Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt V9. 8 Freitag den 4. Maͤrz 1842. 4 Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblat bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. f /Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 2194. Gießen am 26. Februar 1842. Betreffend Die Verrechnung der von einzelnen Gemeinden zu be⸗ ziehenden Feldstrafen in der dritten Classe. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Nachstehende hoͤchste Verfugung vom 12. dieses M., erhalten Sie abschriftlich zur Nach⸗ 5 achtung und einstweiligen Bekannntmachung in Ihren Gemeinden. or r. 6. Zu Num. D. 2608. Darmstadt am 12. Februar 1842. Betreffend: Wie oben.— Das Großherzogl. Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzogl. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. In denjenigen Gemeinden, welche Feldstrafen zu beziehen haben, sind solche vom Jahr 1843 an in der dritten Classe( 64 des Budgets) zu vereinnahmen. du Thil. v. Stein. Zu Nr. K. G. 2199. Gießen den 26. Februar 1842. Betreffeud: Die Beiträge der Gemeinden zur Gr. Staatsunter⸗ stützungskasse zur Unterhaltung in den Großh. Taub⸗ stummen⸗Instituten. Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Die in Abschrift nachfolgende Verfuͤgung vom 10. d. M. theile ich Ihnen zur Nachricht und Bemessen mit dem Bemerken mit, daß Sie daruͤber zu wachen haben, daß strenge die angefuhrten Termine eingehalten werden. Bei Versaͤumnissen der Gemeinde-Einnehmer aber haben Sie alsbald Bericht zu erstatten. 5 rr Zu Num. D. 1220. Darmstadt am 10. Februar 1842. Betreffend: wie oben. Das Grbß herzoglich tech e Ministerium des Innern und der Justiz. an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. Da nach einer Anzeige der Großh. Staatsunterstützungskasse die Beitraͤge, welche Gemeinden zur Bestreitung der Kosten für Unterhaltung von Taubstummen in den Instituten zu Friedberg und Bensheim an diese Kasse zu entrichten haben, so wenig puͤnktlich bezahlt werden, daß der Eingang derselben großen Theils sehr verspaͤtet im Laufe des folgenden Jahres erfolgt und zum Theil nur durch schriftliche Erinnerungen von Seiten der Staatsunterstuͤtzungskasse an die be⸗ treffenden Großh. Kreis- und Landraͤthe bewirkt werden kann, hierdurch aber die Verwaltung der Staatsunterstuͤtzungskasse wesentlich erschwert und muͤhsam gemacht wird, so muͤssen wir Sie hierauf aufmerksam machen, damit von Ihnen zur Vermeidung dieses Uebelstandes suͤr die Zukunft die betreffenden Bürgermeister und Gemeinde-Einnehmer strengstens angewiesen werden, dafür zu sorgen, daß dergleichen Beitraͤge baldigst nach Ablauf des betreffenden Jahrs und laͤng— stens bis zum 1. April des folgenden Jahrs an die Großh. Staatsunterstuͤtzungskasse portofrei ohnfehlbar eingesendet werden, und zwar um so mehr, als sonst die durch Nichteinhaltung dieses Termins allenfalls entstehenden Kosten lediglich den saͤumigen Buͤrgermeistern und Gemeinde⸗ Einnehmern alsdann zur Last kommen muͤssen. . 1 1 v. Stein. Zu Nr. K. G. 2192. i Gießen am 1. Maͤrz 1842. Betreffend: Das neue Feldstrafgesetz, nun die Verbesserung der Feldpolizei, insbesondere Austellung, Dienst⸗ und Gehaltsverhältnisse der Feldschützen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Das am 23. Februar d. J. von Großh. Kreisrath zu Gruͤnberg in obigem Betreff er⸗ 333 lassene Ausschreiben, welchem eine Abschrift der hoͤchsten Verfugung vom 10. d. M. angefügt ist, hat auch fuͤr Sie Guͤltigkeit und haben Sie hiernach zu verfahren. Zu Nr. K. G. 2193. K. C. Knorr. Gießen am 1. Maͤrz 1842. Betreffend: Die Instruction für die Feldschützen, insbesondere die von denselben als Erkennungszeichen zu tragenden Schilde. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Nach eingelangter hoͤchsten Entschließung sollen die Feldschuͤtzen in Zukunft Erkennungs— zeichen ihrer dienstlichen Eigenschaft tragen, die in einem messingenen Schilde besteht, welches auf einem Kuppel befestigt, in der Weise unter dem Rocke anzubringen ist, daß beim Aufknoͤpfen des Rocks das Schild sogleich auf der Brust sichtbar wird. Ich werde diese Schilde fur alle Feldschuͤtzen des Kreises nach dem bestimmten Muster billigst moͤglich dahier anfertigen lassen und Ihnen sodann davon die entsprechende Anzahl zur Vertheilung an die Feldschuͤtzen Ihrer Gemeinden zusenden. or ——— Ü— Bekanntmachungen. Versteigerungen. 53) Die Lieferung von circa 150 Stück Linden⸗ bäumchen zur Ergänzung der Allee um die Stadt soll Samstag den 12. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhause an den Wenigstnehmenden vergeben werden. Gießen den 3. März 1842. 5 Der Beigeordnete E. C. Rühl. 34) Die Lieferung der Besoldungsfrucht, in 47 Malter Korn und 6 1 Malter Waizen bestehend, für die städtischen Diener auf 1842 soll Mittwoch den 9. dieses Monats, Morgens 9 Uhr 5 auf der Bürgermeisterei dahier an den Wenigst— nehmenden vergeben werden. Gießen am 2. März 1842. Der Beigeordnete E. C. Nühl. 55) Versteigerung von Bauarbeiten in Röthges, Kreises Hungen. Freitag den 11. dieses Monats, Vormittags um 10 Uhr, sollen in der Wohnung des Großh. Bürgermeisters zu Röthges die zur Erbauung eines neuen Schul⸗ hauses daselbst erforderlichen Arbeiten, veranschlagt: 1) Maurer⸗ und Steinhauer⸗ Arbeit zu 10626 fl. 35 kr. 2) Zimmerarbeit 1007„ 2, 3) Dachdeckerarbetititie. 260„ 46„ 4) Schreinerarbeie 721„ 35„ 5) Schlosserarb eie 387„ 38„ 6) Glaser arbeit 1869„ 32„ 7) Weißbinder arbeitete. 342„ 55„ 8) Spenglerarbeit. 39„ 34„ an die Wenigstfordernden versteigert werden, welches man hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß Risse, Voranschlag und Ver—⸗ steigerungsbedingungen bei der Buͤrgermeisterei in Röthges zur Einsicht offen liegen. Gießen, den 2. März 1842. Der Großh. Kreisbaumeister Müller. 9 84) Donnerstag den 10. März 1842, Vormittags 9 Uhr, 5 sollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Gießen, Distrikt Heingesboden, Sauhüttendörner- und Licher⸗ straße: 5% Stecken Eichen⸗Scheitholz, 84. 7 7, 1025 Gebund 3 Stecken 7 1 29725 Gebund Eichen⸗Prügelholz, Eichen⸗Stockholz, Eichen-Wellen, Kiefern⸗Prügelholz, Kiefern⸗Stockholz, Kiefern⸗Wellen, 9 Wachholder-Wellen, 1330„ Dorn⸗Wellen und 4 Stück Eichenstämme, 58 Ckfuß. haltend an den Meistbietenden versteigert werden. Der Zusammenkunftsort ist am Anneröderweg am Fichtenkopf. Gießen, den 4. März 1842 Der Beigeordnete E. C. Rühl. 53) Freitag den 11. d. M., sollen in dem Domanialwald des Reviers Schiffen⸗ berg, Distrikt Schinderskopfsheege ꝛc., nachstehende Holzsortimente meistbietend öffentlich versteigert werden: f 2 Stecken Buchen⸗Scheitholz, 26 77 Birken⸗ 7 9 77 Eichen⸗ 77 11 7 Ladel⸗ 77 20 Aspen⸗ 95 1 Birken⸗Prügelholz, 125 77 Eichen⸗ 7 6„7 Nadel⸗ 5 30,„ Aspen⸗ 5 37„ Birken⸗Stockholz, 84%„, Eichen⸗„ 5 Nadel⸗„ 214 Aspen⸗„ 4650 Gebund Eichen⸗Reiser, 500„ Birken⸗„ 500„ Nadel⸗„ 875„ Aspen⸗„ 140„ Dorn⸗„ 3 Stück Nadel⸗Stammholz, 46 Ckfuß. halt. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Cre⸗ dit bis Martini d. J. gegeben. Die Zusammenkunft ist um 8 Uhr Morgens am Günters Grab. Gießen, den 4. März 1842. Der Revierförster. v. Buseck. Feilgebotene Sachen. 252) Die Niederlage von hölzernen Zeichnen⸗ instrumenten, verfertigt von Modelleur J. Schröder in Darmstadt, bestehend in Linialen von s kr. bis 15 kr. per Stück; durchbrochenen Schwunglinialen von 36 kr. bis 44 kr. das Stück; Reißschinen à 4 kr.; durchbrochenen Winkeln von 44 kr. bis 54 kr. per Stück und undurchbrochenen Winkeln, das Stück von 6 kr. bis 48 kr., empfiehlt H. Hochstätter. 52) Von dem schon mehrere Jahren geführten echten Seeländer⸗Leinsaamen habe ich wieder erhalten, zu dessen Abnahme ich mich empfehle. Gießen den 3. März 1842. Christ. Wallenfels. Auszuleihen. 56) Aus dem Kirchenfond in Großenbuseck können 200 fl. Kapital sogleich, und in 3 Mona⸗ ten noch weitere 170 fl., im Ganzen sowohl, als in kleinern Summen gegen. gerichtliche Sicherheit aus⸗ geliehen werden. Großenbuseck, den 28. Februar 1842. Für den Kirchenvorstand. Ohly, Pfarrer. Wagner, Bürgermeister. Druck und Verlag der G. D. Brühl' schen Buch⸗ und Steindruckerei in Gießen.