Roggen Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt * 24. Freitag den 17. Juni 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. — hliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 7037. Gießen den 10. Juni 1842. Betreffend: Die Auszahlung von Pflegegeldern und Unterstützungen für Waisen. Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Burgermeister dieses Kreises. Sie erhalten durch die Bezirksboten ein Exemplar des in rubrieirtem Betreff von Großhl. Provinzial⸗Commissaͤr zu Darmstadt erlassenen Ausschreibens zur strengsten Nachachtung und Bemessen. K. C. Knorr. — Zu Nr. K. G. 5998. Gießen am 14. Juni 1842. Betreffend: Die Feststellung und Erhaltung der innern Grenzen des Großherzogsthums. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Das von Broßbl. Kreisrath in Grunberg unterm 5. d. M. in rubricirter Sache erlassene Ausschreiben hat einstweilen und bis auf weitere Verfügung vollkommene Gultigkeit fur Sie, wo⸗ nach Sie sich bemessen, und für dessen Aufrechthaltung bei eigener Verantwortlichkeit Sorge tragen werden. In Abwesenheit des Kreisraths, der Kreissekretär Dr. Spamer. .——. Zu Nr. K. G. 3966. Grünberg am 14. Juni 1842. Betreffend: Remontirung für das Garderegiment Chevauxlegers. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an sͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. Da in der Kurze eine Remontirung von 48 Pferden fuͤr das Garderegiment Chevaux— legers in der Provinz Starkenburg statthaben wird, so haben Sie zur Kenntniß der Pferde— besitzer Ihrer Gemeinden zu bringen, daß die gewoͤhnliche jährliche Remontirung im Monat October in den drei Provinzen des Großherzogthums auch in diesem Jahr noch stattfinden wird. Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachung. 152) Bei der diesjährigen planmäßigen Ver⸗ loosung der zur Rückzahlung kommenden staͤdtischen Obligationen au porteur sind, die nachfolgenden Nummern gezogen worden: Iät.& t i und 34... „ B.„ 10. 55. 89. 409 u. 141. 280% fl. „ d„ e 58 63. 136. 151. 182. 217. 250. 266. 384 u. 358. 1500 fl. % 88. 102. nnd 108. 450 fl. Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen haben ihre Capitalien nebst Zinsen jedenfalls bis zum 1 October d. J. bei der Stadtkasse dahier gegen Einlieferung der Obligationen und Zinscoupons in Empfang zu nehmen, da nur bis zu diesem Tage Zinsen bezahlt werden können. Zugleich werden die Inhaber der bereits in der vorjährigen Verloosung zur Rückzahlung bestimmten Obligatio— nen au porteur Lit. C. A 88. u. 109. nochmals zur Empfangnahme ihrer Capitalien, mit dem Be⸗ merken aufgefordert, daß die Verzinsung derselben bereits am 1. November 1841 aufgehört hat. Gießen den 14. Juni 1842. Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber. Versteigerungen. 150) Das Heugras von den städtischen Wie⸗ sen soll Dienstag und Donnerstag, den 21. und 23. Juni l. I, Morgens 7. Uhr anfangend an Ort und Stelle meistbietend ver— steigert werden. Den ersten Tag werden versteigert: die Ober— amtmanns⸗Wiese, die Wiesen am ehemaligen klei— nen und oberhalb des großen Steinwegs, die an der neuen Straße vor dem Neuenwegerthore gelege— nen, und die Wiesen an der Lahn, in der Nähe des Neustädter⸗-Thors, die Wiese am Fürstenbrun⸗ nen, die 6 Wiesenviertel an der alten Steinbacher— In Abwesenheit des Kreisraths, der Kreissekretär C. Fuhr. 638 straße, 5 Wiesenviertel hinter der Plocksbrücke, noch verschiedene Wiesenviertel und die Wiesen im Heeg⸗ strauch. Den zweiten Tag werden versteigert: die Och— senwiesen, die Wiesen am Rödcherwege, die Wü⸗ stungsstücke im Stolzenmorgen, die Wiesen an der Grünbergerstraße links, die Happelswiesen, die Oberförsterswiese, die Wiesen in dem Altentisch, die ehemalige Försterwiese von Döll und die Besol⸗ dungswiese der Forstschuͤtzen Nicolaus, Schlag und Hahn. Der Anfang der Versteigerung ist den ersten Tag am Neustädter⸗Thore, am zweiten Tage auf den Ochsenwiesen. Gießen den 16. Juni 1842. Der Großh. Bürgermeister . Gg. Reiber. 147) Samstag den 2. Juli d. J., Nachmittags 2 Uhr, soll die Reparatur der hiesigen Kirchen-Orgel, welche zu 57 fl. 30 kr. veranschlagt, wenigstnehmend ver⸗ geben werden. Unterzeichneter bittet die Großh. Buürgermeister, wo sich Instrumentenmacher befin⸗ den, solches bekannt machen zu lassen, damit sich die Steigliebhaber um die bestimmte Stunde auf der biesigen Bürgermeisterei einfinden können. Allendorf an der Lahn, den 15. Juni 1842. In Auftrag für den Kirchenvorstand der Großh. Bürgermeister Wagner. 145) Die den Pfarrer Röders Erben zuge⸗ hörige Hofraithe, welche in der Hauptstraße von Lich steht, mit Oeconomie-Gebäuden und Hofraum versehen— und darum zum Betrieb eines Geschäfts ganz geeignet ist, soll Donnerstag den 30. Juni, Mittags 1. Uhr, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, zu Lich öffentlich meistbietend von den Röderi'schen Erben versteigert werden. 149) Freitag den 24. Juni, Nachmittags 1 Uhr, wird die diesjährige Erndte von mehreren Wiesen onat vird. noch Oeeg⸗ Och⸗ Wu⸗ n der die h, die Besol⸗ j und ersten e auf welche per- ohh. efin⸗ t sich auf 8 ud e von fraum chäfts in der Gemarkung Ulrichstein circa 30 Wagen Heu an den Wiesen versteigert. 148) Donnerstag den 23. d. M., Vormittags 10 uhr, soll das auf den Pfarrwiesen zu Reiskirchen, 12 Morgen, befindliche Heugras an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Reiskirchen den 14. Juni 1842. Feilgeboten. 151) Hohlglaswaaren. N Neben meinem seitherigen Geschäfte, unterhalte ich von jetzt an ein vollständiges Lager geeichter und ungeeichter Glaswaaren, welches ich unter billigen Preisen bestens empfehle, Gießen den 15. Juni 1842. Ph. Fillmann in der Marktstraße, dem Hause des Hrn. Pistors gegenuͤber. — Miscellen. Cortsetzung.) Darauf wird zu gehöriger Zeit in mittelmäßiger Tiese die Saatfurche gegeben. In bindigerem Bo⸗ den sind 3 Furchen nöthig, man rührt nämlich nach den Stürzen, bringt dann, wenn die Quecken ab⸗ gebracht sind, den Mist auf und pflügt sodann zur Saat. Daß man in kälterm Klima und in höheren Gebirgsgegenden mit der mehrfurchigen Bestellung zum Roggen nach Hafer nicht fertig wird, ist ge⸗ wiß, oder man müßte dieselbe so übereilen, daß das Land nicht die erforderliche Gare erhielte, in welchem Falle es besser ist, die Saat des Roggens zu unterlassen. Wenn man Roggen auf Roggen säet und in Sandboden dazu düngt, so wird der Mist auf die Stoppeln gefahren, untergepflugt und man ist mit der Bestellung fertig. In mehr bindi⸗ gem Boden ist die Bestellung wie nach dem Hafer. Was die Tiefe der Bearbeitung betrifft, so verträgt zwar der Roggen die flache Bearbeitung besser, als eine andere Getreideart, läßt es jedoch die Boden⸗ krume zu, so ist eine möoͤglichst tiefe Bearbeitung durchaus anzurathen. Die Wurzeln des Noggens dringen tief in den Boden ein; holen sie aus einem mehr in die Tiefe gehenden Boden ihre Nahrung, so verbreiten sie sich weniger in die Oberfläche und es haben dann um. so mehr Pflanzen auf derselben Fläche Platz. Der Ertrag vom Roggen ist bei gleichem Humusgehalt in tiefgründigem Boden ungleich höher, als in flachgründigem, er lagert in jenem weniger und nach allen Erfahrungen werden auch die Korner mehlreicher. Zur Bestellung muß man möglichst trock⸗ nes Wetter wählen, weil bei keiner Frucht sich der Einfluß nasser Bestellung bemerklicher macht, als beim Roggen. Da der Roggen es nach allen über⸗ einstimmenden Erfahrungen nicht liebt, in die frisch gepflugte Saatfurche gesäet zu werden, selbst nicht in leichtem Boden, so muß man sich mit der Zu⸗ richtung stets so einrichten, daß die Saatfurche min⸗ destens 8S Tage vor der Saat gegeben wird, und zwar um so mehr in bindigem Boden. Ein längeres Liegenlassen der Saatfurche ist um so besser und in mehr leichtem Boden schadet es nicht, wenn sie sogar so lange liegt, daß sie anfängt zu begrünen. Samen und Saat. Guter Samen ist ein Haupterforderniß des Gedeihens des Rog— gens. Man muß den zu Samen bestimmten Roggen bereits auf dem Felde wählen, und ihn da aussuchen, wo er am kräftigsten steht, rein von Unkraut ist und die mehlreichsten Körner hat. Samen von ungedüngtem Lande ist dem auf gedüngtem erzeugten vorzuziehen. Hat man ver— schiedenen Boden, so wählt man den Samen vom geringeren. Der Same muß zur gehörigen Reife gelangt sein, man drischt ihn sobald als möglich, wählt nur den Vorderwurf, reinigt diesen gehörig von Unkraut, schüttet ihn dunn auf dem Boden auf und schaufelt ihn öfters um. In Gegenden, wo die Trespe häufig ist, hat man mit dem Herausbringen derselben aus dem Samen viel zu schaffen, weil der Roggen da im Gewicht der Körner leichter 48 die schweren Trespensamen bis in den Vorderwurf fallen. In nassen Jahren, wo die Trespe um so 1 1* 5 15 9 * 174 1 0 . * — — . — ——— — 9 8— —— — üppiger wächst, der Roggen aber in den Körnern um so leichter wird, ist es unmöglich, dieses Un— krautgesümig aus dem Roggen herauszubringen, und es bleibt dann nichts übrig, wenn sich dieses Unkraut häufig findet, als davon freien Samen anzukaufen. Man muß aber dabei beharrlich aus— dauern, weil die Trespensamen viele Jahre lang im Boden liegen, ohne die Keimkraft zu verlieren. Es wird gewöhnlich der Same von der letzten Ernte gesäet, doch ist nach vielen gemachten Erfahrungen einjähriger Same besser und der reichlichere Ertrag überwiegt bei weitem den mehreren Samenaufwand und die Zinsen des Kapitales, welches einjähriger Same erfordert. Da alter Samen seiner Trocken— heit wegen sich nicht so gut in der Hand fassen läßt, so muß der Säemann kürzer treten, und da er auch bei Anwendung der Säcemaschinen sich we⸗ niger leicht schüttet, als der frische, so muß die Be⸗ wegung der Maschine etwas langsamer sein. (Fortsetzung folgt.) Anekdoten. Als beim Anfang des siebenjährigen Krieges die Schweizer mit den Franzosen nicht über den Rhein gehen wollten, fragte der Prinz Soubise den Schweizer-Obersten Lachmann ganz hitzig: „Aber in allrr Welt, wozu sind denn die Schweizer nütze?“ Gelassen erwiederte der Oberst:„Den Rück— zug der Franzosen zu decken.“ Ein Landfräulein, äußerst blöde und schüchtern, wurde, als sie das Erstemal in die Nesidenzstadt kam, zu einer vornehmen Tafel geladen. Ein guter Freund des Hauses hatte das Unglück, ein Wein- glas umzuwerfen; das Fräulein lachte überlaut. Alles schwieg; sie wurde verlegen und roth, nun lächelte man und sie wünschte sich heimlich auf's Land zuruck. Ein Gast erzählte eine wizige Anek⸗ dote, Alles lachte herzlich; das Landfräulein schwieg und aß. Ihr Nachbar fragte:„und Sie lachen nicht mit?“ Das Fräulein schlug die Augen nieder und versezte:„O ich danke ihnen, ich habe schon gelacht!,, Jemand ging ins Theater, wo Schillers Jung⸗ frau von Orleans aufgeführt wurde. Ein Nachbar fragte ihn ob das Stück in Jamben oder in Prosa sei. „Ach, sagte er,„wie wollen Sie, daß ich das von hier aus unterscheiden soll? /, Ein wiziger Kopf befand sich einst in einer Gesellschaft, die sich mit Musik und Gesang unter⸗ hielt. Bei dem seelenvollen Liede Klopfstock's: „Willkommen, silberner Mond ꝛc.“ entftelen seinen Augen Thränen. Alle Anwesenden schienen seine begeisterte Stimmung zu theilen. Nach einiger Pause wurde ein anderer Gesang angestimmt. Einer der Gäste fand sich nicht minder dabei entzükt, als bei dem vorhergehenden Lied.„Nicht war, lieber Herr,“ sagte er zu dem Wizkopf,)„auch dieses Lied ist herrlich, göttlich?“„Ich find' es sehr gut,“ antwortete der Befragte,„es ist das Schnupftuch zu meinen vorigen Thränen.“ Druck und Verlag der G. D. Brühl' chen Buch- und Steindruckerei in Gießen.