7. —— Giessen, am 22. Mai 1882. Betreffend: Sicherung der Kirchen-, Pfarr- und Schulbesoldungskapitalien. i Da 3 toßhetzogliche Kreisant Gießen an die Vorstände der Lotalkirchen⸗ und Skiftungssonds des Artises. Es ist wiederholt vorgekommen, daß durch Ausloosung von Werthpapieren den Kirchenfonds Zinsver— luste entstanden sind, weil die betr. Vorstände von der erfolgten Ausloosung keine Kenntniß hatten und erst bei der beabsichtigten Einlösung der Coupons darauf aufmerksam gemacht wurden. Wir weisen Sie daher an, alsbald dafür zu sorgen, daß demjenigen Bankgeschäft, mit welchem Sie wegen An- und Verkauf von Staatspapieren in Verbindung stehen, die Stücke genau bezeichnet werden, welche den unter Ihrer Aussicht stehenden Fonds gehören, und ein Abkommen wegen specieller Benachrichtigung von jeder erfolgten Ver— loosung getroffen wird. Weiter weisen wir Sie an, die Zinscoupons den Rechnern nicht erst zu behändigen, wenn dieselben schon längst fällig gewesen sind, sondern 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermine, da die Bankgeschäfte solche . bekanntlich schon zu dieser Zeit einlösen. Die Rechner haben hierauf sofort die Einlösung zu bewirken und zwar nicht durch Abgabe der Coupons an Zahlungsstatt, sondern direct bei dem Bankgeschäft.— Durch dieses Verfahren werden die Fonds vor Verlusten möglichst geschützt und machen wir noch darauf aufmerk— sam, daß wir bei künftig eintretenden Verlusten genau untersuchen werden, wem eine Schuld durch Nicht— beachtung dieser Bestimmungen zur Last fällt und event. hiernach wegen Ersatzleistung Verfügung treffen. Ein weiteres Exemplar dieses Amtsblattes ist zur Abgabe an die Rechner beigeschlossen. UD e e e e e e e