e Dee 5. — Giesen, am 16. Mai 1882. Betreffend: Die Entbindungsanstalt und Frauenklinik zu Gießen. Großherzogliche Kteisant Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die hiesige Entbindungsanstalt und Frauenklinik ist in der Lage, eine größere Anzahl von Frauen, welche an Unterleibskrankheiten leiden, sowie von Schwangeren aufzunehmen, und zwar Unbemittelte unent⸗ geltlich. Im Auftrage Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 8. l. M. zu Nr. 9986 weisen wir Sie daher an, in geeigneten Fällen, soweit thunlich, darauf hinzuwirken, daß derartige Erkrankte sowie unbemittelte Schwangere(sofern diese nicht vorziehen sollten, in der Entbindungsanstalt zu Mainz Auf⸗ nahme zu suchen) in der hiesigen Entbindungsanstalt Aufnahme finden. Dr. Boekmann.