5 ö Oberhessisches a Intelligenz- und Areis-Blatt 21. Freitag den 27. Mai 1842. Die für das daher in jeder Woche ein Mal, am Freitog, erscheinende Oberhesssche Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; . 1 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 5102. Gießen am 13. Mai 1842. Betreffend: Die Verbesserung des Zuchtstierwesens in den Gemeinden. i Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buürgermeister die ses Kreises. Mit Ruͤcksicht auf mein Ausschreiben vom 2. Februar M K. 1293 und 7. Februar d. J. Nd K. 1165 gebe ich Ihnen auf, die in Abschrift folgende Bekanntmachung nochmals oͤffentlich in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen und die Ankaͤufe resp. Verkaͤufe auf den Bullenmaͤrkten Ihren Ortseinwohnern angelegentlichst zu empfehlen. K. C. Knorr. Bekanntmachung des Praͤsidiums des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Betreffend: Wie oben. Dieustag den 1. Juni in Schotten, und Mittwoch den 20. Juli l. J. in Homberg, sollen zwei weitere der von dem landwirthschaftlichen Vereine der Provinz Oberhessen veran⸗ stalteten Bullenmaͤrkte abgehalten werden. Indem man dies hiermit zur oͤffentlichen Renntniß bringt, ladet man, unter Bezugnahme auf die bezuglich der ersten Bullenmaͤrkte erlassene Bekanntmachung v. 27. Januar l. Jahres, zu recht zahlreichem Besuche dieser Markte mit dem Bemerken ein, daß man dabei jedoch nur 1 zur Zucht taugliche, noch junge Zuchtstiere im Auge hat, und daß fur diejenigen, welche nicht verkauft werden konnten, so fern sie tuͤchtig waren und zwei Stunden und weiter hergebracht worden, von dem laͤndwirthschaftlichen Vereine eine Wegentschaͤdigung von 24 kr. per Stunde ausbezahlt werden. Gießen den 6. Mai 1842. Der Praͤsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Firnhaber⸗Jordis. „dt. A. Gros. 3 Zu Nr. K. G. 5509. Gießen am 21. Mai 1842. Betreffend: Den Eintrag der Grundrenten in die Grundbücher, insbesondere die Ausfertigung der Grundbuchsauszüge. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Das nachstehend in Abschrift folgende Ausschreiben Großh. Oberfinanzkammer I. Section vom 19. Mai d. J. theile ich Ihnen, unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 1. Febr. d. J.* K. 1240, zur strengsten Nachachtung und Bemessen mit. . ³ N Zu Nr. D. FK r Seen 19 Darmstadt am 19. Mai 1842. Betreffend: Wie oben. Die Großherzoglich Hessische Ober ⸗-Finanz⸗ Kammer I. Section an saͤmmtliche Großh. Kreis- und Landraͤthe der Provinzen Starkenburg und Oberhessen. In den bis jetzt errichteten Grundbüchern sind saͤmmtliche Grundlasten darum noch nicht speciell verzeichnet, weil die in vollem Betriebe stehende Abloͤsung derselben eine so wesentliche Veraͤnderung in diesen Abgaben hervorruft, daß, wenn die saͤmmtlichen Grundbeschwerden in die Grundbuͤcher aufgenommen worden waͤren, in diesen Documenten sehr bald die bedeutensten Aenderungen haͤtten vorgenommen werden mussen, wodurch natuͤrlich deren laͤngere Benutzung und Erhaltung beeintraͤchtigt worden waͤre. Aus diesem Grunde ist daher verfuͤgt worden, daß in die bereits vollendeten, sowie in die noch aufzustellenden Grundbucher nur die nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. Juni 1836 bereits abgeloͤßten Grundrenten speziell, die nicht abgeloͤßten und zugleich liquiden Grund— lasten jedoch nur summarisch eingetragen werden sollen. Eine Folge hiervon ist, daß die Großh. Buͤrgermeister bei der denselben nach dem Ge— setze vom 29. Oktober 1830 nunmehr obliegenden Ausfertigung von Grundbuchs auszuͤgen nach stattgefundener Legalisirung der Grundbuͤcher in allen Faͤllen, wo noch nicht abgeloͤßte Grundrenten auf den betreffenden Grundstücken ruhen, nicht im Stande sind, diese Auszuͤge vollstaͤndig zu ertheilen. Um daher den moͤglicherweise hieraus bei den Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erwachsenden Nachtheilen mit Erfolg entgegenzuwirken, ist es noͤthig, daß in diesen Faͤllen die von Seiten der Großh. Buͤrgermeister nach der Legalisirung der Grund; bucher auszufertigenden Grundbuchsauszuͤge vor deren Verabfolgung an die Interessenten und Gerichte dem Großh. Steuerkommissaͤr des Bezirks zum Beischreiben der übrigen, nicht abge— loͤßten Grundlasten zugestellt werden. 0 Zur Erreichung dieses Zweckes ersuchen wir Sie, deßhalb den Großh. Buͤrgermeistern die e Weisung ertheilen und uns von Ihrer Verfugung gefaͤlligst in Kenntniß setzen zu wollen. Schmidt. vt. Heß. — on Zu Nr. K. G. 3516. Gruͤnberg am 24. Mai 1842. Betreffend: Den Eiutrag der Grunbrenten in die Grundbücher, insbesondere die Ausfertigung der Grundbuchsauszüge. Der Großherzoglich Hessische Nreisrath des Kreises Grünberg an die Großhl. Buͤrgermeister und Beigeordneten der Rebengemeinden dieses Kreises. In den bis jetzt errichteten Grundbuͤchern sind saͤmmtliche Grundlasten darum noch nicht speciell verzeichnet, weil die in vollem Betriebe stehende Abloͤsung derselben eine so wesentliche Veraͤnderung in diesen Abgaben hervorruft, daß, wenn die saͤmmtlichen Grundbeschwerden in die Grundbuͤcher aufgenommen worden waͤren, in diesen Dokumenten sehr bald die bedeutend— sten Abaͤnderungen haͤtten vorgenommen werden mussen, wodurch natuͤrlich deren laͤngere Be— nutzung und Erhaltung beeintraͤchtigt worden waͤre. Aus diesem Grunde ist daher verfuͤgt worden, daß in die bereits vollendeten, sowie in die noch aufzustellenden Grundbuͤcher nur die nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. Juni 1836 bereits abgeloͤßten Grundrenten speciell, die nicht abgeloͤßten und zugleich liquiden Grund— lasten jedoch nur summarisch eingetragen werden sollen. Eine Folge hiervon ist, daß Sie bei der Ihnen nach dem Gesetze vom 29. Oktober 1830 nunmehr obliegenden Ausfertigung von Grundbuchsauszuͤgen nach stattgefundener Lega— lisirung der Grundbuͤcher in allen Faͤllen, wo noch nicht abgeloͤßte Grundrenten auf den be— treffenden Grundstuͤcken ruhen, nicht im Stande sind, diese Auszuͤge vollstaͤndig zu ertheilen. Um daher den moͤglicherweise hieraus bei den Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erwachsen— den Nachtheilen mit Erfolg entgegenzuwirken, hat Großh. Oberfinanzkammer I. Sektion ver⸗ fuͤgt, daß in diesen Faͤllen die von Ihrer Seite nach der Legalisirung der Grundbuͤcher aus— zufertigenden Grundbuchsauszuͤge vor deren Verabfolgung an die Interessenten und Gerichte dem Großh. Steuercommissaͤr des Bezirks zum Beischreiben der uͤbrigen, nicht abgeloͤßten Grundlasten zugestellt werden sollen. Ich weise Sie an, sich hiernach in vorkommenden Fällen zu bemessen. In Abw. Großh. Kreisraths C. Fuhr, Kreissecretaͤr. Zu Nr. K. G. 3476. Grunberg am 26. Mai 1842. Betreffend: Die Bitte des Darmstädter Hülfsvereins zur Empfangnahme von Unterstützungen für die Brandbeschädigten zu Hamburg, um Schutz und Unterstützung dieses Vereins. Der Großherzoglich Hessische——* Kreisrath des Kreises Grünberg an die Hroßherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Das unermeßliche Brandungluͤck, welches unterm 5. bis 8. Mai die Handelsstadt Ham— burg betroffen, durch welches ungefaͤhr 1800 Wohnhaͤuser, und andere Gebaͤude, mit den Ha⸗ ben der Bewohner von den Flammen verzehrt, viele Tausende obdachlos und aller Mittel zu ihrem fernern Unterhalte beraubt worden, hat in allen Gegenden und Orten Deutschlands das lebhafteste Mitgefuͤhl erweckt, und den Wunsch erzeugt, den vielen Ungluͤcklichen Unterstuͤtzungen zu Theil werden zu lassen, die sie in den Stand setzen, ihre Geschaͤfte, wodurch sie sich und ihre Familien ernaͤhren muͤssen, wieder anzufangen. Auch bier in Grunberg hat sich in den Personen des Großh. Pfarrers Steinberger, des Großh. Landgericht Assessors Thaler, des Großh. Buͤrgermeisters Henriey und der Gemeinderaths— glieder Sebastian Hofmann und Christoph Sudheimer ein Huͤlfsverein gebildet, welcher bereit ist, alle und jede Beitraͤge zur Unterstuͤtzung anzunehmen, und an die Behoͤrde zur Vertheilung unter die Verunglückten zu befoͤrdern. Da ich uͤberzeugt bin, daß jeder, dessen Verhaͤltnisse es irgend erlauben, mit Freuden eine, diesen seinen Verhaͤltnissen entsprechenden Gabe zur Milderung des Elendes schwer heimgesuchten deutschen Mitbruder beitraͤgt, fordere ich Sie auf, alsbald zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Vorbenannten zur Empfangnahme ihrer Gaben bereit seien. Bekanntmachungen Versteigerungen. Mittwoch den 1. Juni, Vormittags 9 Uhr, sollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Gießen, Distrikt Bruch, Faulerboden, Anneberg, Steinkopf und Hohewart, 70 ½ Stecken Buchen⸗Scheit⸗ und Prügelholz, 137) 42½%„ Buchen⸗Stockholz, 939 Buchen⸗Wellen, 3 94 Stecken Eichen⸗Scheit⸗ und Prügelholz, 42%„ Eichen⸗Stockholz, 1050 Eichen⸗Wellen, 8 Stecken Aspen-Scheit⸗ und Prügelholz, 50 Aspen⸗Wellen, 1¼ Stecken Fichten⸗Stockholz, 86 Fichten⸗Wellen, 1 Eichenstamm mit 90 Cubikfuß, 6 Fichtenstämme„ 209„ 3 Kiefernstämme„ 40„ 5 Kiefern- und Fichtenstangen mit 9 Cubf, 7 Dornwellen und 33 Haufen Haide- und Moosstreu an den Meistbietenden versteigert werden. Der Zusammenkunftsort ist auf dem Annerö— derweg, im Distrikt Jainchesboden. Gießen den 26. 125 18422 Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber. 134) Versteigerung von Bauarbeiten. Die zur Vergrößerung des Schulsaales in dem Schulhause zu Allendorf an der Lumda erforder— lichen Arbeiten, bestehend in Maurerarbeit, veranschlagt zu Zimmerarbeit 5 208 fl. 33 kr. 214„ 25„ Ouvrier. Dachdeckerarbeit.. 87„ 24% Schreinerarbeie. 2% d„, Schloss erarbeitet 74„ 48„ Glaserar be.. 9 Weißbinderarbeit 2 76 sollen Mittwoch den 8. Juni l. J., Vormittags 11 Uhr, in dem Rathhause daselbst an die Wenigstnehmen⸗ den öffentlich versteigert werden. Plan, Voranschläge und Versteigerungsbedin⸗ gungen liegen den hierzu Lusttragenden in dem Bureau des Großh. Bürgermeisters daselbst zur Einsicht offen. N Gießen den 25. Mai 1842. Der Großhl. Hess. Provinzialbaumeister Hofmann. 5 135) Dienstag den 14. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, sollen in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters zu Bobenhausen, Kreises Grünberg, die zur Er— bauung eines neuen Pfarrhauses, mit Nebengebäu⸗ den, veranschlagt: 1) Maurer- und Steinhauerarbeit 3944 fl. 55 kr. 2) Zimmerarbei e 4556% 18„ 3) Dachdecker arbeit.. 797, 19 4) Schreinerarbeit 1254, 31% 5) Schlosserarbeit 688„ 35% 6) Glgsers beit 258% 7) Weißbinderarbeit. 735, 49, 8) Spenglerarbeit.. 1 0 oͤffentlich an die Wenigstfordernden versteigert wer⸗ den. Nisse, Voränschläge und Versteigernngsbe— dingungen liegen bei dem Unterzeichneten zur Ein⸗ sicht offen. Gießen den 25 Mai 1842. Der Großh. Kreisbaumeister Müller. Hierzu eine Beilage.