ä HODberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt . W33. Freitag den 19. August 1842. N Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt eister bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; ö W Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. 1 dhe 9—— 5——„. 1 10 RKreisräthliche Veka seuchtig⸗ Zu Nr. K. G. 8577. Gießen am 16. August 1842. den, ist Betreffend: Den Hebammen⸗-Unterricht in der Entbindungs⸗Anstalt zu Gießen. werden. a»Der Großherzoglich Hessische 15 Kreisrath des Kreises Gießen alle au„ ee 5. 5 s 5 0 an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. wert Nachstehend theile ich Ihnen das mir in rubricirtem Betreff zugekommene Schreiben des mit dem Großh. Provinzial⸗Commissaͤrs' der Provinz Oberhessen in Abschrift zur Nachricht und Nachach— Wb tung mit, wobei ich Sie verantwortlich mache, daruber zu wachen, daß die genannte Zeit 5„genau eingehalten werde. r. In K. NC. Kein onx. 5. bschri ft. 5 ist, sin 8 f n Zu Nr. P. C. 2358. Gießen am 12. August 1842. gen) 90 Wo- Betreffend: Den am 1. September 1812 beginnenden Hebammen⸗ ct Unterrichtskurs in der Hebammenschule zu Gießen. 3 Der Großherzoglich Hessische f schma-. 8 a a 8 N 7 Provinzial-Commissair der proboinz Oberhessen an sammtliche Großherzogliche Kreisräthe dieser Provinz und den Großh. Hessischen c. Landrath zu Lauterbach. Nach einem Schreiben vom 26. Novbr. 1841 soll jedesmal der Hebammenunterricht döm 1. Marz bis zum letzten Mai, und vom 1. Septbr. bis zum letzten November ertheilt werden. finden, Da nun nach einer Benachrichtigung der Direction der Entbindungs-Anstalt dahier die meisten dieselbel. Hebammenschuͤlerinnen nicht am 1. Maͤrz, sondern viel spaͤter erschienen sind, und dadurch im 0 Unterricht viel Störung veranlaßt worden ist, so ersuche ich Sie, da der zweite Lehrkursus mit un dem 1. September l. J. beginnt, die Gemeinden gefaͤlligst anzuweisen, daß die betreffenden „ Schuͤlerinnen sich auf diesen Tag puͤnktlich einzufinden hatten, uberhaupt werden Sie dafür gefaͤlligst Sorge tragen, daß in Zukunft die angegebene Zeit punktlich eingehalten, damtt durch ouisd'er i sind!“ zu spaͤtes Erscheinen im Unterricht keine Storung mehr hervorgerufen wird. der Ar⸗ 5 R., C., hon dt,, f ydt Stock. b fi e Zu Nr. K. G. 8460. Betreffend: In Untersuchungssachen gegen Peter Kappes und Konrad Böcher von Atzenhain, wegen Mißhandlung des Philipp Faulstich von Kesselbach. Dier Großherzoglich Hefsische Gießen am 15. August 1842. Kreisrat des Kreises Gießen an fñmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. Der Aufenthalt des Philipp Faulstich von Kesselbach ist unbekannt, dessen Vernehmung dei Gericht aber nothwendig, weshalb ich Sie beauftrage, denselben, wenn er sich allenfalls in Ihrer resp. Gemeinde aufhalten sollte, anzuweisen, sich unverzuglich in Grünberg zu sistiren. In diesem Falle haben Sie mir berichtliche Anzeige zu machen. Kn U. K. C. ————— Bekanntmachungen. Edictalladungen. 972) Die Erbschaft des dahier verstorbenen Großh. Hofgerichtsadvokaten Regierungsraths Win⸗ heim ist von einem der Erbinteressenten nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten worden, und es werden daher alle, welche aus irgend einem Grunde an die gedachte Nachlaßmasse Ansprüche machen wollen, hiermit aufgefordert, ihre Forderun— en so gewi 1 Freitag den 26. August, Vormittags 8 Uhr, in dem hiesigen Landgerichtslokal dem unterzeichne⸗ tem Verlasseuschafts-Kommissär anzuzeigen, als sonst bei Auseinandersetzung dieser Erbschaftssache keine Rücksicht darauf genommen werden kann. Gießen am 22. Juni 1842. Stein, Großh. Landgerichtsassessor. 166) Auf der, zum Nachlaß der Johann Blößers Eheleute von Rupperteurod gehörigen Hofraithe haften nach dem hiesigen Pfandbuch 1) bei Johann Adam Kratz zu Elpenrod, nach Oblg. d. d. 27. Juni 1801 200 fl. Capital; 2) bei demselben nach Oblg. d. d. 14. October 1802, 200 fl. Capital, beide von Heinrich Finkernagel von dort contrahirt, sodann 3) der Kaufschilling der Hofraithe mit 560 fl. und bei Heinrich Finkernagel zu Rupperten— rod, nun dessen unbekannten Rechtsnach— folgern und 4) auf dem Grundstück e g 546 Klftr. im Geisenberg, ein bei der Kirche zu Elpenrod am 17. Februar 1816 contrahirtes Darlehen von 70 fl. Dem Fortbestand dieser Schulden und resp. Pfandrechte wird von dem Curator der Johann Blößerischen Masse widersprochen, wesbalb nicht nur alle diejenigen, welche aus jenen im Pfand— buch befindlichen Einträgen, sondern auch überhaupt diejenigen, welche in irgend einer Art auf den Nachlaß der Johann Blößers Eheleute, insbeson— dere auch auf die zu solchem gehörigen Immobi— lien berechtigt zu sein, glauben, aufgefordert wer— den, hiervon sogewiß im Termin Freitag den 26. August l. J. Anzeige zu machen, die desfallsigen Rechte und Forderungen zu begründen, gegenfalls die erwähn⸗ ten Pfandeinträge für erloschen angesehen und dem— gemäß über das vorhandene Immobiliarvermögen anderweit verfügt werden wird. Grünberg den 4. Juli 1842. Großh. Hess. Landgericht das. Welcker. Versteigerungen. 185) Lieferung von Oefen. Die Lieferung der zu dem neuen Gymnasium dahier nöthigen Oefen, bestehend in 5 Stück der größten und 6 Stück der zweitgrößten Sorte der s. g. Friedrichshüttenöfen, soll Freitag den 26. d. M., Morgens 11 Uhr, an den Wenigstnehmenden auf dem Büreau des Unterzeichneten versteigert werden. Gießen den 18. August 1842. Der Gr. Hess. Provinzialbaumeister Hofmann. ung alls ren. esp. hann licht and⸗ ut den eson⸗ nobi⸗ wer⸗ und aͤhn⸗ dem⸗ logen as. ahier oßten f. 9 1 des ster 188) Versteigerung von Bauarbeiten. Freitag den 26. August d. J., Vormittags 10 Uhr, sollen in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters in Stumpertenrod die zur Reparatur des Pfarr— hauses daselbst erforderlichen Arbeiten, nämlich: Maurerarbeit, veranschl. zu 104 fl. 51 kr. Zimmerarbeit 00 5„ Dachdeckerarbeit„ 75 2„ 8 Schreinerarbeit„ 5 38 Schlosserarbeit„ 5 140% 8 Glaserarbeit 5 95 0% Weißbinderarbeit„ 5 16%, an die Wenigstnehmenden versteigert werden, wel— ches man mit dem Bemerken hierdurch zur öffeut— lichen Kenntuiß bringt, daß Voranschlag und Versteigerungsbedingungen bei der Bürgermeisterei in Stumpertenrod zur Einsicht offen liegen. Gießen den 16. August 1842. Der Großh Kreisbaumeister Müller. 187) Montag den 29. August d. J., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Bürgermeistereibüreau die Neparaturarbeiten an der Kirche und den Pfarr— gebäuden zu Kirchberg an den Wenigstfordernden versteigert werden. Dieselben sind veranschlagt: Schreinerarbeit zu 40 fl. 6 kr. Maurerarbeit„ 5„—„ Glaeradettkt: Schande; 3, Ruttershausen den 16. August 1842. Der Großh. Bürgermeister Rohrbach. 89 fl. 7 kr. , Feilgeboten. 186) Die, zum Besten der Brandbeschädigten in Steinbach von dem ordentlichen Hauptlehrer am Kurfürstlichen Gymnasium zu Marburg, Herrn Dr. G. H. L. Fuldner, am 10. Juli d. J. ge⸗ haltene Predigt: Mahnungen des christlichen Geistes an die Gläubigen ist 3 6 kr. per Exemplar zu beziehen von Rendant Bieler. 8 189) Eine Parthie des Werkes: Die Grossherzogl. Hess. Truppen in dem Feldzuge von 1813 in Schlesien, von M. C. J KR. v. D., sind dem Unterzeichneten zur Verwerthung für den allgemeinen Veteranenverein zu Darmstadt mitgetheilt worden, und empfiehlt es derselbe Denjenigen, die sich dafür interessiren, zu dem Preise von 24 kr. per Stück. Bieler, Nendaͤnt. ——————ä Migcelle. (Fortsetzung.) Man findet aber nicht selten zu schmale und zu hohe Beete, und dieß ist ein großer Nachtheil, weil der in den Beetfurchen stehende Roggen leicht auswintert, schwächliche Pflanzen liefert und sich der Ertrag von einer bestimmten Fläche um so mehr vermindern muß, je mehr Beetfurchen vor— handen sind. Bringt man diesen jährlichen Verlust, verbunden mit dem Umstande in Anschlag, daß auf einem in schmalen Beeten gepflugten Lande stets das Wurzelunkraut mehr überhand nimmt und das Land aussaugt, so werden sich selbst umfäng— lichere Entwässerungsanstalten, welche das Pflügen in breite Beete gestatten, sehr bald bezahlen. Ist die Saat eingebracht, so müssen mit großer Ge⸗ nauigkeit die erforderlichen Wasserfurchen ausgefahren und ausgeschaufelt werden. Es schadet nichts, in dieser Hinsicht etwas mehr als weniger zu thun. Sind Beete gepflügt worden, so müssen diese aus gefahren werden.— Noggen als Grünfutter. Er wird als solches mehrseitig empfohlen und von vielen Land— wirthen sowohl zu zeitiger Schafweide als auch zu Mähefutter angebaut. Er giebt schon Ende April oder Anfangs Mai ein mähbares und in der Regel sehr reichlich ausfallendes Viehfutter, welches bei der Stallfütterung des Rindviehes nicht fehlen sollte, da es ein gutes und auf die Milch wirken— des Futter ist. Der Roggen zu Futter ist der Luzerne wenigstens um 8 Tage, dem Klee um mehr als 44 Tage voraus, und es ist nöthig, daß er um so viel früher gemähet wird, weil er zu zart und dann nicht gern gefressen wird, wenn er in die Aehren geschoßt ist. Man muß ihn im Herbst zeitig und dichter als gewöhnlich in ein kräftiges Land saͤen, um zeitiges Futter im Frühjahre zu erhalten, man kann ihn aber auch im Frühjahre säen, um zu verschiedenen Perioden im Sommer Grünfutter zu bekommen. Als solches eignet er sich ganz besonders in Sandboden, wo Klee und ähnliche Gewächse nicht sicher gedeihen. In Hohenheim hat man von im Frühjahre gemähetem Futter-Roggen vom Württem⸗ berger Morgen an Futter 54 Centner Heuwerth er— balten, welches ein sehr ansehnlicher Ertrag ist. Behandlung während der Vegetation. In leichtem Boden wird das Walzen nach der Saat empfohlen. Im Winter und Frühjahre muß man während der Thauperiode auf die mit Noggen be, säeten Felder besonders aufmerksam sein, damit sich kein stehendes Wasser bildet, weil er, wenn das Wasser nur einige Zeit stehen bleibt, verloren ist. Eine schlimme Periode hat der Noggen nach der Durchwinterung dann zu überstehen, wenn im März heitere trockene Tage mit kalten und dauernden Ost— winden und Nachtfrösten eintreten. Die dichtesten aus dem Winter gekommenen Saaten werden dann dünner, als ihnen zuträglich ist. Als ein Mittel da— gegen wird das Walzen empfohlen, sobald der Bo— den nur so weit abgetrocknet ist, daß es geschehen kann. Das Behüten des Noggens im Herbst und Winter mit den Schafen ist, außer bei einigen Arten, welche es ohne besondern Nachtheil vertragen, durch— aus nicht anzurathen. In allen besser cultivirten Ländern, selbst wo besonders auf die Schafzucht ge⸗ halten wird, hat man es aufgegeben, oder man räumt dazu im Nothfalle nur besondere Stücke ein, oder macht, um zeitige Hütung im Frühjahre zu erhalten, besondere Saaten. Selbst die zum Vehuten empfoh, lenen Arten des Noggens leiden immer etwas dadurch, obschon häufig der Umstand stattfindet, daß das dadurch gewonnene Futter einen größern Werth hat, als der Rückschlag des gereiften Rog— geus beträgt. In mehr bindigem Boden, wenn sich dieser nach der Durchwinterung sehr gesetzt und fest geschlossen hat, wird das Eggen empfohlen. Wenn man rothen Klee unter den Roggen säet, so wird gewöhnlich in mehr bindigem Boden zbeu— falls geeggt. (Fortsetzung folgt.) Anekdote.. Den wegen seiner groben Naivität allbekannton Nothgerbermeister S. tz besuchte einmal der Fuürst v. Wrede, um sich von dessen Nohheit zu überzeugen. Er gab vor, Lohmehl kaufen zu wollen, und fragte deßhalb den beinahe 60jährigen Meister.„En Da. kann Er haben,“ war die Antwort desselben, wo— rauf der Fürst, welcher an dieser Antwort genug hatte, sich entfernte. S.. tz, dem nun seine Ge— sellen sagten, wen er so kurz fortgeschickt habe, und der als achter Patriot den Fürsten verehrte, sprang schnell in seine über eine Treppe gelegene Wohn— stube und pfiff ein paar Mal durch das offene Fen⸗ ster, wie gewöhnlich Metzger und Fuhrleute zu thun pflegen. Der sehr leutselige Fürst sah sich um, und hörte den Zuruf:„da geh Er her! Er kann schon Lohmehl haben, wenn Er der General Wrede ist, was ich gar nicht gewußt habe.“ Nachdem er sich lange mit S. tz unterhalten hatte, lud er ihn ein, ihn am nächsten Tage zu besuchen. S. tz, der, den Sonntag ausgenommen, nur in seinem Arbeits- habit, mit Schurzfell, langen Gerberstiefeln und von seiner großen Dogge begleitet, ausgieng, er⸗ schien denn auch in diesem Anzuge in dem Palais des Fürsten. Der Portier, welcher schon Instruction hatte, wollte doch seinen Hund nicht einlassen, den S. tz nach langem Zögern endlich in einem gegen⸗ üͤberstehenden Weberhause einstellte und in den Wohn⸗ zimmern des Fürsten erschien, welcher ihn denn in seinem Hause herumführte. Als der„General“ ihn nun in einen Saal führte, wo viele Schlachtgemälde aufgestellt waren, stellte sich derselbe auf die Sopha's und Sessel, wobei ihm der Furst behülflich sein mußte, betrachtete die Schlachten und meinte:„Ist Er da auch dabei gewesen?“ Als er zu Ende war, stellte ihm der Fürst seine Gemahlin vor;„So, das ist Seine Frau,“ sprach er, zog seinen Hut vor ihr ab, den er während seinem ganzen Besuch aus behalten hatte, und entfernte sich. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch und Steindruckerei in Gietzen.