Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt 238. Freitag den 15. Juli 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; n Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 7180. Gießen am 7. Juli 1842. Betreffend: Die Preisvertheilung im Jahr 1842 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Burgermeister dieses Kreises. Nachstehende Bekanntmachung theile ich Ihnen auf Ersuchen des Praͤsidiums des land— wirthschaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen mit dem Bemerken mit, daß ich es fuͤr sehr vortheilhaft und wunschenswerth halte, wenn Sie sowohl selbst an diesen Preisvertheilungs— festen Antheil nehmen, als auch hierzu andere Leute, welche Oekonemie treiben, zur Theilnahme zu bewegen suchen. In Abwesenheit Großh. Kreisraths, der Kreissekretaͤr Dr. Spamer. Bekanntmachung der Preisvertheilungen in der Provinz Oberhessen, im Jahre 1842. Die Preisvertheilungen des landwirthschaftlichen Provinzialvereins von Oberhessen werden in diesem Jahre stattfinden: 1) zu Buͤdingen, den 25. Juli, 4) zu Gladenbach, den 3. August, bach en dn 5)„Voͤhl, 5 3) 77 Lich, 7 29. 5 60 77 Schlitz, 7 10. 7 Die zur Vefoͤrderung der Viehzucht ausgesetzten Preise sind auf jeder der sub 1— 4 u. 6 genannten Stationen: a) für die besten Zuchtbullen von Gemeinden oder solchen Privaten, welche sie nicht zur ausschließlich eigenen Zucht benutzen, 50 fl. zu Preißen von 6— 15 fl.; b) für junge Bullen, zum Verkauf an Gemeinden tauglich, mindestens 17/ Jahr alt, und seit„ Jahr Eigenthum des Besitzers, 30 fl. zu Preisen von 5— 10 fl. c) fuͤr selbstgezogene Rinder von 2 bis 3 Jahren, die entweder sichtbar traͤchtig sind, oder erst kurzlich das erste Mal gekalbt haben, 92 fl. zu Preisen von 5 12 fl. Fur den Bezirk Voͤhl sind im Verhaͤltniß seiner Ausdehnung jene Betrage ermaͤßigt. Solchen, denen wegen starker Concurrenz keine Preise mehr zuerkannt werden konnten, wird, wenn sie zwei Stunden und weiter hergekommen sind, eine Wegentschaͤdigung zugesichert, bestehend für altere Bullen in 24 Kreuzern, und fur junge Bullen und Rinder in 12 Kreuzern fuͤr jede Stunde der Entfernung, jedoch mit der ausdruͤcklichen Bedingung, daß das betreffende Stuͤck jedenfalls haͤtte preiswuͤrdig sein muͤssen. Die sonstigen Bestimmungen sind: 1) Die Musterung des Viehes beginnt jedesmal um 8 Uhr Morgens, und es haben die Preisbewerber Bescheinigungen ihres Ortsvorstandes(auf stempelfreiem Papier) beizubringen, worin bezuglich der Zuchtbullen bezeugt ist, daß solche zur Zucht verwendet werden, sich hierbei brauchbar erwiesen und in früheren Jahren noch keine Praͤmien erhalten haben, in Bezug auf die jungen Bullen, daß sie seit /. Jahr dem Besitzer eigen— thumlich gehoͤren, und in Bezug auf die Rinder, daß sie vom Eigenthuͤmer selbst gezogen worden sind. Wer die Bedingungen bezuglich des Beibringens nach obiger Vorschrift abgefaßter Bescheinigungen, waͤre er auch aus dem Orte der Preisvertheilung selbst, nicht erfullt, kann, ohne Ansehen der Person, zur Preisconcurrenz nicht zuge— lassen werden. 2) Gemeinden, welche in fruͤheren Jahren schon Preise fur ihre Faselochsen bekamen, erhalten nur dann Praͤmien, wenn sie im vorigen Jahre keine erhielten, oder wenn der neu vor— gefuͤhrte Bullen in eine hoͤhere Klasse gesetzt werden kann, als der des vorigen Jahres. 3) Die alteren Bullen muͤssen wohl gefesselt und mit gehoͤriger Vorsicht vorgefuͤhrt werden. 4) Die Concurrenz auf den Stationen ist an keine Kreis- oder Bezirksabtheilung gebunden. Gleichzeitig mit den vorstehend bemerkten werden auch die fuͤr das Jahr 1841 vom Ausschusse zuerkannten Preiße fur zweckmaͤßige Einrichtungen der Dungstaͤtten, so wie fur Wiesenverbesserungen oͤffentlich feierlich den Preistraͤgern ausgehaͤndigt, und es werden demnach dieselben hiermit eingeladen, zu dem Ende sich auf der ihnen zunaͤchst ge— legenen Station Morgens 10 Uhr einzufinden. Indem der Unterzeichnete Vorstehendes zur oͤffentlichen Kenntniß bringt, ladet er die Vereins— mitglieder, so wie alle Freunde der Landwirthschaft zu recht vielseitiger Theilnahme an den Preisvertheilungsfesten ein. Dieselben konnten dadurch wesentlich verschoͤnert werden, wenn auch unabhangig von der Preisvertheilung schoͤnes selbstgezogenes Vieh und andere interessante Gegen— staͤnde der landwirthschaftlichen Industrie bei dieser Veranlassung dem groͤßeren Publikum zur Ansicht ausgestellt wuͤrden. Auf den Festplaͤtzen werden den verehrlichen Ausschuß- und Vereinsmitgliedern besondere Platze angewiesen werden. N a Gießen, den 22. Juni 1842. Der Praͤsident des landw. Vereins von Oberhessen von Firnhaber-Jordis. —— Zu Nr. K. G. 7315a. Gießen am 8. Juli 1842. Betreffend: Die Anordnung der Wiesenpolizei-Ordnung. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buürgermeister dieses Kreises. Nach einer Benachrichtigung Großhzl. Landgerichts, welches diese Wahrnehmung bei Ab— haltung des Feldrügegerichts gemacht hat, sollen in den meisten Gemeinden gegen die Vor— . schrif ten der Wiesenpolizei-Ordnung und zwar mit Ihrer Genehmigung die Wiesen noch nach dem 1. April behuͤtet werden. Ich nehme jetzt schon fuͤr zukunftige Jahre deshalb Veranlassung. Ihnen dies zu verweisen, weil das Behuͤten der Wiesen nach dem 1. April die groͤßten Nach— theile fur die Wiesencultur nach sich zieht, und ich Ihnen hierbei die Wiesenpolizei-Ordnung im Allgemeinen ins Gedaͤchtniß zurückrufen will. Indem ich hoffe, daß nicht in aͤhnlicher Weise von Ihrer Seite gegen die bestehende Wie— senpolizei⸗Ordnung in anderen Faͤllen gefehlt wird, will ich diesmal von einer naͤheren Unter— suchung absehn. In Beurlaubung des Kreisraths der Kreissecretair Dr. Spamer. Zu Nr. K. G. 7321. Gießen am 11. Juli 1842. Betreffend: Die Entweichung des Heinrich Blößer von Lauterbach und Michael Becker von Leusel aus Grohzl. Correctionshause zu Darmstadt. N Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großhzl. Buͤrgermeister dieses Kreises, mit Ausnahme des Großhzl. Buͤrgermeisters zu Gießen. Die nachstehend signalisirten Rubrikaten sind in der Nacht dom 5. auf den 6. l. M. aus dem Correctionshause zu Darmstadt entwichen und haben dabei die nachverzeichneten Kleidungsstuͤcke ent⸗ wendet. Ich weise Sie an, auf dieselben invigiliren, im Betretungsfalle arretiren und nebst den vorfindlichen Effeeten anher einliefern zu lassen. K. C. Knorr. Signalement: des Michael Becker von Leusel. des Heinrich Bloͤßer von Lauterbach. Alter: 23 Jahre, Alter: 20 Jahr, Groͤße: 679“ 3½, Groͤße: 697 2%, Statur: untersetzt, Haare: dunkelblond, Haare: dunkelblond, ö Stirn: hoch, Augenbraunen: desgleichen, Augenbraunen: dunkelblond, Bart: blond, Augen: braun, Augen: grau, Nase: groß und spitz, Nase: gewoͤhnlich, Mund: dick, Mund: groß, Zaͤhne: gesund.„ Kinn: oval, Besondere Zeichen: Zwei Narben auf Gesichtsform: oval, der rechten Wange und eine Narbe Gesichtsfarbe: blaß. am linken Auge. Bezeichnung den entwendeten Kleidungsstücke: Eine schwarze Tuchkappe,— 2 Paar neue Schuhe,— 1 Paar wollene Socken,— ein gelbgebluͤmtes baumwollen Halstuch,— ein gebluͤmtes Kamisol,— ein blauer baumwollener Kittel,— eine weiße baumwollene Weste,— 3 neue flaͤchsene Hemden,— ein roth- und blau— gebluͤmtes Sacktuch,— 1 Paar neue weißwollene Strümpfe,— eine koͤnigsblaue Halsbinde,— ein rothes Sacktuch,— eine neue gestreifte Weste,— ein schwarzer Frackrock,— 1 Paar schwarze Bouxkinghosen,— ein neuer blauer Tuchoberrock,— 1 Paar Sommerhosen,— ein altes zer⸗— rissenes Hemd,— ein schwarzbraunes neues Tuchkamisol,— eine hellblaue Tuchweste,— ein brauner Sommeroberrock. 3 Zu Nr. K. G. 7477. Gießen am 14. Juli 1842. Betreffend: Den am 28. Juni d. J in Steinbach ausgebrochenen Brand. Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buüͤrgermeister dieses Kreises. Mit Gottes Hülfe ist es nunmehr den vereinten Kräften der Bewohner Steinbachs und insbesondere der Umgegend gelungen, die in Schutt und Asche gelegenen Baustätten soweit aufzuräumen, daß mit der Wiedererbauung der zerstörten Gebäulichkeiten der Anfang gemacht werden kann. Die meisten bei dem Brandunglück betheiligten Personen haben sich, nachdem ihnen das Vortheilhafte der Sache gehörig auseinander gesetzt worden, bewogen gefunden, ihre niedergebrannten Gebäude mit Lehmsteinen zu erbauen; es muß aber hierbei Außerordentliches geleistet werden, wenn diese unglücklichen Menschen noch vor Eintritt des Winters unter Dach kommen sollen, und fordere ich Sie daher auf, denen ich allen nebst Ihren Gemeinden das Zeugniß geben kann, daß sie in Noth und Gefahr treu und uneigennützig ihren unglücklichen Mitbrudern zu Steinbach beigestanden haben, auch hierbei nochmals ihre Thätigkeit zu zeigen und zu beweisen, wie wahre Nächstenliebe in sich selbst ohne Rücksicht auf zeitliche Belohnung ihre Beruhigung findet. Es müssen hier alle Gemeinden, in deren Gemarkung Lehmsteine gefertigt werden können, so schnell, als irgend thunlich, Anslalten treffen, daß eine möglichst große Anzahl derselben zur Disposition der verunglückten Steinbacher gestellt werden kann. Sie wollen nun alle diejenigen, elche etwa ihnen eigenthümlich gehörige Lehmgruben besitzen, speciell zu der Angabe auffordern, wie viel ein jeder Einzelne und binnen welcher Frist er im Stande ist, eine möglichst große Anzahl derselben in brauchbaren Zustand zu setzen. Hiervon werden Sie die Anzeige binnen 8 Tagen bei dem Großhl. Bürgermeister Horn zu Steinbach machen, oder wenigstens denselben benachrichtigen, daß Ihre Gemeinden, deren es aber, wie ich hoffen will, wenige giebt, nicht im Stande seien, bei dieser für die Gemeinde Steinbach so äußerst wichtigen Angelegenbeit hülfreiche Hand zu leisten. Die von den Einzelnen geliefert werdenden Lehmsteine selbst werden von denjenigen Steinbacher Einwohnern, zu deren Vortheil sie benutzt werden, in einem dem laufenden Preise angemessenen Werthe natürlich vergütet; die Transportirung der Steine jedoch von den einzelnen Lehmgruben nach Steinbach hoffe ich, werden beguteterte Einwohner der Gemeinden, wie sich ja im Allgemeinen schon Alle bei dem Wegraumen des Schuttes höchst uneigennützig zeigten, ohnentgeldlich besorgen, wenigstens erwarte ich, daß Sie möglichst dahin zu wirken suchen werden. Indem ich hierbei die für mich wahrhaft erhebende Gelegenheit ergreife, Ihnen allen nebst Ihren Gemeinden mein dankendes Wohlwollen zu erkennen zu geben, wie sie bei dem schrecklichen Brandunglücke alle nicht allein ihre Schuldigkeit gethan, sondern auch, wie sie bethätigt haben, daß sie aus reinem Mitgefühl für ihre unglücklichen Brüder Gefahr und Arbeit nicht scheuten, und daß dadurch Jeder sich sagen kann, dazu beigetragen zu haben, doß das wahrhaft schaudererregende Unglück nicht noch größer und schrecklicher geworden ist. Den treffendsten Beweis fur die Thätigkeit sämmtlicher Hülfeleistenden liefern die au der ganzen Hauptstraße herunter halb abgebrannten Wohnhäuser, welche nur durch außergewöhnliche Kraft und Umsicht bei diesem furchtbaren Brande gerettet werden konnten, und ist dies das sicherste Zeugniß für die Ausdauer der mitwirkenden Helfer. Belohnt kann hierbei Niemand werden, außer durch sein eignes Bewußtsein, und ich bin überzeugt, daß Jeder hierin hinreichende Beruhigung finden und sich um so mehr aufgefordert sehen wird, auch jetzt noch für Steinbach zu leisten, was in seinen Kräften steht. In Verh. Großh. Kreisraths, der Kreissekretär Dr. Spamer. i Hierzu eine Beilage.