len lied da⸗ icht Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt W338. Freitag den 23. September 1842. . 4* 5 1 558 5* 55 Cc B l das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; 5 1 5 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. Kreisräthliche ehann machungen. Zu Nr. K. G. 9891. Gießen am 15. September 1842. Betreffend: Wirthschaftsplan im Forste Gießen, insbesondere die Er⸗ weiterung mehrerer Communalwaldungen dieses Forstes durch neue Erwerbung von Grundstücken, welche bisher nicht zum Gemeindewald gehörten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Das mir, in rubricirtem Betreff von Großh. Forstverwalter v. Buseck zugekommene Schreiben theile ich Ihnen nachstehend zur Nachricht und Nachachtung mit. K e K o r. Zu Nr. F. G. 1075. Gießen am 5. September 1842. Betreffend: Wie oben. Der Großherzoglich Hessische Forstver walter is Fonts Gießen an den Großh. Kreisrath des Kreises Gießen. Großh. Oberforstdirektion hat unterm 26. August d. J. z. N. Of D. 8570 verfügt, daß die von Gemeinden zur Erweiterung ihrer Waldungen neu erworbenen Grundstücke, soweit es noch nicht geschehen, bis zu Ende dieses Jahres den betreffenden Gemeinden als Gemeindewald in den betreffenden Flurbuchern und Steuerkatastern zugeschrieben werden.. Zugleich hat jene hohe Behoͤrde angeordnet, daß eine durch neue Aequisition motivirte außer⸗ ordentliche Faͤllung nicht eher zum Vollzug kommen darf, als bis der betr. Buͤrgermeister dem Großh. Revierfoͤrster ein Verzeichniß der betreffenden Grundstuͤcke eingehaͤndigt hat, unter welchem der Steuercommissaͤr bescheinigt hat, daß die vorerwaͤhnten Grundstucke der betreffenden Gemeinden im Flurbuch und Steuerkataster als Wald zugeschrieben worden sind. Ich ersuche Sie ergebenst, in fr. Angelegenheit die geeignete Verfugung an die Ortsvorstaͤnde des Kreises Gießen erlassen und mich von dieser gefaͤlligst in Kenntniß setzen zu 1 55 a v. Buseck. ——— Zu Nr. K. G. 9872. Betreffend: Vorstellung des Pfarrers Ritter z Verbreitung Der G Kreisrath d an sämmtliche Großherzog Es sind nun die von mir er nd hat die rich roßherzoglich He S Kreise 8 liche Bürgermei forderten Bericht tige und nützliche Anwendung ptember 1 842. Gießen am 17. Se u Hammelbach, Kreises der Schrift unter dem was vom Heppenheim wegen Titel: Das Hauskrenz er Prandweintriüken zu halten sei· ssische Gießen ster dieses Kreises. e von sammtlichen Großh. Buͤrgermeistern des rubrieirten Büchleins hiernach in Kreises eingelangt u den meisten Orten schon gute Wirkung hervorgebracht. Perbreitung desselben sowohl, als auch die wiederholte Veroffentlichung, begleitet sein wird, so mache ich es Ihnen hiermit Da die moͤglichst groͤßte n sollte, von den besten Folgen i d Schullehrer gewiß gerne zu r Seite stehen werden, wo es noͤthig werde zur Pflicht, worin Ihnen die resp. Geistlichen un das vorbemerkte Schriftchen an den kommenden langen Winterabenden auf die moͤglichst zweck⸗ maͤßigste Weise der ganzen Gemeinde sowohl, als auch einzelnen Gemeindegliedern zu überlassen, um sich durch deren Inhalt unterrichten zu koͤnnen. . K. —— Zu Nr. K. G. 6257. Grünberg am 17. September 1842. Betreffend: Den unentgeldlichen Unterricht im Hufbeschlagen für die Schmieden. lich Hess i sche Kreisrath des aͤmmtliche Gr oßherzogli ichen Kenntniß bringen, eder einen Unterricht im b an s Sie werden zur oͤffentl auch im naͤchsten Winter wi ertheilen wird. ————— Zu Nr. K. G. 6281. In Sachen gegen N Adam Schaub in Der Or Kreisrath de an die Großh. Betreffend: Nach Benachrichtig Christoph Schaub von worden ist, von Haus entfernt, Ich weise Sie deßhalb an, mir vorführen zu lassen. Der Großherzog aul Schwär zel zu Altenschlir Rixfeld wegen Diebstahls. ung Großh⸗ Landraths zu La Rixfeld, welcher w und bis jetzt zur auf denselben invigiliren, Gruͤnberg dieses Kreises. Professor Dr. Vir zu Gießen r die Schmieden unentgeldlich Kreises che Buͤrgermeister daß der Großh. Hufbeschlag fu Ouvrier. Grünberg am 18. September 1842. fund lich Hessische se 8 Grünberg es Kreises. Adam Schaub, Sohn von Zuchtbausstrafe verurtheilt Strafe nicht sistirt. Betretungsfalle arretiren, und oßher zog 8 Kren Bürgermeister dies uterbach hat sich iebstahls in eine Verbüßung der ihn im egen D Ouvrier. 95 nit en, ck; en, hießen lich ohn von munkelt 5 ren/ un Zu. Nr. K. G 6233. Grünberg am 15. September 1842. Betreffend Die Benutzung der Erde als Streumittel und Beaufsichtigung der Wiesenverbesserungen und des Fasselviehs. a g Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Ger uͤn berg an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Den in obiger Beziehung von Herrn Rentmeister Engel zu Londorf am 12. d. M. bei der Versammlung der landwirthschaftlichen Bezirks⸗Vereins mitglieder auf dem Selgenhof bei Ulrichstein gehaltenen Vortrag, theile ich Ihnen nachstehend zur geneigten Beruͤcksichtigung und moͤglichsten Verbreitung dieses so zweckmaͤßigen und nützlichen Verfahrens mit. Zugleich empfehle ich Ihnen hierbei wiederholt und dringend dahin zu sehen, daß den Wiesenverbesserungen, sowohl wie der Anschaffung und Unterhaltung guten Fasseloviehs fortwaͤhrend die gebuͤhrende Aufmerksamkeit geschenkt, und daß da, wo bereits Wiesenverbesserungen zur Ausfuͤhrung gekommen sind, solche auch gehoͤrig überwacht und unterhalten werden. Ouvfrie r. Benutzung der Erde als Streumittel betreffend. Seit etwa 4 Wochen benutze ich trockene Erde als Streumittel; ich finde dies vortrefflich und meine Erwartungen übertroffen, das Vieh liegt vollkommen trocken und bequem, nur muß die Erde trocken eingestreut und im Stall oͤfters nachgesehen werden, daß der Koth mit trockener Erde zugedeckt und sich keine Vertiefungen bilden, wo der Pfuhl stehen bleibt; auch muß alle 2 Tage ausgemistet und frische trockene Erde untergestreut werden. Zum Bedarf waͤhrend des bevorstehenden Winters habe ich bereits eine ziemliche Quantitat trockener Erde unter Dach bringen lassen. Es wird hierdurch nicht allein viel Stroh erspart, was zum Futter verwendet werden kann, sondern auch ein vorzüglicher Duͤnger producirt, und sollte deshalb dieses Streumittel besonders bei der diesjährigen geringen Erndte an Futter und Stroh allgemeinere Anwendung finden. Londorf am 10. September 1842. 3 W. Engel. Zu Nr. K. G. 6289. Grünberg am 18 September 1842. Betreffend: Die Bestrafung der Refractäre. N Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises G ruͤn berg an saͤmmtliche Großhzl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Von der nachstehend abgedruckten hoͤchsten Verfugung gebe ich Ihnen unter der Weisung Nachricht, sich hiernach vorkommenden Falls genauest zu bemessen. Ouvrier. 33. Zu Num. D. 14688. Darmstadt am 7. Septembon 1842. Betreffend: Wie oben. 5 5 Das Großherzoglich Hessische f Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und an die Großh. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. Nach Art. 45 des Rekrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 soll gegen Refractaͤre, außer den im Gesetze vom 24. Sept. 1821. bestimmten Nachtheilen, auch noch, nach vorausgegangener ge⸗ richtlicher Untersuchung, eine Gefaͤngnißstrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten erkannt werden. Damit nun diese Strafe, welche, wie bemerkt, nur nach vorausgegangener gerichtlicher Un tersuchung angesetzt werden soll, mithin nach dem in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen stattfindenden Untersuchungs-Verfahren die Anwesenheit der Refractaͤre voraussetzt, ausgesprochen werden kann, weisen wir Sie an, die Localpolizeibehoͤrden, die jedenfalls von der Rückkehr der Refractäre in ihre Heimath Kenntniß erhalten, auf diese wachen zu lassen und denselben auf— zugeben, sobald ihnen der Aufenthalt eines Refractaͤrs bekannt wird, Ihnen davon Anzeige zu machen, worauf Sie den betreffenden Refractaͤr an das einschlaͤgige Gericht zur Untersuchung abzugeben haben. du T h i l. Prinz. Zu Nr. K. G. 6304. Gruͤnberg am 20. September 1842. Betreffend: Die gegen das die öffentliche Sicherheit gefährdende Umherziehen von Zigeunerbanden und anderem dergleichen Gesindel zu er⸗ greifenden Maaßregeln. a Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Gruͤnber an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Es soll in neuerer Zeit die oͤffentliche Sicherheit im Großherzogthum durch vagirende auslaͤndische Zigeunerbanden und Betteljuden gefaͤhrdet werden, ich weise Sie daher an, Ihre besondere Aufmerksamkeit auf solche Vaganten zu richten, solche im Betretungsfall zu arretiren, und an mich einzuliefern. Ouvrier. .— e i Gießen am 10. September 1842. Betreffend: Die Verwaltung der Spar- und Leihkasse zu Gießen, insbesondere die Verwendung des Reservefonds zur Gründung von Industrie-Schuͤlen. N Die Großherzoglich Hessische b Bezirks⸗Schulkommission des Kreises Gießen an die Schulvorstaͤnde des Kreises Gießen. f Der Verein, welcher die Spar- und Leihkasse fuͤr die Kreise Gießen und Gruͤnberg ge— bildet hat, hat den Beschluß gefaßt, daß aus dem, zu milden Zwecken bestimmten Reservefonds der gedachten Casse, eine nicht unbedeutende Summe, zur Gruͤndung von Naͤh- und Strickschu— len— Industrieschulen—, verwendet, und daß denjenigen Gemeinden, welche sich fuͤr die Sache interessiren und die Einrichtung solcher Schulen beabsichtigen, ein jaͤhrlicher, ihren Vermoͤgens⸗ verhaͤltnissen entsprechender Zuschuß von zwanzig bis fuͤnfzig Gulden abgegeben werden solle. Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß durch solche Anstalten sowohl das physische, als auch das moralische Wohl der Familien auf dem Lande sehr befoͤrdert werden wird, und wir empfehlen Ihnen daher, mit Verweisung auf das Amtsblatt Großh. Oberschulraths J 3 vom 16. September 1833., die Errichtung von Industrieschulen auf dem Lande betreffend, in reif— liche Erwaͤgung zu ziehen, ob die Localverhaͤltnisse die Gruͤndung solcher Schulen moͤglich machen, und wenn dieses, wie wir nicht zweifeln, an manchen Orten der Fall sein sollte, sich mit den Gemeinderaͤthen in angemessener Weise zu benehmen und sie zu bestimmen, daß sie nach§. 3. und 4. des Plans für Industrieschulen, die geringfuͤgigen Kosten ubernehmen, welche neben dem Zuschuß aus der Spar- und Leihkasse, etwa noch den Gemeindekassen zur Last fallen duͤrften. Der gedachte Zuschuß wird jedenfalls fuͤr den Gehalt der Lehrerin ausreichend sein. Ueber das Resultat Ihrer Bemuhungen wollen Sie uns binnen 4 Wochen berichtliche Vorlage machen. Schließlich werden die Großh. Buͤrgermeister angewiesen, das gegenwaͤrtige Kreisblatt den Dirigenten der Schulvorstaͤnde sogleich zur Einsicht mitzutheilen. Eckstein. Hierzu eine Beilage. 34 Nr Bett De schreiben A b Zu Ni 9 * 2 ett 0 Pro! — D Winter ertheilen . J zu woll 1 2 sllen Kinigsb Naur * Amme 1 Aacde Beilagen Ms des Oberh. Intelligenz⸗u. Kreisblatts. 5 30. Rr. K. G. 1 Gießen am 20. September 1842. Betref fend: Den unentgeldlichen tit im Hufbeschlage für die Schmieden. Der Großherzogl. Hessische Kreis rat h des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Das von Großh. Provinzial⸗ Commissair dahier erlassene, in Abschrift nachfolgende Aus⸗ schreiben werden Sie. in Ihren Gemeinden veroͤffentlichen. In Verhinderung Großh. Kreisraths der Großh. Kreissecretair Dr. Spamer. Ab schrif et.“ Zu Nel ap. C. 9536. Gießen am 14. September 1842. Betreffend: pon. rubr, 5 E. 1 Der Großherzoglich Hessische Provinzial⸗Commissair der Provinz Oberhessen gan die Großherzl. Kreisraͤthe dieser Provinz und dens Großh. ꝛc. Landrath zu Lauterbach. Der Größh. Piofessor Dr. Vix dahier hat mich benachrichtigt, daß er auch im naͤchsten Winter wiederum einen Unterricht im Hufbeschlage fur die Schmieden und zwar unentgeldlich ertheilen werde. Ich ersuche Hi, N in Ihren resp. Verwaltungsbezirken gefaͤlligst veroͤffentlichen lassen zu wollen. 191 fin K. C. Knorr. 15 ü Die Voranschläge und Bedingungen liegen den Bekanntmarhungen. Steiglustigen auf der Bürgermeisterei zu Königsberg 1 8 120 N zur Einsicht offen. Versteigerungen. Gießen den 20. Septeinber. 1842. 221) Versteigerung von Bauarbeiten. Der Großh. Hess. Provinzialbaumeister 1 Montag den 3. Oktober l. J., Hof math. Vormittags 11. Uhr, sollen die zur Reparatur der Pfarrwohnung zu 190) Die dem Wirth Ludwig Reuschling zu Königsberg erforderlichen Arbeiten, bestehend in: Kleinlinden zustehende Hofraithe, bestehend in einem Maurerarbeit, veranschlagt zu 775 40 kr. zweistöckigen Haus mit Saalban nebst Stallung, Zimmerarbeit 7 77, 45„ sowie auch 1 Morgen 170 Klftr. an der Hofraithe Dachdeckerarbeit„„ 396„ 15„ liegender Garten— das Ganze liegt an zwei Schreinerarbeit„„ 126„ 34„ Hauptstraßen und eignet sich, seiner Lage wegen, Schlosserarbeit 75 55 sowohl zum Fortbetrieb einer Wirthschaft, als zu Glaserarbeit 5„ 44„ 38„ jedem andern Geschäft— soll Weißbinderarbeit„. ee, Montag den 26. September, Spenglerarbeit„ 7„ 30 0 in dem Gebäude selbst, an die Wenigstfordernden Morgens 9 uhr, öffentlich versteigert werden. in der Wohnung des Wirths Johannes Jung da 8 — 2 3 90 6 * 10 bier offentlich, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Kleinlinden den 24. August 1842. 5 Der Gr. Bürgermeister Weigel. 220) Orgelreparatur. Den 1. October d. J., Mittags 12 uhr, soll die Neparaturarbeit an der Orgel in hiesiger Kirche, im Anschlag zu 54 fl. 28 kr., an den We⸗ nigstnebmenden versteigert werden, wozu Orgelbauer eingeladen sind. a Leihgestern, den 21. September 1842. Der Kirchenvorstand. 219) Das Gemeinde-Schulhaus zu Volnkirchen 28“ lang und 16“ breit zweistöckig, von eichen Holz in Fachwerk erbaut, mit Ziegeln gedeckt, und uberhaupt noch in gutem Zustande, soll Donnerstag den 13. October, Morgens 9 Uhr, bei der unterzeichneten Stelle auf den Abbruch ver⸗ kauft werden. 1 J Volpertshausen(Kreis Wetzlar) den 20. Sep⸗ tember 1842. Das Bürgermeisteramt. Colnot. 222) Versteigerung von Arbeiten zur Erbauung eines neuen Pfarrhauses mit Nebengebäuden in Bobenhausen, Kreises Gruͤnberg. Nachdem Großh. Ober-Baudirection unter Auf⸗ hebung der früher statt gehabten, eine nochmalige Versteigerung der Arbeiten zur Erbauung eines neuen Pfarrhauses mit Nebengebäuden zu Boben⸗ hausen, Kreises Grunberg, verfügt hat, so ist dazu Termin auf Donnerstag den 6. October d. J., Vormittags 11 Uhr, in der Wohnung des Gastwirths Appel daselbst anberaumt worden. Die gedachten Arheiten sind veranschlagt: 1) die Maurer- und Steinhauerarbeit 3944 fl 35 kr. 2)„ Zimmerarbeit 2 2 4556% 18„ 3)„Dachdeckerarbeit 797% 19% 4).„ Schreinerarbeit 454%%, 5)„ Schlosserarbeit 688„ 55„ 6)„ Glaserarbeit. 258% 39„, 7)„ Weißbinderarbeit 5 735„ 49„ 8)„KSpenglerarbeit 90„ 98„, und wird zugleich bemerkt, daß Nisse, Voranschläge und Versteigerungsbedingungen in dem Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht offen liegen. Gießen den 19. September 1842. Der Großh. Kreisbaumeister Müller. Theater in Giessen. Sonntag den 25. September 1842. Erste Vorstellung im zweiten und letzten Abonnement. Auf allgemeines Verlangen: Die Teufelsmühle am Wienerberg, a oder der Sehutzgeist Zriel. Romantisch-komische Zauberoper in 4 Akten, von Hensler, nach einer Wiener Volkssage. Mufik von Kapellmeister Müller. Dienstag den 27. September 1842. Zweite Vorstellung im zweiten und letzten Abonnement. Die Einfalt vom Lande. Original⸗Lustspiel in 4 Akten, von Dr. C. Töpfer. (Noch Manuscript.) . Vieh⸗Gesundheitsscheine, das Buch 24 kr. sind stets zu haben in der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.