„„ 1 Oberhessisches Intelligenz und R reis-Blatt W 23. Freitag den 10. Juni 1342. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Jntelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; r Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. . Nre kanntmachungen. Zu Nr. K. G. 5875. Gießen den 3. Juni 1842. Betreffend: Die Instruction für die Hebammen. . f Der Großherzogl. Hessische ü Kreisrath des Kreises Gießen an sümmtliche Großherzogliche Burgermeister dieses Kreises. Sie erhalten durch die Bezirksboten ein Exemplar der neu entworfenen, rubricirten In— struction fur jede der in Ihrer Gemeinde angestellten Hebammen nebst Gebuͤhrentaxe und wer— den solche den einzelnen Hebammen, unter Hinweisung auf ihren fruͤher geleisteten Eid, behaͤndigen, darüber eine Bescheinigung ausstellen, welche Sie von den Hebammen unterschreiben lassen, und mit Ihrer Beglaubigung versehen, einzusenden haben. Der Großh. Physicatsarzt Dr. Weber dahier wird bei sich ereignender Gelegenheit noch fuͤr Ueberwachung der richtigen Ausuͤbung gedachter Instruction besorgt sein und ist dessen Anordnungen hierin in Allem augenblicklich nachzukommen. e der Großh. Kreissecretair Dr. Spamer. —— Zu Nr. K. G. 5889. Gießen am 3. Juni 1842. Betreffend: Die Entfernung des Georg Heinrich Kretschmar von f Atzenhain, im Kreise Grünberg. f Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an smmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach einer Benachrichtigung Großhl. Kreisraths zu Grunberg hat sich der Rubricat heimlich von Hause entfernt und treibt sich zwecklos umher. Sie werden auf denselben invigiliren und im Betretungsfalle ihn hierher gefaͤnglich einliefern. K. C. Knorr. Signalement: Alter 27 Jahre, Nase stark, Groͤße 6“ 9“, Mund aufgeworfen Haare schwarz, Bart schwarz, Stirne bedeckt, Kinn gespalten, Augenbraunen schwarz, Gesicht oval, Augen braun, Gesichtfarbe gesund. Zu Nr. K. G. 3766. Gruͤnberg am 5. Juni 1842. Betreffend: Die Fefistellung und Erhaltung der inneren Grenzen des Großherzogthums. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an sammtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach Benachrichtigung Großhl. Ober-Finanz-Kammer sind bisher von den Feldgeschwornen mehrerer Gemeinden gegen den§. 12 ihrer Instruction, nachdem die Vermessung einer Ge— markung begonnen hatte, ohne Vorwissen des Geometers, Aussteinungen von Eigenthumsgrenzen vorgenommen worden und hierdurch die groͤßten Zweifel in Uebereinstimmung der Vermessung mit der Aussteinung entstanden. Ich weise Sie daher an, die Feldgeschwornen zu bedeuten, daß Sie von dem Momente an, wo die Vermessnug einer Gemarkung beginnt, keinerlei Aussteinung ohne Vorwissen des diese Vermessung besorgenden Katastergeometers zu bewerkstelligen und nach dem Abschluß derselben ihre Functionen bezuglich der Aussteinung der Dreieckspunkte, der Gemarkungs⸗, Flur— und Gewanngrenzen nur in Beisein des committirten Geometers auszuuͤben haben. In Beurl. Großh. Kreisraths C. Fuhr, Kreissecretair. Bekanntmachungen. f„ 24½„ Grablappen auf der Universi⸗ tätsbeune, an Daniel Ritters i Gnase⸗ herrschaftl. Zins, 5, rabland auf dem Hain im Edictalladung. b Feger an Georg Werner, der 140) Ansprüche auf den Nachlaß des schon Stadt Hainzins, vor längerer Zeit verstorbenen Johann Justus gehören, in Bezug auf welche das Eigenthumsrecht Becker und dessen Fran Christiana Sidonia, nicht urkundlich nachgewiesen werden kann, weß⸗ geb. Ellenberger von Grünberg, so wie deren halb dingliche Rechte auf diese Grundstücke soge— Kinder: wiß in diesem Termin gleichfalls zu begründen sind, a) Johann Jakob Becker, gegenfalls der anderweiten Disposition über diese b) Anna Elisabetha nachherige Schullehrer Grundstücke stattgegeben werden wird. Suppes Wittwe zu Niedermoos, geb. Grünberg den 3. Mai 1842. Becker, Großh. Hess. Landgericht das. e) Elisabetha Margaretha, nachherige Welker. Rayß. Joh. Heinr. Treuers Wittwe, geb. 3 Becker, d) Christine Friderike Becker Versteigerungen. e) Johann Heinrich Becker, 5 f 9 9e ) Johannette Catharina Becker 146) Montag den 13. Juni 1842, 5 5 von da, sind bis zum 29. Juli sogewiß dahier. an. 5 5 anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls jener sollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Gießen, Nachlaß der, durch Erbvertrag eingesetzten Johan- Distrikt alte Steinbacherstraße, Ober- und Unter⸗ nette Brückner von Crainfeld überwiesen wer- haag, Heegstrauch ꝛc. den wird, wobei man noch bemerkt, daß zu die— 2 Stecken Buchen⸗Scheitholz, sem Nachlaß folgende Grundstücke: 31„ Eichen⸗-Scheitholz, 1, 4½ U◻Klftr. Grablappen in den Rahmen, 105„ Eichen-Prügel, an Christian Gravelius Wittwe, 56¾„ Eichen⸗-Stockholz, grundlastenfrei, 2700„ Eichen-Wellen, 5 110 den sol an ste M U U 4 Stecken Kiefern⸗Scheitholz, 26„ Kiefern⸗Prügel, 2½%„ N Kiefern-Stockholz, 24300„ Kiefern⸗-Wellen, 6 Eichen⸗Stämme mit 36 Cubikfuß, 1 Fichtenstange mit 1½ 5 3 Eichenstangen mt 9 5 und eine Parthie Moos⸗Streu an den Meistbieten⸗ den versteigert werden. Der Zusammenkunftsort ist auf der alten Steinbacherstraße. Gießen den 7. Juni 1842. Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber. 143) Fruchtversteigerung bei dem Rent— amte Grunberg. Donnerstag den 23. Juni 1842., Vormittags 9 Uhr, soll auf dem herrschaftl. Speicher zu Grünberg eine ansehnliche Parthie 1841r herrschaftl. Früchte, be⸗ stehend in Waizen, Korn, Gerste, Hafer und Molterfrucht, unter den, bei der Versteigerung be— kannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich verst igert werden. Grunberg den 6. Juni 1842. Großh. Hess. Rentamt. Bötticher. 144) Grasversteigerung bei dem Rent⸗ amte Gruͤnberg. Das dießjährige Heugras von nachbenannten fiskalischen Wiesen, soll in einzelnen Loosabthei— lungen und in folgenden Terminen auf den Wiesen selbst, öffentlich versteigert werden, namlich: 10 Montags den 20. Juni l. J., Vormittags um 9 Uhr, das Heugras von dem Atzenhainerteich in der Ge— markung Atzenhain von ohngefähr 28 Morg. 20 Dienstag den 21. Juni l. J., Vormittags 9 Uhr, das Heugras von mehreren Wiesen in der Ge— markung Queckborn, von ungefähr 4, 7 und 3 Morgen; sodann um 10 Uhr des Vormittags des⸗ gleichen von den Wiesen in der Gemarkung Harr— bach von 10 und 2 Morgen, 30 Mittwoch den 22. Juni l. J., Vormittags 9 Uhr, das Heugras von den fiscalischen Wiesen in der Gemarkung Lindenstruth von 2 /, 4%, 2 und un⸗ gefähr 15 Morgen, sodann des Vormittags um 10 Uhr desgleichen von der Langwiese in der Gemar⸗ kung Saasen von 13 Morgen, und um 11 Uhr zu Göbelnrod von der Meerenseewiese von ungefähr 56 Morgen, 4 Freitags den 24. Juni l. J., Vormittags 10 Uhr, das Heugras von der Wälterspfütze von 4 Mor⸗ gen in der Gemarkung Bernsfeld, und um 11 Uhr desgleichen zu Niederohmen, von der Wiese im Königsaasergrund von ungefähr 1¼ Morgen, 50 Montag den 27. Juni l. J., Nachmittags 2 Uhr, das Heugras von mehreren fiscalischen Wiesen in der Gemarkung Grünberg, von ungefähr 1, 2, 3, 4, 8 und 9 Morgen, 60 Dienstag den 28. Juni l. J., Vormittags 10 Uhr, das Heugras in der Gemarkung Großeneichen von mehreren fiskalischen Wiesen, von ungefähr 1, 2, 3 und 4 Morgen, 7 Mittwoch den 29. Juni l. J . das Heugras von den fiscalischen Wiesen: a) in der Gemarkung Flensungen, von 2, 5 und 7 Morgen, b) in der Gemarkung Lehnheim, von ungefähr 5 Morgen und e) in der Gemarkung Merlau von eirca 1, 2, 3, 4, 5, 13 und 14 Morgen. Hierbei wird noch bemerkt, daß des Morgeus 8 Uhr, bei Flensungen mit der Versteigerung der Anfang gemacht wird. Grünberg den 7. Juni 1842. Großh. Hess. Rentamt daselbst. Bötticher. 145) Die den Pfarrer Röders Erben zuge- hörige Hofraithe, welche in der Hauptstraße von Lich steht, mit Oeconomie-Gebäuden und Hofraum versehen— und darum zum Betrieb eines Geschäfts ganz geeignet ist, soll Donnerstag den 30. Juni, Mittags 1. Uhr, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, zu Lich öffentlich meistbietend von den Röderi'schen Erben versteigert werden. ——y—y— Miscellen. Fortsetzung.) Es wird empfohlen flach zu pflugen und un— mittelbar darauf zu walzen. Einige behaupten, daß die frischen, zum Theil noch saftigen, unterge— pflügten Stoppeln des Buchwaizens dem Noggen nachtheilig seien, und rathen daher, die Stoppeln tüchtig zu eggen, damit sie herausgerissen werden und trocknen, und sie dann unterzupflügen; es scheint jedoch diese Erfahrung nicht völlig begründet zu sein, da man davon in Gegenden, wo viel Buchwaizen gebaut wird, noch nichts bemerkt hat, vielmehr grün untergepflͤgter Buchwaizen eine dem Noggen zuträgliche Düngung ist. Hat das Feld Lein getragen, so wird empfohlen, unmittelbar nach dessen Aberntung dasselbe feucht zu pflügen, es so lange ligen zu lassen, bis die darin enthalte— nen Unkrautsaamen aufgegangen sind, und dann die Saatfurche zu geben. Nach Spergel ist, da derselbe nur in einen leichten Boden gebaut wird, nur eine einfurchige Bestellung nöthig; ist er jedoch zeitig abgemähet oder abgeweidet, so pfluͤgt man zuerst flach und giebt später die Saatfurche. Nach Gerste wird in der Regel nur eine Furche gegeben, da zu ihr das Land gut zubereitet war, in dem mehr bindigen Boden ist aber, zumal da diese Frucht zeitig zur Ernte gelangt, eine zweifurchige Bestellung anzurathen. Folgt der Roggen nach Winterwaizen so ist eine zweifurchige, ist der Boden aber mehr gebunden, ist eine dreifurchige Bestellung nöthig. Einige beobachten folgende Regeln bei der Bestel⸗ lung zu Roggen nach Waizen. Die Stoppeln werden gleich hinter dem Erntewagen so dünn, als möglich, abgeschäͤlt. Nach einigen Tagen, wenn das Wur— zelunkraut abgestorben, wird 3—4 Zoll tief gepflügt und geeggt. Sobald die aufgeeggten Stoppeln und Quecken abgewelkt sind, werden diese abgerecht und weggebracht, es wird hierauf gewalzt und nochmals geeggt, und endlich 6—8 Zoll tief zur Saat gepflügt. Nach Hafer ist der Boden in der Regel mehr verwildert, als nach einer andern Getraideart, und verlangt, um die für den Roggen erforderliche Gare zu erhalten, eine mehrfurchige Bestellung. In leichtem Boden, wenn man zum Roggen düngt, pflügt man die Haferstoppeln un— mtittelbar nach der Ernte flach um, eggt dieselben, bringt die Quecken ab, fährt Mist auf, bereitet diesen sofort und wartet nun, bis die ausgefallenen Haferkörner ausgeschlagen und nebst dem Unkraut durch die Mistdecke durchgewachsen sind. 8 (Fortsetzung folgt.) Anekdoten. Ein Gastwirth in einer bekannten Residenz Deutschlands kundete eine Illumination an, und bemerkte dabei, daß an diesem Abend alles bei ihm transparent seyn würde. Als sich seine Gäste über das dünne Bier, den dünnen Wein, die dünnen Brod- und Fleichschnitte beklagten, ant⸗ wortete er:„Hab's ja angekündigt. Transparent, Alles transparent.“ Bei einem halbdiplomatischen Diner, das der russische Botschafter in Paris, Graf Pozzo de Bor⸗ go gab, wandte sich eine sehr große, aber einfältige Dame an Talleyrand mit den ziemlich barschen Worten:„Ich habe mich über Sie zu beklagen, Fürst, Sie sollen irgendwo gesagt haben daß ich keinen Geist besitze.“ „Sie sind sehr ungerecht gegen mich,“ erwie— derte er,„alle Welt sagt das, nur ich nicht.“ Eine ähnliche Antwort gab er dem Herrn von Flahaut, als er noch Bischof von Autun war. „Herr Bischof,“ sagte ihm Jener,„man hat hinterbracht, daß Sie in einer Gesellschaft, wo man so gütig war, mir nachzurühmen, daß ich Geist besitze, das Gegentheil behauptet haben.“ „Da sind Sie falsch unterrichtet worden, Herr Graf,, erwiederte Talleyrand,„ich war nie in Gesellschaft, wo man Sie für geistreich gehalten hätte, und habe auch nie das Gegentheil be— hauptet.“ Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.