5 r 1 28 per Zeile 2 kr. 3 ——.— 8 3—— 7= —————— 5 „ Serbe Intelligenz- um Kreis-BGlatt I. N Freitag den 7. Januar 5 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in feder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später 9 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Num. K. G. 11,577. f Gießen am 24. December 1841. Betreffend: Die Anschaffung von Sämereien pro 1842. i Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Rach einer Benachrichtigung des Praͤsidenten des landwirthschaftlichen Vereins fur die Provinz Oberhessen wird dieser Verein verschiedene Saͤmereien, aus guter Quelle bezogen, unter Uebernahme der Transportkosten, in der Provinz zu verbreiten sich bemuͤhen. Es sind auch von dem Vereine an die verschiedenen Orte Subscriptionslisten geschickt, jedoch, wie ich erfahren habe, von einzelnen Buͤrgermeistern nichr gehoͤrig veroffentlicht worden. Da es lediglich von Vortheil fuͤr die einzelnen Ortsburger ist, von dem Vorhaben des landwirthschaftlichen Vereins in Kenntniß gesetzt zu werden, so werden Sie angewiesen, diese Ihnen übermachten Subseriptionslisten aufzulegen und überhaupt das berührte Vorhaben, so viel in Ihren Kraͤften steht, zu veröffentlichen.. 8 8 K. C. Knorr. Zu Nr. K. G. 11,067. Grünberg am 31. December 1841. Betreffend: Die landwirthschaftliche Verdienstmedaille II. Classe.. 8 Der Groß berzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grun b er g an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich bringe die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Praͤsidiums des landwirth⸗ schaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen zu Ihrer Kenntniß. Bekanntmachung O uvrier. des Praͤsidiums des landwirthschaftlichen Vereins fur die Provinz Oberhesse“ die Einfuͤhrung einer landwirthschaftlichen Verdienst-Medaille zweiter Classe been Der Ausschuß des landwirthschaftlichen Provinzial⸗Vereins von Oberhessen hat in der Sitzung am 29. Novbr. d. Jahres die Einfuͤhrung einer landwirth schaftlichen Verdienst— medaille zweiter Classe beschlossen, wovon hauptsaͤchlich in Faͤllen Gebrauch gemacht wer⸗ den soll, wo es sich um Anerkennung solcher Verdienste handelt, fuͤr welche die großere Verdienst⸗ 5 medaille, als mehr fuͤr Verdienste um die vaterlandische Landwirthschaft überhaupt bestimmt, N nicht geeignet sein wurde. Ganz besonders ist dieselbe aber fuͤr solche Gr. Buͤrgermeister be⸗ . stimmt, welche sich durch Foͤrderung der landwirthschaftlichen Interessen ih⸗ rer Gemeinden besonders auszeichnen, wie z. B.: durch Hinwirkung auf gute Be⸗ 1 nutzung der Gemeindeguͤter, gute Handhabung der Feldpolizei, Consolidation zerstuͤckelter Fel⸗ der, bessere Regulirung der Gemarkungsgewanne, Rectification von Baͤchen, Anlagen von Be⸗ wässerungen und zweckmaͤßigen Flachs⸗Roͤstgruben, Wald⸗Kulturen, Abschaffung des Furchelns und der Rasenstreifen als Grenzezeichen, Unterhaltung guter Felowege und ausgezeichneter Ge⸗ meindezuchtbullen, Einfuhrung von Viehversicherungs⸗Cassen u. s. w.; welcher Beschluß hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß kommt, daß sich der Verein unter Ruͤcksprache mit den Gr. Kreis- und Landräthen und den landwirthschaftlichen Bezirks-Vereinen von selbst die noͤthigen Notizen uͤber die einer Auszeichnung durch diese Medaille Wuͤrdigen verschaffen wird. Gießen, den 1. December 1841. 1— De Praͤsident des landwirthschaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen. N l In dessen Abwesenheit: 158 5 5 5 E. ä Schneider, Vicepraͤsident. 1 vdt. A. Gros. X G. 2 5 8 7 8 8 5—— 2 e. Zu Nr K. G. 10,269. Grünberg am 5. Januat 1842. Betreffend: Die Verbesserung des Düngerwesens und der Wiesen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Großherzoglichen Burgermeister dieses Kreises. Diejenigen Großherzl. Bürgermeister, welche den in obiger Beziehung unterm 23. October v. J. Nr. 44 des Kreisblattes aufgegebenen Bericht noch nicht erstattet haben, werden aufge⸗ fordert, solchen unfehlbar binnen 8 Tagen zu erstatten, widrigenfalls mit unangenehmer Ver⸗ fügung vorgegangen wird. Jugleich mache ich hierauf aufmerksam, daß es auf der dritten Seite jene; Blatts, Zeile 2, statt„Wahrheir“ Mehrheit heißen muß, und welcher Druck; fehler zu berichtigen ist. Ouvrier. —— Bek anntm achungen. manu werden aufgefordert, sich binnen A Wochen, 8 von Erscheinung dieses in den öffentlichen Blättern Edictalladung. angerechnet, bei Großh. Landgericht zu melden und geeignete Anträge zu stellen. Nach Ablauf dieser 264) Heinrich Scharmann, Färber zu Felda, Frist wird erwähntes Arrangement vo welcher auch einige Zeit zu Helpersbain ansässig Die Großh. Bürger 5 1 gewesen, hat mit seinen Gläubigern, und diese Bezirks haben dies öffentlich in ihren Gemeinden Gläubiger haben unter sich ein Arrangement über verkünden zu lassen und den Vollzug zu bericht die Abtretung und Vertheilung der überschuldeten Ulrichstein den 12. Decbr 1841 6 eee Masse des Ersteren abgeschlossen. Etwaige unbe⸗ Großh. Hess. Landgericht dal Dittmar. kannte Gläubiger des besagten Heinrich Schar⸗ Versteigerungen. Mittwoch, den 12. Januar 1842, des Morgens 10 Uhr, sollen in der Wohnung des Unterzeichneten fol⸗ gende— an den Wenigstnehmen⸗ den versteigert werden. Die Hrn. Bürgermeist. werden ersucht, dieses in den unterhabenden Gemeinden bekannt machen zu lassen. 1) Maurer⸗ und Steinhauerarbeit veranschlagt 383 fl. 37 kr. 265) n 2) Dachdeckerarbeit veranschl. zu 22„ 45„ 3) Schreinerarbeit„ 120„ 28„ 4) Schlosserarbeit 7„ 39„ 3 5) Glaserarbeit 17„ 14„ 24„ 60 Weißbinderarbeit„„ 14„ 40„ 7) Pumpenarbeit 17„ 12„— — 606 fl. 57 kr. Hausen am 20. Decbr. 1841. Der Bürgermeister. 30 Fruchtversteigerung bei dem Rent⸗ amte Grunberg. Montag, den 17. Januar 1842, Vormittags 9 Uhr, soll auf dem herrschaftlichen Speicher zu Grünberg eine ansehnliche Parthie 1841mr herrschaftl. Früchte, bestehend in Waizen, Korn, Gerste und Hafer, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigt werden. Grünberg, den 30. December 1841. Großh. Hess. Rentamt. Bötticher. Dern. Feilgebotene Sachen. 4) Unterzeichneter macht hiermit einem ge⸗ ehrtem Publikum die Anzeige, daß von nun an auch Oelwaagen stets vorräthig sind. Migcellen. ortfetzung des in Nr. 9, 1841 dieses Blattes begonnenen n Aussatzes). Es glebt verschiedene Arten des Noggens. Die beiden Hauptarten sind Winter⸗ und Som⸗ mer⸗Roggen. Von letzterem giebt es eine Art, welche über Winter und über Sommer gesäet wer⸗ Indem er auch hier bemerkt, daß er fuͤr deren Guͤte in Beziehung auf genaueste Bestimmung der verschiedenen Sorten Oele garantire, erlaubt er sich gleichzeitig, namentlich den geehrten Handels— stand, auf deren Zweckmäßigkeit aufmerksam zu machen, indem diesem dadurch ein zuverlässiges Mittel an die Hand gegeben wird, alle und jede Art von Beimischungen fremder Fetttheile in eine Sorte Oel augenblicklich mit Genauigkeit zu be⸗ stimmen, ja sogar anzugeben, mit welcher Art Oel ein oder die andere Sorte vermischt ist. Mit Gebrauchs-Anweisung kostet eine solche Oelwaage, welche mit Thermometer versehen ist, 3 fl. 30 kr. das dazu nöthige Probier⸗Glas—„ 36„ 4 fl. 6 kr. L. Jungk, Mechanicus. 110 Spanische Weine. Eine unmittelbar aus der Hand des Producenten empfangene Sendung von Malaga und Xeres, ächt, rein und von vorzüglicher Qualität wird in Flaschen à 1 fl. 12 kr. mit Glas, im Dutzend noch billiger, abgegeben in Gießen in den Neuen⸗Bäuen Lit. B. M. 75. von Wittwe Diehl. 35) Brandweinwaagen von vorzüglicher Güte, fur deren Richtigkeit garantirt wird, sind zu haben bei L. Jungk, Mechanicus. Vermischte Nachrichten. 2) 200 fl. sind aus dem Stiftungsfond des Herz Baruch gegen genügende Sicherheit zu ver⸗ leihen und das Nähere hierüber ist bei M. H. Stern dahier zu erfahren. r — t..... ä!..——2—]ĩ52 den kann. Was nun den Winter⸗Noggen und den Roggen überhaupt anlangt, so herrscht über die verschiedenen Arten desselben noch eine große Ver⸗ wirrung. So ziemlich im Reinen man auch bei andern Getreidearten rücksichtlich ihrer Ur- und Abarten ist, so ist es doch bei unserer Hauptbrod⸗ frucht, dem Roggen noch weniger der Fall. Hier weis man noch nicht, was man aus den verschie⸗ —— 7 denen Namen, unter welchen eine Menge Abarten genannt werden, machen soll, Erfahrungen sind noch mit Erfahrungen im Kampf, und der bota⸗ nische Ordner müßte unmuthiger in das Gewirr blicken, wenn nicht die Ahnungen der hauptsäch⸗ lichsten botanischen Autoren dahin übereinstimmten, daß Alles, was uns aus verschiedenen Ländern als Hauptart zugebracht und oft mit Ausschmückung empfohlen worden ist, nur durch Umstände so mo⸗ dificirt ist, so daß nach Entfernung derselben im⸗ mer nur wieder eine und dieselbe Stammfrucht, unser Winter⸗Roggen dasteht. Manche Abarten be⸗ haupten sich zwar in ihrer veränderten Form sehr lange, es sind dieß aber nur Ausnahmen von der Regel, ohne diese aufzuheben. Man kann an⸗ nehmen, daß diese verschiedenen Abarten nur ein verschiedenes, durch die Umstände bedingtes Tem⸗ perament angenommen haben, und dieses unter veränderten Umständen zwar länger oder kürzer sich gleich bleibt, aber durch das Alter abgestumpft, sich doch endlich immer mehr und mehr verändert und endlich den stattfindenden Umständer sich an⸗ paßt. Das gemeinsame Resultat ist: der bota⸗ nische Charakter aller Varietäten des Roggens ist der nämliche; Klima, Boden, Behandlung schafft aus ihnen scheinbar neue Arten; kürzere oder län⸗ gere Behandlung in andern Bodenarten und Klima bringt sie wieder auf den gemeinen Winter⸗RNog⸗ gen zurück. Alles Uebrige, eingeschrumpft, ver⸗ kleinert, an Vortheilen auch verschlechtert, be⸗ hauptet nur rücksichtlich der Farbe, doch auch hierin selten, noch seine Urform. Für den Landwirth aber, der ja ohnedieß von dem Grundsatze eines öfteren Samenwechsels ausgehen muß, haben die verschiedenen Abarten, wenn sie auch nur eine Zeit lang ihren Charakter behalten, dennoch einen großen Werth in Berücksichtigung der mannichfal⸗ tigen Verhältnisse, und ihm muß es immer wich⸗ tig bleiben, die vorzüglichsten dieser Arten kennen zu lernen. Es ist aber allerdings hier zu bemer⸗ ken, daß der Landwirth aus Unkenntniß der bo⸗ tanischen Unterscheidungs zeichen oft eine ganz ver⸗ schiedene Frucht für eine Abart der in Rede ste⸗ henden nimmt, wodurch denn bedeutende Miß⸗ griffe unvermeidlich sind. So nimmt man nicht selten Feldgewächse, welche unter die Gerste oder den Waizen gehören, unter dem Namen Korn, der dem Roggen so häufig beigelegt wird, fur wirklichen Roggen.— Die vornehmlichsten Arten des Wintet⸗Roggens sind folgende: 1) Der ge⸗ meine Roggen. Man findet ihn am häufigsten, ebensowohl im ärmsten Boden, als in Niederungen und hohen Gebirgsgegenden, wo der Waizen nicht mehr zur Neife gelangt. Nach seinen verschiede⸗ nen Standorten ist er bald weniger ausgebildet und giebt mehr oder weniger mehlreiche Samen, mehr oder weniger Stroh und bestaudet sich mehr oder weniger. Bei Fruͤhsaat, bis Mitte Octobers, bestockt er sich besser und schießt eher in die Halme. (Fortsetzung folgt) 4 Anekdoten. Ein alter“ Herr pflegte jeden Tag seinen Kopf mit Pomade zu schmieren. Sein Bedienter, ein einfältiger Mensch, fragte ihn eines Morgens, warum er dieses thue? Je nun, antwortete der Herr, das thue ich, um meine Haq; zu erhalten, die schon anfangen, sich zu verlieren.— Einige Tage darauf fand der Herr seinen Po⸗ madetiegel ganz leer, und als er seinen Bedien⸗ ten deßhalb fragte, antwortete dieser ganz treu⸗ herzig, er habe sie dazu verbraucht, des Herrn 11 zu schmieren, weil diesem auch schon die Haare ausgingen, auch habe ers⸗mit seiner Pelzhaube probirt, die Haare zu verlieren anfange. 5 N —. In einer Gesellschaft gab man Shaxaden auf. Als die Reihe an N. 5 sagte 8 a 1 Das Erste ist ein wildes Thier, Das Zweite kommt vom Schwein, Das Dritte ist nicht hoch, und Durch das Ganze schaut man. Niemand errieth es. Es war das Perspek⸗ tiv(Bär— Spek— tief). a 8 2 Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen. 1 lich A! Ju 72 an J gieru Ba ihr! haber sic cone