1 1 1 Gießen, am 29. October 1879. Betreffend: Die Volkszählung vom 1. December 1875. Grofhetzogliche Kteisant Gießen die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachdem die Bearbeitung der am Schlusse des§. 23 der„Bestimmungen ꝛc.“ vom 24. August 1875 bezeichneten Zusammenstellungen über die Ergebnisse der Volkszählung vom 1. December 1875 beendet ist und deren Veröffentlichung stattgefunden hat, lassen wir Ihnen hierbei die aufgestellten Controllisten der Zähler mit dem Auftrage wieder zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß diese Nachweisungen über den Stand der Bevölkerung in Ihren Registraturen aufbewahrt und zur weiteren Benutzung bereit gehalten werden. Dr. Boekmann. 0 ö ö 4 —— 2—— zube . ä— —————————