t „ o⸗ n⸗ u⸗ 1 er . uf. eh haben. Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt V2. Freitag den 14. Januar 1842. „Die fir das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; . 5 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt Per eile r. 2 Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 11,764. Gießen am 31. December 1841. Betreffend: Die Ausfertigung der Patente für die Bau⸗ handwerker, insbesondere deren Prüfung durch die Großherzogl. Kreisbaumeister. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich theile Ihnen nachstehende hoͤchste Verfugung zur Nachachtung und Bemessen abschrist— lich mit. a„ r. 209. A bschrift. Zu Nr. D. 19,577. Darmstadt am 8. December 1841. Betreffend: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen, sodann saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. ö Es sind Zweifel daruͤber erhoben worden, ob sich die in M 35 des diesjaͤhrigen Re— gierungsblatts publicirte allerhoͤchste Verordnung vom 14. September d. J., das Gewerbe der Bauhandwerker und Pflaͤsterer betreffend, blos auf dlejenigen Bauhandwerker bezieht, welche ihr Geschaͤft neu beginnen, oder auch auf diejenigen, welche bereits fruͤher Patente erhalten Zur Beseitigung dieser Zweifel eroͤffnen wir Ihnen, daß die erwaͤhnte Verordnung, wie sich von selbst versteht, nicht auf diejenigen der hierin angefuhrten Handwerker, welche bercits concessionirt und etablirt, deren Gewerbspatente mithin blos zu erneuern sind, sondern nur auf noch keine Gewerbs⸗Concession durch Ausfertigung solche Anwendung findet welche bis jetzt i i Gewerbe noch nicht ausgeuͤbt haben, demnach erst eines Patents erhalten und das betreffende neu concessionirt werden sollen. . g du T hi l. g v. Rieffel. —— Zu Nr. K. G. 11,765. Gießen am 31. December. 1841. Betreffend: Portodefraudationen durch Mißbrauch dienst⸗ licher Contrasignatur. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Buͤr germeister dieses Kreises. Ich theile Ihnen nachstehende hoͤchste Verfuͤgung zur Nachachtung und Bemessen abschrift⸗ K. C. Knorr. lich mit. A b ch r ft. Zu Num. D. 19,647. Darmstadt am 17. Decbr. 1841. Betreffend: Wie oben. ö Das Großherzogl. Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Es sind in neuerer Zeit mehrfach Faͤlle vorgekommen, wo Beamte oder deren Subalternen⸗ personal, zum Nachtheile der Post, Briefe oder Paquete, deren Inhalt lediglich Privatange⸗ legenheiten betreffen, mit der Aufschrift:„Herrschaftlich“ oder„Dienstsachen/ bezeichnet und mit dem ihnen zu Gebot stehenden Dienstsiegel verschlossen, auch Privatbriefe herrschaftlichen Briefen oder Paqueten beigeschlossen, oder herrschaftliche Correspondenzen auf die eine oder die andere Weise zu Privatmittheilungen benutzt haben. 5 Wir glauben zwar voraussetzen zu koͤnnen, daß jene Faͤlle lediglich auf Versehen oder auf Irrthum über die Ausdehnung des mit dem öffentlichen Dienste verbundenen Porto-Frei⸗ thums beruhen, sehen uns jedoch gleichwohl veranlaßt, Sie, wie hiermit geschieht, anzuweisen einestheils selbst sorgfaͤltig darauf zu achten, daß solche Faͤlle, wodurch die Post beeintraͤchtigt wird, bei Ihnen und resp. Ihrem Subalternenpersonal nicht vorkommen,— anderntheils die Ihnen untergeordneten Beamten, zur Vermeidung künftiger derartiger Faͤlle, wie die erwaͤhnten, dahin gemessenst zu instruiren, daß Briefe oder Paquete, deren Inhalt lediglich Privatangele⸗ genheiten betreffen, niemals mit der Aufschrift„herrschaftlich/ oder„Dienstsache⸗ bezeichnet und resp. mit dem Dienstsiegel verschlossen, herrschaftlichen Briefen oder Paqueten niemals Pri⸗ vatbriefe beigeschlossen und eben so wenig herrschaftliche Correspondenzen in irgend einer Weise jemals zu Privatmittheilungen benutzt werden duͤrften.— du Thill. v. Rieffel. n⸗ ge, nd en er ber rei sen, uin die ten, lt hel 1 Veise — 2—ä—— r e —— Zu Nr. K. G. 7 Gießen am 7. Januar. 1842. Betreffend: Maasregeln ge Sat Wegfangen der Insecten vertilgenden Vögel, und wegen Vertilgung der, ber Landwirthschaft schädlichen Vögel. Der Großherzogl. Hessische Kreisrat h des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Dem in obiger Beziehung von Ihnen zu erstattenden Bericht sehe ich binnen 14 Tagen entgegen. K. C. Kn onen Zu Nr. K. G. 208. a Gießen am 8. Januar 1842. Betreffend: Die feuergefährlichen Dachbedeckungen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Unter Hinweisung auf mein Ausschreiben vom 29. September 1840, eroͤffne ich Ihnen, durch vielfache Denunciationen wegen unerlaubter Dachbedeckungen veranlaßt, daß ausnahms— weise die Dachbedeckung mit Lehmschindeln der besseren Art beim Unvermoͤgen des Bauenden gestattet wird, daß jedoch vor Ausfuͤhrung des Bauwesens die Erlaubniß dazu durch von Ih⸗ nen zu tattende Berrichte dahier erwirkt werden muß, und daß, wenn eine solche Erlaub— niß nicht erwirkt worden ist, das betreffende Gericht um Bestrafung wegen unerlaubter Dach— bedeckung ersucht werden wird, und daß alsdann noch vorgebracht werdende Entschuldigungen hierorts keinerlei Beruͤcksichtigung finden werden. Erlaͤuternd bemerke ich zugleich, daß unter Lehmschindeln der besseren Art, welche nur al— lein zulaͤssig sind, solche zu verstehen sind, wozu erst besondere große Lehmschindeln oder Ta— feln aus einer duͤnnen, auf beiden Seiten mit Lehm uͤberzogenen Strohlage verfertigt werden, welche, wenn sie beinahe trocken sind, auf das gelattete Dach befestigt, nochmals mit Lehm üͤberstrichen und endlich mit gleichfalls bestrichenem Stroh halb so dick, als bloße Strohdaͤcher; uͤberdeckt werden. Hiernach werden Sie in vorkommenden Faͤllen die Intressenten, bedeuten und erwarte ich von Ihnen, daß Sie die Befolgung dieser Verfuͤgung überwachen. FFF — Zu Nr. K. G. 95. Gruͤnberg am 10. Januar 1842. Betreffend: Die Entfernung oder Mißbrauch beseitigende Einrichtung der s. g. Höllen in den Oelmühlen. Der Großherzoglich esche Kreisrat h des Kreises Ger euͤn berg an die Großherzoglichen Burgermeister dieses Kreises. In Folge der nachstehend abgedruckten hoͤchsten Verfuͤgung weise ich Sie an, alle Oel— muhlen in Ihren Burgermeistereien alsbald zu untersuchen, und wo die geruͤgte, nicht ferner zu duldende Einrichtung besteht, deren Abstellung und die vorschriftsmaͤßige Abaͤnderung binnen ei— 5 ——— ——„— — —— ner Frist von 2 Monaten bei einer Strafe von 5 Thalern aufzugeben. Ueber das Ergeb⸗ niß Ihrer Untersuchung, und uͤber die geschehene Bedeutung der Muller, haben Sie alsbald zu berichten, nach Ablauf der bestimmten Frist aber nachzusehen, ob die ertheilte Vorschrift befolgt worden, sowie uͤberhaupt stets sorgfaͤltig daruͤber zu wachen, daß derselben gehoͤrig nach⸗ gelebt werde, und Uebertretungen zur Anzeige zu bringen. 30. Ouvrier. Darmstadt, am 30. December 1841. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an das Großh. Provinzial⸗Commissariat zu Gießen und saͤmmtl. Großh. Kreisraͤthe in der Provinz Oberhessen. Es ist zu unserer Kenntniß gelangt, daß in den meisten Bezirken der Provinz Oberhessen die Einrichtung der s. g. Hoͤllen in den Oelmuͤhlen— der unmittelbar neben dem Waͤrmeofen angebrachten, mit ihrer schmalen Seite sich an diesen Ofen anlehnenden, Kaͤsten— so beschaffen ist, daß sie die Uebervortheilung der Mahlkunden beguͤnstigen. Diese, meistens verschlossene, Kaͤsten sind nemlich mit einem Deckel versehen, in welchem sich mehrere Einschnitte von 6— 14 Zoll Laͤnge und ohngefähr 1 Zoll Breite befinden; das Material zum Oelschlagen wird, nachdem es durch Stempel oder Muͤhlstein zerquetscht und in der Waͤrmpfanne erwaͤrmt worden ist, auf den Deckel des Kastens gebracht, hier in einen ei— sernen Ring, worüber ein wollener Lappen geschlagen ist, gefuͤlt, um sodann zur Presse zu gelangen. Bei dem Einscharren des Materials von der Waͤrmpfanne in den Preßring kann nun ein nicht unbedeutender Theil desselben durch jene Einschnitte in die Hoͤlle fallen und absichtlich das Zu Nr. D. 20,281. Betreffend: Wie oben. Abfallen zur großen Benachtheiligung des Mahlgastes, ohne daß dieser in der Lage ist, der selben zu begegnen, mehr oder weniger verstaͤrkt werden. Die Abfaͤlle werden fuͤr den Mahl— kunden nicht wieder gesammelt, sondern von dem Oelmuͤller zum Gebrauch und Oelschlag in seinen eigenen Nutzen zuruͤckbehalten. 5 Dergleichen Einrichtungen fuͤhren zu Mißbrauch und Betrügereien und koͤnnen nicht gedul— det werden; wir beauftragen Sie daher, solche uberall, wo sie sich, nach von Ihnen anzustel— lenden Nachforschungen, finden, abzustellen, namentlich saͤmmtliche Oelmuͤller Ihrer betreffen⸗ den Bezirke anzuweisen, jene Kaͤsten nicht mit Deckel oder sonstiger Bedeckung zu verschließen und den Mahlkunden auf diese Art die Moͤglichkeit zu gewaͤhren, sich von der Quantitaͤt der in die Hölle gekommenen Abfaͤlle zu uͤberzeugen und sie zur Wiederverwendung zum Oelschlag fuͤr sich in Anspruch zu nehmen. Zur Beseitigung der bezeichneten Einrichtung haben Sie eine Frist von 2 Monaten zu bestimmen und die laͤngere Beibehaltung oder spaͤtere Wiedereinfuͤhrung derselben mit einer Strafe von 5 Thalern zu bedrohen, daß Ihren Weisungen striet Folge geleistet wird, bei jeder Ge— legenheit zu überwachen und Contraventionen zur Anzeige der betreffenden Gerichte zu bringen. du Thill. Prinz. * A — Wr Zu Nr. K. G. 227. Grünberg am 12. Januar 1842. Betreffend: Die Musterung und Conscription im Jahre 1842. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich weise Sie an, unverzuͤglich die Vorarbeiten zur diesjaͤhrigen Musterung vorzunehmen, somit alsbald die Ortslisten aufzustellen, so daß solche uberall bis zum 1. Februar oͤffentlich angeheftet sein koͤnnen. Sie werden bei diesem Geschaͤfte genau nach den Vorschriften der Verordnung vom 30. April 1831 über Ausfuhrung des Recrutirungsgesetzes vom 30. April 1831 in den§§. 6— 14 verfahren. Zu den Auszugen der Geistlichen uber die 1822 gebor— nen Dienstpflichtigen sind nur die vorgeschriebenen gedruckten Formularien, welche Sie den Geistlichen zuzustellen haben, zu gebrauchen, auch haben Sie darauf zu sehen, daß hinsichtlich dieser Auszuͤge, die unter dem Formular II. zur Verordnung vom 30. April 1831 in den Bemerkungen unter solchen gegebenen Vorschriften genau beachtet, auch das Pfarramtssiegel diesen Auszuͤgen beigedruͤckt werde. f Bei sich ergebenden Mängeln haben sie die Auszuͤge alsbald zur Verbesserung zuruͤckzugeben. Bis zum 18. Februar müssen alle Gemeindelisten in doppelter Ausfertigung mit den Auszuͤgen der Geistlichen und den uber die Behandlung des ganzen Geschaͤfts aufzunehmenden Protocollen, woraus zu ersehen, daß die Ortslisten von dem Gemeinderath gepruͤft, und die im§. 18 der Verordnung vom 20. April 1831 vorgeschriebenen Bekanntmachungen erlassen worden, bei Meidung einer Disciplinarstrafe und Abholung durch Strafboten bei mir eingelangt sein. Uuoeber die bei Ihnen angebracht werdenden Anspruͤche auf Depot-Versetzung haben Sie die Protocolle genau nach dem Formular aufzunehmen und sich nur gedruckter Formularien zu bedienen, die Vorschriften der 89. 18—31 der Verordnung sorgfältig zu beobachten, auch dahin zu sorgen, daß den auf Seite 4 des Protocolls von den Geistlicheu auszustellenden Be— scheinigungen uͤber die Familienverhaͤltnisse von solchen das Dienstsiegel beigedruͤckt werde. Diese Protocolle uͤber Depotanspruͤche sind nach§. 28 vor deren Offenlegung und noch vor der Einsendung der Ortslisten zur Prufung an mich einzusenden. Ich mache Sie auf die Bestimmung des§. 10 pos. 6 besonders aufmerksam, daß Sie diejenigen Dienstpflichtigen, welche durch die Sinne nicht wahrnehmbare Fehler angeben, wie Schwerhoͤrigkeit, Kurzsicheigkeit, fallende Sucht ꝛc. besonders anzuweisen haben, sich desfallsige genuͤgende Zeugnisse von Schullehrern, Geistlichen, Gemeindevorstaͤnden ꝛc. zu verschaffen und diese bei der Musterung mitzubringen. Nach F. 40 der Verordnung müssen, mit alleiniger Ausnahme derjenigen, welche sich vertreten lassen, alle Conseriptionspflichtigen bei der Musterung persoͤnlich erscheinen, gegenfalls sie als dem Gesetz ausgewichen angesehen und zum Zuerstmarschiren bestimmt werden. Bei Beurtheilung der Frage, ob ein Depotansprechender vermoͤgend genug seie, ohne Zer— rüttung seines Nahrungsstandes, fuͤr seinen Sohn einen Einsteher zu stellen, haben die Ge⸗ meinderaͤthe davon auszugehen, daß zur Stellung eines Einstehers die Summe von Achtzig acht Gulden erforderlich seie. Außer den im Jahre 1822 Gebornen muͤssen auch diejenigen, welche bei der vorigen Musterung als temporaͤr untauglich, als unterm Maas, oder aus andern Gruͤnden zur dies— jaͤhrigen Musterung zuruͤckgestellt worden, in den diesjaͤhrigen Gemeindelisten wieder eingetragen werden. 0 a ——— —— Diese 1 29 3) 4) 5 6 70 80 9) 100 11) 120 13) 14) 15 16) 179 zur diesjaͤhrigen Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Burgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Buͤrgermeisterei Musterung Zuruͤckgestellten sind: Bobenhausen: Jacob Fink. Ermenrod: Johannes Koͤhler. Flensungen: Johann Raßdier. Großeneichen: Heinrich Bachmann, Helpershain: Johannes Boͤck. Niederohmen: Johannes Theiß, Joh. Heinr. Doll. Felda: Peter Schlosser, Johannes Schott. Geilshausen: Balser Luh. Gruͤnberg: Heinr. Carl, Georg Daniel Seitz. Kesselbach: Konrad Schnell. Lehnheim: Johann Georg Doͤrr. Lindenstruth: Heinrich Deines. Londorf: Andreas Hildenberg. Oberohmen: Joh. Ludwig Krebs. Reinhardshain: Christian Hauth. Saasen: Johannes Starck. Sellnrod: Nicolaus Dietz. 18) Buͤrgermeisterei Zeilbach: Konrad Stein. Ouvrier. —..—— Bekanntmachungen. Versteigerungen. 10) Die in der sogenannten Hochweisler Mark, zwischen Espa und Weiperfelden gelegenen, dem hiesigen Armenfonds gehörigen Walddistricte: a) der sogen. Hospitalstrauch 106 Mrg. 80 Kth. b) der daran herziehende so— f gen. Löwenstrauch, haltend, sollen Freitag den 28. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf dem Buürgermeisterei-Büreau dahier oͤffentlich an den Meistbietenden, unter den im Termin be— kannt gemacht werdenden Bedingungen, freiwillig versteigert werden, wobei man anfügt, daß Nach— gebote nicht angenommen werden. Butzbach, den 8. Januar 1842. Der Großh. Bürgermeister e 80 Mittwoch den 19. Januar, Vormittags 10 Uhr, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, District Nuppersbach und Hain, nahe an der Chaussee: 1) 97 Stecken Buchen-Scheit, 2) 17½„ Eichen⸗Scheit, 3) 48½%„ Buchen-Pruͤgel, 1) 12„ Eichen-Prügel, 5) 5 Stämme Buchen-Werkholz und 6) 70„ Eichen⸗Werkholz, welches sich vorzüglich zu Wagnerholz eignet, öffent⸗ lich gegen gleichkaare Zahlung versteigert werden. Der Zusammenkunftsort ist in Fellingshausen. Fellingshausen, den 11. Jan. 1842. Der Bürgermeister Gerlach. 9 Mittwoch den 19. Januar, g Vormittags 9 Uhr, sollen in dem Crumbacher Gemeindewald Lang⸗ heck, nachstehende Holzsortimente, als: 1) 151 ½ Stecken Buchen⸗Scheitholz, 2) 10„ Eichen-Scheitholz, 3) 61„ Buchen-Prügel, 5) 13 75 Buchen-⸗Stockholz, 69391 Eichen-Stockholz, 7 7) 100 Wellen Neiserholz und 8) 5 Baustämme oͤffentlich an den Meistbietenden versteigert werden, wobei noch bemerkt wird, daß das Holz an der Chaussee und einer sehr bequemen Abfahrt liegt, auch gegen vorschriftsmäßige Bürgscheine bis Johan⸗ nistag d. J. geborgt werden kann. Crumbach, den 11. Januar 1842. Weber, Bürgermeister. 11) Künftigen Montag, den 17. d. M., Mit⸗ tags 12 Uhr, soll auf dem Burgermeister⸗Büreau die Anfertigung einer Hausthüre an das hiesige Schulgebäude, veranschlagt: Schreinerarbeit zu 39 fl. Schlossererbeit zu.. 14 öffentlich an den Wenigstnehmenden versteigert werden. Steinbach, den 10. Januar 1842. Der Bürgermeister Horn. Feilgebotene Sachen. 5) Brantweinwaagen von vorzüglicher Güte, für deren Nichtigkeit garantirt wird, sind zu haben bei L. Jungk, Mechanicus. 4) Unterzeichneter macht hiermit einem ge—⸗ ehrtem Publikum die Anzeige, daß von nun an auch Oelwaagen stets vorräthig sind. Indem er auch hier bemerkt, daß er für deren Guͤte in Beziehung auf genaueste Bestimmung der verschiedenen Sorten Oele garantire, erlaubt er sich gleichzeitig, namentlich den geehrten Handels—⸗ stand, auf deren Zweckmäßigkeit aufmerksam zu machen, indem diesem dadurch ein zuverlässiges Mittel an die Hand gegeben wird, alle und jede Art von Beimischungen fremder Fetttheile in eine Sorte Oel augenblicklich mit Genauigkeit zu be⸗ stimmen, ja sogar anzugeben, mit welcher Art Oel ein oder die andere Sorte vermischt ist. Mit Gebrauchs-Anweisung kostet eine Oelwaage, solche welche mit Thermometer versehen ist, 3 fl. 30 kr. *„ 36 7 4 fl. 6 kr. L. Jungk, Mechanicus. das dazu nöͤthige Probier-Glas Zu vermiethen. 1 7) Ein Gut, eine Stunde von Gießen, 64 Morgen Land und 14 Morgen Wiesen, groß, nebst Wohn⸗ und Oekonomiegebäuden, so wie damit ver⸗ bundene Holz- und Schäferei-Gerechtigkeiten, ist auf einen Zeitraum von Jahren aus freier Hand zu verpachten. Die Brennerei nebst vollständigen Brennereigeräthschaften wird nach Verlangen mit verpachtet. Ausgeber dieses sagt wo. 57) 175 fl. liegen zum Ausleihen bereit in der Armenkasse zu Großenlinden beim Gemeinde rechner Menges daselbst. 13) In dem Kirchenkasten zu Garbenteich liegen gegen gerichtliche Obligation 250 fl. zum Ausleihen bereit. i Garbenteich, am 14. Januar 1842. Schwarz Kirchenrechner. Das saͤmmtliche Formularpapier zur Musterung ist stets in dem vor⸗ geschriebenen Format vorraͤthig zu haben in der G. D. Brühl'schen Miscellen. Eine Klostergeschichte. Thatsache. In der Stadt Amiens in Frankreich lebte im Jahre 1788 ein vornehmer Herr vom alten Adel der viele und große Güter besaß, und nur eine ein⸗ zige Tochter hatte. Er liebte sie mit ausschweifender Zärtlichkeit, mehr aber noch seinen Stammbaum und sein Geld. Deshalb bestimmte er seine Tochter zur Ge⸗ mahlin eines der vornehmsten und reichsten Adeligen Buch⸗ u. Steindruckerei, Lit. B. Nr. 1 am Kanzleiberg in Gießen. der Provinz. Allein ihr Herz schlug längst für einen Andern, der arm war an Geld und Ahnen, aber reich an Seelenadel, und ihr gleich an Herz und Bildung und Geist. Der Vater verkündete seiner Tochter mit froher Miene und stolzem Selbstgefühl die von ihm arrangirte vortheilhafte Heirath. Das wackere Mäd⸗ chen hatte Muth genug, offen und ungescheut ihren eben so fest geschlossenen Bund der reinsten Liebe zu bekennen, und erklärte frei, mit männlicher Stand⸗ haftigkeit rund heraus, daß sie fest entschlosson sei, nie einem Andern ihre Hand zu geben, als dem, welchem sie auch mit voller, innigster Seelenneigung ihr Herz geben könnte.— Der an seiner empfindlichsten Seite verletzte Vater sperrte das Mädchen in ein Nonnen⸗ kloster, und zwang sie endlich den St. Franzens⸗ Orden anzunehmen. Nichts desto weniger fand das unglückliche Mädchen Gelegenheit, mit ihrem Geliebten einen stillen Briefwechsel zu uuterhalten, worin ste den Plan einer Flucht aus dem klösterlichen Kerker mit ihm verabredete. Marie, so hieß die Arme, hatte ihre Oberin für sich zu gewinnen gewußt, und sich Ver—⸗ trauen erworben. Sie erhielt daher gern die Erlaub— niß, einen angekommenen Koffer, den zwei Männer trugen, sogleich auf ihr Zimmer bringen zu lassen. In diesen Koffer hatte sich ihr Geliebter einschließen lassen. Die Träger kamen nun aber gerade an, da die Nonnen im Chore waren, und stellten ihn unvor⸗ sichtiger Weise so an die Wand hin, daß der Kopf unten und die Füße oben zu stehen kamen. Dann entfernten sie sich rasch, meldeten es der Pforten⸗ schwester, und gingen davon. Der Koffer blieb auf diese Weise stehen, bis Vesper, Komplet und Nacht⸗ mahl vorüber waren. Alles war nun in Ruhe. Hei⸗ lige Stille verbreitete sich durch dis Klostergänge. Voll Sehnsucht, ihren Geliebten wieder zu umarmen, nach langer schmerzlicher Entbehrung, begiebt sich Marie daran, den Koffer zu öffnen. Aber, welch ein entsetzlicher Anblick! Sie fand ihn todt, in seinem eigenen Blute erstickt.— Sinnlos, und von der äußersten Verzweiflung überwältigt, springt sie an das Fenster, und stürzt sich hinab in den vor—⸗ leifließenden Strom. Sie wurde zwar bald, aber zu spät gefunden, eine Leiche. Den folgenden Tag wurde der Vater von diesem doppelt schrecklichen Vorfall be⸗ nachrichtigt. Als die Botschaft anlangte, saß er eben an seinem Pulte, um seiner Tochter zu schreiben. Von Schreck und Gewissensqual betäubt, sich selbst ver⸗ fluchend als die einzige Ursache dieses gräßlichen Vor⸗ falls, ergriff er ein neben ihm liegendes Federmesser und schnitt sich den Hals ab. Sein Vermögen fiel lachenden Erben zu. So gingen drei Menschen schreck lich unter, die hätten selig leben und viele andere glück— lich machen können, wenn die Liebe stärker gewesen wäre, als die Leidenschaft.— Anekdoten. Das wird eine Prachtoper werden, bemerkte eine Dame,— man braucht dazu über 100 Stati⸗ stiker. Der Graf von Esser führte im siebenzehnten Jahrhunderte 800 englische Doggen mit sich wider die Irländer, um das Lager zu bewachen und die flüchtigen Feinde aufzuspüren. Eine junge und gesunde Amme von vierzehn Tagen wünscht sobald als möglich einen Dienst zu haben. Jemand, der einen Silbergroschen sechsmal um⸗ kehrt, ehe er ihn ausgibt, wünscht einige in Pen⸗ sion zu nehmen. In Bambam ist ein sehr wichtiges Werk erschie⸗ nen unter dem Tittel: Noth⸗ und Hülfsbüchlein fur solche, die zahlen sollen und kein Geld haben. Das ist einmal ein populäres Werk. Zeugniß⸗ Formular. Folgendes Zeugniß soll einem Dienstmädchen juͤngst wirklich ausgestellt worden seyn: Ursula Wandersack, gebürtig von Tanzhausen, hat 1 Jahr weniger 10 Monate— bei mir in Dien⸗ sten gestanden, und sich in dieser Zeit fleissig an der Hausthüre, genügsam— in der Arbeit, sorgsam— für sich selbst, geschwind— in Ausreden, freundlich— gegen Maunspersonen, treu— ihren Liebhabern, und ehrlich— wenn Alles verschlossen war, gezeigt. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. .—