffel. — Gießen am 17. Januar 1842. Das Großherzoglich Hessische Landgericht Gießen an die Großherzogl. Bürgermeister des Bezirks. : des G 8, die Aufhebun der e Hen ichen kemi sbei 25 ber Am 28. Mai 1830 erließ ich an Sie ein Ausschreiben des Inhaltes: In dem Artikel 7. des Gesetzes vom 1. Mai 1830( 30 des Regierungsblatts) ilatorischen Termine bei den Untergerichten betreffend, ist vorgeschrie— die Aufhebung der di 5 5 N ben, daß, wenn der Gerichtsdiener eine Ladung nicht besorgen kann, weil er den, dem sie insinuirt werden soll, weder selbst, noch ein zu seiner Familie oder zu seinem Gesinde ge⸗ hoͤrende Person vorfindet, der Gerichtsdiener die Ladung an den Burgermeister oder den Beigeordneten abgeben soll, welcher dann verbunden ist, die Ladung dem Geladenen so⸗ bald als moͤglich zukommen zu lassen. Ich finde mich veranlaßt, Sie auf diese gesetzliche Bestimmung besonders aufmerksam zu machen und Ihnen deren genaueste Befolgung einzuschaͤrfen, zugleich aber auch Ihnen auf⸗ zugeben, uͤber die Abgabe einer jeden Ladung, sobald solche erfolgt ist, eine Bescheinigung, in welcher der Tag der Behaͤndigung und die Person, der sie erfolgt ist, bemerkt sein muß, einzusenden. Oa es scheint, als wenn dieses Ausschreiben hin und wieder in Vergessenheit gekommen, so rufe ich es Ihnen hiermit in das Gedaͤchtniß zuruck und erwarte puͤnktliche Befolgung des⸗ selben. Bei dieser Gelegenheit mache ich Sie darauf aufmerksam, daß die Ortsdiener fuͤr sich nicht befugt sind, landgerichtliche Verfuͤgungen zu insinuiren, daß sie dieses nur koͤnnen, wenn sie dazu von mir oder von Ihnen in meinem Auftrag ermaͤchtigt worden sind; geschieht es von ihnen doch, so sind dieses Anmaßungen, die Sie nicht dulden duͤrfen, vor denen Sie die Ortsdiener zu warnen und von denen Sie, wenn letzteres fruchtlos bleibt, die Anzeige zu ma⸗ chen haben. * P loch. Zu Nr K. G. 522. Gruͤnberg am 22. Januar 1842. Betreffend: Die Uebereinkunft zwischen dem Großherzog⸗ thum Hessen und der Landgrafschaft Hessen⸗ Homburg wegen gegenseitiger unentgeldlicher Verpflegung und Heilung erkrankter Staats⸗ angehörigen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Von der nachstehend abgedruckten hoͤchsten Verfugung und resp. Uebereinkunft setze ich Sie zur Nachricht und Nachachtung in vorkommenden Faͤllen in Kenntniß. 2— —— Zu Num. D. 7. Darmstadt am 14. Januar 1842. Betreffend: Wie oben. 5 Das Großherzogl. Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Nachstehend theilen wir Ihnen die mit der Landgrafschaft Hessen⸗Homburg in obigem Be— treff abgeschlossene Uebereinkunft zur Nachricht, Nachachtung und weiter noͤthigen Verfugung mit: a du T hi l. A bschrißft. Die Großherzogl. Hessische und die Landgraͤflich Hessische men, ihren in den beiderseitigen Staaten erkrankenden oder Regierung sind uͤbereingekom⸗ verungluͤckenden unbemittelten Un— terthanen gegenseitig die benoͤthigte Heilung und Verpflegung angedeihen zu lassen und es ist zu dem Ende Folgendes festgesetzt worden: 1) Die Kur- und Verpflegungskosten von dergleichen erkrankten oder verunglückten Ange⸗ hoͤrigen des einen oder des andern Staates werden im Allgemeinen von den Stiftungs- oder Gemeindekassen derjenigen Orte, wo dieselben einen Unfall erleiden, bestritten, ohne daß deßhalb ein Ersatz in Anspruch genommen werden kann. Auch wird jede Regierung die geeignete Vor— kehrung treffen, daß bei solchen Faͤllen jedem Anspruche der Menschlichkeit Genuͤge geschehe und keine Versaͤumniß eintrete. 2) Da jedoch diese Verbindlichkeit immer nur subsidiarisch bleibt, so ist der verursachte Aufwand in dem Falle nach billiger Berechnung zu ersetzen, wenn entweder der betreffende Rei⸗ sende diesen Ersatz aus eignen Mitteln zu leisten vermag, oder wenn die nach privatrechtlichen Grundsaͤtzen zu seiner Ernährung und Unterstutzung verpflichteten Personen, naͤmlich seine Ascendenten und Descendenten, oder ein Ehegatte desselben, dazu vermoͤgend sind, was erforder⸗ lichen Falls durch amtliche Nachfragen bei der heimathlichen Behoͤrde zu erheben ist. v. Rieffel. Zu Nr. K. G. 586. Grünberg am 26. Januar 1842. Betreffend: Die Stiftung eines Felddienstzeichens. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Schon mehrmals habe ich die Bemeckung gemacht, daß Personen, welche das Felddienst⸗ zeichen erhalten haben, das Band ohne die Medaille tragen. Da dieß dem§. 2 der Verord⸗ nung vom 14. Juni 1840 zuwider ist, so werden Sie allen denjenigen, welche sich diese Ver⸗ ordnungswidrigkeit erlauben, die in diesem 8. enthaltene Bestimmung einschaͤrfen und anweisen, für die Folge das Band ohne die Medaille nicht mehr zu tragen. r —rð«51ðX¼..—ññ ͤ—[—ꝛ—— Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. Idi 31) Da bei der Revision der bestehenden Frucht— a Edictalladung. maaße sich ergeben hat, daß viele beiselben un⸗ 33) Die Präsumtiverben(Seiten verwandten) brauchbar geworden, und neue nicht in zureichender des am 16. November 1771 gebornen, seit 50 Jah- Anzahl vorhanden waren, so bringe ich hiermit zur ren, unbekannt wo, von Haus abwesenden, Adam offentlichen Kenntniß, daß solche nunmehr in einem Rühl, Sohn von Samuel Rühl zu Helpershain, größeren Vorrath fertig und auf dem Eich-Büreau haben darauf angetragen, ihnen sein, in etwa dahier zum Abgeben bereit stehen. 400 fl. bestehendes, Vermögen gegen Caution zu Die Großh. Bürgermeister werden daher er⸗ überlassen. sucht, im Interesse ihrer Gemeinde-Angehörigen, Besagter Adam Rühl und seine etwaigen De- bekannt machen zu lassen, daß diese Maaße am scendenten und sonstige besser Berechtigte, werden 1. und 2. Februar d. J. dahier in Empfang zu hiermit aufgefordert, sich binnen drei Monaten bei nehmen seien. unterzeichnekem Gericht zu melden und ihre besse⸗ Gießen, den 27. Januar 1842. ren Ansprüche an jenes Vermögen darzuthun, wi⸗ Der Großh. Eichmeister. drigenfalls dem Gesuch Statt gegeben werden wird. 5 H. Hellmold. Ulrichstein, den 22. Januar 1842. Großh. Hess. Landgericht daselbst. Dittmar. —— 9 3 .—— — —— — —— .——— * N —— ä—— — —— —— Versteigerungen. 30) Versteigerung von Bauarbeiten. Dienstag den 8. Februar l. J., Vormittags 10 Uhr, sollen die, zur Erbauung eines bedeckten Ganges, zwischen der Pfarrwohnung und dem Konfirman⸗ densaal zu Kirchberg erforderlichen Arbeiten, in dem Gebäude selbst, öffentlich versteigert werden. veranschlagt: die Maurerarbeit zu „JZimmerarbeit„„ 38„ „ Dachdeckerarbeit,.. 17„ 13„ „ Schreit; „Schlosserarbeit /.. 55„ „ Glaßerarbeit. 6„ „Weißbinderarbeit„„„ Spenglerarbeit/ 28„5 Die Steiglustigen werden hierdurch mit dem Bemerken eingeladen, daß Risse, Voranschläge und Bedingungen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht offen liegen. Gießen, den 26. Jan. 1842. Großh. Hess. Provinzialbaumeister. Hofmann. i 34) Montag den 7. Februar d. J., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Bürgermeistereibüreau die Ne⸗ paraturarbeiten an den Pfarrgebäuden an die an die Wenigstnehmenden Die Arbeiten sind Wenigstfordernden versteigert werden. Dieselben sind veranschlagt: Maurerarbeit zu 203 fl. 25 kr. Steinhauerarbeit) V.. 45, 40% Dachdecker arbeit, 8„ 39, Schreinerarbeit. 209/ 15% Schkosserarheit 83) 40„ Glaßerarbeit„ 5„ 56„ Weiß binderarbeit V/. 64, 19„ Beuern den 26. Januar 1842. Großh. Bürgermeister. Bellof. Vermischte Nachrichten. 23) 387 fl. können für die Kirchenkasse zu Rodheim, gegen gerichtliche Obligotion, ausge— liehen werden. chenvorstand in Rodheim, so wie der Decanats— Rechner Dauernheim in Gießen. Nähere Auskunft ertheilt der Kir- 24) 325 fl. 10 kr. können für die Kirchen⸗ kasse in Fellingshausen, gegen gerichtliche Obligation, ausgeliehen werden, und ertheilt nähere Auskunft der dasige Kirchenvorstand, so wie der Decanats⸗Rechner Dauernheim in Gießen. 25) 400 fl. liegen in der Kirchenkasse für Crumbach, gegen gerichtliche Obligation, zum Ausleihen bereit. Wer hiervon Gebrauch machen will, beliebe sich an den dasigen Kirchenvorstand, oder an den Decanats-Rechner Dauernheim zu Gießen zu wenden. 26) 130 fl. können für die Kirchenkasse in Königsberg ausgeliehen werden. Nähere Aus⸗ kunft ertheilt der dasige Kirchenvorstand, so wie der Decanats⸗Rechner Dauernheim in Gießen. 27) 184 fl. liegen in der Kirchenkasse für Heuchelheim, gegen gerichtliche Obligation, zum Ausleihen bereit, und ertheilt nähere Auskunft der dasige Kirchenvorstand, so wie der Decanats⸗Rech⸗ ner Dauernheim in Gießen. 28) 200 fl. könuen für die Kirchenkasse in Naunheim ausgeliehen werden, und ertheilt nähere Auskunft der dasige Kirchenvorstand, so wie der Decanats⸗Rechner Dauernheim zu Gießen. 29) 683 fl. konnen jetzt schon, und 1000 bis 1500 fl. binnen 3 Monaten aus der Kirchen— kasse für Großenlinden, gegen gerichtliche Obligationen zu 4½% ausgeliehen werden. Wer hiervon Gebrauch machen will, beliebe sich an den dasigen Kirchenvorstand, oder an den Decanats⸗ Rechner Dauernheim zu Gießen zu wenden. Marktanzeige. Der auf den 8. Februar l. J. im Hessischen Kalender angezeigte Gießener Jahrmarkt ist mit hoͤherer Bewilligung auf Dienstag den 15. desselben Monats verlegt worden. Gießen den 28. Jau. 1842. Der Beigeordnete E. C. Ruͤhl. Druck und Verlag der G. D. Brühl' schen Vuch- und Steindruckerei in Gießen.