rauf lag benen Giesen, am 24. October 1882. Betreffend: Die geologische Anstalt in Darmstadt. D a 8 Großhetzeglicht Kreisant Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung, sowie zur entsprechenden Instruirung des Feldpolizeipersonals mit. Dr. Boeckmann. 19. Zu. Nr. M. J. 21613. 8 Darmstadt, am 10. Oktober 1882. Betreffend: Wie oben. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. Dem Vorstand der geologischen Anstalt, Professor Dr. Lepsius, haben wir zur leichteren Förderung seiner, im Interesse dieser Anstalt vorzunehmenden Untersuchungen die nachstehende offene Legitimation aus⸗ fertigen lassen. Eine ähnliche Legitimation ist dem Assistenten der geologischen Anstalt, Dr. Chelius, von uns ausgestellt worden. Wenn es dem Professor Dr. Lepsius oder seinem Assistenten wünschenswerth erscheinen sollte, zu Zwecken der geologischen Anstalt nicht abgeerntete Grundstücke zu betreten, oder in Feldern und Weinbergen zu graben und zu schürfen, so müssen sie dazu vorher die Erlaubniß des Eigenthümers des Grundes und Bodens einholen. Es darf gehofft werden, daß, im Hinblick auf den gemeinnützigen Zweck, denselben diese Erlaubniß fast ausnahmslos ertheilt werden wird. Sollten aber in einzelnen Fällen Schwierigkeiten entstehen, so werden Professor Lepsius und Assistent Dr. Chelius sich an Sie oder die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei wenden. Wir wünschen, daß alsdann Sie oder die Großherzogliche Bürgermeisterei bemüht sein möchten, die entstandenen Schwierigkeiten zu vermitteln und die Grundbesitzer zur Ertheilung der er— betenen Erlaubniß zu bewegen. Wir beauftragen Sie, den Großherzoglichen Bürgermeistereien von dem Inhalt des gegenwärtigen Ausschreibens zur Nachachtung Kenntniß zu geben und dieselben auch zur entsprechenden Instruirung des Feldpolizeipersonals anzuweisen. a 85 Es würde zweckmäßig sein, wenn auf Ansuchen des Professors Dr. Lepsius oder des Assistenten Dr. Chelius die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Gemarkung, in welcher die geologischen Untersuchungen vorgenommen werden sollen, diese Absicht vor dem Beginn durch die Schelle bekannt machen ließen. v. Starck. de Beauclair. — — f 8— 3 2 Abschrift. Dem Vorstand der geologischen Anstalt zu Darmstadt, Professor Dr. Lepsius, ist die Erlaubniß von uns ertheilt worden, zu Zwecken der geologischen Anstalt fremde, abgeerntete Grundstücke und nicht geschlossene Leinberge zu betreten. Diese Erlaubniß ist jedoch an die Bedingung geknüpft, daß eine Beschädigung der Grundstücke und Weinberge nicht stattfindet.. Das Feldpolizeipersonal wird angewiesen, den Betreten der Grundstücke und Weinberge durch Professor Dr. Lepsius keine Hindernisse in den Weg zu legen. d Darmstadt, den 10. Oktober 1882. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Offene Legitimation für den Vorstand der geologischen Anstalt, Professor Dr. Lepsius.