8. —— Siesen, 1. Juni 1887. getteffen!: Die Instruction über Behandlung der Einnahmen aus den Erträgen der Gemeindewaldungen und der darauf sich beziehenden Ausgaben. Da 8 Großherzogliche Freisant Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 8 1 0 nachstehend abgedruckte Ministerialamtsblatt erhalten Sie zur Kenntnißnahme und genauen eachtung. Dr. Boekmann. 4. —— Zu Nr. M. J. 12654. Darmstabt, am 23. Mai 1887. Setreffend: Die Instruction über Behandlung der Einnahmen aus den Erträgen der Gemeindewaldungen und der darauf sich beziehenden Ausgaben. D Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz n die Großherzoglichen Kreisämter. Nachdem es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist, daß Holzhauer sich den Anordnungen der Forstbehörden wörtlich und thätlich widersetzt haben, ohne daß dieselben auf Grund des§. 1 der Holz— hauer⸗Instruction vom 3. October 1871(wonach dem Oberförster das Recht der fofortigen Ausweisung nur„bei fortdauernder Unfolgsamkeit“ eingeräumt ist) aus der Holzhauerei entfernt werden konnten, so bestimmen wir im Einverständniß mit Großherzoglichem Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Forst— und Cameralverwaltung, daß in das Formular 3 zu§. 5, IV. der rubricirten Instruction vom 15. Juni 1880 der nachstehende Zusatz aufzunehmen ist: f f „Bei vorkommenden Beleidigungen, Drohungen oder Widersetzlichkeiten gegen das Forstpersonal ist der Oberförster befugt, die betreffenden Holzhauer aus der Holzhauerei auszuweisen. Für jeden Arbeitstag, an welchem dieselben, der Ausweisung zum Trotze, dennoch in der Holzhauerei arbeiten, werden der betreffenden Rotte 2& an dem Gesammthauerlohn in Abzug gebracht.“ Indem wir noch beifügen, daß ähnliche Bestimmungen schon seit längerer Zeit in dem Hauerlohn⸗ Accord für Dominialwaldungen Aufnahme gefunden haben, beauftragen wir Sie, den Großherzoglichen Bürgermeistereien Ihres Kreises die Einfügung des bezeichneten Zusatzes für Ingebrauchnahme der der— malen noch vorräthigen Formulare hinter Ziffer 11 des Formulars aufzugeben. Bei einem Neudruck des Formulars 3 wird der Zusatz in Ziffer 2 eingeschaltet werden. Finger. Dr. Linß. 6.——— . 1 g 0 —— 2**— 9——— 2. ĩᷣͤ 00.. ĩ TX—T—TX—T————————— .—