Jurthchaft hen gehler rarlasung „ob der esem Falle dergleichen len Ge raum vom die Saat sate Rog⸗ enden Kei⸗ seiben und im Früͤh⸗ n erfolg ner Mut⸗ r. Diese, nchen im ottischchen 1. leder holte 79ů—s Tampf⸗ ind sagte 1 auf das das Was⸗ 6 zu den bersteckte ö gefragl, em Arzt nge nicht — Oberhessisches N 3 8* 1 1 Intelligenz⸗ und Kreis- Zlatt V3I1. Freitag den 5. August 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Jutelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt D Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 8218. Gießen am 3. August 1842. Betreffend: Die feuergefährlichen Dach bedeckungen. Der Großherzoglich Hefssische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß mein Aus schreiben vom 8. Januar d. J. theilweise so mißverstanden worden, als seie darnach die Dachbedeckung mit Lehmschindeln unbedingt erlaubt. Dieß veranlaßt mich, Ihnen zu eroͤffnen, daß die Dachbedeckung mit Lehmschindeln der besseren Art, die in dem gedachten Ausschreiben naͤher bezeichnet sind, nur ausnahmsweise und namentlich nur bei Unvermoͤgenden gestattet werden kann, und daß dazu vorher in jedem einzelnen Falle erst meine Genehmigung einzuholen ist, ohne welche auch eine solche Dachbedeckung niemals vorkommen darf, wofür ich Sie persönlich verantwort— lich mache. nee. —— 7 7 4 Zu Nr. K. G. 8282. 5 Gießen am 4. August 1842. „Betreffend: Die von Gemeinden für Anlehen aus der Spar⸗ und Leihkasse geleistet werdenden Bürgschaften. . Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister dieses Kreises. Ich habe bisher die Wahrnehmung gemacht, daß die Gemeinderaths-Berathungsprotokolle über Bürgschaftsleistungen der Gemeinden fuͤr Anlehen aus der Spar- und Leihkasse und die denselben zu Grunde liegenden Taxationen der den Gemeinden eingesetzten Unterpfaͤnder sehr verschiedenartig und mangelhaft abgefaßt wurden. Es koͤnnen dadurch den Gemeinden leicht Nachtheile erwachsen, und ich habe daher auf Anstehen der Direction der Sparkasse die Ver— anstaltung getroffen, daß gedruckte Formulare zu diesen Protokollen und Taxationen, gleich wie zu den Schuldscheinen selbst, bei dem Rechner der Spar- und Leihkasse, Herrn Kehr dahier, zu erhalten sind. Dieser Formulare, welche auch bereits im Kreise Gruͤnberg eingefuhrt sind, haben Sie sich in Zukunft bei allen Anlehen aus der Sparkasse, fur welche die Gemeinden die Buͤrg— schaften ubernehmen, zu bedienen. Die Auslagen dafur, die fuͤr beide Bogen 5 kr. betragen, haben die Anleiher zu bezahlen, wornach dieselben zu bedeuten sind. Uebrigens ist dem Berathungsprotokoll immer die Taxation beizuschließen, und wird solche dann nach stattgebabter Prufung kurzer Hand an Sie remittirt werden, worauf Sie dieselbe so— dann wohl aufzubewahren haben. K.. Rn o Zu Nr. K. G. 5032. Grünberg am 28. Juli 1842. Betreffend: Die Anpflanzung von Obstbäumen auf den die Vieinalwege begrenzenden Grundstücken. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an sämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Nachstehende Bekanntmachung theile ich Ihnen mit Bezug auf das Ihnen mit meinem Ausschreiben vom 12. Maͤrz d. J. mitgetheilte angezogene hoͤchste Ausschreiben mit, um dieselbe so⸗ fort zur offentlichen Kenntniß zu bringen, mit dem Anhange, daß etwaige Bestellungen baldigst bei Ihnen gemacht werden mußten, wenn auf deren Effectuirung gerechnet werden wolle. Sie wollen hiernaͤchst auch nach Vernehmung des Gemeinderaths, und zwar binnen laͤn gstens 4 Wochen anher berichten, ob und welche Baumarten, und wieviel fuͤr Ihre Gemeinde, und wieviel fuͤr Private, und zu welcher Zeit Sie durch die gedachte Behoͤrde zu erhalten wuͤnschten, damit ich sodann das Weitere nach hoͤchster Vorschrift besorgen kann. Ouvrier. A b schrüft. Bekanntmachung. Betreffend: Wie oben. Mit Bezug auf das in obigem Betreff unterm 28. Februar d. J. von dem Großh. Ministerium des Innern und der Justiz erlassene Ausschreiben,(d 9 dieses Blattes) wird hier⸗ mit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Preiß eines Hochstammes, frei Darmstadt, Mainz oder Frankfurt, sich bei Aepfel und Birnbaͤumen hoͤchstens auf 26, bei veredelten Kirsch⸗ baͤumen auf 22, und bei Nußbaͤumen auf 16 Kreuzer berechnen wird. Darmstadt den 12. Juli 1842. Großh. Hess. Centralbehoͤrde der landw. Vereine. Schenk. Grunberg am 2. August 1842. Betreffend Den Geschäftsgang. Das Großherzoglich Hessische Landgericht Grunberg an saͤmmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister des Landgerichts-Bezirks. Ich habe verschiedentlich bemerkt, daß, waͤhrend der groͤßte Theil von Ihnen es sich an— gelegen sein laͤßt, die fuͤr den Geschaͤftsgang bestehenden allgemeinen Regeln puͤnktlich zu beobachten, nd b. er⸗ 8 en 1 2 3) 4) manche sich nicht streng daran kehren, und dieß veranlaßt mich, Ihnen folgende Bestimmungen zur genauesten Befolgung einzuschaͤrfen: Jeder Bericht muß den Betreff genau, kurz und verstaͤndlich enthalten; wird derselbe zu Befolgung einer erhaltenen Auflage erstattet, so ist die in dieser befindliche Rubrik beizubehalten. Nie duͤrfen mehrere Angelegenheiten in einem Bericht zusammen— gefaßt werden. Wenn ausnahmsweise Ihnen landgerichtliche Acten zur Berichterstattung mitgetheilt werden, so darf von Ihnen nie in die Acten geschrieben, sondern es muß ein besonderer Bericht erstattet werden. Protokolle und Berichte sind auf ganze und nicht, wie hie und da geschehen, auf halbe Bogen zu schreiben. In Mittheilungen von Ihrer Seite an hies. Landgericht, haben Sie sich der Berichts— nicht aber wie es vorgekommen, der Form eines Schreibens, welche nur an gleichstehende Behoͤrden zulaͤssig ist, zu bedienen. 5) In Versteigerungsprotokollen darf die Stunde des Anfangs und der Beendigung des Geschaͤfts nie fehlen. Ich hoffe nicht, daß Sie mir Gelegenheit geben werden, die Nichtbefolgung der voran— stehenden Bestimmungen ruͤgen zu muͤssen. Fuͤr die Ausfertigung Welcker. 0 Bekanntmachungen. Marktanzeige. 1145) Der hiesige, in dem Landkalender auf den 17. August d. J. angezeigte Markt ist, wegen des an diesem Tage abgehalten werdenden Schot— ter Marktes, auf Mittwoch den 24. August d. J. verlegt worden, welches man hierdurch zur Kennt⸗ niß des handeltreibenden Publikums bringt. Nidda, den 26. Juli 1842. Der Großh. Bürgermeister Riddel. — Versteigerungen. 1149) Da die unterm 22. currentis stattge⸗ fundene Versteigerung der den Erben des Großh. Hess. Hofkammerraths Oßwald in Gießen zuge⸗ hörigen und in Gleiberg gelegenen Immobilien nicht genehmigt worden ist, so sollen die Gebäu⸗ den nach dem Antrag des Massecurators, Seiler— meisters Philipp Berger, auf den Abbruch ver⸗— steigert werden. Man hat Termin hierzu auf Montag den 8. August, Nachmittags 2 Uhr, vorberaumt, an welchem Steigliebhaber sich an Ort und Stelle einfinden können. Zugleich wird bemerkt, daß die Gebäuden noch neu, mit Ausnahme des Tanzsaals von Holz auf— geführt sind, und folgende Größen haben: das Wohnhaus 40 Preuß. Fuß Länge, 17 Fuß Breite und 15 Fuß Höhe, der Stall 54 Preuß. Fuß Länge, 13 Fuß Breite und 10 Fuß Höhe, der Tanzsaal 26 Fuß im Durchmesser, und ungefähr 300 gute Steinplatten vor dem Haus liegen. Atzbach, den 23. Juli 1842. Königl. Preuß. Landschreiberei Otto. 179) Versteigerung einer Scheuer auf den Abbrach. Freitag den 12. d. M., Morgens 11 Uhr, soll die, in dem Hofe des neuen Gymnasiums zu Gießen stehende, 77 Fuß lange, 43 Fuß breite u. 22 Fuß hohe, von Holz erbaute, noch wohl erhal⸗ tene Scheuer, unter den bei der Versteigerung be— kannt gemacht werdenden Bedingungen, an Ort und Stelle an die Meistbietenden öffentlich auf den Abbruch versteigert werden. Gießen den 3. August 1842. Der Gr. Hess. Provinzialbaumeister Hofmann. —.——— ——— —— Mliscelle. (Jortsetzung.) Der Glaube an eine ungünstige Periode der Saat des Roggens im Herbst scheint nach mehrseitigen Versicherungen nicht ungegründet zu sein, wenn er auch nicht gerade zu der obenangeführten Zeit fällt, u. man will mehrseitig beobachtet haben, daß der zu dieser Zeit gesäete Roggen stets einen geringern Ertrag gab, als anderer, selbst unter ungünstigern Ver⸗ hältnissen zu einer andern Periode gesäete. Ob diese Periode überall stattfindet, oder nur eine Ei⸗ genthümlichkeit der nördlichern Striche Deutschlands ist, darüber fehlen hinlängliche Erfahrungen. Man glaubt die Ursache dieser ungünstigen Saatperiode darin zu finden, daß in den Gegenden, wo sie sich zeigt, um die Mitte Octobers, wo die Länge der Nächte überhand genommen hat, sich mehr Dünste entwickeln, durch welche die Sonnenstrahlen minder wirken können, und das bis dahin erwärmte Erd- reich sich zu erkälten anfängt, wo sich dann die stärksten und oft sehr übelriechenden Nebel entwickeln. Diese Nebel sind von den sich früher und später zeigenden verschieden, sie sind auf großen Landflä⸗ chen allgemein, und finden in den trocknen Gegen⸗ den eben so gut Statt, als in den feuchten und wasserreichen. Die Natur scheint durch diese Nebel einen gewissen Abschnitt bezeichnen zu wollen; denn sind sie einmal vorbei, und tritt später heitere Witterung ein, wo die Tage sehr warm, die Nächte dagegen sehr kühl sind, wodurch eine starke Aus—⸗ dünstung des feuchten Erdreichs erfolgt, so ent⸗ wickeln sich zwar häufig ebenfalls Nebel und mit— unter ganz starke, diese scheinen aber von ganz an⸗ derer Beschaffenheit zu sein, als jene. Kommt nun das vielleicht im Keimen begriffene Samenkorn mit jenen schaͤdlichen Nebeln in Berührung, so mögen sich ihm wahrscheinlich gewisse nachtheilige Stoffe mittheilen, die eine ungünstige und für die Folge fortwirkende Einwirkung auf dasselbe aus⸗ üben.— Das Aussaatmaß des Roggens ist ver— schieden und wird theils durch die verschiedene Größe der Samen, theils durch andere Umstände bestimmt. Man findet daher darüber die verschiedensten An— gaben. In magerm Boden muß die Aussaat dichter als in kräftigem gemacht werden, bei zeitiger Saat braucht man weniger Samen, als bei späterer; eine abermalige Empfehlung zeitigen Säens. Eine be— sondere Rücksicht bei der Menge der Aussaat ist die, ob die Pflanzen bei der Durchwinterung mehr oder weniger leiden, und wie sich die Frühjahrsperiode nach der Durchwinterung gestaltet. (Fortsetzung folgt.) Anekdoten. Ein Berliner Jude ließ sich taufen, und gab sich den Namen Johann Georg. Als man ihn fragte, warum er sich denn nicht schönere Namen gegeben habe, sagte er: 5 „Hab ich an Pettschaft, and ischt an J G M draf, Itzig Gabriel Mauschel, and det is an Pro⸗ fitchen, denn ich därf mer de Pettschaft nich um⸗ grabe lasse.“ Herr v. F. war sehr bekannt durch seine merk⸗ würdige Zerstreutheit.— Als er einst mit einem Freunde spaziren ging, blieb er auf einmal erschrocken stehen und sagte zu demselben:„Aber um Gotteswillen, ich hinke ja; es muß mich ein, Schlagfluß getroffen haben.“ Er⸗ staunt sah ihn sein Freund an, und bemerkte wirk⸗ lich, daß er hinke. Er war aber keineswegs vom Schlagflusse getroffen, sondern— ging mit dem rechten Fuße in der Straßenrinne. Ein andermal passirte er einen engen Durchgang, wo ihm 2 Frauenzimmer begegneten, welche des starken Luftzuges wegen an ihre Hüte griffen. In der Meinung, dier elben wollten ihm ein Compliment machen, zog er auch den seinigen. In Berlin kündete Dr. Butte Vorlesungen über die Frage an:„Was der Meunsch ist?““ Ein Eckensteher bemerkte:„Wat der Mensch ißt, weeß man immer, aber wat der Mensch trinkt, det weeß manchmal der Deubel.“ Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.