Gießen an fur die Nie⸗ andt wor⸗ 2 ut. furter Jour. Didaskalia“ Man ersucht hald bei den sewerksielligen en im Zusen⸗ ge Exemplare greiche Stre⸗ eht unverän⸗ ten schnell, wahrbeitstreu on verlässigen Mittheilungen er kosten hier Postaufschlag t. Zur Ver- aller Art diet r außcrordene pelt von Herr sschlisßlichet „Buer eranlaßt;* bald dieselben f pier q derung bringe, indigten Feld; are auf gutem en Schreibe, * Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt * 26. Freitag den 1. Juli 1842. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag„erscheinende Sberhessiche Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr. 5 Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 6567. Gießen am 24. Juni 1842. Betreffend: Das Verfahren in Bezug auf die Beschlagnahme und den Berkauf von Loosholz im Executionsweg. Der Großherzoglich Hefsische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises. Sie erhalten nachstehend ein von Großh. Hofgericht dahier an saͤmmtliche Untergerichte dieser Provinz unterm 21. December 1841 erlassenes Ausschreiben in Abschrift, und weise ich Sie an, nach denselben Vorschriften zu verfahren, wenn zur Beitreibung von Communal⸗Intraden Loosholz als Cxecutions-Object bezeichnet wird. Sie werden namlich, sobald Loosholz in Beschlag genommen wird, alsbald die geeignete Anzeige machen und jedesmal die Veraͤußerung nicht eher vornehmen, bis ich Ihnen nach vor⸗ heriger Communikation mit der Forstbehoͤrde, solche speciell erlaubt habe. In Abwesenheit Großh. Kreisraths, der Großh. Kreissecretair Dr. Spamer. Abschrüft. Zu Nr. H. G. 20796. Gießen am 21. December 1841. Das Großherzoglich Hessische Hofgericht der Provinz Oberhessen sämmtliche Untergerichte dieser Provinz. Betreffend: Wie oben. 2 Nach Art. 74. des Forststrafgesetzes vom 4. Februar 1837 ist der Verkauf des Loos, holzes im Allgemeinen verboten und nur ausnahmsweise gestattet, wenn die Forstbehörde die Erlaubniß hierzu ertheilt. Es folgt daraus, daß solches Holz ohne Zustimmung der Forst— behoͤrde auch nicht zwangsweise zur Befriedigung eines Privatglaͤubigers veraͤußert werden darf. Damit nun in dem Falle, daß das Loosholz von dem Creditor als Exeeutionsobject bezeichnet oder von dem Pfaͤndungspersonal als solches notirt wird, ein gleichfoͤrmiges Verfahren bei den 1 Untergerichten stattfindet, bestimmen wir mit hoͤchster Genehmigung, daß der Richter, sofern er das Holz nach den vorliegenden Verhaͤltnissen überhaupt fuͤr ein geeignetes Executionsobject haͤlt, dasselbe zwar vorlaufig in Beschlag zu nehmen, zugleich aber wegen Ertheilung der von der Forst⸗ behoͤrde abhaͤngigen Verkaufserlaubniß mit derselben zu communieiren und hiernaͤchst, je nachdem diese Erlaubniß ertheilt oder versagt wird, mit dem Verkaufe vorzuschreiten, oder die Beschlagnahme alsbald wieder aufzuheben hat. N Sie werden sich hiernach in vorkommenden Faͤllen achten. 5 Pro copia Kuͤhn. 8 v. Stein. Zu Nr. K. G. 6495. Gießen am 28. Juni 1842. Betreffend Die Beherbergung von Fremden in hiesigem Kreise. 0 Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Burgermeister dieses Kreises. In dem Ministerialausschreiben vom 11. April 1833 soll die Unterlassung der Anzeige oder Aufnahme eines Fremden mit der bereits dafur angedrohten Strafe belegt werden. Da nun nach fruͤheren Verordnungen, namentlich aber nach dem Ausschreiben Gr. Regierung dahiet vom 26. Septbr. 1816 diese Unterlassung mit zu hoher, jetzt nicht mehr anwendbarer Strafe bedroht ist, so verfuͤge ich hiermit, indem ich Sie bei dieser Gelegenheit auf Ihre Pflichten in dieser Beziehung aufmerksam mache, daß das Unterlassen der rubricirten Anzeigen bei den Gr. Buͤrgermeistern je nach den Umstaͤnden mit einer Strafe von 30 kr. bis 3 fl. geahndet wer⸗ den wird. ö Diese Verfugung haben Sie in Ihren Gemeinden oͤffentlich bekannt machen zu lassen. In Abwesenheit Großh. Kreisraths, der Großh. Kreissecretair Dr. Spamer. Betreffend: Die Verzeichnisse uber ausgestellte Scheine, Behufs der Bedeckung von Stuten. a Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des rei es Grunberg an sämmtliche Großherzogliche Bur germeister dieses Kreises. Ich fordere Sie auf, nunmehr die Verzeichnisse uͤber die in diesem Jahre ertheilten Scheine Behufs der Bedeckung von Stuten, unverweilt einzusenden. In Beurlaubung Großh. Kreisraths, C. Fuhr, 0 Kreissecretair. Zu Nr. K. G. 4172. Grünberg am 23. Juni 1842. Grünberg am 24. Juni 1842. 0 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Geruͤn berg an die Großherzoglichen Buͤr germeister dieses Kreises. Betreffend: Die Entfernung des Johannes Tröller von Großeneichen. Der nachstehend signalisirte Rubricat hat sich aus seiner Heimath entfernt, und treibt sich auswaͤrts zwecklos herum. Ich weise Sie an, auf denselben invigiliren, ihn im Betretungs⸗ falle arretiren und anher einliefern zu lassen. Zu Nr. K. G. 3855. In Beurlaubung Großh. Kreisraths, C. Fuhr, Kreissecretair. Signalement: Alter: 14 Jahr, Kleidung: Große: unterm Maas, 1 wollenes gestricktes Kaͤppchen von rother und Haare: gelb, blauer Farbe, einen blau baumwollenen Wams, Gesicht: rund, eine blaue baumwollene Weste und eine blaue Gesichtsfarbe: gesund. Hose. a — Zu Nr. K. G. 4286. Grünberg am 24. Inni 1842. Betreffend: Die Wanderbücher für die Handwerksgesellen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. Die nachstehende hoͤchste Verfugung theile ich Ihnen in Abschrift zur Nachricht mit der Weisung mit, hiernach künftig in den zur Erlangung von Wanderbüͤchern auszustellenden At⸗ testen das Erforderliche nach 2 und 3 zu bemerken. In Beurlaubung Großh. Kreisraths, der Großh. Kreissecretair C. Fuhr. 28. Zu Nr. D. 7447 rc. Darmstadt, am 25. Mai 1842. Betreffend: Wie oben. 1 Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. um Gleichfoͤrmigkeit ruͤcksichtlich der im Großherzogthume an wandernde Handwerksgesellen zu ihrer Legitimation auszugebenden Wanderbücher, in Bezug auf deren Einrichtung, Ausfer— tigung und Abgabe, herbeizufuͤhren, haben wir eine neue Auflage derselben nach einem ver— ———— —— — 8— — — 5—————.—. „————— 2 2— —— N 1 0 0 1 1 aͤnderten Formular veranstaltet und dieselbe an die Verlagshandlung Großh. Invalidenanstalt zur Ablieferung an die Großh. Kreis- und Landraͤthe nach Verlangen und Bedürfniß gegen die dafür bestimmte und auf dem Titelblatt bemerkte Gebuͤhr abgegeben. Zur Erreichung des erwaͤhnten Zwecks verfugen wir hierdurch noch weiter Folgendes: 1) Sobald der bei der Großh. Stempelverwaltung dahier und bei den Buchdruckern in Rheinhessen noch vorhandene und uns angegebene Vorrath an Wanderbuͤchern nach dem bisherigen Formular verwendet ist, sind die Wanderbucher nach dem neuen Formular in Anwendung zu bringen und somit in der noͤthigen Anzahl von obenerwaͤhnter Verlagshandlung zu beziehen. 2) Jeder Handwerksgeselle soll auf Nachsuchen und, wenn dessen Acltern oder Vormuͤnder nichts dabei zu erinnern finden, das Wanderbuch von dem Kreis- oder Landrath erhalten, zu dessen Kreis oder Bezirk der Heimathsort des Gesellen gehoͤrt, insofern er sich daruͤber ausge— wiesen hat, daß er seine Profession gehoͤrig erlernte, wirksam geimpft worden ist, und weder seine Militaͤrdienstpflicht, noch sonstige Hindernisse, dem Wandern entgegenstehen. 3) In dem Wanderbuch ist vom ausstellenden Kreis- oder Landrath auch noch zu bemerken, wie lange der Inhaber etwa schon als Geselle in seiner Heimath gearbeitet hat, was von ihm etwa noch wegen seiner Militaͤrpflicht zu beobachten ist, und wohin er nunmehr, nach Ausstellung des Wanderbuchs, zunaͤchst zu wandern gedenkt. 4) Der Handwerksgeselle hat fuͤr das verlangte und ihm ausgestellte Wanderbuch nur die auf dem Tittelblatt desselben bemerkte Gebuͤhr zu entrichten. Sie werden sich hiernach bemessen und das Geeignete verfuͤgen. du Thil. Prinz. — ͥͤ— Zu Nr. K. G. 4206. Grünberg am 25. Mai 1842. Betreffend: Die Entfernung des Valentin Zopf von Wettsaasen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Der nachstehend signalisirte Rubricat hat sich wiederholt von Haus entfernt, und treibt sich zwecklos umher. Ich weise Sie an, auf denselben invigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und anher einliefern zu lassen. In Beurlaubung Großh. Kreisraths, C. Fuhr, „ Kreissecretair. Signalement: Alter; 18 Jahr, Nase: mittel, Groͤße: unkerm Maas, Mund: groß, Haare: blond, Kinn: rund, Stirn: schmal, Gesicht: laͤnglich, Augen: braun, Gesichtsfarbe: gesund. Augenbraunen: blond, Hierzu eine Beilage. —— eine ihm ung lut eibt lle Beilage zu. 26 des Oberh. Intelligenz⸗ u. Kreisblatts. Bekanntmachungen. Edictalladung. 161) Erb⸗ oder sonstige Anusprüche an den Nachlaß der kinderloos verstorbenen Maria Schmidt, außerehelich erzeugte Tochter der Anna Margaretha Becker von Londorf, sind sogewiß bin⸗ nen 4 Wochen dahier anzuzeigen und zu begrün— den, gegenfalls nach Antrag der durch Verpfle⸗ gungsvertrag zu dem Nachlaß gerufenen Personen verfuͤgt werden wird. Grunberg den 16. Juni 1842. Großb. Hess. zum Landgericht das. geh. Patrimonialgericht Rabenau. Welcker. RNayß. Versteigerungen. 162) Die Verbauungsarbeiten an einem Theil der Wieseckböschungen, bestehend in Fuhrarbeit, veranschlagt zu.. 56 fl. Handarbeit, 5„0 Steinbrecherlohn„ sollen Donnerstag den 7. Juli, Vormittags 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause an den Wenigstfordern⸗ den vergeben werden. Gießen den 20. Juni 1842. Der Großh. Bürgermeister Gg. Reiber. 1002) Grasversteigerung bei dem Rent⸗ amte Gießen. Da die auf Mittwoch den 29. Juni angekün⸗ digte Versteigerung des Heugrases von den herr⸗ schaftlichen Wiesen in Leihgesterner, Schiffenberger und Watzenborner Gemarkung, eingetretener Hin⸗ dernisse wegen nicht Statt haben konnte, so soll dieselbe nunmehr Montag den 4. Juli, Vormittags 9 Uhr, auf der Straße nach Steinberg bei der Stein⸗ berger Mühle vorgenommen werden. „Gießen den 30. Juni 1842. Der Großh. Rentamts-Vicar. Gg. Leichtweiß. 458) Fruchtversteigerung bei dem Rent⸗ amte Gruͤnberg. Donnerstag den 14. Juli l. J., Vormittags 9 Uhr, soll auf dem herrschaftl. Speicher zu Grunberg noch eine ansehnliche Parthie 18411 herrschaftlicher Früchte, bestehend in Waizen, Korn, Gerste und Hafer, unter den bei der Versteigerung bekannt ge⸗ macht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigert werden. a Grünberg den 25. Juni 1842. Großhl. Hess. Rentamt Boetticher. 157) Donnerstag den 7. Juli l. J., Morgens 9 Uhr, sollen die in dem hiesigen Schulsaale nöthigen 6 neuen Fenster, veranschlagt zu 38 fl. 40 kr. und 2 Stubenthüren nebst Futter, Bekleidung und dem vollständigen Beschlag, veranschlagt zu.. 27, 75 unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an die Wenigstnehmenden versteigert werden. Naunheim am 27. Juni 1842. Der Bürgermeister Schaefer. 159) Montag den 11. Juli d. J. und den darauf folgenden Tag, Vormittags 9 Uhr, sollen im hiesigen Stadtwalde ungefähr 120 Eichen— baustämme, theilweis von bedeutender Stärke, meistbietend verkauft werden. Kaufliebhaber werden dazu eingeladen und mö⸗ en sich um die angegebene Stunde beim Plaus- örfer Hof einfinden. Amöneburg den 27. Juni 1842. Der Bürgermeister. Zair. 9 d Feilgeboten. 162) Verkauf eines Nades. Auf hiesiger Hütte ist ein, im Jahr 1837 neu erbautes Wasserrad von 23 Hoͤhe und 4½97 Breite einschließlich des 3 ¼“ starken Kranzes in 56 Schaufeln eingetheilt, welches noch recht gut erhalten und durch Bauveränderungen übercomplett geworden, billig zu verkaufe Justushütte b. Gladenbach den 23. Juni 1842. Justus Kilian. 1510 Hohlglaswaareu. Neben meinem seitherigen Geschaͤfte, unterhalte ich von jetzt an ein vollstaͤndiges Lager geeichter und ungeeichter Glaswaaren, welches ich unter billigen Preisen bestens empfehle. Gießen den 25. Juni 1842. Ph. Fillmann in der Marktstraße, dem Hause des Hrn. Pistor gegenuͤber. Auszuleihen. könnte, 9 die Formularpapiere fur die 5 3 e Feldrügegerichte nur von dieser Druckerei zu erhal— 160) 6126 fl. Kirchenfonds liegen zu Laubach ten, veranlaßt mich zu der Erklärung, daß sowohl gegen gerichtliche Sicherheit bis zum 1. October dies; 25 au Ae lere. dieses Formularpapier, als auch alle For⸗ 5 5 tular; iere te Bür ist Je⸗ Auskunft ertheilt der Kirchenvorstand zu Lar— f! 5 meinde-Einnehmer und Kirchenrechner gebrauchen denbach und Decanatsrechner Schaad zu Laubach. dann i 1 5 wie noch viele an n Lud w. Laubach den 28. Juni 1842. 00 127„ ͤ̃w̃᷑ͥ§i Wittich'schen Hofbuchdruckerei in Darmstadt 8. gedruckt und allen Vorschriften entsprechend, auch Kirchenrechner. bei mir zu haben sind.— Der Druck und das — Papier sind mindestens so gut und die Preise eben so billig, wie die der Herrn Stahl und Vermischte Nachrichte. Becker. Verdienstzettel fur Bauhandwerker sind 963) Feldrügegerichts⸗Formulare. stets vorräthig. Die Anzeige der Herren Stahl und Becker Gießen den 17. Juni 1842. in Darmstadt(Cin d 22. des hiesigen Wochen— A. Balser, blatts), welche leicht die Meinung hervorbringen Buchbinder. 103) Berlinische Lebens- Versicherungs-Gesellschaft. Die BerlinischeLebens-Versicherungs-Gesellschaft hat die Dividende von 21% pt., welche das erste Jahr ihres Bestehens als Ueberschuß darbietet, angekündigt, und steht mithin ähnlichen Instituten in dieser Hinsicht nicht nach. Auch in diesem Jahre erfreuet sich die Anstalt eines ersprießlichen Fortganges, und hat bekanntlich ein Stamm⸗Capital von Einer Million Thule Preussi gel. Courant. stellt billige Prämien,— befreit ihre Theilnehmer von jedem Nachschusse, theilt denselben zwei Drittel des Jahres Gewinnes zu, und steht unter Controle der Königlich Preußischen Regierung mittelst eines Königlichen Commissarii. Versicherungeu bei dieser Gesellschaft werden vermittelt durch den unterzeichneten Agenten, welcher Geschäftsprogamme, Antragsformulare und jede sonstige Auskunft Jedermann gerne mittheilt. Gießen, den 24. Juni 1842. B. Non Druck und Verlag der G. D. Brühl' schen Buch- und Steindruckerei in Gießen.