von 4 oOberbessisches Zntelligenz- K reis Blatt 45. Freitag den 11. November 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Jutelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; 1 1 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. Kretsrathliche 2 Feta ktmarhung. Zu Nr. K. G. 12094. Gießen am 9. November 1842. Betreffend: Die Entfernung des Georg Mattern und der Ludwig Schleenbeckers Wittwe von der Biber aus ihrer Heimath. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großhzl. Buͤrgermeister dieses Kreises, (mit Ausnahme des Großh. Buͤrgermeisters zu Gießen). Nach einer vorliegenden Anzeige sollen sich die beiden Rubrikaten schon seit laͤngerer Zeit von Hause entfernt haben, in wilder Ehe leben und auf dem Bettel umhertreiben. Sie werden daher angewiesen, auf dieselben zu invigiliren und invigiliren zu lassen, und solche im Betretungs⸗ * anher abzuliefern. n Sigu ale ment des Gegng Mattern: der Ludwig Schleenbeckers Wwe.: Alter: 29 Jahre, Groͤße; 6“ circa, Haare: blond, Stirn: rund, Augenbr.: roͤthlich, Augen: blau, Nase: Mund: Bart: roth, Kinn: breit, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund. mittel, Besondere Zeichen: Auf der rechten Seite des Mundes eine Narbe von 2 Zoll Laͤnge. Kleidung: Ein blauer Kittel, weiße lange Hosen und weiße Sommerkappe. — v Alter: 43 Jahre, Groͤße: 6“ 5“ circa, Haare: roth, Stirne: rund, Augenbr.: roͤthlich, Augen: blau, Nase: 5 Mund: mittel, Kinn: rund, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: blaß. Die Haͤnde sind voller Sommer⸗ sprossen. Einen schaafgrauen Rock. „„ Zu Nr. K. G. 12175.„Gießen am 10. Oetbr. 1842. 110 Betreffeud: Die Einführung eines gleichen Fuder⸗Maaßes in den wein⸗ 1 bauenden Gemeinden der Königl. Baierischen Pfalz. N 91 1 Der Großherzoglich Hessisheß haben, n 8 08 5 diese E Kreis erat h. ds, Kei Gießen aue an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. 1 Rach einer Benachrichtigung Koͤnigl. Baierischer Regierung der Pfalz hat diese Behoͤrde verfügt: falls se „daß fürderhin in dem Regierungsbezirke Pfalz allerwaͤrts bei Kaͤufen und Verkaͤufen, aufs bei Messen und Abfuͤllen des Weines und sonstiger Getraͤnke und Fluͤssigkeiten, die in uli großeren Quantitäten abgegeben werden, statt der bisher uͤblich gewesenen verschiedenen Fudermaaße, ein und dasselbe Maaß eingefuͤhrt und in Gebrauch genommen werden soll, und zwar in der Weise, daß statt des Fuders ein Kilolitre oder 1000 Litres, statt der 248 Ohm ein Hectoliter oder 100 Litres zur Anwendung kommen und unter diesen Bezeich⸗ Ulrichf nungen keine andere als die angegebene Quantitat, von Litres gelten soll. David Ich beauftrage Sie, diese Bestimmung den die Pfalz besuchenden Weinkaͤufern dem 5 zur Kenntniß zu bringen.* 0 Prinz. 55 .—— 2 10 bestehen 2) eine von Konrad Kraft am 14. Februar chunt. Bekanntmachungen. i 1834 bei Großh. Landrath Ortwein zu Lau⸗ weßhalt N terbach weiter contrahirte Darlehnsschuld von auf jen Edictalladungen. 30 fl. f werden 244) Forderungen jeder Art an das Vermd⸗ haften. Dem Fortbestand dieser Schuld⸗ und Pfand⸗ gen des fur concursfällig erklärten Konrad Rühl verbindlichkeiten wird widersprochen, und es werden 2 dato von Großeneichen sind im Termin daher auf Antrag alle diejenigen, welche an den als Dienstag den 6. December d. J., Nachlaß des verstorbenen Konrad Kraft, oder auf stries Vormittags 9 Uhr, die von diesem und dessen verstorbenen Vater, der fra sogewiß dahier anzumelden und zu begründen, Kaspar Kraft, errichteten beiden Schuldurkunden Ali widrigenfalls sie ohne besonders Präclusivdecret Ansprüche irgend einen Art bilden, aufgefordert, von der Masse ausgeschlossen werden. diese sogewiß binnen 60 Tagen a dato dahier au⸗ Grünberg den 25. October 1842. zuzeigen und zu begründen, gegenfalls die deßfall⸗ Großh. Hess. Landgericht. sigen Schuldurkunden für erloschen angesehen und Welcker. Bücking. die beiden Einträge in den Pfandbüchern gelöscht, der Erlöß der verkauften Grundstücke aber ohne 236) Die Erben des K onrad Kraft von Rücksicht auf Priorität der Gläubiger verwendet Ulrichstein haben dessen Nachlaß unter der Rechts- werden wird. 233 wohlthat des Inventars angetreten. Zu dem zur Ulrichstein, den 20. October 1842. d. J. Erbschaft gehörigen, in Ulrichsteiner Gemarkung Großh. Hess. Landgericht daselbst. buchs d gelegenen, Grundvermögen gehören drei Grundstücke: RNayß. v. M. 12 II Ilftr 2 f des Or u. J 56,00[AKlftr. Acker am Altenberg, 24 Joss's III. Ehen Don Bo⸗ 1 8 i ne, Eckmannshain, benhausen II. haben folgende Grundstücke in da⸗ dag 297 eee„ Wiese im langen siger Gemarkung: eu Wassergrund,% AJ, 518 Uslftr. Acker im boͤsen Loos lan — 15 n gor 105 g 229** 7 ud g 51 e eee% 2 312 e Wiese im bösen Loos, 10 1) eine von dem Vater des Verstorbenen, Kas⸗ 61800 138 3 Wiese auf der Bergwiese, wslch par Kraft, am 7. August 1775 bei Jud welche kheilweise im Flurbuch auf Heinrich Kern's, Gez Seligmann zu Schotten contrahirte Dar- Kaspar Bär's und Heinrich Bär, Fritzen Eidams 0 lehnsschuld von 200 fl., Namen stehen, verkauft, an denen sie inzwischen Bo⸗ da⸗ das Eigenthumsrecht ansprechen. Da sie dieses nicht urkundlich nachweisen können, die nach dem Flurbuche verzeichneten Besitzer aber auf Rechte an den in Rede stehenden Grundstücken verzichtet haben, so werden alle diejenigen Dritte, die auf diese Grundstücke dingliche Rechte erworben haben, aufgefordert, diese sogewiß binnen 60 Tagen a dato dahier anzuzeigen und zu begründen, gegen⸗ falls solche nicht weiter berücksichtigt und die Ver⸗ kaufsurkunden bestätigt werden. Ulrichstein, den 1. November 1842. Großh. Hess. Landgericht das. Rayß. 248) Adam Scharmann's Eheleute von Ulrichstein beabsichtigen, zum Besten ihres Sohnes, David Scharmann daselbst, über die ihnen nach dem Flurbuch zugeschriebene Hofraithe: 70 4225 33 ◻UKlftr. in Wohnhaus, Scheuer und Stall nebst 281 90„ Garten f bestehend, zu verfügen, können aber ihr Eigen⸗ thumsrechr daran nicht urkundlich nachweisen, weßhalb alle diejenigen, welche dingliche Rechte auf jene Hofraithe erworben haben, aufgefordert werden, ihre deßfallsigen Ansprüche sogewiß binnen 60 Tagen a dato dahier anzuzeigen und zu begründen, gegen⸗ falls die in Rede stehende Hofraithe als pfand— freies Eigenthum der Disponenten behandelt und der fragliche Contract bestätigt werden wird. Ulrichstein, den 3. November 1842. Großh. Hess. Landgericht das. Nayß. Besondere Bekanntmachungen. Verfügung. r 233) Die durch Verfugung vom 19. März d. J. zur Offenlegung und Berichtigung des Grund— buchs der Gemeinde Annerod bestimmte, am 30. v. M. zu Ende gegangene, Frist, wird auf Antrag des Ortsvorstands zu Annerod, und Verlangen des Großh. Kreisraths dahier, nach Maaßgabe des Gesetzes vom 12. Januar 1841 auf 3 Monate erstreckt und dieses mit dem Anfügen öffentlich be— kannt gemacht, daß diese Frist am 31. Decbr. D abläuft und alsdann alle in der Verfügung vom 19. März d. J. angedrohten Nachtheile unwider— ruflich eintreten. Gießen den 6. October. 1842. f Großh. Hess. Landgericht. Ploch. Stein. 249) Die Erhebung der Domanialgefalle für das Jahr 1842. Nach nunmehrigem Ablauf des Verfalltermins saͤmmtlicher Domanialgefälle des Jahres 1842 findet man sich zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß für alle an das Nentamt zu zahlende Gelder die bisherigen Zahltage Dienstag und Donnerstag bestehen bleiben, und daß nach einer Frist von 8 Tagen gegen die Säumigen executorisch vorgeschrit⸗ ten werden wird. Gießen den 12. Rovbr. 1842. Der Rentamtsvicar G. Leichtweiß. Versteigerungen. 238) Verkauf getragener Montirungs⸗ stuͤcke und Magazingegenstaͤnde. Mittwoch den 16. künftigen Monats, Vormittags 9—42 Uhr u. Nachmittags 2—5 Uhr und in den folgenden Tagen zu gleicher Zeit, sollen in hiesiger Cavallerie-Caserne eine große Quantität getragener Montirungsstücke, als: Mäntel, Collets, Spencer, Reithosen mit und ohne Leder ꝛc., sodann Neitzeug und Caserne-Requisite, sowie eine An— zahl Teppiche meistbietend gegen gleichbaare Zah—⸗ lung versteigert werden. Die Herrn Bürgermeister werden daher er— sucht, dieses in den unterhabenden Gemeinden ge⸗ eignet bekannt machen zu lassen. Butzbach den 23. October 1842. In höherem Auftrag, Cellarius, Unterquartiermeister. 246) Mittwoch den 16. November, Vormittags 11 Uhr, soll die Schulbesoldungs⸗Frucht, im Betrag von 18 Malter Korn öffentlich an den Wenigstnehmen⸗ den auf der Bürgermeisterei versteigert werden. Annerod den 7. Novbr. 1842. Peter, Bürgermeister. 245) Dienstag den 15. November, Vormittags 10 Uhr, will ich bei meinem Haus 2 Pferde und 80 bis 100 Cent. gut gemachtes Heu öffentlich meistbie⸗ tend versteigern lassen. Justus Kann. rr — 243) Nächsten Montag, den 14. November, Vormittags 8 Uhr, soll im Gemeindewald der Gemeinde Steinbach, Distrikt Heegheck, eine große Quantität Eichenscheid⸗, Prugel⸗, Stock⸗ und Reißholz öffentlich meistbietend versteigert werden. Gegen Bürgschaft wird Zahlungsfrist gegeben. Der Versammlungsort zur Versteigerung ist zu der bestimmten Stunde im District selbst. Steinbach, den 9. November 1842. Der Großh. Bürgermeister Horn. — Theater in Giessen. Vorletzte Vorstellung. Sonntag, den 13. November. Auf allgemeines Verlangen: Preeiosa. Großes romantisches Schauspiel in 4 Akten, mit Gesang, von P. A. Wolff. Die Musik v. C. M. v. Weber. Lͥ̃etzte Vorstellung. Montag, den 14. November. Die Einfalt vom Lande. Original⸗Lustspiel in 4 Akten, von Carl Töpfer. (Nach Manuscript.) Druck und Verlag der G. D. Br ühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. 0