6. ———ẽ Gießen, am 30. August 1879. Betreffend: Diäten und Reisekosten der Volksschullehrer. Gtoßhetzogliche Kreisant Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. J. Vd K. Dr. Hoffmann Regierungsrath. 9. — Zu Nr. M. J. 446. Darmstadt, am 26. August 1879. Betreffend: Wie oben. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. Zur Ausführung des Artikels 18 des Gesetzes, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, vom 9. März 1878 bestimmen wir, daß die Lehrer und Lehrerinnen, Schulverwalter und Schulverwalterinnen als regle— mentmäßige Gebühren bei Dienstreisen, wozu auch die Theilnahme an den amtlichen Lehrerconferenzen gehört, Diäten und Reisekosten in denselben Beträgen zu beziehen haben, wie die Mitglieder der Schulvorstände beziehungsweise der Stadtverordneten⸗Versammlungen und der Gemeinderäthe(§ 2 der Instruction für die Schulvorstände vom 21. September 1874). Für Excursionen mit Schülern können dagegen Diäten und Reisekosten nicht beansprucht werden. v. Starck. Achenbach. di S ff... ĩᷣͤ ß