—— —— Betreffend: Mobilmachung, hier Aufruf der u Großherzoglitze Freisant die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 Nach 8 102 der Wehrordnung vom ebildeten Landsturmpflichtigen nach erfolgtem Aufruf des Formulare schon im sich die unausg Großh. Bürgermeistereien zur Stammrolle anzumelden und sind die hierzu nöthigen Frieden auf Kosten der Gemeinde vorräthig zu halten. N Der Kostenersparniß halber dürfte es sich empfehlen, diese Formulare, deren Preis sich auf . 3.50 für 100 Bogen stellt, gemeinschaftlich für alle Gemeinden des Kreises durch unsere Vermittelung g 2 zu beziehen. Sie wollen daher baldigst bericht dem S 102 der Wehrordnung beigefügte für die Berechnung Ihres Bedarfs— ei en, wieviele Bogen für Ihre G Musterformular Nr. 19 gibt Ihnen u Bogen ist hiernach zur Aufnahme von 20 Gießen, am 19. November 1889. nausgebildeten Landsturmpflichtigen. Da 3 Gießen 4 22. November 1888(Reg. Blatt von 1889 S. 45 ff.) haben Landsturms bei den emeinde erforderlich sind. Das die nöthigen Anhaltspunkte 1 Namen bestimmt. ö v. Gagern. 4 1 5* 0 — 8 f 4 ——.—————————