Gießen, am 6. September 1882. Betreffend: Aufstellung eines Verzeichnisses der der Aufsicht des Großherzoglichen Fabrikinspectors unter⸗ stellten gewerblichen Anlagen. D a 8 Großhetzoglicht Kreisant Gießen 4 die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zufolge Anordnung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz ist ein Verzeichniß aller der Aufsicht des Großherzoglichen Fabrikinspectors unterstellten gewerblichen Anlagen zu fertigen. In dieses Verzeichniß sind die Fabriken, die Werkstätten, in deren Betrieb eine regelmäßige Benutzung von Dampfkraft stattfindet, die Hüttenwerke, Bauhöfe und Werften, sowie die nach§ 16 der Gewerbeordnung vom 21 Juni 1869 einer Concession bedürftigen gewerblichen Anlagen einzutragen. Die letzteren werden größtentheils schon als Fabriken aufzunehmen sein. Dagegen gehören nicht in das Verzeichniß die der Aufsicht der Bergpolizeibehörde zugewiesenen Salinen, die unterirdisch betriebenen Brüche oder Gruben, die Bergwerke und die damit verbundenen Aufbereitungs- anstalten, Dampfkessel und Triebwerke. Wir lassen Ihnen das von Großherzoglichem Ministerium dieserhalb entworfene Schema zum und zur Einsendung an uns binnen 3 Wochen zugehen. Dr. Boekmann. Ausfüllen —— „ 5 F — — Verz der Fabriken und der diesen gleichgestellten Werkstätten, der Hüttenwerke, Bauhöfe und Werften, sowie der Zur Beachtung: In Columne 6 können folgende Abkürzungen gebraucht werden: D.— Dampf, W.— Wasserrad, T.= Turb Dampfmaschine von 20 Pferdekräften, 2 P. je 15= 2 Dampfmaschinen von je 15 Pferdekräften. In Columne 23: St.- staatliche Prüfung, Ordn.⸗Nummer. Gemeinde, in welcher der Ge— werbebetrieb statt⸗ findet und Be⸗ legenheit desselben Firm a und Besitzer kähere Bezeichnung der Art des Gewerbebetriebs Datum der Concession und etwaige Concess.⸗ Nachträge erwachsene jugendlit über 21 don 6 Jahre 21 Jahre Jah M. W. M. W. M. — 3 7. 8. 7.5 A ö 5 ö 1 * Tub liche Irüsung — — jugend 8 14 Jahre Jah N. V. M. 10.11. 1 heiße Luftmaschine, G.= Gasmotor, Th. i ß enehmigung bedürftigen gewerblichen Anlagen. 6 der Gewerbeordnung einer vorgängigen behördlichen G — Handbetrieb. — thierische Kraft, Hd.= Es würde also beispielsweise zu sagen sein: 1 D. 20 nbacher⸗ und M.— Mannheimer Dampfkessel⸗Ueberwachungs⸗Verein. der Gewerbe-Anlage. Dampfkessel in üb 8 Uueber⸗ 8 e 5 Datum Datum der pachungs⸗ Bemerkungen. Anzahl der Concession Abnahmebe⸗ Behörde resp. e 0 d⸗ männ⸗ eib⸗ B haupt wachse iche 5 1 5 jedes Kessels scheinigung. Verein ter. Zusammen. 0 ne 22. 0 23.