W 1. Giessen, an 2. Januar. 1878. Betreffend: Die Ablieferung der Vacanzüberschüsse erledigter Schullehrer— stellen an die Provinzial⸗Schulfonds. Großherzogliche Kreisant Gießen die Großherzoglichen Zürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises. Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, theilen wir Ihnen zur Nachachtung mit. Den enn. 1. — Zu Nr. M. d. J. S. 17743 von 1877. Darmstadt, am 3. Januar 1878. Betreffend: Wie oben. Das Großherzogliche g e Albtheilung für Schulangelegenheiten die Großherzoglichen Kreisämter. Seither wurde entsprechend dem von der vormaligen Großherzoglichen Oberstudien-Direction unterm 13. Januar 1854 an Sie gerichteten Ersuchen wegen der Erträgnisse erledigter Schullehrerstellen dieser Behörde und bezw. uns in jedem einzelnen Falle Vorlage gemacht und dem Rechner des betreffenden Pro⸗ vinzial⸗Schulfonds Einnahme⸗Dekretur ertheilt. Da eine Vereinfachung dieses Verfahrens, durch welches insbesondere die Zahl der Rechnungsbelege zu einer unverhältnißmäßigen Höhe anwächst, sich als sehr wünschenswerth gezeigt hat, so bestimmen wir, mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, zu diesem Zweck Folgendes: 1) Die nach Maßgabe des Ausschreibens Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1873— Amtsblatt Nr. 16— aufzustellende Berechnung des Einkommens der betreffenden Stelle und der Bezüge des Lehrers und Provinzial⸗Schulfonds ist längstens bis zu Ende Januar des folgenden Jahres an Sie einzusenden. Nach erfolgter Prüfung und Genehmigung der Berechnung ist von Ihnen dem Rechner des betref— fenden Provinzial⸗Schulfonds von dem Betrag des diesem Fonds zukommenden Ueberschusses mit dem ö ö ö 0 1 — 7 PFF—— Bemerken Nachricht zu geben, daß die Berechnung zur Decreturertheilung an die Großherzogliche Bürger⸗ meisterei zurückgegeben worden sei. N Gleichzeitig ist jener Betrag in eine nach beifolgendem Muster einzurichtende Uebersicht(Controle) einzutragen. b In derselben Weise ist zu verfahren, wenn eine besondere Vacanz⸗Verwaltung angeordnet war und wenn in Folge der Revision der Gemeinde⸗Rechnungen sich nachträglich Ueberschüsse ergeben. In solchen Fällen ist der Rechner des betreffenden Provinzial⸗Schulfonds zu benachrichtigen und der Eintrag zu voll⸗ ziehen, sobald der Betrag des Ueberschusses festgestellt ist. 2) Im Laufe des Monats März sind Auszüge aus diesen Uebersichten über die in dem abgelaufenen Jahre den Rechnern der Provinzial⸗Schulfonds bekannt gegebenen Ueberschüsse, nachdem von Ihnen die Bescheinigung beigefügt worden, daß darin sämmtliche erledigte Schullehrerstellen, von welchen Ueberschüsse abzuliefern gewesen, aufgeführt seien, an uns einzusenden. 3) Hierauf hat zu Ende April der Rechner eines jeden Provinzial⸗Schulfonds eine Zusammen⸗ stellung der ihm überwiesenen Ueberschüsse, nach Kreisen geordnet, in doppelter Ausfertigung uns vorzulegen. Wir werden alsdann diese Zusammenstellungen gegen die von Ihnen eingesandten Uebersichten prüfen und wenn nöthig richtig stellen lassen und je ein Exemplar mit Decretur versehen nach vorherigen Controlirung dem betreffenden Rechner zurückgeben. Indem wir weiter noch bemerken, daß die Vacanzüberschüsse den Rechnern der Provinzial⸗Schul⸗ fonds unfrankirt, aber mit der Bezeichnung:„Portopflichtige Dienstsache“ und mit amtlichem Siegel verschlossen einzusenden sind, beauftragen wir Sie, sowohl die Schul⸗ und Gemeindevorstände Ihrer betreffenden Kreise hiernach entsprechend zu bedeuten, als auch selbst nach obigen Bestimmungen von Beginn dieses Jahres an zu verfahren. Knorr. Achenbach. Kreis Rechnungsjahr Verzeichniß der dem Rechner des Provinzial⸗Schulfonds für überwiesenen Ueberschüsse aus erledigten Schullehrerstellen im Jahre ———— 2—.—Ä—-— Datum 8 5; Betrag Nr.] Genehmigung. Bezeichnung der Schullehrerstellen. Bemerkungen. Monat. Tag. 22 1 .