Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt VII. Freitag den 18. Maͤrz 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; . Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. Zu Nr. K. G. 2873. Gießen am 15. Maͤrz 1842. Betreffend: Den Anbau der Lucerne Der Großherzoglich Hefssische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Der Praͤsident des landwirthschaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen hat mich benach— richtigt, daß nach den mehrjaͤhrigen Erfahrungen dieses Vereins der Anbau der Lucerne von sehr großem Vortheile für die Ackerbautreibenden und Besitzer von Rindvieh sich bewaͤhrt habe. Namentlich soll diese Lucerne auf auffallende Weise im vorigen Winter resp. Fruͤhjahr gerathen sein, wogegen der rothe Klee fast gaͤnzlich unterlegen hah a Aus diesen Grunden haͤlt es der Ausschuß des wirthschaftlichen Vereins fuͤr vortheil— hast, wenn vor der Hand Gemeindeguͤter dazu verwendet und Lucerne hierauf gesaͤet wurde; man koͤnne nur einstweilen mit einem Morgen fuͤr jede Gemeinde die Probe machen. Ich weise Sie saͤmmtlich an, hierzu, soviel in Ihren Kräften steht, mitzuwirken, und haben sich die Herren Postmeister Kempf jun., Oekonom Koch und Sekretair des Vereins Gros dahier, sowie der Großhl. Buͤrgermeister Neidel zu Heuchelheim erboten, mit Rath und That wegen Auswahl des Grundstucks, Behandlung der Ausstellung, Staͤrke der Saat dc. den einzelnen Ortsvorstaͤnden, im Falle diese Letzteren sich an einen der genannten Herrn wenden, behuͤlflich zu sein. K. C. Kenisr. Zu Nr. K. G. 2981. Gießen am 15. Maͤrz. 1842. Betreffend: J. U. S. gegen Martin Deubel aus Flensungen wegen f verbotenen Aufenthalts in Röthges. 4 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach einer Benachrichtigung des Großhl. Kreisraths zu Grunberg hat sich der zu 8 taͤgiger Gefaͤngnißstrafe verurtheilte Rubrikat aus seiner Heimath entfernt. Ich beauftrage Sie daher, denselben im Betretungsfalle arretiren und anher vorfuͤhren u lassen. 5 K. C. Ken e k k Zu Nr. K. G. 3001. Gießen am 16. Maͤrz 1842. Betreffend: Die Anpflanzung von Obstbäumen auf den die Vieinal⸗ wege begränzenden Grundstücken. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤr germeister dieses Kreises. Indem ich jedem von Ihnen durch die Bezirksboten ein Exemplar des in rubricirtem Betreff erlassenen hoͤchsten Ausschreibens zur Nachricht und Nachachtung zufertige, fordere ich Sie zugleich auf, binnen 14 Tagen anher zu berichten, ob, wie viel, und welche Arten von Obstbaͤumen und wann, das heißt, in welchem Monat des Fruhjahres oder Herbstes Sie zu erhalten wuͤnschen, damit ich hiernach der hoͤchsten Staatsbehoͤrde die erforderliche Vorlage machen kann. R. C. ndr r. Zu Nr. K. G. 3000. 8 Gießen den 15. Maͤrz 1842. Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinde⸗Rechnungen für 1841. Der Großherzogl. Hessische Kreisrat h des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Das in Abdruck nachstehende Amtsblatt des Hoͤchstpreißlichen Ministeriums d. J. und d. J. sub. M 8. vom 22. v. M., bringe ich zu Ihrer Kenntniß, und beauftrage Sie, den Gemeinde-Einnehmern uber den Inhalt desselben sogleich Mittheilung zu machen. K. C. Knorr. 8. —— Zu Nr. D. 3324. 5 Darmstadt, am 22. Februar 1842. Betreffend: Wie oben. 5 e sas Oroßheezoglich Hefte Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Wir haben uns veranlaßt gefunden, in Bezug auf die Gemeinde-Rechnungen fuͤr 1841 allgemein den Termin zum Schluß der Bucher bis auf den 31. Mai, zur Ablieferung der Rechnungen an die Bürgermeister bis auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen an Großherzogl. Rechnungskammer bis auf den 31. Juli d. J. zu erweitern. S r 41 der ngen — Wegen etwa noͤthig werdender Erstreckun dieser erweiterten Fristen ist in i Faͤllen nach den bestehenden Vorschriften zu 8 5 K. bee Hiernach haben Sie die Buͤrgermeister und Gemeinde-Einnehmer mit dem Anfuͤgen zu bedeuten, daß die Nichteinhaltung der Fristen und beziehungsweise die Unterlassung der desfalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafen und sonstige etwa noͤthig werdende Zwangsmaaß⸗ regeln zur Folge haben wurden. du T hi l. Prinz. Zu Nr. K. G. 1595. Grünberg am 10. Maͤrz 1842. Betreffend: J. U. S. gegen Martin Deubel in Flensungen wegen derbotenen Aufenthalts in Röthges. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Der zu 8 Tagen Gefaͤngniß verurtheilte Rubrikat hat sich aus seiner Heimath entfernt. Ich weise Sie an, auf solchen fahnden, ihn im Betretungsfalle arretiren und sofort hierher abliefern zu lassen. Ouvrier. Zu Nr. K. G. 1706. Grünberg am 15. Maͤrz. 1842. Betreffend: Den Vaganten Abraham Strauß von Ulrichstein. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an sämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Der nachstehend signalisirte Abraham Strauß von Ulrichstein treibt sich auswaͤrts zwecklos und bettelnd umher. Ich weise Sie an, auf denselben invigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und anher einliefern zu lassen. Ouvri er. Signalement: Alter, 24 Jahre. Mase, gewoͤhnlich. Groͤße, 6“ 5“. Mund, llein. Haar, schwarz. a Bart, schwarz. Stirne, niedrig. Kinn, rund. Augenbraunen, schwarz. Gesicht, rund. . Gesichtsfarbe, bleich. Besondere Kennzeichen. Narbe am linken Zeigefinger. Augen, braun. ——.———— Zu Nr. K. G. 1646. Grunberg am 12. Maͤrz 1842. Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1841. N Der Großherzoglich Hessische i Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an sämmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. Durch eingelangte hoͤchste Verfuͤgung ist in Betreff der Gemeinderechnungen fuͤr 1841 der Termin zum Schluß der Buͤcher bis zum 31. Mai zur Ablieferung der Rechnungen an die Buͤrgermeister bis auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen an Großh. Rechnungskammer bis auf den 31. Juli erweitert worden. Die Nichteinhaltung dieser Fristen und beziehungsweise die Unterlassung der deßfalls zu machenden Anzeigen haben Disciplinarstrafen und sonst etwa noͤthige Zwangsmaßregeln zur Folge. Hiernach haben Sie sich nicht nur selbst zu bemessen, sondern auch die Gemeindeeinnehmer zu bedeuten. Ou rie u. Ulrichstein den 10. Maͤrz 1842. Das Großherzoglich Hessische 8 L an dger isch t unberzich st' eren an saͤmmmtliche Großh. Buͤrgermeister des Landgerichtsbezirks. 1) Saͤmmtliche Vormuͤnder sollen kuͤnftig Tag- und Kasse-Buͤcher fuͤhren, worin sie sowohl alle Einnahmen und Ausgaben, als auch alles sonstige Bemerkenswerthe aufschreiben, was sich in Bezug auf die Vormundschaft ereignet. 2) Der unterzeichnete Gr. Landrichter hat eine Anleitung zu Stellung der Vormundschafts— Rechnungen u. s. w. entworfen. Personen, die sich mit Stellung von solchen Rechnungen. beschaͤftigen, werden aufgefordert, sich eine Abschrift dieser Instruktion dahier zu nehmen. 3) Zu Beobachtung dieser Instruktion und jener Vorschrift(unter 1.) ist es noͤthig, daß sich bedruckten Papiers bedient wird. Auch die, oͤfters verlangt werdenden, Auszuge aus den Tagbüuͤchern erfordern bedrucktes Papier. Die Tag- und Kassebuͤcher werden von dem Landrichter mit Seitenzahlen und Handzeichen versehen sein. Die Vormuͤnder haben sich, zu Empfangnahme des erforderlichen Papiers gegen Zahlung, und um die geeignete Anleitung zu vernehmen, binnen 14 Tagen, auf Gehoͤrtag(Dienstags oder Donnerstags) bei Großhl. Landgericht zu melden. 4) Wer es unterläßt, ein Tag- und Kasse-Buch in vorgeschriebener Form zu fuhren, verfaͤllt in 3 fl. Geldstrafe fuͤr den Jahrgang; wer die Rechnungen und Tagbuchs— Auszuge nicht in gehoͤriger Form einliefert, gewaͤrtigt sich, daß ihm dieselben, als unbrauchbar, zuruͤckgegeben werden. 5) Die Gr. Burgermeister ee angewiesen, Vorstehendes allen Vormuͤndern und allen Denen bekannt zu machen, welche sich mit Stellen von Rechnungen bechaͤftigen. 1 10 11 0 0 N 5 8* 15 5 8 0 Diet em a x. 4 099———; 6 ö Berichtigung. 1 In dem Ausschreiben zu Nr. K. G. 2735 des Großh. Kreisraths des Kreises Gießen auf Seite 1, 1 1 Zeile 2 von unten, muß es nach den Worten„der seither bestandenen Form“ noch heißen:„der Diä— ten verzeichnisse.“ * Hiezu eine Beilage.