e Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt * 29. Freitag den 22. Juli 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberheffische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. 2— 2 Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 6406. Gießen am 18. Juli 1842. Betreffend: Den Verein zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Landes⸗ und Provinzial⸗Strafanstalten* im Großherzogthum Hessen. f Der Großherzoglich Hessische a Kreisrath des Kreises Gießen an sͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. Zußfolge hoͤchsten Auftrags setze ich Sie von der nunmehr erfolgten Bildung der Organe des rubricirten Vereins, bestehend in der Central-Behoͤrde zu Darmstadt und den Bezirks⸗ Commissionen mit dem Anfuͤgen in Kenntniß, daß Sie den Ihnen von den gedachten Be⸗ hoͤrden zukommenden Aufforderungen, um Nachrichten uͤber entlassene Straͤflinge, nach Maas gabe der Bestimmungen unter 2. in 5. 4. der Statuten des besagten Vereins willig und gerne zu entsprechen haben. K. Ch. Knorr. ö G. 7583. Gießen am 10. Juli 1842. Betreffend: Die Erlangung ursprünglichen Impfstoffs aus natürlichen Kuhpocken. . Der Großherzogl. Hessische— Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises— Die in Abschrift nachstehende hoͤchste Verfuͤgung nebst der beigefuͤgten Belehrung uͤber die Kennzeichen der achten Pocken bei Kuhen theile ich Ihnen zur Nachachtung, Ihrem Bemessen und alsbaldiger oͤffentlicher Bekanntmachung derselben mit. Ab schrüft. K. Ch. Knorr. . Zu Nr. D. 10,655. Darmstadt, am 3. Juli 1842. Betreffend: Wie oben. i 5 N Das Großherzoglich Hessische. Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Bei dem haufigen Erscheinen der Blatternkrankheit in allen Theilen des Großherzogthums ist es nothwendig, darauf hinzuwirken, daß wieder ursprunglicher Impfstoff aus naturlichen Kuhpocken gewonnen wird. g Wir haben deßhalb beschlossen, von Neuem eine Praͤmie von zwei und zwanzig Gulden fuͤr diejenigen Viehbesitzer, welche Kuhpocken, die sie an einer ihrer Kuͤhe wahrgenommen, in der Art zur Anzeige bringen, daß nachhaltige Impfungen davon erwirkt werden koͤnnen,— auszusetzen und dabei zugleich Nachfolgendes naͤher zu bestimmen: 1) Die Anzeigen der Viehbesitzer von der Wahrnahme der Kuhpocken an einer ihrer Kühe sind bei dem betreffenden Bezirksarzte zu machen;- 2) die Bezirksthieraͤrzte haben auf die ihnen zukommenden Anzeigen unverzüglich eine Untersuchung der Kuͤhe, an denen die Wahrnahme gemacht worden sein soll, vorzunehmen und, falls sie dabei eine Anzeige gegruͤndet finden, schleunigst den Physikatsarzt des Bezirks hiervon in Kenntniß zu setzen. 5 f 3) Erhalt ein Physicatsarzt durch den Bezirksthierarzt davon Kenntniß, daß dieser die Anzeige eines Viehbesitzers von der Wahrnahme der Kuhpocken an einer Kuh bei einer vor— genommenen Untersuchung begruͤndet befunden,— so hat er sobald wie moͤglich mit der von der Kuh gewonnenen frischen Lymphe Kinder zu impfen und, insofern die Impfung auch nur an einem einzigen Kinde haftete, den betreffenden Kreis- oder Landrath von jenem Erfolge zu benachrichtigen, welcher alsdann 4) die Auszahlung der ausgesetzten Praͤmie bei uns zu veranlassen hat. Indem wir Sie von dieser unserer Entschließung in Kenntniß setzen, weisen wir Sie an, sich danach zu bemessen, die Ihnen untergebenen betreffenden Behoͤrden danach zu instruiren, zugleich aber auch den Inhalt jener Entschließung, sowie die nachstehende Belehrung uͤber die Kennzeichen der aͤchten Pocken bei Kühen, gleichbald durch eine Bekanntmachung in dem in Ihren respectiven Verwaltungsbezirken bestehenden, Intelligenzblatte zu veroͤffentlichen und diese Veroffentlichung jedes Jahr ein- oder mehrere Mal zu wiederholen. du Thil. v. Stein. Belehrung über die Kennzeichen der aͤchten Pocken bei Kuͤhen. Die achten Kuhpocken kommen nur selten und zu unbestimmten Jahren, in diesen jedoch am gewoͤhnlichsten vom Frühjahre bis zum Herbste vor. Der Ausschlag zeigt sich nur an den Eutern, oft nur an den Strichen oder Zitzen frischmilchender Kuͤhe, besonders bei jungem Vieh, welches zum erstenmale gekalbt har. Im Allgemeinen bemerkt man oft vor dem Ausbruche der Pocken an den Thieren verminderte Freßlust, Trägheit und Mattigkeit; dabei nimmt die Milch ab und wird dünn und blaͤulich. Nach einigen Tagen entstehen in der Haut des Euters erbsengroße, harte, hervorragende Knoͤtchen, welche sich in Zeit von drei Tagen in braungelbe Knöpfe verwandeln, deren Groͤße allmaͤhlich zunimmt, waͤhrend ihr Umfang roth zu werden anfaͤngt. Drei Tage spaͤter verwandelt sich jeder Knopf, nach der Farbe des Euters, in eine weißliche, gelbliche, blaͤuliche, bleifarbige oder schwaͤrzliche Blatter von runder, eifoͤrmiger Form mit eingesenktem Mittelpunkte. Diese Blattern erreichen am achten Tage nach ihrer Erscheinung die groͤßte Ausdehnung und werden so groß, wie eine Haselnuß. Der Eindruck in der Mitte bleibt und bildet, nebst dem rothen Ringe um die Blatter, das Hauptkennzeichen. Das gewoͤhnlich mit 7 oder 8 Blattern besetzte Euter ist alsdann rosenartig entzuͤndet und schmerzhaft. Waͤhrend dieser Entwickelung ist alsdann die Pocke zur Abnahme der Lymphe geeignet, welche letztere in einer klaren, dicklichen, geruchlosen Fluͤssigkeit besteht. Gegen den zwoͤlften Tag seit dem Ausbruche bedeckt sich die Blatter mit einem gelben oder braunen den ien, rer ine nd, von an, iren, die in iese doch den zieh, der Rilch uters gelbe erden eine rorm nung dt! ichen. und mphe n den aunen Scharfe, welcher spaͤterhin abfaͤllt und einen vertieften Fleck fuͤr langere Zeit zurücklaͤßt. Nach dieser Beschreibung wird der Charakter der aͤchten Kuhpocken erkannt, und der Unterschied ähnlicher Erscheinungen an den Eutern der Kuͤhe(Wied, Wasser-, Steinpocken, Warzen, Geschwuͤlsten, entzuͤndete Knoten von Insectenstichen, Beulen, Blasen), welche nicht mit den ächten Kuhpocken verwechselt werden durfen, ergibt sich hiernach von selbst. —— Zu Nr. K. G. 4847. Gruͤnberg am 20. Juli 1842. Beireffend: Die Hauptversammlung des landwirthschaftlichen Vereins. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an sämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Sie werden alsbald in Ihren Gemeinden zur oͤffentlichen Kenntniß bringen lassen, daß die Hauptversammlung des landwirthschaftlichen Vereins am 27. d. M. nicht in dem Rath— hause zu Friedberg, sondern in dem Saale des Gastwirths Trapp daselbst abgehalten werde. Duo r ier ——— Z... 1— Bekanntmachungen. Edictalladung. 140) Ansprüche auf den Nachlaß des schon vor längerer Zeit verstorbeuen Johann Justus Becker und dessen Frau Christiana Sidonia, geb. Ellenberger von Grünberg, so wie deren Kinder: a) Johann Jakob Becker, b) Anna Elisabetha nachherige Schullehrer Suppes Wittwe zu Niedermoos, geb. Becker, e) Elisabetha Margaretha, nachherige Joh. Heinr. Treuers Wittwe, geb. Becker, d) Christine Friderike Becker, e) Johann Heinrich Becker, 1) Johannette Catharina Becker von da, sind bis zum 29. Juli sogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls jener Nachlaß der, durch Erbvertrag eingesetzten Johan⸗ nette Brückner von Crainfeld überwiesen wer— den wird, wobei man noch bemerkt, daß zu die⸗ sem Nachlaß folgende Grundstücke: 4 4½[Klftr. Grablappen in den Rahmen, an Christian Gravelius Wittwe, grundlastenfrei, % 24 ½%„, Grablappen auf der Universi⸗ 5 tätsbeune, an Daniel Ritters Wittwe, herrschaftl. Zins, %% 45%„ Grabland auf dem Hain im Feger an Georg Werner, der Stadt Hainzins, gehören, in Bezug auf welche das Eigenthumsrecht nicht urkundlich nachgewiesen werden kann, weß— halb dingliche Rechte auf diese Grundstücke soge— wiß in diesem Termin gleichfalls zu begründen sind, gegenfalls der anderweiten Disposition über diese Grundstücke stattgegeben werden wird. Grünberg den 3. Mai 1842. Großh. Hess. Landgericht das. Welker. Rayß Versteigerung. 473) Donnerstag den 25. d. M., kachmittags 2 Uhr, soll in dem Domanialwald, des Reviers Schiffen— berg, in den Districten Buchenberg— Rehhecke ꝛc. nachstehendes Holz öffentlich meistbietend versteigert werden: 7 Stecken Buchen-Scheidholz, 1„ Buchen⸗-⸗Prügelholz, 2„ Nadel-Prügelholz, 5½%„ Buchen⸗Stöoͤcke, 3„ Nadel-Stöcke, 200 Gebund Buchen-Reiser, 300„ Nadel ⸗Reiser, 62 Stuck Eichen⸗Stammholz, 1107 Cbkf. halt., „Nadel 55 63 0 7 2 2„ Eichen⸗Stangen N e 3, Nadel⸗ 1898 Die Zusammenkunft ist an dem Forstgarten bei dem Schiffenberg. Gegen vorschriftsmäßige Bürg— schaft wird Credit bis Martini d. J gegeben. Nach beendigter Holzversteigerung werden 3 Abtheilungen des alten Schiffenberger Wegs zum Planiren und Ausroden aller Steine an den We— nigstnehmenden in Accord gegeben. Gießen den 22. Juli 1842. Der Großh. Revierförster v. Buseck. G fen n de y. 2 172) Auf der Chaussee zwischen Gießen und ———ñ— Lollar ist eine Kappe und ein seidenes Halstuch gefunden und auf Gr. Bürgermeisterei zu Daubrin⸗ gen abgegeben worden, wo solche der sich legitim i rende Eigenthümer wieder in Empfang nehmen kann. Daubringen den 21. Juli 1842. Der Bürgermeister Bieß er. Migcelle. Fortsetzung.) In einem moorigen und torfigen Boden, der von der Feuchtigkeit aufgetrieben und vom Frost leicht in die Höhe gezogen wird, leiden die stärker bewurzelten Pflanzen der zeitigen Saat mehr, als die weniger bewurzelten der spätern. Was nun unter zeitiger oder später Saat zu verstehen sei, ist ein sehr relativer Begriff, der nach Lage, Klima sehr verschieden modifieirt wird. In einem großen Theile Deutschlands gilt die Annahme, daß 14 Tage vor und so viel nach Michaelis die beste Saatzeit sein und es werden auch in diesem Zeit⸗ raume die meisten Saaten eingebracht, doch bedingen die Verhältnisse bald eine srühere, bald eine spätere Saat. In kältern und in höheren Gebirgsgegenden beginnt die Saat schon im August und wird im Anfange Septembers beendet, im dem thätigen, warmen Boden in Niederungen und Ebenen, bei einem warmen Klima, ist die Saatzeit der October.“ Die magern Ländereien werden zuerst, die gedüng⸗ ten zuletzt besaͤt, weil sich in ersteren die Saat vor Winter langsamer, in letzteren schneller ausbildet. Uebrigens wird die Saatzeit auf einen bestimmten Termin nicht festgesetzt werden können, weil man⸗ cherlei Umstände diesen bald früher, bald später herbeiführen. Ein sorgsamer Landwirth bringt seine Roggen⸗Aecker zu gehöriger Zeit in den zur Ein— saat nöthigen Zustand, allein er wird dieß nicht alle Jahre in derselben Zeit bewerkstelligen können. Wenn der Roggen in Brache kommt, so hat er dieß allerdings mehr in seiner Gewalt, aber auch die Brachbearbeitung kann durch ungünstige Wittenung durch sich in die Länge ziehende Ernte und andere Umstände verzögert werden. Folgt der Roggen auf andere Früchte, so ist die Bestellung des Ackers von deren früherer oder späterer Aberntung abhängig. Hat man nun aber das Land zu gehöriger Zeit fertig, so kommt es doch immer auf zwei sehr wesentliche Bedingnisse an, deren Berücksichtigung die Einsaat verzögern kann. Zuerst kommt es darauf an, daß trockne Einsaat erfolgt, ist daher die Witterung zu der Zeit, wo die Einsaakzeit eintritt, naß, ist der Boden nicht trocken genug, so ist es immer besser, mit der Saat zu warten und sie lieber später zu machen, als sie naß einzuschmieren. Nur im Sand⸗ boden schadet eine nasse Einsaat weniger. Die 5 andere Bedingung ist die bereits erwähnte, den Noggen in die gehörig gesetzte Saatfurche zu säen. Alle Erfahrungen stimmen über das! erforderliche Setzen der Saatfurche von der Saat so vollständig überein, daß erfahrene Landwirthe, wenn sie auch sonst auf eine zeitige Saat halten, lieber später säen, um diese Bedingung zu erfüllen, ja sogar rathen, im Nothfalle lieber eine Bestellungsfurche weniger zu geben, weil sie dieß dem Gedeihen des Noggens für minder nachtheilig halten, als ihn in frisch gepflugtes Land zu sähen. Cortsetzung folgt.) — Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. J V — bestimm später e per 30 S Zu B * etlass EI diese ist,