oͤße int. An⸗ ter aat ine be⸗ die, der ode ing 1 Jr⸗ rk⸗ om em ing, des In ent lber ft, del a Oberhessisscches Intelligenz- und Kreis- Blatt * 32. Freitag den 12. August 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz— und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. 0 ö Kreisräthlit e Bekan ungen. Zu Nr. K. G. 8224. Gießen am 5. August 1842. Betreffeud: Feldzugsunterstützungen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Das in Abschrift nachstehende Ausschreiben Großh. Kriegsministeriums theile ich Ihnen mit, um solches zu veroͤffentlichen und namentlich speziell die dabei interessirten Personen nach dessen Inhalt zu bedeuten. e o r, A bbschrüft. Zur. Prot. Nr. 4802. ö Darmstadt den 27. Juli 1842. Betreffende Wie oben. 8 Das Großherzoglich Hessische g Kriegs⸗Ministeriu m an die Großherzoglichen Kreis- und Landraͤthe. Aus dem F. 16. des Landtagsabschieds vom 18. d. M. werden Sie ersehen haben, daß die Staatsregierung zur Unterstuͤtzung der in bedraͤngten Verhaͤltnissen lebenden vormaligen Soldaten, welche Feldzuͤge mitgemacht haben, nur die Haͤlfte derjenigen Summe verwenden kann, welche sie zur Ausfuͤhrung der in dieser Beziehung von der Staͤndeversammlung im Jahr 1841 gestellten Antraͤge fuͤr noͤthig erachtet hatte. Die Frage, nach welchen Grundsaͤtzen diese geringere Summe zu verwenden sei, macht eine neue sorgfaͤltige Prufung noͤthig. Hierzu und zur Anwendung jener Grundsaͤtze auf die— jenigen, welche sich in Folge des Ausschreibens vom 9. Maͤrz 1841 zu einer Feldzugsunter— stuͤtzung gemeldet haben, ist bei der großen Anzahl dieser Individuen ein bedeutender Zeitaufwand erforderlich, und es ist daher vorauszusehen, daß die Entschließungen hieruͤber erst in mehreren Monaten, vielleicht erst zu Ende dieses Jahres werden erfolgen koͤnnen. Bis dahin kann in Bezug auf einzelne jener Competenten keine Verfuͤgung erfolgen, und es koͤnnen daher alle muͤndlichen und schriftlichen Sollieitationen nicht anders als zweck- und erfolglos sein. Die Verhaͤltnisse und Anspruüche der Einzelnen sind durch die Aeußerungen 1 . der Ortsvorstaͤnde auf den gedruckten Fragebogen bereits ausgemittelt und wo diese Aeußerungen nicht vollstaͤndig genug sind, werden die weiter noͤthigen Erkundigungen eingezogen werden, so daß auch von dieser Seite alles weitere Suppliciren durchaus unnuͤtz erscheint. Da aber schon seit einer geraumen Zeit bestaͤndig eine Menge von Vorstellungen dahier einlaufen, viele Com⸗ petenten persoͤnlich dahier sollicitiren oder durch Andere schriftlich und muͤndlich sollicitiren lassen, und da hierdurch eines Theils nutzlose Kosten fuͤr die Betheiligten und anderen Theils bedeutende Belaͤstigungen fuͤr das Kriegsministerium entstehen, so wollen Sie durch Bekannt⸗ machung in den Gemeinden und auf sonstige Weise dahin wirken, daß dergl. Vorstellungen und Sollieitationen gaͤnzlich unterbleiben. Sobald es moͤglich ist, werden' Ihnen die Entschließungen in Bezug auf die betheiligten Angehoͤrigen Ihrer Bezirke zur Bekanntmachung an dieselben mitgetheilt werden. Da sich ubrigens mehr als 2000 Individuen zu der befragtan Feldzugsunterstuͤtzung gemeldet haben, so ergiebt es sich von selbst, daß der bei weitem groͤßte Theil derselben eine solche Unter— stützung nicht erhalten kann. 6 In Abwesenheit des Praͤsidenten. von Bechtold. 8 Seriba. — Zu Nr. K. G. 8292. Gießen am 9. August 1842. Betreffend: Die Verpachtung von Schulgütern. i Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großh. Schulvorstaͤnde des Kreises Gießen. Nachstebende hoͤchste Verfuͤgung bringe ich mit dem Anfuͤgen zu Ihrer Kenntniß, sich darnach zu bemessen und die Schullehrer darnach zu bedeuten. Die Großh. Buͤrgermeister haben das Kreisblatt, worin diese Bekanntmachung erscheint, den vorsitzenden Mitgliedern der Schulvorstaͤnde sogleich mitzutheilen. K. C. Knorr. A b sscher i ft. i 26. Zu Num. D. 18,611. de 1841. Darmstadt am 26. Juli 1842. Betreffend: Wie oben. Das Großherzogl. Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an saͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe. Um allen Collisionen und sonstigen Nachtheilen, welche aus der Verpachtung von Schul⸗ guͤtern durch Schullehrer oder Schulvicare haͤufig fur den Dienstnachfolger entstehen, moͤglichst zu begegnen, verfugen wir hiermit, daß kuͤnftighin kein Schullehrer oder Schulvicar Verpach⸗ tungen von Schulguͤtern, sei es im Ganzen oder in einzelen Theilen, ohne Genehmigung der vorgesetzten Verwaltungsbehoͤrde auf langere Zeit, als fur die Dauer des ihm, dem Verpachter, zustehenden Rechts des Nießbrauchs, vornehmen kann, und daß solche der Genehmigung ent⸗ behrende Verpachtungen fuͤr den Dienstnachfolger nicht bindend und verpflichtend sein sollen. 774 ² 1. 0 n n 5 t, ul st ach; det tel, ent⸗ — 2 Sobald daher ein Schullehrer oder Schulvicar das zu seiner Besoldung gehoͤrige Schul⸗ gut oder einzelne Theile desselben in Pacht zu geben beabsichtigt und die Verpachtung nicht ausdrücklich nur auf den Zeitraum, fuͤr welchen der Verpachter selbst die Nutznießung des Schulguts hat, beschraͤnkt werden, der Pacht demnach auch den Nachfolger binden soll, ist Ihnen jedesmal der Pachtcontract zur Prufung vorzulegen, worauf Sie sich uͤber die Frage, ob die Verpachtung zu genehmigen sei, in Gemaͤßheit unseres Ausschreibens vom 23. Januar 1833 (Rr 3. des Amtsblattes) mit dem Großherzogl. Oberschulrathe zu benehmen haben. Findet diese Behoͤrde bei der Verpachtung Nichts zu erinnern und haben auch Sie keine Anstäͤnde da— bei, so ermaͤchtigen wir Sie, in dem Falle die Genehmigung ohne vorherige Anfrage bei uns zu ertheilen, wenn der jaͤhrliche Pachterloͤß von der Art ist, daß er den Anschlag des Ertrags der zu verpachtenden Grundstuͤcke in dem Besoldungsverzeichnisse erreicht oder uͤbersteigt, mithin jeden— falls keine Verminderung der Besoldung eintritt. Erreicht dagegen der Pachterloͤß den Anschlag in der Besoldungsnote nicht, so ist entweder die Verpachtung sofort nicht zu genehmigen, oder, falls etwa besondere Gruͤnde zur Genehmigung vorliegen, unsere Entschließung einzuholen, welches letztere auch alsdann zu geschehen hat, wenn Sie und der Großh. Oberschulrath daruͤber, ob die Genehmigung zu ertheilen sei, verschiedener Ansicht sein sollten. Wir beauftragen Sie, hiernach das Geeignete zu verfugen. In Verhinderung des Staatsministers. v. Lehmann. 2 v. Stein. Zu Nr. K. G. 8293. Gießen am 11. August 1842. Betreffend: Die polizeiliche Aufsicht über die chaussirten und gepflasterten Vicinalwege. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Sie erhalten das abschriftlich nachstehende hoͤchste Ausschreiben vom 27. v. M. mit der Auflage, noch im Laufe d. M. zu berichten, 1) wo und wie viele Placate in Ihrer Gemarkung zu errichten sein; duͤrften, 2) werden Sie das Ihnen untergebene Aufsichtspersonal nach Inhalt des Schlußsatzes allegirter Verfugung genau instruiren. K. C. Knorr. A b fichri ft. Zu Nr. D. 378. Darmstadt, am 27. Juli 1842. Betreffend: Wie oben. 27. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Unter Bezug auf die in Nr. 25. des Regierungsblattes erschienene Verordnung vom 19. Juli d. J., den rubricirten Gegenstand betreffend, bemerken wir Ihnen, daß es als angemessen F ĩ—2—v—5——— 5 2 — — — 1 1 —— 8 2— —— — — ———— —— 7 .— —— 5 erscheink, an denjenigen Vieinalwegen, auf welche die Verordnung sich bezieht, die lediglich fuͤr Fußgaͤnger bestimmten Fußpfade an den Anfangs- und End-Puncten durch Placate zu be⸗ zeichnen. 5 a Da ferner nach 9. 3 der erwaͤhnten Verordnung das Fahren, Reiten und Viehtreiben auf den Fußpfaden dann einer Strafe nicht unterliegt, wenn solches des Ausweichens wegen noth— wendig gewesen ist, so werden Sie das Aufsichtspersonal zur Vermeidung von Vexationen an— weisen, je nach dem Zustande der Bespannung mit Pferden oder Rindvieh, mit schwerer oder leichter Ladung und der sonstigen etwa zu beachtenden Umstaͤnde eine angemessene Strecke von 5 bis 15 Klafter fuͤr das Ausweichen nachzusehen. In Verhinderung des Staatsministers. v. Lehmann. v. Stein. ——— Zu Nr. K. G. 5234. Grunberg am 4. August 1842. Betrefsend: Feldzugsunterstützungen. 5 Der Großherzoglich Hessische f 8 Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Viele derjenigen ehemaligen Militaͤrs, welche um Unterstuͤtzungen nachgesucht haben, haben seither vielfach theils schriftlich durch Vorstellungen, theils auch muͤndlich sollicitirt. Bei der großen Anzahl derjenigen, welche um Unterstuͤtzung nachgesucht haben, und bei der verhaͤltnißmaͤßig geringen Summe, welche zu solchen Unterstüͤtzungen bewilligt ist, muß vorher die sorgfaͤltigste, zeitraubende Pruͤfung und Erforschung aller Verhaͤltnisse stattfinden, ehe eine Entschließung uͤber die zu bewilligende Unterstutzung gefaßt werden kann. Ich beauftrage Sie, alle diejenigen ehemaligen Militaͤrs Ihrer Buͤrgermeistereien, welche um Unterstuͤtzung nachgesucht haben, zu bedeuten, daß sie alles nutzlose, sowohl schriftliche als muͤndliche Sollicitiren zu unterlassen, und sich die Entschließung, welche, sobald die Verhaͤltnisse es zulassen, erfolgen werden, zu gewaͤrtigen haͤtten. Oubrier. f. Zu Nr. K. G. 5141. Grunberg am 8. August 1842. Betreffend: In Untersuchungssachen gegen Peter Kappes und Konrad Böcher von Atzenhain, wegen Mißhandlung des Philipp Faulstich von Kesselbach. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an sämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Der Philipp Faulstich von Kesselbach haͤlt sich auswaͤrts auf, und sein Aufenthalt ist unbekannt. Fur den Fall, daß sich derselbe in einer Ihrer Gemeinden aufhalten sollte, haben Sie denselben anzuweisen, in seine Heimath zuruͤckzukehren, da seine Vernehmung bei Gericht noͤthig ist, und daß dieses geschehen, berichtlich anher anzuzeigen. . reer. Hierzu eine Beilage. Be Zu Fahr gang demn für) den Sie dige oder von 1 zu Lei auf wa die Und ür be⸗ Beilage zu. Aas 2 des Oberh. Intelligenz · u. Kreisblatts. Zu Nr. K. G. 5374. Gruͤnberg am 10. Angust 1842. Betreffend: Die polizelliche Aufficht über die ehauffirten und gepflasterten Vicinalwege. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Ger uͤn berg an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach F. 3 der hoͤchsten Verordnung vom 19. Juli l. J.(Regierungsbl. M 25) ist das Fahren mit bespanntem Geschirr und mit Schiebkarren, sowie das Reiten auf den blos fuͤr Fuß⸗ gaͤnger bestimmten Banquetten bei Strafe untersagt, in Folge hoͤchster Verfuͤgung weise ich Sie demnach an, bei allen denjenigen Vieinalwegen, auf welche die Verordnung sich bezieht, die lediglich fuͤr Fußgaͤnger bestimmten Pfade an den Anfangs- und Endpunkten durch Placate zu bezeichnen. Nach jenem F. 3 der Verordnung, unterliegt auch das Fahren, Reiten und Viehtreiben auf den Fußpfaden dann keiner Strafe, wenn solches des Aus weichens wegen nothwendig gewesen ist. Sie werden demnach das Aufsichtspersonal instruiren, daß sie in dem Falle eines solchen nothwen— digen Ausweichens, je nach dem Zustande der Bespannung mit Pferden oder Rindvieh, mit schwerer oder leichter Ladung und den sonstigen etwa zu beachtenden Umstaͤnden, eine angemessene Strecke von 5 bis 15 Klafter fuͤr das Ausweichen nachsehen. Ou vrier. Bekanntmachungen. Besondere Bekanntmachungen. 181) Einladung zu der Hauptversammlung des Spar- und Ceihkasse-bereins für die Kreise Giessen und Grünberg. Zur Abhaltung der diesjährigen Hauptver⸗ sammlung ist Montag der 12. September l. J. festgesetzt worden. Die verehrlichen Mitglieder des Vereins wer— den daher ersucht, an diesem Tag, Vormittags 9 Uhr, auf hiesigem Rathhaus sich einzufinden, den Ver⸗ waltungsbericht entgegenzunehmen und insbesondere die Vorlage der für das Jahr 1841 gestellten und bereits geprüften Rechnung zu erwarten. Gießen den 10. August 1842 Der Director des Vereins Hoffmann. Marktantieige. 176) Der hiesige, in dem Landkalender auf en 17. August d. J. angezeigte Markt ist, wegen des an diesem Tage abgehalten werdenden Schot⸗ ter Marktes, auf Mittwoch den 24. August d. J. verlegt worden, welches man hierdurch zur Kennt⸗ niß des handeltreibenden Publikums bringt. Nidda, den 26. Juli 1842. Der Großh. Bürgermeister Niddel. Versteigerungen. 5 185) Mittwoch den 17. August Vormittags 9. Uhr, sollen folgende Arbeiten auf dem Rathhause dahier an den Wenigstnehmenden versteigert werden. A. Die Anlage eines Theils des sog. Stolzen⸗ morgens zu Wiesen, bestehend: 1) in Handarbeit, veranschl... 375 fl. 2) in Ackerlohn 5„ ee ge, B. Chaussirarbeit im Gießener Stadtwalde, ent⸗ haltend: 1) Maurerarbeit, veranschl... 24fl. 2) Handarbeit 5 N Gießen den 9. August 1842. Der Großh. Bürgermeister Gg. Reiber. ————— 184) Dienstag den 16. August, Nachmittags 4. Uhr, soll die Hafererndee von der Wiese am Neuweger⸗ thore an Ort und Stelle, und an demselben Tage Nachmittags 5 Uhr, das Gras von einem Theil des abgeholzten Stol⸗ zenmorgens ebenfalls an. Ort und Stelle meistbie⸗ tend versteigert werden. Gießen den 9. August 1842. Der Großh. Bürgermeistez Gg. Reiber. 182) Künftigen Montag den 15. d. M., g Morgens 6 Uhr, f werden in dem Gießener Stadtwalde in der 5. u. 6. Schneiße und Annaberg 2,500 Laubfutterwel⸗ len an den Meistbietenden oͤffentlich versteigert. Die Zusammenkunft ist auf der alten Steinbacher Straße am Heegstrauch. Gießen den 11. August 1842. Der Großh. Bürgermeister Gg. Reiber. —.— Migcelle. (Fortsetzung.) Dieß ist nicht in allen Bodenarten und nicht in allen Gegenden gleich. Man findet besonders in letzterer Hinsicht Gegenden, wo die Saaten des Nog⸗ gens dicht aus dem Winter kommen, sich auch noch später beim ersten Triebe dicht erhalten, dann aber dünn werden. Hier muß die Erfahrung Lehrmeisterin sein. Nach den verschiedenen Angaben schwankt das Aussaatmaß auf den Magd. Morgen zu 180 rhein. Qu.⸗Nuthen von 14 bis 31 preuß. Metzen; eine bedeutende Differenz, die aber durch die Nothwen⸗ digkeit der Umstände geboten wird. Von denjenigen Arten des Noggens, welche sich stark bestauden und zeitig gesäet werden mussen, braucht man verhältniß⸗ mäßig beträchtlich weniger Samenquantum. Die Saat mit Säemaschinen und besonders bei Drill⸗ maschinen, erfordert weniger Samen. Bevor der Same ausgestreut wird, ist es selbst in leichtem Boden nöthig, vorzueggen, damit die Saat gleich— mäßig wird und nicht in Folge des von den Käm⸗ men der Pflugstreifen in die Furchen herabfallenden Samens reihenweise und in den Reihen zu dick steht. Das Voreggen ist aber um so nöthiger, wenn der mehr bindige Boden eine längere Zeit vor der Saat gepflügt worden war, es sind dann oft zwei Striche mit schweren Eggen nöthig, um genug Krume zu verschaffen und das Land gehörig zu ebnen. In leichtem Boden wird nur mit einem Striche mit leichten Eggen vorgeeggt. Im Ganzen verträgt der Same des Noggens keine tiefe Bedeckung mit „Erde, aber bedeckt muß er sein, und es ist daher ein gütes Eineggen desselben und besonders das Quereggen zu empfehlen. Wo wegen der Feuchtig⸗ keit hoch aufgepflugte Bette gemacht werden, ist letzteres nicht gut anwendbar, die Samen werden aber durch das bloße Eggen in die Länge weniger gut untergebracht und man muß in diesem Falle auf ein größeres Saatquantum rechnen, In einem san⸗ digen und durch die Bearbeitung sehr gelockerten Boden wird die Unterbringung der Saat mit dem Erstirpator empfohlen, ja man pflügt sie daselbst auch mit gutem Erfolge mit dem Pfluge unter. In diesem letzten Falle müssen aber die Furchen be⸗ sonders ausgesäet werden. Wo es gestattet ist, sind breite, flache Bette am besten für den Roggen; wo der Boden jedoch feucht ist, wo sich leicht Was⸗ ser sammelt und es darauf ankommt, dieses sobald als möglich abzuleiten, da sind allerdings schmale und hochaufgepflügte Bette von Nutzen. (Fortsetzung folgt.) Anekdoten. „In der Anlage werden Sie 2 Louisd'or finden,“ schrieb Jemand an Herrn L, vergaß aber dieselben dem Briefe beizulegen Sogleich zieht Herr L. seinen Rock an, und eilt in die königliche Anlagen, um dort die Louisd'cr zu suchen. 0 „Was doch die Sprichwörter erlogen sind!“ sagte neulich jemand zu mir.„Es heißt, der Ap⸗ petit kommt beim Essen, ietzt esse ich schon droi Stunden lang, und er kömmt immer noch nicht.“ Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. — . —