ern, tadt uter ein. aut. nun ufs lek⸗ eg hen eder hon Ug⸗ bar tosa iner ter⸗ nen eine iger er als ber eses seht das 5 Oberhessisches 84 f 2— Intelligenz-und Kreis-Blatt 25. c Freitag den 24. Juni 1842. Die für das dahier in zeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; .. Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 6403. Gießen am 20. Juni 1842. Betreffende Sicherstellung des Pferdebedarfs für den Fall einer 5 Mobilmachung der Bundescontingente. 5 Der Großherzoglich Hessische i Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Bü germeister dieses Kreises. Unter Mittheilung der in Abschrift nachstehenden hoͤchsten Verfugung vom 8. d. M. weise ich Sie an, alsbald nach Inhalt derselben die geeigneten Untersuchungen anzustellen, desfallsige Ver— zeichnisse aufzunehmen uno solche unfehlbar inne halb 4 Wochen einzusenden. Ich setze hierbei das Vertrauen in Sie, daß Sie die erforderliche Untersuchung moͤglichst genau, unter Zuziehung sachverstaͤndiger Personen, vornehmen, und daß Sie namentlich in die fraglichen Verzeichnisse alle in Ihrer Gemeinde befindlichen Pferde aufnehmen. In Beurl. Großh. Kreisraths, N der Kreissekretär Dr. Spamer. Zu Num. D. 9311. Darmstadt am 8. Juni 1842. Betreffend: Wie oben. 0 Das Großherzogl. Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzogl. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Da wir eine moͤglichst genaue Kenntniß von der Zahl der in dem Großherzogthum der— malen vorhandenen, zum Militaͤrdienste tauglichen Pferde zu erhalten wünschen, so beauftragen wir Sie, die Burgermeister anzuweisen, die in den einzelnen Gemeinden vorhandenen Pferde, welche zum Millitaͤrdienst sich eignen, auszumitteln, in eine Liste einzutragen und letztere Ihnen vorzulegen.— Es sind N s 1) nur solche Pferde in die Listen aufzunehmen, welche in einem Alter von 4 bis 10 Jahren stehen, dabei einen kraftigen Körperbau, eine Große von 14% bis 16% Faust Landmaas (die Faust zu 4 rheinl. Zollen gerechnet) und keine Hauptfehler haben.. 2) In den aufzustellenden Listen ist anzugeben, wie viele der vorhandenen, zum Militaͤrdienst tauglichen Pferde vorzugsweise zu Reitpferden und wie viele zu Zugpferden sich eignen. Wir bemerken in dieser Beziehung, daß die Große der Reitpferde zu 14% bis 16 und der Zugpferde zu 15 bis 16% Faust anzunehmen ist. 1 3) Ausgenommen von der Aufnahme in die Liste sind die Pferde der Mitglieder des Großh. „Hauses, die Militaͤrdienstpferde, die Dienstpferde der Civilbeamten und die Pferde der Posthalter. — 9 — —— . W 11 1440 i 5 8 f 4) Bei Ausmittelung und Ausscheidung der Pferde haben die Buͤrgermeister ein oder einige pferdeverstaͤndige Mitglieder der Gemeinde, wozu vorzugsweise solche sich eignen, welche bei Truppen zu Pferde gedient haben, zuzuziehen. An denjenigen Orten, wo Kreisthier⸗ aͤrzte ihren Wohnsitz haben, koͤnnen auch diese als Pferdeverstaͤndige den Buͤrgermeistern assistiren. Aus den Ortslisten haben die Kreisraͤthe und Landraͤthe Hauptuͤbersichten nach dem anliegenden Formular aufzustellen und sind solche uns demnaͤchst, nebst den Ortslisten vorzulegen. du Thil. g 0. 5 v. Stein. Zu Nr. K. G. 6330. Gießen den 20. Juni 1842. Betreffend: Remontirung für das Garderegiment Chevauxlegers. a Der Großherzogl. Hessische 5 Kreis rath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Burger meister dieses Kreises. Im Auftrag Großh. Ministeriums weise ich Sie an, saͤmmtliche Pferdebesitzer Ihres Wohn— orts zu bedeuten, daß, obgleich in der Kurze eine Remontirung von 48 Pferden fuͤr das Garde⸗ Regiment Chevauxlegers in der Provinz Starkenburg Statt haben wird, nichts destoweniger die gewoͤhnliche jaͤhrliche Remontirung im Monat October in den drei Provinzen des Großher⸗ zogthums auch in diesem Jahre noch stattfinden wird. N In Beurlaubung Großh. Kreisraths, der Kreissekretaͤr Dr. Spamer. Zu Nr. K. G. 4004. g Grünberg am 16. Juni 1842. Betreffend: Sicherstellung des Pferdebedarfs für den Fall einer Mobilmachung der Bundescontingente. i Der Großherzoglich Hessische 8 0 Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großhl. Bürgermeister und Beigeordneten der Rebengemeinden dieses Kreises. Das in Abdruck nachstehende höchste Ausschreiben theile ich Ihnen mit der Weisung mit, die hierin befohlene Uebersicht uber die in Ihren Gemeinden vorfindlichen, zum Militaͤrdienste tauglichen Pferde, unter Zuziehung von Pferdeverstaͤndigen, nach dem angefuͤgten Muster baldigst aufzustellen und binnen 14 Tagen anher einzusenden. In Beurl. Großh. Kreisraths, der Kreissekretär . C. Fuhr. Abschri ft. Zu Nr. D. 9311. Darmstadt, am 8. Juni 1842. Betreffend: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Da wir eine moͤglichst genaue Kenntniß von der Zahl der in dem Großherzogthum dermalen vorhandenen, zum Militaͤrdienste tauglichen Pferde zu erhalten wuͤnschen, so beauftragen wir Sie, tinige welche hier, stern nden 12. mit, anste 12. he nalen Sit, die Bürgermeister anzuweisen, die in den einzelnen Gemeinden vorhandenen Pferde, welche zum Militaͤrdienst sich eignen, auszumitteln, in eine Liste einzutragen und letztere Ihnen vorzulegen. Es sind N f 1) nur solche Pferde in die Listen aufzunehmen, welche in einem Alter von 4 bis 10 Jahren stehen, dabei einen kraͤftigen Körperbau, eine Groͤße von 14½ bis 16% Faust Landmaas(die Faust zu 4 rheinl. Zollen gerechnet) und keine Hauptfehler haben. 2) In den aufzustellenden Listen ist anzugeben, wie viele der vorhandenen, zum Militaͤr⸗ dienst tauglichen Pferde vorzugsweise zu Reitpferden und wie viele zu Zugpferden sich eignen. Wir bemerken in dieser Beziehung, daß die Groͤße der Reitpferde zu 14½ bis 16 und die der Zugpferde zu 15 bis 16% Faust anzunehmen ist. 3) Ausgenommen von der Aufnahme in die Listen sind die Pferde der Mitglieder des Großh. Hauses, die Militaͤrdienstpferde, die Dienstpferde der Civilbeamten und die Pferde der Posthalter. 4) Bei Ausmittelung und Ausscheidung der Pferde haben die Bürgermeister ein oder einige pferdeverstaͤndige Mitglieder der Gemeinde, wozu vorzugsweise solche sich eignen, welche bei Truppen zu Pferde gedient haben, zuzuziehen. An denjenigen Orten, wo Kreisthieraͤrzte ihren Wohnsitz haben, konnen auch diese als Pferdeverstaͤndige den Buͤr⸗ germeistern assistiren. Aus den Ortslisten haben die Kreisraͤthe und Landraͤthe Hauptuͤbersichten nach dem anliegen— den Formular aufzustellen und sind solche uns demnaͤchst, nebst den Ortslisten, vorzulegen. du Thil. v. Stein. Verzeichniß der in der Gemeinde vorhandenen, zum Militaͤrdienste tauglichen Pferde. Ordn. Namen der Der Pferde ren e Gesanmtzahl f e zum Militardienste Bemerkungen. 0 Pferdebesitzer. Alter. Größe. 0 tauglichen Pferde. Jahre.] Faust. . Zu Rr. K. G. 4006. Grünberg am 16. Inni 1842. Betrrffend Den Verein zur Annie und Beaufsichtigung der aus den Landes⸗ und e strafanstalten Eutlafßenen im Großherzogthum Hessen. f Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an saͤmmtliche Gemeindevorstaͤnde dieses Kreises. Nach eingelangter hoͤchster Verfugung sind die Organe des rubr. Vereins nunmehr vollstaͤndig gebildet, und namentlich auch die Vereins Bezirks⸗Commissionen, so daß der Verein jetzt zu wirken beginnen kann. 5 Ich setze Sie hiervon in Kenntniß mit der Weisung, den Ihnen von der Vereins⸗Central⸗ behoͤrde oder den Bezirks⸗Commissionen zukommenden Aufforderungen um Nachrichten nach Maß⸗ gabe der Bestimmung unter 2 im 5. 4 der Vereinsstatuten: uͤber entlassene Straͤflinge, welche die Unterstuͤtzung des Vereins ansprechen, willig und gehoͤrig zu genuͤgen. Ich erwarte von Ihnen, daß Sie alles Moͤgliche zur Erreichung des so wichtigen, als wohl⸗ thaͤtigen Vereinszwecks beitragen werden. In Beurl. Groß. Kreisraths Der Großh. Kreissecretär Fuhr. Zu Nr. K. G. 4086. Gruͤnberg am 20. Juni 1842. Betreffend Die Ausstellung der Gemeindevoranschläge für 1843. Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Ich erwarte die Einsendung der Gemeindevoranschlaͤge fuͤr 1843 bis zum 1. August, bei Vermeidung der Abholung derselben durch Strafboten. S 1 Gießen am 11. Juni 1842. Betreffend: Die Mittel, um das Unterbleiben des Ab- und Zu⸗ schreibens in den Katastern zu verhüten. Das Großherzoglich Hessische E eri Gießen an die Groß herzogl. Buͤrgermeister des Bezirks. Ich beauftrage Sie, in Ihren Gemeinden oͤffentlich durch die Schelle die Verordnung vom 5. August 1822 Md 23 des Regierungsblatts, welche im Art. 4 bestimmt, daß Jeder, welcher die Anzeige des Besitzwechsels vor dem Ab- und Zuschreiben vernachlaͤssigt, in eine Strafe von 5 fl. verfaͤllt, in Erinnerung zu bringen, auch alle Gemeinde-⸗Einwohner, von denen Ihnen bekannt geworden ist, daß sie einen Besitzwechsel vorgenommen haben, noch besonders zu erinnern und anzuhalten, daß sie Eigenthumsurkunden daher auswirken und auf sie die Declarationen vornehmen. Sollten Ihnen Faͤlle bekannt sein, in denen meine Thaͤtigkeit bezuglich der Ausfertigung der Eigenthumsurkunden in Anspruch genommen werden muß, so zeigen Sie mir dieselben in besonderen Berichten an. Seither wurden die Entwuͤrfe zu den Theilzetteln von den Feldgeschworenen den Betheiligten übergeben und daher geschah es, daß die Letzteren sie haͤufig gar nicht zur gerichtlichen Bestaͤti— gung vorlegten, oder daß sie dieselben nach ihrer Gefaͤlligkeit uͤberbrachten und dann gewoͤhnlich kurz vor dem Ab- und Zuschreiben und zu einer Zeit, zu welcher sich die Arbeiten dieser Art ohnehin sehr haͤufen. Um den dadurch entstehenden Unordnungen zu begegnen, bedeuten Sie die Feldgeschworenen, daß sie kuͤnftig die Theilungsentwuͤrfe mit saͤmmtlichen Urkunden Ihnen zu behaͤndigen haben, worauf Sie dieselben sofort mit Bericht hierher befoͤrdern werden. Ploch. Hierzu eine Beilage. dahie in der den, an! diese zeige werd 1 sich ger! Vert gesch or Aust Ar Gal alle oder habe dahs des nn 6 den soll tinem oda Stock ng ß 0 ute rr * Beilage zu. 1425 des Oberh. Intelligenz⸗ u. Kreisblatts. Bekanntmachungen. Edictalladung. 155) Der sehr geringe Nachlaß des kürzlich dahier verstorbenen Conrad Simon, Ortsbürgers in Watzenborn, ist von seinen Kindern nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten wor— den, weßhalb alle diejenigen, welche Forderungen an denselben machen wollen, aufgefordert werden, diese sogewiß innerhalb 4 Wochen dahier anzu⸗ zeigen, als sonst auf sie keine Rücksicht genommen werden kann. Gießen den 15. Juni 1842. Großh. Hess. Landgericht. Ploch. 130) Kasper Meidt von Gailshausen hat sich wegen seiner anerkannten Unselbstständigkeit einer gerichtlichen Curatel unterworfen und sich seiner Vermögensverwaltung freiwillig begeben. Rechts⸗ geschafte, welche demnächst auf Wirksamkeit An⸗ spruch machen sollen, können daher nur unter Zustimmung seiner beiden Curatoren Peter Wagner Ar und Johannes Müller, Heinr. Sohn, beide von Gailshausen, eingegangen werden. Zugleich werden alle diejenigen, welche an Kaspar Meidt Forderungen oder sonstige Ansprüche irgend einer Art zu machen haben, aufgefordert, diese so gewiß im Termin an 8. Juli d IJ früh 10 Uhr, 5 dahier anzuzeigen, gegenfalls solche bei Feststellung des Vermögensstandes nicht berücksichtigt werden können. Grünberg den 6. Mai 1842. Großhl. Hess. zum Landgericht das. geh. Patrimonialgericht Rabenau. Welker Rayß. Versteigerungen. 156) Versteigerung von Gebaͤuden auf den Abbruch bei dem Rentamte Gruͤnberg. Dienstag den 5. Juli l. J., Vormittags 10 uhr,. soll der alte Schloßbau zu Grünberg, bestehend in einem Theile von 18 Fuß Länge, 24 Fuß Tiefe, sodann von 126 Fuß Länge und 46 Fuß Tiefe, 3 Stock hoch, nebst den in dem Hofe der dahiesigen Landgerichtswohnung befindlichen Erckern von 40 Fuß Länge, 18 Fuß Tieße und zwei Stock hoch, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen an den Meistbietenden im Einzelnen oder Ganzen öffentlich auf den Abbruch versteigert werden, wobei noch bemerkt wird, daß diese Gebäulichkeiten größtentheils aus noch gutem brauchbaren eichenen Holze und der untere Stock nebst der Giebelwand des Hauptgebäudes aus Mauern bestehen. An dem Kaufe können nur Steigerer Antheil nehmen, welche die erforderliche Caution oder einen sichern Bürgen stellen und sich deshalb bei der Persteigerung selbst durch ein annehmbares Zeug⸗ niß ausweisen können. Grünberg den 17. Juni 1842. Der Großh. Nentamtmann. Bötticher. 949) Samstag den 2. Juli d. J. Nachmittags 2 Uhr, soll die Reparatur der hiesigen Kirchen-Orgel, welche zu 57 fl. 30 kr. veranschlagt, wenigstnehmend ver⸗ geben werden. Unterzeichneter bittet die Großh. Bürgermeister, wo sich Instrumentenmacher befin⸗ den, solches bekannt machen zu lassen, damit sich die Steigliebhaber um die bestimmte Stunde auf der hiesigen Bürgermeisterei einfinden können. Allendorf an der Lahn, den 15. Juni 1842. In Auftrag für den Kirchenvorstand der Großh. Bürgermeister Wagner. 879) Die den Pfarrer Röders Erben zuge⸗ hörige Hofraithe, welche in der Hauptstraße von Lich steht, mit Oeconomie-Gebäuden und Hofraum versehen— und darum zum Betrieb eines Geschäfts ganz geeignet ist, soll Donnerstag den 30. Juni, Mittags 1. Uhr, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, zu Lich öffentlich meistbietend von den Röderi'schen Erben versteigert werden. 154) Die dem Ludwig Reuschling zu Klein⸗ linden zustehende Hofraithe, bestehend in einem zweistöckigen Haus mit Saalbau nebst Stallung, so wie auch 1 Morgen 170 Klafter an der Hof— raithe liegenden Garten, soll freiwillig Montag den 11. July l. J., Vormittags 9 Uhr, in der Wohnung des unterzeichneten, öffentlich an den Meistbietenden, unter den alsdann bekannt ge— macht werdenden Bedingungen, versteigert werden, welches zur Nachricht fur die Steiglustigen hiermit bekannt gemacht wird. f Kleinkinden den 22. Juni 1842. R Der Bürgermeister Weigel. Dienstag den 28. Juni l. J. a N Heugras pon den Wiesen der worauf sich besonders Wat er 157) soll das dieß jährige Gemeinde Wieseck, 5 Gras befindet, öffentlich versteigert werden. Anfang bei Wieseck ist Morgens 9 Uhr an der Oberlache, und zu denen bei Badenburg Nachmittags 4 Uhr im Strauch bei Badenburg. Wieseck, den 23. Juni 1842. Der Großh. Buͤrgermeister Lang Vermischte Nachrichten. 153) Nach der Beilage zum Oberhessischen Kreisblatt M 22. vom 3. Juni und dem hiesigen Anzeigeblatt M 23. vom 4. Juni d. J. soll der, aus der Nachweisung über Einnahme und Aus⸗ gabe, bezuglich des am 18. November 1841, bei Vertheilung der Felddienstzeichen zu Gießen statt⸗ gefundenen Festes, herrührende Nest von 78 fl. 7 kr., insoweit solcher von den Betheiligten bis zum 15. Juni nicht abgeholt wurde, den Brandbeschädigten zu Niedereisenhausen überwiesen werden. Da nun, einschließlich der Inserat ꝛc. Gebühren 22 fl. 18 kr. zurückbezahlt wurden, so bringe ich hiermit zur Nachricht der Betheiligten, daß 55 fl. Da nach einer Anzeige im Gießener Anzeigeblatt A0 22., 49 kr. von den Veteranen des Kreises Gießen an Herrn Kreisrath App in Biedenkopf für die Nie⸗ dereisenhäuser Brandbeschädigten abgesandt wor⸗ den sind. f Gießen den 21. Juni 1842. Bieler, Rendant. 158) Ein neues Halbjahr ö Abonnement auf das täglich erscheinende„Frankfurter Jour. nal“ und die Unterhaltungsblätter„Didaskalia“ beginnt mit dem 1. Juli nächsthin. Man ersucht daher, die Bestellungen darauf recht bald bei den zunächst gelegenen loͤbl. Postämtern bewerkstelligen zu wollen, damit keine Unterbrechungen im Zusen⸗ den der Blätter eintreten und vollständige Exemplare geliefert werden koͤnnen. Das erfolgreiche Stre⸗ ben der Redaktion dieses Journals geht unverän⸗ dert dahin, die faktischen Tagesneuigkeiten schnell, mit anständiger Freimüthigkeit und wahrheitstreu mitzutheilen, wozu die Vermehrung von verlässigen Correspondenz- und andern Original-Mittheilungen nicht wenig beiträgt.— Beide Blätter kosten hier halbjährlich 4 fl., auswärts durch den Postaufschlag nach Verhältniß der Entfernung, mehr. Zur Ver⸗ offentlichung von Bekanntmachungen aller Art dient dieses Journal vorzüglich wegen seiner außerordent⸗ lich starken Verbreitung. Die schmale Petitzeile kostet 8 kr., die mit größerer Schrift oder breitere werden nach dem Raumverhältuniß zur Petitzeile berechnet. 9 Annonce 808., von Herrn Stahl und Becker in Darmstadt, es scheinen könnte, als hätten dieselben ein ausschließliches Recht auf Druck und Verlag aller Formulare, welche sowohl von Großh. Gerichten, Bürger— meistern, Rechnern ꝛc. im Großherzogthum verbraucht würden, so finde ich mich veranlaßt, zu erklären, daß alle inländischen Druckereien zu diesem Drucke gleich berechtigt sind, sobald dieselben im Stande sind, genau nach den Allerhöchsten Orts gegebenen Vorschriften Druck und Papier zu liefern, weßhalb ich mit Bezug auf meine in A0 25. abgedruckte Preisliste in Erinnerung bringe, daß sowohl die hier verzeichneten, als die von Herrn Stahl und Becker angekündigten Feld— rügegerichtsformulare, so wie auch alle noch in der Folge erscheinen werdenden Formulare auf gutem apier, rein und sauber gedruckt, mit und ohne Querlinien, wie auch alle Sorten Schreib-, Concept⸗ und Postpapiere dc. stets vorräthig bei mir zu erhalten sind. Gießen den 24 Juni 1842. 9 G. D. Brühl l. Druck und Verlag der G. D. Brühl' chen Buch- und Steindruckerei in Gießen.