75 Gießen, den 1. Juni 1880. Betreffend: Irren- und Siechenzählung im Großherzogthum. Da 8 Großhetzoglicht Fteisant Gießen die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums bringen wir zu Ihrer Kenntniß und ist hiernach von Ihnen zu verfahren. 5 Dr. Boekmann. 11. — Zu Nr. M. J. 11254. Darmstadt, am 24. Mai 1880. Betreffend: Irren⸗ und Siechenzählung im Großherzogthum. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. Om Laufe der diesjährigen gesetzlichen Impfperiode soll im ganzen Lande durch die Großherzog— lichen Kreisärzte, beziehungsweise da, wo besondere Impfärzte angestellt sind, durch diese, eine Zählung der⸗ jenigen in den einzelnen Gemeinden vorhandenen Personen vorgenommen werden, welche in Folge chronischer körperlicher oder geistiger Leiden mehr oder weniger erwerbsunfähig und auf die Pflege dritter Personen, 9 0 0 hig 5 seien dies ihre Angehörigen oder Fremde, angewiesen sind. Bei der Aufnahme wird für jede in Frage kommende Person durch den Großherzoglichen Kreis— beziehungsweise den Impfarzt ein Zählblatt nach dem hier beigefügten Muster ausgefüllt. Die Zählung geschieht lediglich zu allgemeinen Zwecken von hohem practischen Werthe, insbesondere soll durch sie der Umfang des Bedürfnisses für eine bessere Art der Irren- und Siechenpflege festgestellt werden. Die Erhebung der Personalien läßt sich dabei nicht umgehen, wenn das gesammelte Material einigermaßen zuverlässig werden soll; eine Veröffentlichung dieser Personalien oder irgend welches Eingreifen in Privatverhältnisse wird aber nicht beabsichtigt. Dieser Umstand verdient ausdrücklich hervorgehoben zu werden, damit nicht etwa ungerechtfertigtes Mißtrauen die vollständige Angabe der zu ermittelnden Personen verhindert. Wir empfehlen Ihnen, die Großherzoglichen Bürgermeistereien anzuweisen, daß sie, eventuell unter geeigneter Zuziehung der besonderen Organe der Armenpflege, sobald als möglich genaue und umfassende Notizen über die Personen, welche einer der in der Anlage erwähnten Kategorien angehören, anfertigen, um sie den Kreis⸗ oder Impfärzten, welche in der Regel gelegentlich der öffentlichen Impftermine mit den Local⸗ behörden über diese Angelegenheit in Benehmen treten werden, demnächst übergeben zu können. In den Ge— meinden, in welchen ein besonderes Bevölkerungsregister existirt, ist dieses bei der Aufstellung der Notizen zu Grunde zu legen. In Vertretung: Knorr. Schaum. „„FFFFFCC 25 . Gemeinde 1880 Irren⸗ und Siechen⸗ Zählung. 8 118 Art d S8 L e i d ens: Oer vorhandene Zustand ist durch Unterstreichung der betr. Kategorie deutlich zu machen) Erworbene chronische Geisteskrankheit Taubstummheit Angeborene Geistesstörung„„ it. Cretinismus Verkrüppelung, Lähmung raab anche, Epilepsie Siechthum 2. Nähere Bezeichnung des Zustandes 3. Vor⸗ und Zunahme: 5 4. Geschlecht: 5. Alter: 7. Stand oder Gewerbe(des Siechen bezw. des Ehemanns, der 1 8. Ist der Sieche völlig arbeits— unfähig oder womit kann er sich beschäftigen? 9. Wo wird er verpflegt? Bei seiner Familie? oder bei fremden Privatpersonen? oder in aeg nene 10. Wie ist 1 Pflege? 11. Wie sind seine Vermögensverhältnisse? 5 12. Wird zu seiner Unterstützung beigetragen aus 0 10 Mitteln der Gemeinde? oder des Kreises? oder J von Stiftungen? Wie viel? 13. Qualificirt er sich zur Aufnahme in eine alt; oder. die eee in eine e ee ihig? e am 9 1880 5 6. Civilstand(ledig ꝛc.): die Berli Beste hält inn ange Ste licht kan Anz