Gießen, am 7. Juni 1880. Betreffend: den angeblichen Landwirthschaftslehrer C Göthling. Da s Großherzogliche Freisant Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Gendarmerie des Kreises. Glaubwürdigen Mittheilungen zufolge zieht seit einigen Monaten ein gewisser C. Göthling aus Berlin, der sich practischer Landwirthschaftslehrer nennt und einen Legitimationsschein zum Aufsuchen von Bestellungen auf landwirthschaftliche Geräthe und Schriften besitzt, in den Gemeinden des Landes umher, hält nach vorgängiger Anmeldung bei den Bürgermeistern Vorträge über landwirthschaftliche Gegenstände, nimmt Bestellungen der erwähnten Art an, verkauft daneben aber auch nach glaubwürdiger Mittheilung angebliche Mittel gegen Thierkrankheiten, Pillen und Salben. Um irrthümlichen Auffassungen über die Stellung und Bedeutung des p. Göthling zu begegnen, bemerken wir, daß derselbe zu den landwirthschaft— lichen Vereinen des Großherzogthums in keiner Beziehung steht und das bemerkte Auftreten nur geeignet sein kann, die Thätigkeit der Organe der Vereine zu stören. Außerdem weisen wir Sie an, den p. Göthling falls er unbefugt Heilmittel verkaufen sollte, zur Anzeige bei Gericht zu bringen. Dr. Boekmann. ö ö ö —+4 ö ö 5 K. — —::.:. 3 5— . ee. ee