e d⸗ he nn d sei 1 Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt 37. Freitag den 16. September 1842. 0 Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt 9 bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; päter eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt 4 l per Zeile 2 kr. Kreisrathliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 9669. Gießen am 13. September 1842. Betreffend: Die Kosten für die von den Gemeinde⸗Einnehmern zu stellenden Cautionen. l f Der Großherzoglich Hessische i Kreisrath des Areises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Zurgermeister dieses Kreises. Die in nachstehendem Ministerialamtsblatt ergangene Anordnung, bringe ich hierdurch zu Ihrer Kenntniß, um sich darnach in vorkommenden Fallen zu bemessen. C. Knorr. 31. —— Zu Num. D. 13352. Darmstadt am 24. August 1842. Betreffend: Wie oben. 1 15 5 5 5 Das Großherzoglich Hessische 5 Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen 8 und saͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe. Zur Beseitigung der bisher in Bezug auf die Bezahlung der rubricirten Kosten bestandenen Verschiedenheit verfugen wir hiermit allgemein, daß fuͤr die Zukunft die Kosten der Cautionsstellung von dem Gemeinde Einnehmer als ein zur Erlangung der Stelle nothwendiger Aufwand zu bestreiten sind. 8 In Verhinderung des Staatsministers. (L. S.) v. Lehmann. ie r Zu Nr. K. G. 9653. Gießen am 14. September 1842. Betreffend: Den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche in verschiedenen Gegenden der hiesigen Provinz. Der, Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich theile Ihnen das in Abschrift nachstehende Ausschreiben Großh. Provinzial⸗Commissaͤrs dahier unter der Weisung mit, alsbald dasselbe in Ihren resp. Gemeinden zu veröffentlichen und strenge — 0 1 W 0 775 . 1 N 1 0 1 0 N 0 1 1 140 0 „ 111 1 N 0 e N 1 00 5 N —— — — —— 14 N darüber zu wachen, daß demselben an den Orten, wo sich die rubricirte Krankheit zeigen sollte, nicht entgegen gehandelt wird. Sie haben jeden Contraventionsfall so schleunig, als moͤglich, zur An— zeige zu bringen und allenfallsige Vorkehrungsmaasregeln auf dem Zwangswege zu treffen, hiervon jedoch ungesaͤumt berichtliche Vorlage zu machen; sowie ich uͤberhaupt dieselbe erwarte, wenn sich nur das Mindeste dieser Krankheit Aehnliche, in Ihren Orten zeigen sollte. In Verhinderung Großh. Kreisraths. Dr. Spamer, Kreissekretär. Zu Nr. P. C. 2553. 2560. Gießen am 6. September 1842. Betreffend: Wie oben. Der Großherzoglich Hessische Provinzial-Commissair der Provinz Oberhessen an sämmtliche Großherzogliche Kreisraͤthe dieser Provinz und den Großh. Hefsischen ꝛc. Landrath zu Lauterbach. Die bei den Schafen und dem Rindvieh an mehreren Orten der hiesigen Provinz sich zeigende Maul- und Klauenseuche veranlaßt mich, nach Einholung des Urtheils der Techniker, folgendes für die hiesige Provinz zur Anordnung zu empfehlen: 1) Alle von der gedachten Seuche befallenen Schafe oder Rindviehstuͤcke sollen von den gesunden isolirt, 2) in den Stallungen bis zur vollkommenen Genesung, also wenigstens drei Wochen lang einbehalten, und weder unter die Heerde, noch auf die Weide, oder an die Traͤnke, noch auch auf die Straße, oder sonst ins Freie gebracht werden. 3) Kein an jener Seuche krankes Stuͤck Vieh darf verkauft werden. 4) Contraventionen gegen die gegenwaͤrtige Verfuͤgung, sollen fuͤr jedes betreffende Stuck Vieh mit 1— 10 fl. bestraft werden. N ——— Zu Nr. K. G. 9809. Gießen am 15. September 1842. Betreffend: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche zu Heuchelheim. Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Burgermeister dieses Kreises. Sie werden unverweilt das in rubricirtem Betreff zu Nr. K. G. 6183 d. d. 14. Septbr. d. J. im heutigen Kreisblatte von Großh. Kreisrath in Grunberg veroffentlichte Ausschreiben Großh. Provinzial⸗Commissaͤrs der Provinz Oberhessen an drei nach einander folgenden Tagen oͤffentlich durch die Schelle bekannt machen lassen, 8 Tage lang aber dasselbe auch noch oͤffentlich anheften. Dabei gebe ich Ihnen jedoch bei eigner Verantwortlichkeit auf, strenge diesen Vorschriften gemaͤß zu handeln, und Ihre Gemeinden, resp. deren Einwohner zu uͤberwachen. Ebenso werden Sie aber auch kein Vieh, welches nicht mit dem noͤthigen Scheine versehen, gebracht wird, in Ihr Ort einlassen, und alsbald die Anzeige hiervon dahier machen. In Verhinderung Großh. Kreisraths. r. Spamer, Kreissekretär. — Zu Ni. Betref K an saͤm Ich jur gehöͤri keit verlier Gemeinden theilige V daß man standige R Sie mit dem! Verkauf an Der nung auß sorgen hab Soll gebracht w einet Prob zu konnen. Zu N. Betref f Der mlersezter den n arress in alte lagen Schuhe, ö Gegenstän ines Gen 0 Ich den Fallg Zu ge. Letreff u Nr. K. G. 5997. Gruͤnb 29 b Das Einerndten des Obstes. 1 ae Saphenzeg Kötz; 5 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister und Beigeordneten der Neben— gemeinden dieses Kreises. Ich habe seither die Wahrnehmung gemacht, daß man in hiesiger Gegend das Obst nicht zur gehoͤrigen Reife kommen laͤßt, wodurch dasselbe nicht allein in seiner Guͤte und Brauchbar⸗ keit verliert, sondern auch der Gesundheit nachtheilig wird. Die dießjaͤhrige, in den meisten Gemeinden meines Kreises so ergiebige, Obsterndte veranlaßt mich deßhalb, auf dieses so nach— theilige Verfahren aufmerksam zu machen, und Ihnen dringend anzuempfehlen, dahin zu wirken, daß man in diesem Jahr sowohl, wie kuͤnftig, das Obst nicht eher abmacht, bis es seine voll— staͤndige Reife erlangt hat. Sie werden hiernach alsbald die geeignete Ermahnung an die Obstbaumbesitzer erlassen, mit dem Anfuͤgen, wie nicht zugegeben werden koͤnnte, daß unreifes Obst in den Orten zum Verkauf angeboten, und wenn solches doch geschehe, in Beschlag genommen werden wuͤrde. Der Besorgniß der Besitzer, daß solches gestohlen werden moͤchte, kann leicht durch Anord— nung außerordentliche Feldwachen begegnet werden, und wofuͤr Sie erforderlichen Falls zu sorgen haben. Sollte wieder diese Ermahnung in Ihren Gemeinden dennoch unreifes Obst zum Verkauf gebracht werden, so haben Sie solches sofort in Beschlag zu nehmen, und unter Einsendung einer Probe, unverzuͤglich Anzeige anher zu machen, um hiernach das weiter Geeignete verfügen zu koͤnnen. Du vr ier. —— Zu Nr. K. G. 6015. Grünberg am 5. September 1842. Betreffend: J. U. S. gegen Christoph Ey zu Wenings, wegen Eigenthumsbe⸗ schädigung der Heinrich Altvaters Wittwe zu Ortenberg. ö Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Der Maurergeselle Christoph Ey von Weninngs, 49 Jahre alt, mittlerer und zwar untersetzter Statur mit dunn stehenden grauen Haupthaaren ist wegen mehrerer Diebstaͤhle bei dem Landgericht zu Ortenberg in Untersuchung, hat sich jedoch aus seinem deßfallsigen Detentions— arreste in der Nacht vom 1. auf den 2. l. M. entfernt. Derselbe trug bei seiner Entweichung alte leinene, mehrfach geflickte Beinkleider, von Farbe weiß und blau melirt, sowie leichte Schuhe, und ist es nicht unwahrscheinlich, daß derselbe einen Buͤndel traͤgt, da er mehrere Gegenstaͤnde, namentlich 6 Mannshemden, ein Paar blaue Tuchhosen, so wie die Uniform eines Gensdarmen bei seiner Entweichung aus der Haft entwendet haben soll. Ich weise Sie an, auf dieses gemeingefaͤhrliche Subject zu invigiliren, dasselbe betreten— den Falls zu arretiren, und hierher abzuliefern. Sreseee —— Zu Nr. K. G. 6026. Gruͤnberg am 7. September 1842. Betreffend: Die Vertilgung der Fetdmäuse. Der Großherzoglich Hessische g Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreifes. Ich fordere Sie auf, schleunigst zu berichten, ob sich in Ihren Gemarkungen die Feld⸗ maͤuse in großer, und Besorgniß erregender Zahl zeigen? Ouvrier. Grünberg am 9. September 1842. Den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche in verschiedenen Gegenden der hiesigen Provinz. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an smmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. inz sowohl unter den Schaafen, als dem Rindvieh t der Großh. Provinzial-Commissar der Provinz Zu. Nr. K. G 6055. Betreffend: Da an verschiedenen Orten der hiesigen Prov die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, so ha Oberhessen verfuͤgt: 1) Alle von der gedach gesunden isolirt, 2) in den Stallungen bis zur vollkommenen Genesung, also wenigstens drei Wochen lang einbehalten, und weder unter die Heerde, noch auf die Weide, oder an die Traͤnke, noch auch auf die Straße, oder sonst ins Freie gebracht werden. 3) Kein an jener Seuche krankes Stuck Vieh darf verkauft werden. 4) Contraventionen gegen die gegenwaͤrtige Verfuͤgung, sollen fur jedes betreffende Stuck Vieh mit 1— 10 fl. bestraft werden. Dieses werden Sie alsbald oͤffentlich bekannt machen und über die Befolgung wachen. Ou vrier. ten Seuche befallenen Schafe oder Rindviehstuͤcke sollen von den Zu Nr. K. G. 6183. Grünberg am 14 September 1842. Betreffend: Den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche zu Heuchelheim. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an saͤmmtliche Großhzl. Buͤrgermeister dieses Kreises. von dem Großh. Provinzial-Commissaͤr der Provinz Oberhessen Sie mit dem Auftrage in Kenntniß, solche alsbald zu publieiren Ouvrier. Von der nachstehenden, erlassenen Verfugung, setze ich und über deren genaue Befolgung zu wachen. A b schrift. Zu Nr. P. C. 9730. Betreffend: Wie oben. Gießen am 12. September 1842. 5 s Der Großherzoglich Hessische Provinzial⸗Commissair der Provinz Oberhessen an die saͤmmtlichen Kreisräthe dieser Provinz und den Groß h. ꝛc. Landrath zu Lauterbach. Ich finde mich veranlaßt, bis auf abaͤndernde Verfugung zu bestimmen, daß Niemand, bei Vermeidung einer Strafe von 10 Reichsthalern, Rindvieh in irgend einem Ort der Provinz einführe, ohne mit einem dasselbe genau kenntlich machenden Gesundheitsscheine versehen zu sein. Dieser Gesundheitsschein muß den Ursprungsort des Viehes angeben, von dem Großh. Buͤrger— meister dieses Orts ausgestellt sein und zugleich die Erklaͤrung enthalten, daß das Vieh aus einem Ort und Stalle komme, in welchem zur Zeit kein krankes Vieh vorhanden sei. Ebenso soll bei Vermeidung einer gleichen Strafe Niemand ein Stuͤck Vieh, ohne einen solchen Gesundheitsschein, auf einen Viehmarkt einführen. K. C. Kin o ren Hierzu eine Beilage —— He sein wor 1 2. dvieh ovinz den chen tanke, Stück en. . N ethessen bliciren ssel, nd, be Proving u sein.“? Bürgel 5 eine oll b the Beilage zu. 13 7 des Oberh. Iuntelligenz⸗u. Kreisblatts. Zu Nr. K. G. 6103. Grünberg am 10. September 1842. Betreffend: Den Effectendiebstahl bei Schreinermeister Heinrich Kohlheier II. zu Hungen, f Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an sämmtliche Großherzogliche Burgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung Großherzogl. Landgerichts zu Hungen sind dem Schreinermeister Heinrich Kohlheier II. zu Hungen in der Zeit vom 30. v. M. bis zum 4. d. M. aus seinem Schrank, den er auf dem Speicher stehen gehabt, folgende Kleidungsstuͤcke entwendet worden: 1) ein schwarztuchener, wenig getragener Frackrock in den Armlöchern mit braͤunlichem Sei⸗— denzeug, in den Aermein selbst mit weißer Leinwand und auf dem Ruͤcken mit dunklem Futterleinen gefuttert, mit schwarzen übersponnenen Knoͤpfen, im ungefaͤhren Werth von 15fl. 2) ein Paar schon mehr getragene Hosen von demselben Tuch, als der Frackrock, vorn einen schmalen, mit Futterleinen gefuͤtterten Latz, unten an den Fuͤßen auf jeder Seite mit zwei weißen zinnernen Knoͤpfen zum Festhalten von Stegen versehen, im ungefaͤhren Werth von a 8 2. 5 i b 5 8 5 8 5 fl. 3) ein Oberrock von dunkelbraunem Tuch, etwas getragen, die beiden Lippen vorn herunter mit glattem blauschwarzem Seidenzeug gefüttert, mit schwarzen uͤbersponnenen Knoͤpfen, im ungefaͤhren Werth von. l. 0 5 5 b. 5 15 fl. 4) ein Oberrock von russischgruͤnem Tuch, laͤngere Zeit getragen, die beiden Lippen durchaus mit schwarzer Leinwand gefuttert, auf der linken Seite, wo sich die Nebentasche befindet, durch eine Tabackspfeife ein ungefaͤhr handgroßes eingebranntes Loch hat, im ungefaͤhren Werth von 5 5. 5 g 2 0 5 3 0 2 8 fl. 5) eine Weste von weißem rothgebluͤmtem Sommerzeug, mit umliegendem Kragen und mit Knoͤpfen von demselben Zeug uͤberzogen, den Ruͤcken aus weißer Leinwand gefertigt und mit zwei Bendeln zum Engermachen versehen, im ungefaͤhren Werth von 5 3fl. 6) ein blauschwarzes seidenes Halstuch, wenig getragen und unversehrt, im ungefaͤhren Werth 8 0 5. 7) ein seidenes Schnupftuch von rothem Grund und großen weißen Blumen, das in einer Rucktasche des schon erwahnten dunkelblauen Oberrocks gesteckt hat, im ungefaͤhren Werth ... a a.. g 8. 5 5 Ueber den Thaͤter hat nichts Naͤheres angegeben werden koͤnnen. Ich weise Sie an, in Ihren resp. Bur germeistereien, namentlich bei Kleiderhaͤndlern, nachforschen zu lassen, ob sich keine der bezeichneten Kleidungsstucke auskundschaften lassen, und im eintretenden Fall alsbald Anzeige zu machen. Ouvrier. Zu Nr. K. G. 6090. Grünberg am 10. September 1842. Betreffend: Die heimliche Entfernung des Hospitaliten Heinrich Walk von Alsfeld, aus der Arbeitsanstalt daselbst. f Der Großherzoglich Hessische Kreisrat h des Kreistes Gruͤn berg an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Der nachstehend signalisirte Rubricat hat sich, nach Benachrichtigung des Großherzogl. Kreisraths zu Alsfeld, am 21. v. M. aus dem dasigen Hospital, unter Mitnahme von letz⸗ terem gehoͤrigen Schuhmacherhandwerkszeug, entfernt, und ist bis jetzt noch nicht wieder dahin zurückgekehrt. * Ich weise Sie an, in Ihren resp. Burgermeistereien auf dieses Individuum zu invigiliren Versteigerungen. sollen auf dem Großherzoglichen Gestüte zu Alt⸗ Ulrichstein, in der Provinz Oberhessen, 4 Stunden von Grünberg und Schotten gelegen, etliche 30 Stück Pferde und zwar trächtige Mutter⸗ Stuten, Säuger⸗Fohlen, so wie ein⸗, zwei- und dreijährige Pferde, gegen gleichbare Zahlung an die Meist⸗ bietenden öffentlich versteigert werden. Darmstadt den 27. August 1842. Großh. Hesf Oberstallmeister Amt. Müller. 218) Das Ausräumen des neu Wieseckflusses von der Brücke am bis zum Ausfluß in die 74 fl. 2 kr., soll Dienstag den 20. September, Morgens 11 Uhr, in mehreren Abtheilungen versteigert werden. Gießen den 15. April 1842. Der Burgermeister Gg. Reiber. angelegten Neuenwegerthor Lahn, veranschlagt zu 190) Die dem Wirth Ludwig Reuschling zu Kleinlinden zustehende Hofraithe, bestehend in einem zweistöckigen Haus mit Saalbau nebst Stallung, sowie auch 1m Morgen 170 Klftr. an der Hofraithe liegender Garten— das Ganze liegt an zwei Hauptstraßen und eignet sich, seiner Lage wegen, sowohl zum Fortbetrieb einer Wirthschaft, als zu jedem andern Geschäft— soll Vieh⸗Gesundheitsscheine g und im Betretungsfalle anher abzuliefern. Ouvrier. Signalement: Alter: 55 Jahre, Nase: gewoͤhnlich, Groͤße: 6“ 7%, Mund: dick, Haare: weiß durchschossen, Kinn: rund, Stirne: hoch, Bart: grau, Augenbraunen: schwarz, Gesicht: blatternarbig, Augen: grau. B. Z. An der rechten Hand das vorderste Glied am Finger verloren. g Bekanntmachungen. Montag den 26. September, Morgens 9 uhr, b in der Wohnung des Wirths Johannes Jung da⸗ hier öffentlich, unter den alsdann bekannd gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden. Kleinlinden den 24. August 1842. s Der Gr. Bürgermeister Weigel. Theater in Giessen. Sonntag den 18. September 1842. Zehnte Vorstellung im ersten Abonnement. Auf allgemeines Verlangen: Rochus Pumpernickel. Musikalisches Quodlibet in 3 Akten von Steg⸗ meier, kaiserl. königl. Hofschauspieler. Dienstag den 20. September 1842. Eilfte Vorstellung im ersten Abonnement. Zum Erstenmale: Doctor Wespe. Original⸗Lustspiel in fünf Akten von Roderich Benedir. von der General⸗Intendanz der königl. Schauspiele zu Berlin gekröntes Preisstück. das Buch 24 kr. sind stets zu haben in der 8 G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei. Druck und Verlag der G. D. Bruhl'schen Buch⸗ und Steindruckeret in Gießen. 1 * bestin spater per 1 Zu 42 theile Zu Bet 0 N er