4. Giessen, den 7. September 1886. getreffend: Die Anschaffung des Holzsamens für die Gemeindewaldungen. Großherzogliche Ateisant Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 27. August l. J.— gedruckte Sammlung Nr. 7— wird in Zukunft nicht mehr für jede Gemeinde je ein besonderer Auszug über den aus dem Großh. Holzsamenmagazin bezogenen Samen zu leistenden Kostenersatz aufge⸗ stellt, sondern es wird uns eine summarische Zusammenstellung der Holzsamen⸗Abgaben aller betreffenden Gemeinden des Kreises zusammen zugehen. Wir werden diese Zusammenstellung im Kreisblatte veröffent- lichen lassen. Darauf hin ist von Ihnen die erforderliche Ausgabedeecretur auf die Gemeindekasse zu ertheilen. Die Kostenantheile der Gemeinden werden mit den jährlichen Beiträgen der letzteren zu den Ober⸗ förstersbesoldungen erhoben und auf diesem Wege der Großherzogl. Hauptstaatskasse, welche die Vorlage des Kostenbetrags zu leisten hat, wieder ersetzt.. J. V. Jost, Regierungsrath. 5 8 55 7c —. 8—